Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 23) |
Erster Abschnitt - Grundsätze (§§ 1 - 11) |
(1) Leistungen der Arbeitsförderung sind Leistungen nach Maßgabe des Dritten und Vierten Kapitels dieses Buches.
(2) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Leistungen nach Maßgabe des Dritten Kapitels dieses Buches und Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.
(3) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Ermessensleistungen mit Ausnahme
1. | des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins nach § 45 Absatz 7, | |
2. | der Berufsausbildungsbeihilfe während der ersten Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, | |
3. | der Leistung zur Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, | |
4. | der Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses, des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses, | |
5. | des Kurzarbeitergeldes bei Arbeitsausfall, | |
6. | des Wintergeldes, | |
7. | der Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen, | |
8. | der besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und | |
9. | des Arbeitslosengeldes bei beruflicher Weiterbildung. |
(4) Entgeltersatzleistungen sind
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 20.05.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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29.05.2020 | Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung | 20.05.2020 | |
01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
28.12.2011 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
01.08.2009 | Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente | 21.12.2008 | |
22.07.2009 | Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze | 15.07.2009 | |
01.01.2009 | Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente | 21.12.2008 | |
30.08.2008 | Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen | 26.08.2008 | |
01.01.2008 | Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 08.04.2008 | |
01.10.2007 | Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen | 10.10.2007 | |
01.08.2006 | Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende | 20.07.2006 | |
01.04.2006 | Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung | 24.04.2006 |
Rechtsprechung zu § 3 SGB III
326 Entscheidungen zu § 3 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Bayern, 10.05.2021 - L 10 AL 61/21
Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen während des Bezugs von Kug nach ...
- LSG Sachsen, 04.01.2024 - L 3 AL 81/22
- VG Frankfurt/Main, 01.11.2023 - 5 K 452/23 Corona
Arbeitslosengeld und infektionsschutzrechtliche Entschädigung
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2023 - L 14 AL 61/23
- SG Landshut, 20.10.2023 - S 16 AL 196/21
Entleihbetrieb, Unabwendbares Ereignis, Erheblicher Arbeitsausfall mit ...
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 - L 10 R 2848/21
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - ...
- LSG Sachsen, 19.11.2015 - L 3 AL 143/11
Arbeitsförderungsrecht; Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins; keine ...
- BSG, 10.12.2019 - B 11 AL 4/19 R
Arbeitslosengeldanspruch bei geförderter beruflicher Weiterbildung - ...
- BSG, 24.03.2022 - B 10 EG 1/20 R
Elterngeld - Tätigkeit für die Entwicklungshilfe - Bemessungsgrundlage - ...
- BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 4/20 R
Anspruch auf Insolvenzgeld Erforderlichkeit einer Tätigkeit als Arbeitnehmer für ...
Querverweise
Auf § 3 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Versicherungspflicht
- Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
- § 28a (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag)