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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5494
VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96 (https://dejure.org/1997,5494)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.09.1997 - 2 S 661/96 (https://dejure.org/1997,5494)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. September 1997 - 2 S 661/96 (https://dejure.org/1997,5494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschlossensein eines Grundstücks - Zuwegung - rechtliches Hindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 366 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96
    Rn. 22 Das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 S. 1 BauGB wird wesentlich vom bebauungsrechtlichen Erschlossensein (§§ 30ff. BauGB) bestimmt mit der Folge, daß die Frage, welche Form der Erreichbarkeit eines Grundstücks für dessen erschließungsbeitragsrechtliches Erschlossensein erforderlich ist, wesentlich vom Bebauungsrecht abhängt (BVerwG, st.Rspr. s. etwa BVerwGE 88, 70, 72; Urteil vom 17.6.1994 - BVerwG 8 C 24.92 -, DVBl. 1995, 55).

    Herangefahren werden kann in diesem Sinn an ein Anliegergrundstück mit Kraftwagen regelmäßig dann, wenn auf der Fahrbahn einer öffentlichen Straße bis zur Höhe dieses Grundstücks mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen gefahren und von da ab gegebenenfalls über einen Gehweg und/oder Radweg das Grundstück betreten werden kann (BVerwGE 88, 70, 77f.).

    Voraussetzung ist jedoch, daß der zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze liegende Zwischenraum in zumutbarer Weise überwunden werden kann (vgl. BVerwGE 88, 70, 79).

    Ob diese Voraussetzungen für das Erschlossensein durch die abgerechnete Anbaustraße vorliegen, ist allein mit Blick auf die wegemäßige Erschließung durch diese Straße zu beurteilen, eine durch eine andere Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit mithin hinwegzudenken (vgl. BVerwGE 68, 41, 45; 88, 70, 75; Urteil vom 10.12.1993, NVwZ 1994, 910, 911).

    Dabei geht der Senat davon aus, daß das einfache Überqueren des im Süden 3 m und im Norden 7 m breiten Grünstreifens vor dem Grundstück der Kläger nicht dem genügt, was erforderlich wäre, um den zwischen der Fahrbahn und der Grundstücksgrenze liegenden Zwischenraum in zumutbarer Weise (vgl. BVerwGE 88, 70, 79) zu überwinden.

    Rn. 32 Nach der bereits mehrfach zitierten grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.3.1991 (BVerwGE 88, 70ff.) genügt für die Bebaubarkeit eines Grundstücks regelmäßig dessen Erreichbarkeit mit Kraftwagen im Sinne eines Heranfahrenkönnens bis auf Höhe des Grundstücks.

  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96
    Und ein Grundstück, das unmittelbar an einer befahrbaren Erschließungsanlage liegt, kann zusätzlich über einen zwischen zwei befahrbaren Erschließungsanlagen gelegenen, diese verbindenden Wohnweg durch die zweite befahrbare Erschließungsanlage erschlossen sein (BVerwG, Urteil vom 1.3.1996 - 8 C 26.94 -, DVBl. 1996, 1051).

    Wohnwege (auch im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) sind - aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen - unbefahrbare öffentliche Verkehrsanlagen, an denen zulässigerweise Wohngebäude errichtet werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 1.3.1996 - 8 C 26.94 -, a.a.O.).

    Grenzt ein Grundstück sowohl an den Wohnweg als auch an die die Primärerschließung vermittelnde befahrbare Anbaustraße, so ist es nur durch die Anbaustraße erschlossen (BVerwG, Urteil vom 1.3.1996, a.a.O., S. 1053 unter Hinweis auf das Urteil vom 10.12.1993 - BVerwG 8 C 58.91 -, DVBl. 1994, 705).

  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 67.89

    Erschließungsbeitragsrecht: "Erschlossen-Sein" eines Grundstücks bei ausräumbarem …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96
    Daraus folgt, daß es grundsätzlich Sache der Beklagten ist, die noch fehlende Befestigung des Zugangs über das Verkehrsgrün auf ihre Kosten vorzunehmen (vgl. BVerwGE 88, 248, 252).

    Richtig ist allerdings, daß ein Grundstück in der Regel erst dann im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB erschlossen ist, wenn seine Erreichbarkeit zum Zwecke der Bebauung verwirklicht, mithin ein etwa bestehendes Hindernis auch ausgeräumt ist (BVerwGE 88, 248, 252).

    Denn andernfalls stünde es in seinem Belieben, auf die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht Einfluß zu nehmen (BVerwGE 88, 248, 252/253).

  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Kosten der erstmaligen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96
    Ob diese Voraussetzungen für das Erschlossensein durch die abgerechnete Anbaustraße vorliegen, ist allein mit Blick auf die wegemäßige Erschließung durch diese Straße zu beurteilen, eine durch eine andere Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit mithin hinwegzudenken (vgl. BVerwGE 68, 41, 45; 88, 70, 75; Urteil vom 10.12.1993, NVwZ 1994, 910, 911).

    So ist anerkannt, daß auch ein mehrfach erschlossenes Grundstück über einen Wohnweg durch eine befahrbare Anbaustraße im Sinne des § 131 Abs. 1 S. 1 BauGB erschlossen werden kann, vorausgesetzt, daß das Bebauungsrecht für die Bebaubarkeit des Grundstücks dieser Straße wegen eine unmittelbare Erreichbarkeit des Grundstücks nur für Fußgänger genügen läßt (BVerwG, Urteil vom 10.12.1993 - 8 C 59.91 -, NVwZ 1994, 910).

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96
    Rn. 22 Das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 S. 1 BauGB wird wesentlich vom bebauungsrechtlichen Erschlossensein (§§ 30ff. BauGB) bestimmt mit der Folge, daß die Frage, welche Form der Erreichbarkeit eines Grundstücks für dessen erschließungsbeitragsrechtliches Erschlossensein erforderlich ist, wesentlich vom Bebauungsrecht abhängt (BVerwG, st.Rspr. s. etwa BVerwGE 88, 70, 72; Urteil vom 17.6.1994 - BVerwG 8 C 24.92 -, DVBl. 1995, 55).

    Die übrigen Anlieger an der Straße B. können schutzwürdig erwarten, daß das Grundstück der Kläger nach der im übrigen gegebenen bebauungsrechtlichen Situation an den Kosten für die Herstellung der Erschließungsanlage beteiligt wird (…vgl. zu diesem Gesichtspunkt allgemein Driehaus, a.a.O., § 17 Rdnrn. 16 u. 17 sowie BVerwG, Urteil vom 17.6.1994 - BVerwG 8 C 24.92 -, DVBl. 1995, 55 und Urteil vom 30.5.1997 - BVerwG 8 C 27.96).

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 17.6.1994 (BVerwG 8 C 22.92, Buchholz 406.11, § 131 BauGB Nr. 92, S. 9, 13 = BWGZ 1994, 821) die Anlegung eines befestigten Treppenwegs über einen Grundstücksstreifen, für den im Bebauungsplan "private Grünfläche - Hausgärten" festgesetzt war, nicht als rechtliches Hindernis gewertet, weil der Inhalt der planerischen Festsetzungen unberührt bleibe.

    Übersteigt die Wertsteigerung diesen Aufwand, würde ein "vernünftiger" Eigentümer diese Maßnahme - weil für ihn wirtschaftlich vorteilhaft - durchführen, und ist ihm deshalb der für diese Maßnahme anfallende finanzielle Aufwand zumutbar (BVerwG, Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 22.92 -, Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92, S. 9, 13 = BWGZ 1994, 821; Urteil vom 25.10.1996 - 8 C 21.95 -, DÖV 1997, 299 = DVBl. 1997, 497).

