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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 S 25.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3194
OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 S 25.07 (https://dejure.org/2007,3194)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.07.2007 - 2 S 25.07 (https://dejure.org/2007,3194)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 2 S 25.07 (https://dejure.org/2007,3194)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § ... 80 Abs. 7; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; BNatSchG § 22 Abs. 3 Nr. 1; ; BNatSchG § 34; ; BNatSchG § 42 Abs. 1; ; BNatSchG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; BBergG § 48 Abs. 1 Satz 2; ; BBergG § 79 Abs. 1; ; EGV Art. 10 Abs. 2; ; EGV Art. 234; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 1; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 4; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 6 Abs. 2; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 6 Abs. 3; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 6 Abs. 4; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 12; ; Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) Art. 16 Abs. 1; ; Richtlinie 79/409/EWG (VRL) Art. 4; ; BbgNatSchG § 26c; ; BbgNatSchG § 26d; ; BbgNatSchG § 26g Abs. 1; ; BbgNatSchG § 27; ; BbgNatSchG § 32 Abs. 1; ; BbgNatSchG § 72 Abs. 3 Nr. 2

  • grueneliga.de PDF

    Der Lacoma-Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes etwas anders kommentiert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Beseitigung der Lakomaer Teiche zur Fortführung des Tagebaus Cottbus-Nord zulässig

  • welt.de (Pressebericht, 12.07.2007)

    Vattenfall darf Teiche in der Lausitz abbaggern // Naturschützer enttäuscht von Urteil des Oberverwaltungsgerichts - Stromkonzern will als Ausgleich Spreeaue renaturieren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Naturschutzvereins auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Gewässerbeseitigung; Unzulässigkeit eines Planvorhabens wegen der Beabsichtigten vollständigen Zerstörung des Gebietes; Funktion des ...

Sonstiges

  • lacoma.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Lacoma-Beschluss des OVG ist ein schwerer Rückschlag für den Europäischen Naturschutz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1123 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 14.09.2006 - C-244/05

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 S 25.07
    Dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. September 2006 in der Rechtssache C-244/05 kann nicht entnommen werden, dass die durch ein planfestgestelltes Vorhaben bewirkte vollständige Zerstörung eines von der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission gemeldeten, aber noch nicht in die von der Kommission festgelegte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Art. 4 Abs. 2 FFH-RL) aufgenommenen Gebietes, in dem eine prioritäre Art (Art. 1 Buchst. h FFH-RL) vorkommt, ausnahmslos unzulässig ist.

    Nachdem der Antragsgegner dieses Angebot unter dem 16. Juni 2005 angenommen hatte, teilte die Generaldirektion Umwelt mit Schreiben vom 22. November 2006 unter Hinweis auf das am 14. September 2006 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-244/05 ("Bund Naturschutz") mit, dass es den Mitgliedstaaten nicht erlaubt sei, Eingriffe zuzulassen, welche die ökologischen Merkmale eines vorgeschlagenen Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung ernsthaft beeinträchtigen könnten, und dass dies dann gegeben sei, wenn der Eingriff - wie im vorliegenden Fall - die Zerstörung des vorgeschlagenen Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder die Beseitigung seiner repräsentativen Merkmale zur Folge haben könnte.

    Für seine Auffassung, dass die durch das planfestgestellte Vorhaben bewirkte vollständige Zerstörung des Gebietes von vornherein unzulässig sei, beruft sich der Antragsteller insbesondere auf die in dem Urteil des Gerichtshofs vom 14. September 2006 (- Rs. C-244/05 - NVwZ 2007, 61, Rn. 46) enthaltene Formulierung, dass die Mitgliedstaaten keine Eingriffe zulassen dürften, die die ökologischen Merkmale eines nach den oben genannten Kriterien (gemeint sind die in Anhang III Phase 1 der Richtlinie aufgeführten Beurteilungskriterien) bestimmten Gebietes ernsthaft beeinträchtigen könnten, und dies insbesondere dann gelte, wenn ein Eingriff die Fläche des Gebietes wesentlich verringern oder zum Verschwinden von in diesem Gebiet vorkommenden prioritären Arten führen oder aber die Zerstörung des Gebietes oder die Beseitigung seiner repräsentativen Merkmale zur Folge haben könnte.

