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   LSG Bayern, 10.05.2021 - L 10 AL 61/21 B ER   

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https://dejure.org/2021,12678
LSG Bayern, 10.05.2021 - L 10 AL 61/21 B ER (https://dejure.org/2021,12678)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.05.2021 - L 10 AL 61/21 B ER (https://dejure.org/2021,12678)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. Mai 2021 - L 10 AL 61/21 B ER (https://dejure.org/2021,12678)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGG § 86b Abs. 2 S. 2, § 193; SGB III § 3 Abs. 2, Abs. 3, § 99 Abs. 3, § 328 Abs. 4, § 333 Abs. 3 Nr. 1; KugV § 2 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 129, § 130; BGB § 242; ZPO § 294, § 920 Abs. 2, § 938
    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen während des Bezugs von Kug nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Kurzarbeitergeld, Antragsgegner, Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, Gläubigerbenachteiligung, Im Insolvenzverfahren, Einstweilige Anordnung, Vorläufiger Sachwalter, Insolvenzanfechtung, Ausschluß der Erstattung, Erstattung von Beiträgen, Erstattungsleistung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld; Voraussetzungen für den Erlass einer Regelungsanordnung; Wechselwirkung zwischen Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch

  • rechtsportal.de

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld; Voraussetzungen für den Erlass einer Regelungsanordnung; Wechselwirkung zwischen Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1226
  • NZI 2021, 642
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2021 - L 10 AL 61/21
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage in dem vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    Für eine Entscheidung aufgrund einer sorgfältigen und hinreichend substantiierten Folgenabwägung ist nur dann Raum, wenn eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung auch unter Berücksichtigung der Kürze der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden kann, was vom zur Entscheidung berufenen Gericht erkennbar darzulegen ist (vgl. zum Ganzen auch: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803; weniger eindeutig: BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12).

  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2021 - L 10 AL 61/21
    Soweit existenzsichernde Leistungen in Frage stehen und deshalb eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in den Grundrechten droht, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, ist eine Versagung der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nur dann möglich, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13).

    Für eine Entscheidung aufgrund einer sorgfältigen und hinreichend substantiierten Folgenabwägung ist nur dann Raum, wenn eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung auch unter Berücksichtigung der Kürze der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden kann, was vom zur Entscheidung berufenen Gericht erkennbar darzulegen ist (vgl. zum Ganzen auch: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803; weniger eindeutig: BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12).

  • BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 13/82

    Vorübergehender Arbeitsausfall - Übergang zur Vollarbeit - Bezugsfrist - Frist -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2021 - L 10 AL 61/21
    Die aufgeworfenen Fragen - die im zitierten Artikel (Mückl/Götte, Kurzarbeitergeld als insolvenzgeeignetes Sanierungsinstrument, NZI 2020, 874) bezeichnenderweise unter der Überschrift "Vorübergehender Arbeitsausfall trotz Insolvenzantrag?" diskutiert werden - müsste die Antragsgegnerin zur Auffassung des Senats im Rahmen der von ihr vorzunehmenden Prüfung beantworten, ob die Voraussetzungen des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld erfüllt sind, namentlich ob ein erheblicher Arbeitsausfall im Sinne des § 96 Abs. 1 SGB III, insbesondere ein vorübergehender Arbeitsausfall, Nr. 2, vorliegt, d.h. ob mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass in absehbarer Zeit wieder mit dem Übergang zu Vollarbeit zu rechnen ist (vgl. BSG, Urteil vom 17.05.1983 - 7 RAr 13/82 - juris).
  • BSG, 17.03.2016 - B 11 AL 3/15 R

    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - kein Anspruch auf

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2021 - L 10 AL 61/21
    Auch im Verfahren um die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen als das Kurzarbeitergeld ergänzende Leistung macht der Arbeitgeber die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Wege der Verfahrens- und Prozessstandschaft geltend (vgl. BSG, Urteil vom 17.03.2016 - B 11 AL 3/15 R - juris; Baar/Mutschler in: Heinz/Schmidt-De Caluwe/Scholz, SGB 111, 7. Aufl., § 102 Rn. 47).
  • LSG Bayern, 12.08.2014 - L 11 AS 455/14

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2021 - L 10 AL 61/21
    Ein Anordnungsgrund für Zeiträume vor einer gerichtlichen Entscheidung, der nur ausnahmsweise anzunehmen ist, setzt daher voraus, dass ein noch gegenwärtig schwerer, irreparabler und unzumutbarer Nachteil glaubhaft gemacht wird und ein besonderer Nachholbedarf durch die Verweigerung der Leistungen in der Vergangenheit auch in der Zukunft noch fortwirkt oder ein Anspruch eindeutig besteht (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 12.08.2014 - L 11 AS 455/14 B PKH).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.1997 - L 13 Ar 590/96

    Anhörung bei der Anrechnung von Nebeneinkommen beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2021 - L 10 AL 61/21
    Auch die Höhe der Aufrechnung (das "Wie" der Aufrechnung) verlangt eine derartige Ermessensausübung (vgl. - zu § 154 AFG - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.1997 - L 13 Ar 590/96 - juris).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2021 - L 10 AL 61/21
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem Antragsteller ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 25.10.1998 - 2 BvR 745/88 - Beschluss vom 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 - Beschluss vom 22.11.2002 - 2 BvR 745/88 -, alle zit. nach juris).
  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2021 - L 10 AL 61/21
    Für eine Entscheidung aufgrund einer sorgfältigen und hinreichend substantiierten Folgenabwägung ist nur dann Raum, wenn eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung auch unter Berücksichtigung der Kürze der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden kann, was vom zur Entscheidung berufenen Gericht erkennbar darzulegen ist (vgl. zum Ganzen auch: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803; weniger eindeutig: BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2021 - L 10 AL 61/21
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem Antragsteller ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 25.10.1998 - 2 BvR 745/88 - Beschluss vom 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 - Beschluss vom 22.11.2002 - 2 BvR 745/88 -, alle zit. nach juris).
  • LSG Bayern, 25.06.2018 - L 8 SO 49/18

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Regelungsanordnung

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2021 - L 10 AL 61/21
    Im Unterschied zu dem Fall, der der hierzu zitierten Entscheidung des 8. Senats des LSG (Beschluss vom 25.06.2018 - L 8 SO 49/18 B ER) zugrunde lag, hat die Antragsgegnerin vorliegend einen - zulässigen - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung nach § 199 Abs. 2 Satz 1 SGG gestellt, so dass es einer Auseinandersetzung mit dem Beschluss des LSG vom 25.06.2018 im Übrigen nicht bedarf.
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