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96
    Die übrigen Anlieger an der Straße B. können schutzwürdig erwarten, daß das Grundstück der Kläger nach der im übrigen gegebenen bebauungsrechtlichen Situation an den Kosten für die Herstellung der Erschließungsanlage beteiligt wird (…vgl. zu diesem Gesichtspunkt allgemein Driehaus, a.a.O., § 17 Rdnrn. 16 u. 17 sowie BVerwG, Urteil vom 17.6.1994 - BVerwG 8 C 24.92 -, DVBl. 1995, 55 und Urteil vom 30.5.1997 - BVerwG 8 C 27.96).
  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91

    Erschließungsbeitrag für erschlossene Wohnwege - Voraussetzungen für das …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96
    Grenzt ein Grundstück sowohl an den Wohnweg als auch an die die Primärerschließung vermittelnde befahrbare Anbaustraße, so ist es nur durch die Anbaustraße erschlossen (BVerwG, Urteil vom 1.3.1996, a.a.O., S. 1053 unter Hinweis auf das Urteil vom 10.12.1993 - BVerwG 8 C 58.91 -, DVBl. 1994, 705).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 8 S 1844/96

    Wegemäßige Erschließung eines Wohngrundstückes im unbeplanten Innenbereich - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96
    Die hier befindliche Böschung kann über die bereits vorhandene Treppe unschwer überwunden und unmittelbar dahinter bzw. nach wenigen Metern (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.9.1996 - 8 S 1844/96 - für einen 32 m langen Zugangsweg) der ebene Bereich des Grundstücks erreicht werden.
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96
    Ob diese Voraussetzungen für das Erschlossensein durch die abgerechnete Anbaustraße vorliegen, ist allein mit Blick auf die wegemäßige Erschließung durch diese Straße zu beurteilen, eine durch eine andere Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit mithin hinwegzudenken (vgl. BVerwGE 68, 41, 45; 88, 70, 75; Urteil vom 10.12.1993, NVwZ 1994, 910, 911).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87

    Erschlossensein eines Grundstücks bei Bebauungshindernis infolge natürlicher …

  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene …

  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossenseins bei …

  • VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün

    Zum Erschlossensein eines Grundstücks im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG (juris: KAG BW), wenn zwischen dem herangezogenen Grundstück und der abgerechneten Erschließungsanlage eine auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Verkehrsgrün" liegt, die nicht Teil der übrigen planerisch festgesetzten Verkehrsflächen ist (Fortentwicklung von VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 1. September 1997 - 2 S 661/96 - juris, Rn. 24…, vom 11. April 2002 - 2 S 2239/00 - juris, Rn. 2 und 21, …und vom 26. Juni 2012 - 2 S 3258/11 - juris, Rn. 45).

    Eine für das bebauungs- und in der Folge das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein hinreichende Erreichbarkeit in Gestalt der Möglichkeit, an ein Anliegergrundstück heranzufahren, ist folglich auch dann gegeben, wenn dieses Grundstück von der Fahrbahn durch einen zu dieser öffentlichen Straße gehörenden Gehweg und/oder Radweg getrennt ist, es sei denn, die Überwindung des dadurch bedingten Zwischenraums stellt sich im Einzelfall als unzumutbar dar (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1. März 1991 - 8 C 59.89 - juris, Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 1. September 1997 - 2 S 661/96 - juris, Rn. 22, …und vom 26. Juni 2012 - 2 S 3258/11 - juris, Rn. 44, …sowie Beschluss vom 17. November 2022 - 2 S 290/22 - juris, Rn. 18 ).

    Bei der - wie hier - vorliegenden Bebauung mit einem Einfamilienhaus wird das Überqueren eines zwischen drei und sieben Meter breiten Grünstreifens noch für zumutbar erachtet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. September 1997 - 2 S 661/96 - juris, Rn. 24; vgl. auch Bayerischer VGH…, Urteil vom 5. November 2007 - 6 B 05.2551 - juris, Rn. 22, zu einem zwei bis drei Meter breiten Grünstreifen, …sowie Beschlüsse vom 25. September 2014 - 6 ZB 14.888 - juris, Rn. 7, zu einem circa drei Meter breiten Grünstreifen, …und vom 16. Juni 2009 - 6 CS 09.757 - juris, Rn. 3, zu einem circa vier Meter breiten Grünstreifen).