    In Übereinstimmung hiermit hatte auch Generalanwalt Geelhoed in seinen Schlussanträgen vom 18. Mai 2006 in der Rechtssache C-244/05 (…Rn. 33; zitiert nach www.eur-lex.europa.eu) ausdrücklich die Auffassung vertreten, dass ein absolutes Veränderungsverbot zum Schutz der Gebiete vor Festlegung der Liste durch die Kommission zu weit gehe.

    Nur bei einem derartigen "eigenmächtigen" Verhalten der nationalen Behörden ohne Einbeziehung der Kommission besteht jedoch die Gefahr einer Verfälschung des gemeinschaftlichen Entscheidungsprozesses, der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 14. September 2006, a.a.O., Rn. 42) durch den vorgezogenen Schutz entgegengewirkt werden soll.

    Auch die weiteren nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes an das innerstaatliche Recht zu stellenden Anforderungen sind gewahrt, da die sich aus § 26d Abs. 3 bis 5 BbgNatSchG in Verbindung mit § 26c Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 BbgNatSchG und § 26d Abs. 6 BbgNatSchG ergebenden Verfahrensmodalitäten nicht ungünstiger sind als die, die für gleichartige innerstaatliche Situationen gelten, und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte weder praktisch unmöglich machen noch übermäßig erschweren (vgl. EuGH, Urteil vom 14. September 2006, a.a.O., Rn. 50).

    In Übereinstimung mit dieser Praxis wird in dem von den Kommissionsdienststellen herausgegebenen "Auslegungsleitfaden zu Artikel 6 Absatz 4 der 'Habitat-Richtlinie' 92/43/EWG" von Januar 2007 unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 2006 in der Rechtssache C-244/05 ausdrücklich darauf hingewiesen (S. 26 f.), dass "die Kommission nur dann eine Stellungnahme gemäß Artikel 6 Absatz 4 abgeben" würde, "wenn es sich [um] Gebiete handelt, die in der Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgeführt sind".

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 S 25.07
    Es ist daher davon auszugehen, dass zwingende Gründe des öffentlichen Interesses im Sinne des Art. 6 Abs. 4 Unterabs. 1 und 2 FFH-RL nicht das Vorliegen von Sachzwängen erfordern, denen niemand ausweichen kann, sondern mit der gewählten Formulierung ein durch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln gemeint ist, wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angenommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000, BVerwGE 110, 302 = NVwZ 2000, 1171, 1174; Urteil vom 15. Januar 2004, BVerwGE 120, 1 = NVwZ 2004, 732, 736).

    Von einer Alternative im Sinne des Art. 6 Abs. 4 Unterabs. 1 der FFH-Richtlinie kann jedoch dann nicht mehr gesprochen werden, wenn eine Variante auf ein anderes Projekt hinausläuft (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004, BVerwGE 120, 1 = NVwZ 2004, 732, 736).

    Zu den Bewertungskriterien gehören neben Seltenheit, Empfindlichkeit und Gefährdung einer Vogelart unter anderem die Populationsdichte und Artenvielfalt eines Gebiets, sein Entwicklungspotenzial und seine Netzverknüpfung (Kohärenz) sowie die Erhaltungsperspektiven der bedrohten Art (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004, BVerwGE 120, 1 = NVwZ 2004, 732, 734; Beschluss vom 31. Januar 2006, NVwZ 2006, 823, 827).

    Der IBA-Katalog hat indes keinen Rechtsnormcharakter und ersetzt nicht bereits für sich genommen die Subsumtion unter das Tatbestandsmerkmal der "zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete" (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004, a.a.O., S. 735).

  • BVerwG, 31.01.2006 - 4 B 49.05

    FFH-Gebiet; gemeldetes -; Gemeinschaftsliste; Vorabentscheidung; Europäischer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 S 25.07
    Kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass sie über ausreichende Informationen verfügt, um die Vereinbarkeit eines Vorhabens sowohl mit dem Ziel der Erstellung einer vollständigen Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als auch gegebenenfalls bereits mit den Anforderungen des Schutzregimes der Art. 6 Abs. 2 bis 4 FFH-RL zu prüfen, besteht kein Grund, ein gemeldetes FFH-Gebiet stärker vor als nach der Aufnahme in die Gemeinschaftsliste zu schützen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 2005, BVerwGE 124, 201, 207 f., und vom 31. Januar 2006 - NVwZ 2006, 823, 824).

