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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 12.10.2022 - 2 Sa 184/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40529
LAG Hamm, 12.10.2022 - 2 Sa 184/21 (https://dejure.org/2022,40529)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.10.2022 - 2 Sa 184/21 (https://dejure.org/2022,40529)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Oktober 2022 - 2 Sa 184/21 (https://dejure.org/2022,40529)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    § 106 Abs. 1 S. 2 SGB III, § ... 106 Abs. 1 SGB III, § 106 Abs. 4 SGB III, § 106 SGB III, § 4 Abs. 2 EFZG, § 4 EFZG, § 5 des MTV, § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB III, §§ 106 SGB III, § 263 ZPO, §§ 283 Satz 1, 252 BGB, § 533 ZPO, § 529 ZPO, § 280 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, §§ 95 ff. SGB III, § 3 Abs. 3 Nr. 5 SGB III, § 98 SGB III, § 280 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 241 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 320 Abs. 1 SGB III, §§ 105, 421c SGB III, § 106 Absatz 1 Satz 1 SGB III, § 106 Absatz 4 SGB III, § 106 Abs. 1 S. 5 SGB III, § 106 Abs. 2 S. 2 SGB III, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch einer Kassierein auf Aufstockung des bezogenen Kurzarbeitergeldes; Beidseitige tarifvertragliche Bindung; Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Vertragspflichtverletzung

  • rechtsportal.de

    Anspruch einer Kassierein auf Aufstockung des bezogenen Kurzarbeitergeldes; Beidseitige tarifvertragliche Bindung; Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Vertragspflichtverletzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.08.2022 - 12 Sa 297/22

    Kurzarbeitergeld - Aufstockungsbetrag - Schadenersatz - Soll-Entgelt - …

    Auszug aus LAG Hamm, 12.10.2022 - 2 Sa 184/21
    Aufgrund der Einbindung des Arbeitnehmers in ein Geflecht wirtschaftlicher und kollektiv-rechtlicher Beziehung im Zusammenhang mit dem Bezug von Kurzarbeitergeld folgt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesarbeitsgerichts, dass der Arbeitnehmer weder im Antragsverfahren noch im Rechtsbehelfsverfahren eine verfahrensrechtliche Stellung hat mit der Folge, dass Bescheide der Bundesagentur für Arbeit über Gewährung von Kurzarbeitergeld nur vom Arbeitgeber und gegebenenfalls von der Betriebsvertretung, nicht aber von einem betroffenen Arbeitnehmer mit Widerspruch und Klage angefochten werden können (vgl. BSG, Urteil v. 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.08.2022 - 12 Sa 297/22, juris;… Müller-Gröning in: Schlegel/Wölker, juris PK-SGB 111, 2.

    Unterlaufen ihm in diesem Pflichtenkreis von ihm zu vertretene Pflichtverletzungen, aufgrund derer die von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer einen Schaden insbesondere dadurch erleiden, dass Kurzarbeitergeld nicht in der gesetzlich zustehenden Höhe bewilligt und gezahlt wird, ist der Arbeitgeber nach § 280 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Schaden zu ersetzen, der ihm kausal durch die schuldhafte Pflichtverletzung des Arbeitgebers entsteht (vgl. BAG, Urt. v. 19.03.1992 - 8 AZR 301/91, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.08.2022 - 12 Sa 297/22, juris;… LSG Saarland, Urt. v. 24.01.2006 - 2 Sa 38/06, juris, Rn. 18; LAG Sachsen, Urt. v. 30.08.2000 - 3 Sa 996/01, juris).

    Denn die Beklagte hätte bei der gebotenen sorgfältigen Prüfung der Angaben zum Umfang der Arbeitszeit gegenüber der Bundesagentur für Arbeit erkennen können, dass ein Abstellen auf den im Arbeitsvertrag schriftlich fixierten Umfang der Arbeitszeit im Widerspruch zu der Regelung in § 106 SGB III führt und dies bei der Klägerin Vergütungseinbußen verursachen kann (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.08.2022 - 12 Sa 297/22, juris).

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der …

    Auszug aus LAG Hamm, 12.10.2022 - 2 Sa 184/21
    Aufgrund der Einbindung des Arbeitnehmers in ein Geflecht wirtschaftlicher und kollektiv-rechtlicher Beziehung im Zusammenhang mit dem Bezug von Kurzarbeitergeld folgt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesarbeitsgerichts, dass der Arbeitnehmer weder im Antragsverfahren noch im Rechtsbehelfsverfahren eine verfahrensrechtliche Stellung hat mit der Folge, dass Bescheide der Bundesagentur für Arbeit über Gewährung von Kurzarbeitergeld nur vom Arbeitgeber und gegebenenfalls von der Betriebsvertretung, nicht aber von einem betroffenen Arbeitnehmer mit Widerspruch und Klage angefochten werden können (vgl. BSG, Urteil v. 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.08.2022 - 12 Sa 297/22, juris; Müller-Gröning in: Schlegel/Wölker, juris PK-SGB 111, 2.

    Ob die Beklagte entsprechend dem Vorbringen der Klägern im Verfahren auf Gewährung des für sie beantragten Kurzarbeitergeldes zutreffende Angaben hinsichtlich des Umfangs des regelmäßigen Arbeitszeit gemacht hat, ist dabei unerheblich, weil für die Höhe des der Klägerin zustehenden Kurzarbeitergeldes allein der inzwischen bestandskräftige Bescheid der Bundesagentur maßgeblich ist (vgl. auch BSG, Urt. v. 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R, juris, Rn. 17 ff.;… LSG Saarland, Urt. v. 24.01.2006 - 2 Sa 38/06, juris, Rn. 16).

