Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 47/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 28p SGB IV; § 8 Abs. 1 SGB IV; § 7 Abs. 1 SGB IV; § 249b SGB V; § 172 Abs. 3 SGB VI; § 138 BGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV; § 291 StGB
Rentenversicherungspflicht eines freien Mitarbeiters; Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit; Nichtigkeit einer Entgeltabrede wegen Lohnwuchers; Sozialversicherungspflicht einer Erzieherin in einer Kinderbetreuungseinrichtung; Abgrenzung ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialversicherungspflicht einer Erzieherin in einer Kinderbetreuungseinrichtung; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit; Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung für die Annahme eines Lohnwuchers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Auch vertretungsweise tätige Erzieherin übt abhängige Beschäftigung aus
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rentenversicherungspflicht eines freien Mitarbeiters; Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit; Nichtigkeit einer Entgeltabrede wegen Lohnwuchers
Verfahrensgang
- SG Hildesheim - 28 R 204/09
- SG Hildesheim, 18.07.2014 - S 28 R 204/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 47/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 48/15
- BSG, 25.04.2016 - B 12 R 39/15 B
- BSG, 25.04.2016 - B 12 R 40/15 B
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (20)
- BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R
Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 47/15
Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, U.v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15).Rn. 33 Ausschlaggebend für die rechtliche Einordnung entsprechender Tätigkeiten sind in solchen Fallgestaltungen die Verhältnisse nach Annahme - also bei Durchführung - des einzelnen Auftrags (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15).
Bereits "aus der Natur der zu beurteilenden Tätigkeit" folgende größere Spielräume, die in gleicher Weise auch für abhängig beschäftigte Kräfte bestehen, können hingegen kein maßgebendes Kriterium für die Abgrenzung selbstständiger Tätigkeit von Beschäftigung sein (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, juris).
Diese nach entsprechenden Ermittlungen vorzunehmende Vergleichsbetrachtung ist dann in die erforderliche Gesamtabwägung einzustellen (BSG, Urteil vom 25. April 2012, aaO).
Ohnehin ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, juris).
- BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R
Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 47/15
Bei untergeordneten und einfacheren Arbeiten ist eher eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation anzunehmen (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, SGb 2011, 633).Nicht Handlungsspielräume als solche, sondern lediglich für einen Arbeitnehmer uncharakteristische Handlungsspielräume können im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung ggfs. einen für eine selbständige Tätigkeit maßgeblichen Gesichtspunkt beinhalten (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, Rn. 19, juris).
Rn. 51 Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung der einzelnen Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggfs. nicht verwerten zu können, lässt sich schon im Ausgangspunkt kein Unternehmerrisiko wegen der einzelnen Einsätze ableiten, welches der Annahme einer abhängigen Beschäftigung entgegenstehen könnte (BSG, U. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris).
- BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R
Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 47/15
Auch nach der Rechtsprechung des BAG stellt die Pflicht, die Leistung grundsätzlich persönlich zu erbringen, ein typisches Merkmal für ein Arbeitsverhältnis dar, wohingegen die Befugnis, Dritte zur Leistungserbringung einsetzen zu dürfen, vielmehr eines von mehreren im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Anzeichen darstellt, das gegen die Annahme eines Arbeitsverhältnisses spricht (vgl BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R -, SozR 4 mit Nachweisen insbesondere auch zur BAG-Rechtsprechung).Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass selbst weitreichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der lediglich in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem verfeinerten Weisungsrecht unterliegt, nicht schon zu einem Selbstständigen machen (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 12 R 13/13 R -).
- BSG, 27.07.2011 - B 12 R 15/09 R
Rentenversicherung - Antragspflichtversicherung selbständig Tätiger - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 47/15
Rn. 62 Die dafür maßgebliche Beurteilung der Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit erfordert eine Prognose bzw. eine vorausschauende Schätzung (BSG, Urteil vom 27. Juli 2011 - B 12 R 15/09 R -, SozR 4-2600 § 5 Nr. 6, SozR 4-2400 § 8 Nr. 4).Danach besteht eine Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit erst ab dem Zeitpunkt, zu dem aus damaliger Sicht mit hinreichender Sicherheit feststand, dass die Entgeltgrenze regelmäßig im Monat unterschritten wird (BSG, Urteil vom 27. Juli 2011 - B 12 R 15/09 R -, SozR 4-2600 § 5 Nr. 6, SozR 4-2400 § 8 Nr. 4, Rn. 17).
- LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 47/15
Entspricht der Tariflohn indessen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist zur Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 18. März 2009 - 6 Sa 1284/08 -, juris).Rn. 59 Bei der damit anzunehmenden Nichtigkeit der Entgeltabrede wegen Lohnwuchers ist die übliche und nicht etwa die niedrigste zulässige Arbeitsvergütung zu gewähren, das heißt im Ergebnis also regelmäßig die Tarifvergütung (Landesarbeitsgericht Hamm, U.v. 18. März 2009 - 6 Sa 1284/08 -, juris).
- BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R
Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen" …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 47/15
Rn. 34 Aus dem Umstand, dass jemand stets aufs Neue seine Entschließungsfreiheit betätigen kann, einen weiteren Auftrag anzunehmen und damit eine weitere Vertragsbeziehung zu begründen oder nicht, können (zwingende) Schlüsse weder in der einen - Beschäftigung - noch in der anderen Richtung - selbstständige Tätigkeit - gezogen werden (BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 19), mag man diese Betätigung der Entschließungsfreiheit sprachlich auch dahingehend umschreiben, dass der Erwerbstätige seine "Urlaubszeiten", d.h. die Zeiten, für die er keine Arbeitsaufträge entgegennehmen will, bis zur Annahme entsprechender konkreter Aufträge selbst festlegen könne.Rn. 35 Es ist ohnehin nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens davon auszugehen, dass für den klagenden Verein für die Zwischenzeiträume zwischen zwei von der Beigeladenen zu 2. jeweils übernommenen Vertretungsaufträgen keine "Verfügungsbefugnis" (beispielsweise innerhalb einer ggfs. gesondert vereinbarten Bereitschafts- bzw. Dienstzeit) begründet worden war, aufgrund derer dieser auch ohne vorherige Einzelabsprache über die Arbeitskraft der Beigeladenen zu 2. hätte verfügen können (vgl. zu diesen Kriterien insbesondere BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 19).
- BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R
Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 47/15
Diese Grundsätze gelten auch für rückwirkende Entscheidungen (vgl BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 19 S 81 mwN). - BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R
Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 47/15
Zu den in die Abwägung einzustellenden tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R -, juris). - BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R
Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 47/15
Dies gilt auch unter Berücksichtigung des für die Sozialversicherung zentralen Entstehungsprinzips, wonach sich Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei dem Beschäftigten nach dem arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitsentgelt und nicht lediglich nach dem (einkommensteuerrechtlich entscheidenden) dem Beschäftigten tatsächlich zugeflossenen Entgelt beurteilen (…vgl. insbesondere BSGE 54, 136 = SozR 2200 § 393 Nr. 9;… BSGE 75, 61 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 5; BSGE 93, 119 = SozR 4-2400 § 22 Nr. 2) bezüglich des Grundes der festgesetzten Beitragspflichten allerdings nicht, da auch unter Heranziehung des geschuldeten Entgelts die Schwelle einer nur geringfügigen Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB IV im Ergebnis nicht überschritten wird. - BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08
Lohnwucher
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2015 - L 2 R 47/15
Bei einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das anzunehmen ist, wenn der Wert der Leistung (mindestens) doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung, kann ein tatsächlicher Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten gezogen werden als Voraussetzung für die Annahme eines Lohnwuchers im Sinne von § 138 BGB bzw. § 291 StGB i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB (BAG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 5 AZR 496/11 -, AP Nr. 67 zu § 138 BGB; vgl. auch BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 -, BAGE 130, 338: Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht). - BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R
Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige …
- BSG, 30.08.1994 - 12 RK 59/92
Beitragspflicht - Arbeitsentgelt - Verfallen - tarifliche Ausschlußklausel
- BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R
Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung - …
- BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R
Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener …
- BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
- BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 496/11
Sittenwidrige Vergütung - subjektive Voraussetzungen - Darlegungslast
- BSG, 26.10.1982 - 12 RK 8/81
Sozialversicherungsbeitrag; Arbeitsentgelt; Beitragsentrichtung bei nichgezahltem …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 597/10
Sozialversicherungspflicht von Kükensortierern; Zusammenschluss von …
- BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …
- BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R
Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb - …
- SG Freiburg, 27.09.2023 - S 16 BA 1671/21
Zur Zeitgeringfügigkeit einer Beschäftigung unter Berücksichtigung eines zuvor im …
Auch mit einer weiteren Entscheidung habe das LSG Niedersachsen-Bremen bestätigt, dass es sich bei FSJ-Kräften nicht um Arbeitnehmer handele und dass das gewährte Taschengeld schon im Ansatz keinen Rückschluss auf den Wert der Arbeitsleistung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zulasse (Urteil vom 15.07.2015, Az. L 2 R 47/15).Aus diesem Grund erlaubt die Höhe des gezahlten Taschengeldes und ggf. solcher Geldersatzleistungen auch keinen Rückschluss auf den wirtschaftlichen Wert der geleisteten Tätigkeit (ebenso Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 15.07.2015, Az. L 2 R 47/15).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 2 R 47/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 16 BImSchV, § 39 BImSchV, § 17e FStrG
Rechtsschutz gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Umgehungsstraße - ra.de
- rechtsportal.de
Vorläufiger Rechtsschutz von Anwohnern gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Umgehungsstraße
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz von Anwohnern gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Umgehungsstraße
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2014 - 11 D 88/11
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 2 R 47/15
Sie sind lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (…BVerwG, Urt. v. 09.06.2010 - BVerwG 9 A 20.08 -, juris RdNr. 73; OVG NW, Urt. v. 17.11.2014 - 11 D 88/11.AK -, juris RdNr. 118).Für die Annahme, dass dies nicht möglich ist, müssen deshalb besondere Umstände vorliegen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - BVerwG 9 A 19.11 -, juris RdNr. 38; OVG NW, Urt. v. 17.11.2014 - 11 D 88/11.AK - a.a.O. RdNr. 154).