    Dass das in den Gebieten, die in die nationalen Vorschlagslisten aufgenommen worden sind, geltende Veränderungsverbot mit Blick auf die Funktion des vorgezogenen Schutzes nur vorbehaltlich einer Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Ziel der Erstellung einer vollständigen Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Anforderungen des Art. 6 Abs. 2 bis 4 FFH-RL durch die Kommission gelten kann, hat der Gerichtshof in dem Urteil vom 14. September 2006 offensichtlich nur deshalb nicht ausdrücklich klargestellt, weil ihm die zu entscheidende Vorlagefrage und der ihr zugrunde liegende Fall hierzu keinen Anlass gegeben haben; denn eine vorherige Prüfung durch die Kommission war in dem Fall des vor dem Bayerischen VGH angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses gerade nicht erfolgt (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2006, NVwZ 2006, 823, 825).

    Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 7. September 2005, BVerwGE 124, 201, 207 f., und vom 31. Januar 2006, NVwZ 2006, 823, 824) ist deshalb davon auszugehen, dass die Anlegung der materiellrechtlichen Maßstäbe des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL in aller Regel eine Schutzmaßnahme darstellt, die im Hinblick auf das mit der Richtlinie verfolgte Erhaltungsziel geeignet ist, die erhebliche ökologische Bedeutung eines Gebiets zu wahren.

    Zu den Bewertungskriterien gehören neben Seltenheit, Empfindlichkeit und Gefährdung einer Vogelart unter anderem die Populationsdichte und Artenvielfalt eines Gebiets, sein Entwicklungspotenzial und seine Netzverknüpfung (Kohärenz) sowie die Erhaltungsperspektiven der bedrohten Art (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004, BVerwGE 120, 1 = NVwZ 2004, 732, 734; Beschluss vom 31. Januar 2006, NVwZ 2006, 823, 827).

  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 S 25.07
    Unter dem 1. April 2005 teilte die Kommission der Ständigen Vertretung Deutschlands unter Hinweis auf das am 13. Januar 2005 ergangene Urteil des Europäische Gerichtshofs in der Rechtssache C-117/03 ("Draggagi") mit, dass Art. 6 Abs. 4 der FFH-Richtlinie nicht anwendbar sei und eine Stellungnahme der Kommission nach dieser Bestimmung nicht abgegeben werden könne, da das betroffene Gebiet nur in der nationalen Liste der vorgeschlagenen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und noch nicht in die Gemeinschaftsliste für die kontinentale biogeografische Region aufgenommen worden sei.

    Diese beziehen sich auf die erste Vorlagefrage, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Gerichtshof mit Beschluss vom 19. April 2005 (- 8 A 02.40040 u.a. - BayVBl 2005, 659) zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte: "Welches Schutzregime verlangt Art. 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG in Verbindung mit der sechsten Begründungserwägung dieser Richtlinie unter Berücksichtigung des Frustrationsverbots gemäß Art. 10 Abs. 2 des EG-Vertrages im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 (Draggagi u.a., Slg. 2005, I-167) für Gebiete, insbesondere solche mit prioritären natürlichen Lebensraumtypen und/oder prioritären Arten, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden könnten, bevor sie in die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach dem Verfahren des Artikel 21 der Richtlinie festgelegte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen sind?".

    Ähnlich deutlich hatte auch bereits Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen vom 8. Juli 2004 in der erwähnten Rechtssache C-117/03 (…Rn. 31; zitiert nach www.eur-lex.europa.eu) zur inhaltlichen Reichweite der Schutzpflicht darauf hingewiesen, dass bei Einbeziehung der gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz von Natura 2000 im Ergebnis auch die Beurteilungsbasis der Kommission erhalten bleibe, und deshalb die Auffassung vertreten, dass die Mitgliedstaaten Projekte, die ein Gebiet als solches beeinträchtigen können, (nur) nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 4 der FFH-Richtlinie, d.h. aufgrund von zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, wenn keine Alternativlösungen vorhanden sind, genehmigen dürfen.

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 S 25.07
    Nur Habitate, die unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe für sich in signifikanter Weise zur Arterhaltung beitragen, gehören zum Kreis der im Sinne des Art. 4 VRL geeignetsten Gebiete (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006, NVwZ 2006, 1407, 1408).

    Soweit der Antragsteller geltend macht, die Lakomaer Teiche seien gemeinsam mit der Malxeniederung im Verzeichnis der "Important Bird Areas" (IBA) genannt, verweist er zwar zu Recht darauf, dass es sich hierbei nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts um das bedeutsamste Erkenntnismittel für die Gebietsauswahl und ein gewichtiges Indiz bei der nach Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL gebotenen Eignungsbeurteilung handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006, NVwZ 2006, 1407, 1408, m.w.N.).

