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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 04.08.2009

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09, 2 Ss 15/2009   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,472
OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09, 2 Ss 15/2009 (https://dejure.org/2009,472)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09, 2 Ss 15/2009 (https://dejure.org/2009,472)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09, 2 Ss 15/2009 (https://dejure.org/2009,472)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei unberechtigter Inanspruchnahme der Eilanordnungskompetenz

  • IWW
  • blutalkohol PDF, S. 306
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a Abs. 2
    Voraussetzungen der Anordnung der Blutentnahme wegen Gefahr im Verzug; Rechtsfolgen der Nichteinhaltung des Richtervorbehalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Erfordernis einer einzelfallbezogenen und zu dokumentierenden Prognoseentscheidung der Ermittlungspersonen zur mutmaßlichen zeitlichen Verzögerung für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges; Beweisverwertungsverbot bei unberechtigter Inanspruchnahme der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Blutentnahme - Blutentnahme II: Kein Verwertungsverbot bei Anordnung nur durch die Polizei

  • innenministerkonferenz.de PDF, S. 133 (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Blutentnahme - Blutentnahme II: Kein Verwertungsverbot bei Anordnung nur durch die Polizei

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2146
  • NStZ 2009, 408 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 272
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (24)

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    So kann zum einen die Gefährdung des Untersuchungserfolges nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).

    Im übrigen besteht die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes am Abend und an den Wochenenden zu gewährleisten (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).

    22 cc) Somit ist im Rahmen des § 81 a Abs. 2 StPO für die im konkreten Einzelfall zu beurteilende Frage, ob die Ermittlungsbehörden eine richterliche Entscheidung rechtzeitig erreichen hätten können, der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Staatsanwaltschaft bzw. - wie hier - ihre Ermittlungspersonen eine Eingriffsmaßnahme in Form der Blutentnahme für erforderlich hielten (BGHSt 51, 285/289).

    Vielmehr genügt es in diesen Fällen zunächst, eine mündliche Anordnung zu erwirken (BGHSt 51, 285/295; OLG Hamm NJW 2009, 242/243).

    Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Dabei muss beachtet werden, dass die Annahme eines Verwertungsverbotes, auch wenn die Strafprozessordnung nicht auf die Wahrheitserforschung "um jeden Preis" gerichtet ist, eines der wesentlichen Prinzipien des Strafrechts einschränkt, nämlich den Grundsatz, dass das Gericht die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken hat, die von Bedeutung sind (BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249).

    Von einem Beweisverwertungsverbot ist deshalb nur dann auszugehen, wenn einzelne Rechtsgüter durch Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so massiv beeinträchtigt werden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig geschädigt wird und folglich jede andere Lösung als die Annahme eines Verwertungsverbotes - jenseits des in § 136 a Abs. 3 Satz 2 StPO normierten - unerträglich wäre (BGHSt 51, 285/290).

    Für eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme einer gesetzlich eingeräumten Eilanordnungskompetenz ist ein Verbot der Verwertung hierbei gewonnener Erkenntnisse deshalb auch nur dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (BVerfGE 113, 29/61; NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686 sowie zusammenfassend BGHSt 51, 285/292).

    Damit kommt dem Aspekt eines möglichen hypothetischen rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs hier eine wesentliche Bedeutung zu, ohne dass sich der Senat in Widerspruch zu der - auch von der Verteidigung zitierten - Entscheidung des BGH vom 18.04.2007 (BGHSt 51, 285/296) setzt.

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Für eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme einer gesetzlich eingeräumten Eilanordnungskompetenz ist ein Verbot der Verwertung hierbei gewonnener Erkenntnisse deshalb auch nur dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (BVerfGE 113, 29/61; NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686 sowie zusammenfassend BGHSt 51, 285/292).

    Der nur einfachgesetzliche Richtervorbehalt in § 81 a StPO zählt gerade nicht zu den rechtsstaatlichen Mindeststandards (BVerfG NJW 2008, 3053/3054).

    Danach obliegt es in erster Linie den zuständigen Fachgerichten zu beurteilen, welche Folgen sich aus einem möglichen Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften ergeben und ob ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist (BVerfG NJW 2008, 3053/3054).