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2016 - 2 K 48/15
Rechtsschutz gegen eine Umgehungsstraße; Einhaltung der Grenzwerte der BImSchV …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 2 R 47/15
Rn. 6 die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 79 Ortsumgehung Halberstadt - Harsleben vom 22.11.2014 ( 2 K 48/15 ) anzuordnen.Hieraus ergibt sich für das Hauptsacheverfahren ( 2 K 48/15 ) ein Streitwert von 75.000,00 EUR.
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 1444/14
Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 2 R 47/15
Vor diesem Hintergrund kann nicht festgestellt werden, dass der Antragsgegner seine Pflicht, alle ernsthaft in Betracht kommenden Planungsvarianten auch ernsthaft in Betracht zu ziehen und zu prüfen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 18.12.2014 - 5 S 1444/14 -, juris RdNr. 28), verletzt hat.
- BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03
Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 2 R 47/15
Trassenvarianten, die sich auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, können schon in einem früheren Verfahrensstadium oder auf vorangegangenen Planungsebenen ausgeschieden werden (BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - BVerwG 9 A 11.03 -, juris RdNr. 57). - BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 2 R 47/15
Sie sind lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (BVerwG, Urt. v. 09.06.2010 - BVerwG 9 A 20.08 -, juris RdNr. 73;… OVG NW, Urt. v. 17.11.2014 - 11 D 88/11.AK -, juris RdNr. 118). - BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11
Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 2 R 47/15
Für die Annahme, dass dies nicht möglich ist, müssen deshalb besondere Umstände vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - BVerwG 9 A 19.11 -, juris RdNr. 38;… OVG NW, Urt. v. 17.11.2014 - 11 D 88/11.AK - a.a.O. RdNr. 154). - BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95
Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau, …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 2 R 47/15
Das Gesetz räumt ihm hiergegen einen Vertrauensschutz nicht ein (BVerwG, Urt. v. 24.05.1996 - 4 A 39/95 -, juris RdNr. 21). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2015 - 2 M 33/15
Baustopp für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) bestätigt
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 2 R 47/15
Wird - wie hier - von Dritten der einem anderen erteilte und diesen begünstigenden Planfeststellungsbeschluss angegriffen, ist bei der Abwägung der kollidierenden Belange des Adressaten und der Dritten maßgeblich auf die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs abzustellen (vgl. Beschl. d. Senats v. 18.05.2015 - 2 M 33/15 -, juris RdNr. 19).
- VGH Hessen, 29.06.2016 - 4 C 1440/14
Bebauungsplan mit einer Anzahl der Wohneinheiten pro 1 ha Bruttowohnbauland …
Sie sind lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, auf realistischen Annahmen beruhen und einleuchtend begründet worden sind (BVerwG…, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 A 20.08 -, juris Rdnr. 73; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 2 R 47/15 - juris Rdnr. 17). - OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2016 - 2 K 48/15
Rechtsschutz gegen eine Umgehungsstraße; Einhaltung der Grenzwerte der BImSchV …
Der Antrag wurde mit Beschluss des Senats vom 24.06.2015 - 2 R 47/15 - abgelehnt.Ausweislich des im Verfahren 2 R 47/15 vorgelegten Berechnungsprotokolls vom 06.05.2015 liege die Gesamtbelastung der Luftschadstoffe bereits in unmittelbarer Straßennähe deutlich unterhalb der Beurteilungswerte.
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