  • OVG Brandenburg, 28.09.2000 - 4 B 130/00
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 S 25.07
    Das Verwaltungsgericht hat insofern unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg und des früheren Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg zutreffend darauf hingewiesen, dass die Gewährleistung der Energieversorgung - auch und gerade durch die Nutzung heimischer Rohstoffe - ein Gemeinschaftsinteresse höchsten Ranges darstellt und diese Gewichtung auch im Zeichen der Liberalisierung der Strommärkte, mag damit auch eine gewisse Minderung des Bedürfnisses nach einer Energiesicherung gerade durch heimische Rohstoffe einhergehen, ihre grundsätzliche Bedeutung behält (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 28. September 2000, LKV 2001, 172, 174 f., mit weiteren Nachweisen).

    Es kann jedoch nicht Aufgabe eines Gerichts sein, in einem die Zulassung eines konkreten Vorhabens betreffenden Verfahren eine umfassende Bewertung der mit den verschiedenen Energieträgern verbundenen Umweltrisiken vorzunehmen und seine Entscheidung auf der Grundlage energiepolitischer Zielvorstellungen zu treffen, die in der Rechtsordnung bislang noch keine ausreichende Konkretisierung erfahren haben (so auch bereits OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 28. September 2000, a.a.O., S. 176).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-239/04

    Kommission / Portugal - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 S 25.07
    Da die zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses auch "überwiegend" sein müssen, erfordert die Prüfung darüber hinaus eine Abwägung dieser Interessen mit der Beeinträchtigung des betroffenen Gebiets (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 27. April 2006 in der Rechtssache C-239/04, Rn. 44 f., …und vom 19. April 2007 in der Rechtssache C-304/05, Rn. 54).

    Das Fehlen von Alternativlösungen entspricht insofern einem Schritt in der Prüfung der Verhältnismäßigkeit, wonach, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist (vgl. die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 27. April 2006 in der Rechtssache C-239/04 (Rn. 42; zitiert nach www.eur-lex.europa.eu).

  • BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Abordnung eines Beamten bei Gefahr der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 S 25.07
    Diese beziehen sich auf die erste Vorlagefrage, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Gerichtshof mit Beschluss vom 19. April 2005 (- 8 A 02.40040 u.a. - BayVBl 2005, 659) zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte: "Welches Schutzregime verlangt Art. 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG in Verbindung mit der sechsten Begründungserwägung dieser Richtlinie unter Berücksichtigung des Frustrationsverbots gemäß Art. 10 Abs. 2 des EG-Vertrages im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 (Draggagi u.a., Slg. 2005, I-167) für Gebiete, insbesondere solche mit prioritären natürlichen Lebensraumtypen und/oder prioritären Arten, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden könnten, bevor sie in die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach dem Verfahren des Artikel 21 der Richtlinie festgelegte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen sind?".

    Vielmehr hatte die dortige Planfeststellungsbehörde ohne vorherige Einholung einer Stellungnahme der Kommission angenommen, es gebe keine Anhaltspunkte, dass die Erhaltungsziele potenzieller Schutzgebiete im Sinne der FFH-Richtlinie oder von Teilbereichen solcher Gebiete nachhaltig und erheblich beeinträchtigt würden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. April 2005 - 8 A 02.40040 - zitiert nach Juris; insoweit nicht abgedruckt in BayVBl. 2005, 659).

  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 S 25.07
    Kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass sie über ausreichende Informationen verfügt, um die Vereinbarkeit eines Vorhabens sowohl mit dem Ziel der Erstellung einer vollständigen Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als auch gegebenenfalls bereits mit den Anforderungen des Schutzregimes der Art. 6 Abs. 2 bis 4 FFH-RL zu prüfen, besteht kein Grund, ein gemeldetes FFH-Gebiet stärker vor als nach der Aufnahme in die Gemeinschaftsliste zu schützen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 2005, BVerwGE 124, 201, 207 f., und vom 31. Januar 2006 - NVwZ 2006, 823, 824).

    Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 7. September 2005, BVerwGE 124, 201, 207 f., und vom 31. Januar 2006, NVwZ 2006, 823, 824) ist deshalb davon auszugehen, dass die Anlegung der materiellrechtlichen Maßstäbe des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL in aller Regel eine Schutzmaßnahme darstellt, die im Hinblick auf das mit der Richtlinie verfolgte Erhaltungsziel geeignet ist, die erhebliche ökologische Bedeutung eines Gebiets zu wahren.

  • VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40040

    Baustopp für Isental-Autobahn - A 94 beschäftigt Europäischen Gerichtshof

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 S 25.07
    Diese beziehen sich auf die erste Vorlagefrage, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Gerichtshof mit Beschluss vom 19. April 2005 (- 8 A 02.40040 u.a. - BayVBl 2005, 659) zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte: "Welches Schutzregime verlangt Art. 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG in Verbindung mit der sechsten Begründungserwägung dieser Richtlinie unter Berücksichtigung des Frustrationsverbots gemäß Art. 10 Abs. 2 des EG-Vertrages im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 (Draggagi u.a., Slg. 2005, I-167) für Gebiete, insbesondere solche mit prioritären natürlichen Lebensraumtypen und/oder prioritären Arten, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden könnten, bevor sie in die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach dem Verfahren des Artikel 21 der Richtlinie festgelegte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen sind?".

    Vielmehr hatte die dortige Planfeststellungsbehörde ohne vorherige Einholung einer Stellungnahme der Kommission angenommen, es gebe keine Anhaltspunkte, dass die Erhaltungsziele potenzieller Schutzgebiete im Sinne der FFH-Richtlinie oder von Teilbereichen solcher Gebiete nachhaltig und erheblich beeinträchtigt würden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. April 2005 - 8 A 02.40040 - zitiert nach Juris; insoweit nicht abgedruckt in BayVBl. 2005, 659).

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung; …

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; …

  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien …

  • BVerwG, 10.09.1998 - 4 A 35.97

    Umweltverträglichkeitsprüfung; landschaftspflegerischen Begleitplan; …

  • OVG Saarland, 09.12.2005 - 3 N 1/05

    Überprüfung der Wirksamkeit einer naturschutzrechtlichen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-304/05

    Kommission / Italien - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen …

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • EuGH, 07.11.2000 - C-371/98

    First Corporate Shipping - "Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen …

  • VG Cottbus, 11.03.2021 - 3 K 1022/12
    Die dagegen eingelegte Beschwerde hatte keinen Erfolg (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juli 2007 - OVG 2 S 25.07 -).

    Hierzu hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 05. Juli 2007 - OVG 2 S 25.07 - wie folgt ausgeführt.

    Ausweislich des Auslegungsleitfadens der Europäischen Kommission zu Art. 6 Abs. 4 der FFH-RL (S. 16, 20) gehören grundsätzlich auch Wiederherstellungs- und Verbesserungsmaßnahmen in bestehenden Gebieten, die die Erfüllung der für das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele sicherstellen, zu den geeigneten Ausgleichsmaßnahmen (vgl. dazu auch die diesbezüglichen Ausführungen im durch das Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg - 2 S 25/07 -, juris, Rn. 52 ff.).

    Denn dem Einwand ist zunächst entgegenzuhalten, dass die mit der K 1-Bewirtschaftung verbundenen optimalen Reproduktionsbedingungen für die Rotbauchunke (relativ kurzer Bespannungszeitraum, vergleichsweise hohe Gewässertemperaturen und die mit wachsenden bzw. zugeführten Nahrungsgrundlagen sowie dem Fehlen von Räubern mögliche erfolgreiche Vermehrung der Art) in den L...immer nur für die Dauer der jeweiligen Wechselbewirtschaftung der einzelnen Teiche existierten, mithin stets nur für ca. zwei Drittel dieser Teiche (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juli 2007 - OVG 2 S 25/07 -, juris, Rn. 57), so dass auch ein Kompensationsbedarf lediglich in diesem Umfang bestand.

    Ferner ist auf den Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 5. Juli 2007 (- 2 S 25/07 -, juris, Rn. 58), zu verweisen, wonach diese strukturellen Aufwertungsmaßnahmen zur Schaffung günstiger Bedingungen für diese Art vergleichbar denen im L...führten und die Wiederherstellungs- und Verbesserungsmaßnahmen in bestehenden Gebieten zulässig seien.