    Denn hier kann noch ein befestigter, nicht notwendig mit Teerdecke versehener Weg von hinreichender Breite zwischen ein bis zwei Metern angelegt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. September 1997 - 2 S 661/96 - juris, Rn. 24 a. E.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22

    Erschließungsbeitrag für die Zweiterschließung eines Grundstücks; …

    Ausreichend ist danach eine verkehrliche Erreichbarkeit, bei der mit Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn der öffentlichen Straße bis in Höhe des jeweiligen Anliegergrundstücks gefahren und dieses von da aus ohne Weiteres betreten werden kann (st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.06.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 44; Urteil vom 01.09.1997 - 2 S 661/96 - juris Rn. 22;… vgl. auch die Nachweise bei Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 39 Rn. 2.1.2.1.1).

    Voraussetzung ist allerdings, dass der zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze liegende Zwischenraum in zumutbarer Weise überwunden werden kann (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.02.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 45; Urteil vom 01.09.1997 - 2 S 661/96 - juris Rn. 22; für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht BVerwG…, Urteil vom 01.03.1991 - 8 C 59.89 - juris Rn. 22).

    Dies wird für einen Gehweg und/oder Radweg in ortsüblicher Breite, aber auch für einen entsprechenden zur öffentlichen Straße gehörenden Grünstreifen regelmäßig zutreffen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.1997 - 2 S 661/96 - juris Rn. 22;… vgl. auch Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl., § 17 Rn. 92).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11

    Erschlossensein eines Grundstücks und Entstehen der Beitragspflicht

    Auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 1.9.1997 - 2 S 661/96 - juris) kann an ein Anliegergrundstück mit Kraftwagen regelmäßig dann in ausreichendem Maß herangefahren werden, wenn auf der Fahrbahn einer öffentlichen Straße bis zur Höhe dieses Grundstücks mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen gefahren und von da ab - gegebenenfalls über einen Gehweg und/oder Radweg - das Grundstück betreten werden kann.

    Ist bauplanungsrechtlich lediglich eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus zulässig und handelt es sich um einen Grünstreifen mit einer Breite von nur drei bis sieben Metern, kann dessen Überwindung im Einzelfall noch zumutbar sein (vgl. Senatsurteil vom 1.9.1997 - 2 S 661/96 - juris).

  • VG Freiburg, 26.10.2010 - 4 K 27547/08

    Erschließungsbeitragssatzung: Berücksichtigung mehrfach erschlossener Grundstücke …

    Für die notwendige Ver- und Entsorgungsfunktion der bauplanungsrechtlich erforderlichen Erschließung reicht ein nicht notwendigerweise asphaltierter oder geteerter Weg auf das Grundstück, der auch über eine zwischen Straße und Grundstück im Bebauungsplan festgesetzte Grünfläche oder über andere mit zumutbarem Aufwand überwindbare Hindernisse führen kann ( vgl. u. a. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.11.2005, KStZ 2006, 192, vom 01.09.1997 - 2 S 661/96 - und vom 20.03.1987 - 2 S 1009/86 -, BWVPr 1987, 186 ).