    Auch ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine willkürliche, den Fairnessgrundsatz ignorierende Handhabung der strafprozessualen Grundsätze über Beweisverwertungsverbote (BVerfG NJW 2008, 3053/3054 und Beschluss vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07).

    Dies umso mehr, als "bereits der in § 81 a StPO enthaltene Richtervorbehalt nicht zu den rechtsstaatlichen Mindeststandards zu zählen sein (dürfte)", so dass die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes unter diesem Gesichtspunkt nicht geboten ist (BVerfG NJW 2008, 3053/3054).

  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Zum anderen kann bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 bei JURIS; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Vor allem ein unklares Ermittlungsbild oder ein komplexer Sachverhalt mit der Notwendigkeit einer genauen Ermittlung des BAK-Wertes wird als ein Indiz für die Bejahung einer Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden herangezogen werden können (OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Während mit der für eine Wohnungsdurchsuchung geltenden einfachgesetzlichen Regelung des § 105 StPO gleichzeitig auch der auf der Ebene des Verfassungsrechts zu beachtende Richtervorbehalt des Art. 13 Abs. 2 GG umgesetzt wird, fehlt bei Eingriffen nach § 81 a StPO in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte körperliche Unversehrtheit eine vergleichbare verfassungsrechtliche Regelung (OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Die vom Angeklagten begangene Tat ist geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs und damit auch Leib und Leben Dritter in erheblichem Maße zu gefährden, so dass auch die Abwägung dieses Gesichtspunktes mit der relativen Geringfügigkeit des Eingriffs zur Ablehnung eines Beweisverwertungsverbotes führen muss (OLG Köln ZfS 2009, 48/50; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2600; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Dresden StRR 2008, 442; OLG München, Beschluss vom 05.02.2009 - 4 St RR 165/08).

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung; …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Die vom Angeklagten im Bezug auf die Verletzung des Richtervorbehalts nach § 81 a Abs. 2 StPO gerade noch den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598) entsprechende und damit zulässige Verfahrensrüge erweist sich in der Sache als unbegründet.

    Zum anderen kann bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 bei JURIS; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Vielmehr genügt es in diesen Fällen zunächst, eine mündliche Anordnung zu erwirken (BGHSt 51, 285/295; OLG Hamm NJW 2009, 242/243).

    Auch wenn den Polizeibeamten als Ermittlungspersonen grundsätzlich gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO kein eigenes Antragsrecht gegenüber dem Ermittlungsrichter zusteht, führt die Mitteilung des Sachverhalts an den Staatsanwalt und dessen sich daran nach Prüfung des Sachverhalts anschließende Antragstellung bei der Ermittlung der richterlichen Entscheidungsdauer in der Regel nur zu geringen zeitlichen Verzögerungen (OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Vor allem ein unklares Ermittlungsbild oder ein komplexer Sachverhalt mit der Notwendigkeit einer genauen Ermittlung des BAK-Wertes wird als ein Indiz für die Bejahung einer Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden herangezogen werden können (OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Nur in Ausnahmefällen, wenn schon die zeitliche Verzögerung wegen eines solchen Versuchs den Erfolg der Maßnahme gefährden würde, dürfen die Strafverfolgungsbehörden selbst die Anordnung treffen, ohne sich zuvor um eine richterliche Entscheidung bemüht zu haben (BVerfGE 103, 142/155 f.).

    So kann zum einen die Gefährdung des Untersuchungserfolges nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).

    Im übrigen besteht die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes am Abend und an den Wochenenden zu gewährleisten (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Auch wenn den Polizeibeamten als Ermittlungspersonen grundsätzlich gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO kein eigenes Antragsrecht gegenüber dem Ermittlungsrichter zusteht, führt die Mitteilung des Sachverhalts an den Staatsanwalt und dessen sich daran nach Prüfung des Sachverhalts anschließende Antragstellung bei der Ermittlung der richterlichen Entscheidungsdauer in der Regel nur zu geringen zeitlichen Verzögerungen (OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Die vom Angeklagten begangene Tat ist geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs und damit auch Leib und Leben Dritter in erheblichem Maße zu gefährden, so dass auch die Abwägung dieses Gesichtspunktes mit der relativen Geringfügigkeit des Eingriffs zur Ablehnung eines Beweisverwertungsverbotes führen muss (OLG Köln ZfS 2009, 48/50; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2600; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Dresden StRR 2008, 442; OLG München, Beschluss vom 05.02.2009 - 4 St RR 165/08).

  • BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07

    Recht auf körperliche Unversehrtheit; Entnahme einer Blutprobe ohne richterliche …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Willkürlich im objektiven Sinn ist eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (BVerfG, Beschluss vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07 unter Verweis auf BVerfGE 80, 48/51; 83, 82/84; 86, 59/63).

    Auch ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine willkürliche, den Fairnessgrundsatz ignorierende Handhabung der strafprozessualen Grundsätze über Beweisverwertungsverbote (BVerfG NJW 2008, 3053/3054 und Beschluss vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07).

  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht - …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Zum anderen kann bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 bei JURIS; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Die vom Angeklagten begangene Tat ist geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs und damit auch Leib und Leben Dritter in erheblichem Maße zu gefährden, so dass auch die Abwägung dieses Gesichtspunktes mit der relativen Geringfügigkeit des Eingriffs zur Ablehnung eines Beweisverwertungsverbotes führen muss (OLG Köln ZfS 2009, 48/50; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2600; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Dresden StRR 2008, 442; OLG München, Beschluss vom 05.02.2009 - 4 St RR 165/08).

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Rechtsfolgen überlanger Verfahrensdauer; Auslegung der Strafvorschriften des AMG

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Für eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme einer gesetzlich eingeräumten Eilanordnungskompetenz ist ein Verbot der Verwertung hierbei gewonnener Erkenntnisse deshalb auch nur dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (BVerfGE 113, 29/61; NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686 sowie zusammenfassend BGHSt 51, 285/292).

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln; …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Dabei muss beachtet werden, dass die Annahme eines Verwertungsverbotes, auch wenn die Strafprozessordnung nicht auf die Wahrheitserforschung "um jeden Preis" gerichtet ist, eines der wesentlichen Prinzipien des Strafrechts einschränkt, nämlich den Grundsatz, dass das Gericht die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken hat, die von Bedeutung sind (BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249).

  • BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche …

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Zweckentfremdungsverbots …

  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters; …

  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

  • OLG Oldenburg, 23.10.2008 - 1 Ws 630/08

    Fehlerhaftigkeit der Ablehnung eines Antrags eines Verteidigers auf …

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur …

  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Begriff des richterlichen Protokolls; Genehmigung und Unterzeichnung durch den …

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung …

  • BGH, 02.12.1963 - III ZR 222/62

    Einwilligung in die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer …

  • LG Saarbrücken, 13.11.2008 - 2 Qs 53/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote

  • BGH, 02.07.1965 - 4 StR 284/65

    Erheblich vermindertes Hemmungsvermögen bei der Begehung einer Straftat aufgrund …

  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug; …

    Dies wird weder der gesetzlichen Intention noch der Bedeutung des Richtervorbehalts für den Grundrechtsschutz des Einzelnen gerecht (vgl. dazu OLG Stuttgart…, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07 -, NStZ 2008, S. 238; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08 -, juris Rn. 18 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09 -, NJW 2009, S. 2146 ; OLG Hamm…, Beschluss vom 28. April 2009 - 2 Ss 117/09 -, juris Rn. 17 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2009 - 1 Ss 183/08 -, StV 2009, 516 ; OLG Celle…, Beschluss vom 6. August 2009 - 32 Ss 94/09 -, NJW 2009, S. 3524 ; OLG Celle…, Beschluss vom 15. September 2009 - 322 SsBs 197/09 -, juris Rn. 9 ff.; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 2 SsBs 149/09 -, NJW 2009, S. 3591 ; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 1 Ss 310/09 -, juris Rn. 8; a.A.: LG Hamburg…, Beschluss vom 12. November 2007 - 603 Qs 470/07 -, NZV 2008, S. 213 ).
  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog. …

    Rn. 12 Hinsichtlich der sog. "Gefahr im Verzug" als Voraussetzung der polizeilichen Anordnungsbefugnis mag zwar überlegt werden, ob bei Straßenverkehrsdelikten, bei denen es auf die Wirkung berauschender Mittel auf die Fahruntüchtigkeit ankommt, nicht eine evidente Dringlichkeit in diesem Sinne in der Regel als gegeben zu erachten ist (in diese Richtung etwa OLG Hamm…, Beschluss vom 28.4.2009, 2 Ss 117/09 juris Rn. 18; OLG Oldenburg NdsRpfl 2009, 296 f.; anders die wohl weit überwiegende Meinung, vgl. etwa OLG Schleswig StraFo 2010, 194, 195; OLG Brandenburg OLGR § 81a StPO Nr. 9; OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2147;… Meyer-Goßner a.a.O., § 81a Rn. 25b).

    Dem gegenüber steht die Blutentnahme als verhältnismäßig geringfügiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der heute als Standardmaßnahme bei vielen medizinischen Untersuchungen und Behandlungen regelmäßig und ohne weitere körperliche Beeinträchtigungen und Risiken vorgenommen wird (vgl. etwa OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2148 f.).

    Rn. 18 Das Gewicht des Verstoßes in Hinsicht auf die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens wird auch dadurch geprägt, dass es sich hier nicht um einen verfassungsrechtlich geregelten, sondern nur um einen sog. einfachgesetzlichen Richtervorbehalt handelt (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 Tz. 11 f.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2148, 2149).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung ist allerdings uneinheitlich; in ähnlichen Fällen wurde ein Verwertungsverbot teils verneint (OLG Oldenburg - 1. Strafsenat - NdsRpfl. 2009, 296; KG Berlin NJW 2009, 3527; OLG Karlsruhe StV 2009, 516; OLG Jena DAR 2009, 283; OLG Hamm - 4. Strafsenat - DAR 2009, 280; OLG Dresden - 3. Strafsenat - StV 2009, 571; OLG Brandenburg OLGSt § 81a StPO Nr. 9, OLG Bamberg NJW 2009, 2146, OLG Stuttgart NStZ 2008, 238), teils aber auch bejaht (OLG Schleswig, StraFo 2010, 194; OLG Oldenburg - Senat für Bußgeldsachen - NJW 2009, 3591; OLG Hamm - 3. Strafsenat - StV 2009, 459; OLG Dresden - 1. Strafsenat - NJW 2009, 2149; OLG Celle NJW 2009, 3524).

  • OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12

    Kein Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis einer ohne richterliche Anordnung …

    Wenn jedoch schon die zeitliche Verzögerung wegen eines solchen Versuchs den Erfolg der Maßnahme gefährden würde, darf die Ermittlungsperson die Anordnung selbst treffen, ohne vorher den Versuch einer Herbeiführung einer richterlichen Anordnung unternommen zu haben (BVerfGE 103, 142/155 f.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146; BVerfG NJW 2010, 2864ff).

    Insbesondere ist auch der durch eine Atemalkoholmessung bereits ermittelte oder durch Ausfallerscheinungen erkennbare Alkoholisierungsgrad und seine Nähe zu relevanten Grenzwerten einzubeziehen (OLG Bamberg NJW 2009, 2146).

    Je größer der Zeitraum zwischen der Tatzeit bzw. der Verdachtsgewinnung am Tatort und der tatsächlichen Entnahmemöglichkeit ist, desto mehr zusätzliche Unsicherheiten werden im Hinblick auf die BAK zum Tatzeitpunkt begründet, wenn eine spätere Rückrechnung durchgeführt werden muss (OLG Bamberg NJW 2009, 2146).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdungslage unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (OLG Bamberg NJW 2009, 2146; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; BVerfG NJW 2010, 2864ff; OLG Thüringen Beschluss vom 07.12.2009 1 Ss 322/09 bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46f; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 148; OLG Köln DAR 2011, 150).

    Letzteres kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (vgl. etwa OLG Bamberg NJW 2009, 2146; OLG Bamberg DAR 2011, 268272; OLG München DAR 2012, 89f; BGHSt 51, 285/292; BGH NStZ 2013, 242 sowie BVerfGE 113, 29/61; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; BVerfG DAR 2011, 196).

    Willkürlich im objektiven Sinn ist eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (BVerfG, Beschluss vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07 unter Verweis auf BVerfGE 80, 48/51; 83, 82/84; 86, 59/63; OLG Bamberg NJW 2009, 2146; OLG München DAR 2012, 89f).