    Soweit diesbezüglich geltend gemacht wird, die Nichtberücksichtigung des "Steingrubenteichs" gehe auf die im Zeitpunkt der Untersuchung nicht mehr mögliche Bespannung dieses Teichs zurück, die durch eine frühere bergbaubedingte Grundwasserabsenkung aufgrund entsprechender Zulassung im Jahre 1998 verursacht worden sei, ist auf die obigen Darlegungen zu verweisen, dass derartige nicht im Zusammenhang mit den Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses stehende Vorbelastungen im Rahmen der Prüfung des diesbezüglichen Eingriffsumfangs nicht zu berücksichtigen sind (vgl. auch bezüglich des LRT 3150 die vom Verwaltungsgericht herangezogenen Ausführungen des OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juli 2007 - 2 S 25/07 -, juris, Rn. 76).

    Insoweit stellt die Klägerin nicht die Feststellung im Planfeststellungsbeschluss (S. 144 und 153) in Abrede, dass diese Teiche keine Besiedlung durch den LRT 3150 aufgewiesen habe (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 28. Februar 2007 - 3 L 469/06 -, BA S. 42 f., Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 5. Juli 2007 - 2 S 25/07 -, juris, Rn. 73 f.).

    Soweit eingewandt wird, die Bewertung des Ausgleichspotentials des F...-N...und des M...der P...sei fehlerhaft, da diese bereits vor Realisierung des Vorhabens dem LRT 3150 zuzuordnen gewesen seien, wie Ausführungen des Planfeststellungsbeschlusses belegten, beachtet die Klägerin nicht das Aufwertungspotential dieser Teiche (vgl. Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 25. Juli 2007 - 2 S 25/07 -, juris, Rn. 77).

    Maßgebliches Kriterium ist vielmehr auch in räumlicher Hinsicht der Funktionsbezug der Ausgleichsmaßnahme, d.h. der Ausgleich muss nicht notwendig unmittelbar am Ort der Beeinträchtigung erfolgen, es reicht vielmehr aus, dass die Einbuße ersetzt wird, die das Gebiet hinsichtlich seiner Funktion für die biogeographische Verteilung der beeinträchtigten Lebensräume und Arten erleidet (BVerwG…, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rn. 200 unter Verweis auf den EG-Auslegungsleitfaden, S. 20;… ähnlich schon BVerwG, Gerichtsbescheid vom 10. September 1998 - 4 A 35.97 -, juris, Rn. 22 ff.; Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 5. Juli 2007 - 2 S 25.07 -, juris, Rn. 49).

    Diesbezüglich hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 05. Juli 2007 - OVG 2 S 25.07 - ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09

    Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem …

    Rn. 344 Bei Anwendung dieses Maßstabs sprechen für Energieerzeugungsanlagen grundsätzlich zwingende Gründe des öffentlichen Interesses (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.07.2007 - OVG 2 S 25.07 - juris Rn. 41;… Kohls a.a.O. S. 161; Jarass NuR 2007, 371, 376 m.w.N.).

    Demgegenüber kann nach den o.g. Grundsätzen nicht verlangt werden, dass die Behörde den Nachweis führt, dass durch den Verzicht auf den Block 9 konkret eine unzumutbare Versorgungslücke entsteht, weil unausweichliche Sachzwänge für die Annahme eines zwingenden Grundes nicht erforderlich sind (ebenso OVG Berlin Brandenburg, Beschl. v. 05.07.2007 a.a.O. Rn. 41).

    Es kann daher nicht Aufgabe der Genehmigungsbehörde oder des Verwaltungsgerichtshofs sein, in einem die Zulassung eines konkreten Vorhabens betreffenden Verfahren eine umfassende Bewertung der mit den verschiedenen Energieträgern verbundenen Umweltrisiken vorzunehmen und eine Entscheidung auf der Grundlage energiepolitischer Zielvorstellungen zu treffen, die in der Rechtsordnung bislang noch keine ausreichende Konkretisierung erfahren haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 05.07.2007 a.a.O. Rn. 42).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 1194/02

    Braunkohlentagebau Garzweiler: mündliche Verhandlung am 21.12.2007

    Rn. 76 - 4 C 7.01 - , BVerwGE 117, 138 (140); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juli 2007 - 2 S 25.07 -, juris, Rn. 41 des Langtextes; OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2000 - 4 B 130/00 -, ZfB 2000, 297 (305 f.), m. w. N.
  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 3 L 20/13

    Verwaltungsgericht zur Fortführung des Tagebaus Cottbus-Nord

    Die dagegen eingelegte Beschwerde hatte keinen Erfolg (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juli 2007 - 2 S 25.07 -).

