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| VGH Baden-Württemberg, 04.02.1988 - 2 S 2989/87 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Februar 1988 - 2 S 2989/87 (https://dejure.org/1988,5355)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 09.09.1987 - 7 K 4912/84
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.1988 - 2 S 2989/87
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.1990 - 2 S 68/88
Erschließungsbeitragsbescheid: Zustellung an Eheleute; Ablaufhemmung
Rn. 19 Der Bescheid vom 30.8.1985 war gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b KAG, § 122 Abs. 5 AO nach dem Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg -- LVwZG -- zuzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.2.1988 -- 2 S 2989/87 --).Geschah dies nicht, so war der entsprechende Bescheid keinem der Betroffenen gegenüber wirksam geworden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.7.1987 -- 2 S 1763/86 -- m.w.N.; Urteil vom 4.2.1988 -- 2 S 2989/87 --).
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 3 S 2976/87
Zustellung einer Abbruchsanordnung an Eheleute; Bezeichnung der Adressaten; …
Nach der Rechtsprechung zum Abgabenrecht sind an Eheleute gerichtete Bescheide, die zwar den Vor- und Familiennamen des Ehemannes, nicht aber auch der Ehefrau enthalten, bezüglich der Ehefrau wegen Unbestimmtheit der Abgabenschuldnerin nichtig (ständige Rechtsprechung des 2, Senats des Verwaltungsgerichtshofs, vgl. zuletzt Urt. vom 4.2.1988 - 2 S 2989/87 -m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 09.02.1990 - 14 S 2650/88
Auferlegung von Verfahrenskosten auf einen nicht förmlich am Verfahren …
Eine Kostenentscheidung zu Lasten eines am Prozeß nicht beteiligten Dritten kann hingegen nur nach Maßgabe ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmungen in Betracht kommen (…vgl. Stein/Jonas/Leipold, 20. Aufl., § 91 ZPO, Rdnr. 22 unter Hinweis auf die -- gemäß § 173 VwGO auch im Verwaltungsprozeß anwendbaren -- §§ 89 Abs. 1 S. 3, 380 Abs. 1 S. 1, 387, 390 Abs. 1 S. 1, 409 S. 1 ZPO; ferner etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.2.1988 -- 2 S 2989/87 --). - VGH Baden-Württemberg, 24.09.1991 - 2 S 578/91
Telefonische Bekanntgabe des Tenors durch die Geschäftsstelle ist keine …
Die Frage, ob in der ab 1.1.1991 unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung im verwaltungsgerichtlichen Urteil eine "unrichtige Sachbehandlung" im Sinne von § 8 GKG zu sehen ist, bedarf keiner Prüfung, da die Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten in diesem Fall nicht im Erkenntnisverfahren, sondern im Kostenansatzverfahren zu treffen ist (vgl. Urteil des Senats vom 4.2.1988 - 2 S 2989/87 -). - VGH Hessen, 24.10.1989 - 3 UE 2897/89
Nichterhebung von Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
Rn. 7 Mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage konnten die außergerichtlichen Kosten der Kläger im Berufungsverfahren jedoch nicht der Staatskasse auferlegt werden (vgl. OLG München, B. v. 17.05.1982 -- 5 W 680/22; Hess. VGH, B. v. 05.12.1985 -- 5 UE 1328/85 --; VGH Bad.-Württ., U. v. 04.02.1988 -- 2 S 2989/87 -- KostRspr. VwGO § 162 Nr. 122).
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