    Ansonsten hätte es allein der dinglich Berechtigte (Grundstückseigentümer oder Erbpachtberechtigte) in der Hand, ob er erschließungsbeitragspflichtig wird oder nicht ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.09.1997, a.a.O. - im dort entschiedenen Fall wurde es sogar für zumutbar gehalten, dass ein Grundstückseigentümer ein seiner Verfügungsmacht unterliegendes Hindernis in Form einer Böschung beseitigt;… siehe hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.11.2005, a.a.O., vom 11.04.2002 - 2 S 2239/00 -, BWGZ 2002, 486, …und vom 20.03.1987, a.a.O. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 2 S 913/05

    Erschließungsbeitrag; Erschließung eines Grundstücks infolge Anliegergebrauchs …

    Dieses fordert für die Bebaubarkeit eines Grundstücks regelmäßig dessen Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen im Sinne der Möglichkeit des Heranfahrens, sofern es nicht ausnahmsweise - im Vergleich dazu - weniger, nämlich die Erreichbarkeit lediglich in Form eines Zugangs für Fußgänger, genügen lässt, oder - etwa bei gewerblicher Nutzung des Grundstücks - mehr fordert, nämlich die Möglichkeit mit Kraftfahrzeugen auf das Grundstück heraufzufahren (allg. M.; vgl. nur Urteil des Senats vom 1.9.1997 - 2 S 661/96 - EzE § 131 Abs. 1 BauGB Nr. 67).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00

    Erschlossensein: tatsächliches Hindernis - rechtliches Hindernis - "Verkehrsgrün"

    Die vom Straßeneigentümer eingeräumte Baulast zugunsten eines Anliegergrundstücks ist regelmäßig nicht geeignet, das durch die Festsetzung "Verkehrsgrün" eines Bebauungsplans vorhandene rechtliche Hindernis zu beseitigen (Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 1.9.1997 - 2 S 661/96 -).

    Das von der Beklagten angeführte Urteil des Senats vom 1.9.1997 - 2 S 661/96 - rechtfertigt keine andere Beurteilung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2002 - 3 A 4165/99

    Erschließungsbeitragspflicht eines Grundstücks; Baurechtliche Bedeutsamkeit einer …

    Anders VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.9.1997 - 2 S 661/96 -, VGHBW-LS 1997, Beilage 12, B 2.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2018 - 6 A 10321/18

    Erschlossensein eines Anliegergrundstücks bei Möglichkeit der Beseitigung eines …

    Rn. 8 Dabei ist auf Seiten des Grundstückseigentümers bereits dann von einer fehlenden Mitwirkung auszugehen, wenn er mit seinem Gesamtverhalten dokumentiert, er habe kein Interesse an der Beseitigung des Hindernisses (vgl. VGH BW, Urteil vom 1. September 1997 - 2 S 661/96 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2001 - 1 L 11/01
    Denn um den 7, 50 m breiten Grünstreifen vor dem Grundstück des Klägers in zumutbarer Weise (BVerwGE 88, 70, 79) zu überqueren, ist ein befestigter, nicht unbedingt mit einer Teerdecke versehener Weg von 1 bis 2 m Breite zu fordern (VGH BW, U. v. 1.9.1997, 2 S 661/96 m. w. N.).

    Daraus folgt, dass es grundsätzlich Sache der Beklagten ist, die noch fehlende Befestigung des Zugangs über das Verkehrsgrün vorzunehmen (BVerwGE 88, 248, 252; VGH BW, U. v. 1.9.1997, a. a. O.).

  • VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 2617/04

    Voraussetzungen des Erschlossenseins eines Grundstücks im …

    Dies wird für einen Gehweg und/oder Radweg, aber auch für einen entsprechenden zur öffentlichen Straße gehörenden Grünstreifen regelmäßig zutreffen (…BVerwG, Urt. v. 01.03.1991 - 8 C 59.89 -, BVerwGE 88, 70; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.1997 - 2 S 661/96).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2014 - 5 S 7.14

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Erschließungsbeitrag; erstmalige …

  • VG Greifswald, 19.10.2017 - 5 A 243/15

    Erteilung einer Baugenehmigung; Sicherung der bauplanungsrechtlichen Erschließung …

  • VGH Bayern, 19.07.2011 - 15 N 10.579

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Festsetzung von Bereichen ohne Ein- und Ausfahrt

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