    Dass überhaupt eine Inanspruchnahme des FFH-Gebietes der Lakomaer Teiche als Teil der Verordnung bestimmt wurde, ist letztlich als Abwägungsergebnis hinzunehmen und muss auch als rechtlich zulässig angesehen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juli 2007 - 2 S 25.07 -).

    Nach dem im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegebenen Prüfungsmaßstab bleibt es bei der von der Kammer im Verfahren 3 L 469/06 getroffenen Entscheidung dahingehend, dass für das in Rede stehende FFH-Gebiet kein absolutes Veränderungsverbot gegeben war und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Gebietes auch unter den verschärften Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 4 Verfahren-Richtlinie vorlagen (Beschluss der Kammer vom 28. Februar 2007 -, bestätigt durch Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 5. Juli 2007 - 2 S 25.07 -).

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2024 - 4 ME 122/24

    Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur letalen Entnahme einer Wolfsfähe; …

    Insoweit bedarf es einer gewichtsvergleichenden und im Übrigen gerichtlich voll überprüfbaren Abwägung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.7.2009 - 4 C 12.07 -, juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5.7.2007 - OVG 2 S 25.07 -, juris Rn. 37;… Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 104. EL Juni 2024, § 34 BNatSchG, Rn. 41;… Lau, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 4. Aufl. 2024, § 45 Rn. 29;… Lütkes, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2. Aufl. 2018, § 34 Rn. 49;… Schlussanträge der Generalanwältin Kokott v. 19.7.2007 - C-304/05 -, Rn. 54).
  • VG Freiburg, 11.07.2012 - 4 K 1621/10

    Großherzoglich Badisches Straßenrecht von 1868 entscheidend für …

    Aus solchen routinemäßig ausgestellten Bescheinigungen kann generell nicht geschlossen werden, dass die Gemeinde die schwierige, eine Auswertung historischer Befunde erfordernde Rechtsfrage, ob es sich bei der betreffenden Straße um eine vorhandene Straße nach altem Landesrecht handelt, einer gründlichen Prüfung unterzogen hat (so u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.01.2008 - 2 S 25/07 - Urteil der Kammer vom 06.07.2011, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 05.02.2010 - 11 C 2691/07

    Normenkontrollanträge gegen die Verordnung über die Änderung des …

    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. September 2006 - C-244/05 -, NVwZ 2007, 61, zwingt nicht zu einer abweichenden Beurteilung (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 5. Juli 2007 - 2 S 25.07 -, juris, Rdnrn. 18 bis 27).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2015 - 1 M 22/15

    Befristungsentscheidung nach § 80 Abs. 5 Satz 5 VwGO; Angriffs- und …

    Das Gericht hat beim "Wie" der Aussetzungsentscheidung ein gewisses Gestaltungsermessen ("Gestaltungskompetenz", vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 05.07.2007 - OVG 2 S 25.07 -, juris, Rn. 14) bzw. einen "Ermessensspielraum" hinsichtlich der inhaltlichen Fassung.

    Das Ermessen besteht etwa nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO hinsichtlich einer ganz oder teilweisen Aussetzung (…vgl. Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 80 Rn. 168; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 05.07.2007 - OVG 2 S 25.07 -, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2013 - 11 S 12.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Fortführung des Tagebaus Cottbus-Nord auch in …

    Ob der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss ein hinreichendes Kompensationskonzept vorgesehen hat, was die Antragstellerin mit umfangreichen Darlegungen im Einzelnen bestreitet, vermag der Senat allerdings trotz der auch zweitinstanzlich erfolgten Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5. Juli 2007 - OVG 2 S 25.07 -, juris) vorliegend nicht mit hinreichender Verlässlichkeit zu beurteilen.
  • VG Freiburg, 06.07.2011 - 4 K 659/10

    Einordnung alter badischer Straßen als Ortsstraßen oder Gemeindewege

    Abgesehen davon kann aus solchen (regelmäßig im Routineverfahren erstellten) Bescheinigungen nicht geschlossen werden, dass die Gemeinde die schwierige Rechtsfrage, ob es sich bei der betreffenden Straße um eine vorhandene Straße nach altem Landesrecht handelt, einer gründlichen Prüfung unterzogen hat (so u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.01.2008 - 2 S 25/07 -).
  • VG Gießen, 19.07.2013 - 8 L 1267/13

    Gaststättenerlaubnis

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