    Mit der Blutentnahme selbst ist nur ein minimaler Eingriff in die nur einem einfachen Gesetzesvorbehalt unterstellte körperliche Unversehrtheit i.S.d. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verbunden, der heute als Standardmaßnahme bei jeder medizinischen Behandlung zu diagnostischen Zwecken regelmäßig und ohne weitere körperliche Beeinträchtigungen und Risiken vorgenommen wird (OLG Bamberg NJW 2009, 2146).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 2 Ss 15/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22311
OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 2 Ss 15/09 (https://dejure.org/2009,22311)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.08.2009 - 2 Ss 15/09 (https://dejure.org/2009,22311)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. August 2009 - 2 Ss 15/09 (https://dejure.org/2009,22311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de

    StGB § 271; AsylVfG § 63
    Mittelbare Falschbeurkundung durch Angabe unrichtiger Personalien zur Aufnahme in eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 12
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 2 Ss 15/09
    Das verstieße jedoch gegen Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot (vgl. BVerfG, NVwZ 2003, 1250;… Senat aaO.).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 2 Ss 15/09
    Aber das vorgenannte, zum Wegfall der Strafbarkeit führende "Zwischenrecht", das zur Tatzeit noch nicht galt und nun nicht mehr gilt, ist weiter in die Prüfung nach § 2 Abs. 3 StGB einzubeziehen (BGH, NJW 1994, 267, 271;… Fischer, StGB , 56. Aufl., § 2 Rdnr. 4 m. w. N.).
  • BGH, 16.04.1996 - 1 StR 127/96

    Mittelbare Falschbeurkundung (Aufenthaltsgestattungsbescheinigung für …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 2 Ss 15/09
    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGH NJW 1996, 2170 = BGHSt 42, 131 ).
  • OLG Naumburg, 18.10.2006 - 2 Ss 294/06

    Urkundenfälschung und Aufenthaltsrecht für Asylbewerber

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 2 Ss 15/09
    Mit ihr kann der Inhaber hingegen nicht beweisen, dass die der Einschränkung unterliegenden Personalien tatsächlich zutreffen, weil die ausstellende Behörde mit dem Hinweis ausdrücklich hervorhebt, dass sie gerade keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt (vgl. OLG Naumburg, StV 2007, 134 ;… Senat aaO.).
  • OLG Brandenburg, 03.04.2008 - 2 Ss 20/08
    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2009 - 2 Ss 15/09
    Nach diesen Maßstäben ist der objektive Tatbestand des § 271 Abs. 1 StGB nicht erfüllt, wie der Senat bereits für einen ähnlich gelagerten Fall entschieden hat (Senatsbeschluss vom 3. April 2008, Az.: 2 Ss 20/08).
  • OLG Bamberg, 28.02.2014 - 2 Ss 99/13

    Mittelbare Falschbeurkundung: Stellung eines Asylantrags unter falschem Namen; …

    Auch eine Strafbarkeit wegen des Bewirkens falscher Personalangaben in einer Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG kommt vorliegend nicht in Betracht (vgl. hierzu BGHSt 54, 140 ff.; OLG Karlsruhe StV 2009, 133 ff.; OLG Brandenburg NStZ-RR 2010, 12 ff.), so dass es keiner Entscheidung bedarf, ob der Strafbefehl und damit die angeklagte prozessuale Tat lediglich das Bewirken der falschen Personalangaben im Ablehnungsbescheid oder auch das darin nicht aufgeführte Bewirken falscher Personalangaben in der Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG erfasst.
  • OLG Bamberg, 19.02.2014 - 3 Ss 6/14

    Strafverfahren wegen unrichtiger Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels …

    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGHSt 42, 131 ff. = NJW 1996, 2170 f.; OLG Brandenburg NStZ-RR 2010, 12 f. = OLGSt StGB § 271 Nr. 1; StV 2009, 135; OLG Naumburg StV 2007, 134 f.).
  • OLG Koblenz, 10.03.2010 - 2 Ss 220/09

    Ausländerstrafrecht: Unrichtige Personalangaben zur Erlangung einer Duldung bzw. …

    Dies verstieße gegen das Art. 3 Abs. 1 GG immanente Willkürverbot, da die Bestrafung dann davon abhinge, von welcher Möglichkeit der Sachbehandlung die Behörde im Einzelfall Gebrauch macht (OLG Brandenburg NStZ-RR 2010, 12 unter Bezugnahme auf BVerfG NVwZ 2003, 1250, 1251).
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