  • LAG Saarland, 24.01.2007 - 2 Sa 38/06

    Kurzarbeitergeld - Bundesagentur für Arbeit - Grenzgänger - Fürsorgepflicht des …

    Auszug aus LAG Hamm, 12.10.2022 - 2 Sa 184/21
    Ob die Beklagte entsprechend dem Vorbringen der Klägern im Verfahren auf Gewährung des für sie beantragten Kurzarbeitergeldes zutreffende Angaben hinsichtlich des Umfangs des regelmäßigen Arbeitszeit gemacht hat, ist dabei unerheblich, weil für die Höhe des der Klägerin zustehenden Kurzarbeitergeldes allein der inzwischen bestandskräftige Bescheid der Bundesagentur maßgeblich ist (…vgl. auch BSG, Urt. v. 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R, juris, Rn. 17 ff.; LSG Saarland, Urt. v. 24.01.2006 - 2 Sa 38/06, juris, Rn. 16).

    Unterlaufen ihm in diesem Pflichtenkreis von ihm zu vertretene Pflichtverletzungen, aufgrund derer die von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer einen Schaden insbesondere dadurch erleiden, dass Kurzarbeitergeld nicht in der gesetzlich zustehenden Höhe bewilligt und gezahlt wird, ist der Arbeitgeber nach § 280 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Schaden zu ersetzen, der ihm kausal durch die schuldhafte Pflichtverletzung des Arbeitgebers entsteht (…vgl. BAG, Urt. v. 19.03.1992 - 8 AZR 301/91, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.08.2022 - 12 Sa 297/22, juris; LSG Saarland, Urt. v. 24.01.2006 - 2 Sa 38/06, juris, Rn. 18;… LAG Sachsen, Urt. v. 30.08.2000 - 3 Sa 996/01, juris).

  • ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 9 Ca 2979/20
    Auszug aus LAG Hamm, 12.10.2022 - 2 Sa 184/21
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.12.2020 - 9 Ca 2979/20 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin.

    Rn. 31 das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.12.2020 - 9 Ca 2979/20 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie.

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 12.10.2022 - 2 Sa 184/21
    Rn. 28 Abgesehen davon, scheine es bereits fraglich, inwieweit die oben genannte tarifvertragliche Bestimmung zu Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu den Az. 6 AZR 861/16, 10 AZR 231/18 sowie 10 AZR 185/20 überhaupt wirksam sei.
  • BAG, 19.03.1992 - 8 AZR 301/91

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Kurzarbeitergeld

    Auszug aus LAG Hamm, 12.10.2022 - 2 Sa 184/21
    Unterlaufen ihm in diesem Pflichtenkreis von ihm zu vertretene Pflichtverletzungen, aufgrund derer die von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer einen Schaden insbesondere dadurch erleiden, dass Kurzarbeitergeld nicht in der gesetzlich zustehenden Höhe bewilligt und gezahlt wird, ist der Arbeitgeber nach § 280 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Schaden zu ersetzen, der ihm kausal durch die schuldhafte Pflichtverletzung des Arbeitgebers entsteht (vgl. BAG, Urt. v. 19.03.1992 - 8 AZR 301/91, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.08.2022 - 12 Sa 297/22, juris;… LSG Saarland, Urt. v. 24.01.2006 - 2 Sa 38/06, juris, Rn. 18;… LAG Sachsen, Urt. v. 30.08.2000 - 3 Sa 996/01, juris).
  • LAG Sachsen, 30.08.2002 - 3 Sa 996/01

    Ersatzpflicht des Arbeitgebers bei Pflichtverletzung anlässlich der Beantragung …

    Auszug aus LAG Hamm, 12.10.2022 - 2 Sa 184/21
    Unterlaufen ihm in diesem Pflichtenkreis von ihm zu vertretene Pflichtverletzungen, aufgrund derer die von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer einen Schaden insbesondere dadurch erleiden, dass Kurzarbeitergeld nicht in der gesetzlich zustehenden Höhe bewilligt und gezahlt wird, ist der Arbeitgeber nach § 280 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Schaden zu ersetzen, der ihm kausal durch die schuldhafte Pflichtverletzung des Arbeitgebers entsteht (…vgl. BAG, Urt. v. 19.03.1992 - 8 AZR 301/91, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.08.2022 - 12 Sa 297/22, juris;… LSG Saarland, Urt. v. 24.01.2006 - 2 Sa 38/06, juris, Rn. 18; LAG Sachsen, Urt. v. 30.08.2000 - 3 Sa 996/01, juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.02.2003 - L 1 AL 157/00

    Wintergeld - Berechnung - regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit - …

    Auszug aus LAG Hamm, 12.10.2022 - 2 Sa 184/21
    Zum einen den Entgelt Ausfall von jenen Lohnbestandteil freizuhalten die und sicher sind und zum anderen Missbrauch zu vermeiden (…vergleiche Kniep/300 blieb ihnen, Großkommentar zum § 106 III SGB Rn. 40. Da es keinen festen Sprachgebrauch von "Mehrarbeit Arbeitsmittel und Sozialrecht gibt, darunter die Arbeit zu verstehen, die über die üblichen individuell vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht. Im Rahmen des §§ 106 SGB III ist daheranders als früher im Rahmen des AFG nicht mehr auf die allgemeine übliche, sondern auf die übliche individuelle Arbeitszeit des konkreten Arbeitnehmers abzustellen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.2003- L 1 AL 157/00, Rn. 29).
  • BAG, 07.02.2024 - 5 AZR 360/22

    Berechnung des Zuschusses zum Kurzarbeitergeld bei Teilzeitbeschäftigung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. Oktober 2022 - 2 Sa 184/21 - aufgehoben.
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