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Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.07.2012

Rechtsprechung
   BGH, 28.03.2012 - 2 StR 16/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10740
BGH, 28.03.2012 - 2 StR 16/12 (https://dejure.org/2012,10740)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2012 - 2 StR 16/12 (https://dejure.org/2012,10740)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2012 - 2 StR 16/12 (https://dejure.org/2012,10740)
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  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 54 StGB; § 261 StPO
    Revisibilität der Strafzumessung (Gesamtstrafe; gerechter Schuldausgleich)

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 288
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 432/97

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern - Aussetzung der …

    Auszug aus BGH, 28.03.2012 - 2 StR 16/12
    Eine Revisionsbeschränkung auf den Gesamtstrafenausspruch ist im Übrigen grundsätzlich nicht zu beanstanden (BGH NStZ-RR 2000, 13), wobei mögliche Fehler bei der Bemessung von Einzelstrafen der Beschränkung nicht entgegenstehen ( BGHR StPO § 318 Strafausspruch 2).
  • BGH, 22.11.1995 - 3 StR 478/95

    Strafzumessung - Notar - Grundstücksgeschäfte - Untreue

    Auszug aus BGH, 28.03.2012 - 2 StR 16/12
    Diese Grundsätze gelten auch für die Bildung der Gesamtstrafe ( BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 11).
  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 15/20

    Berücksichtigung einer EU-ausländischen Strafe bei der Strafzumessung (konkrete …

    Dafür spricht, dass es sich bei der Gesamtstrafenbildung um einen eigenständigen, gesamtstrafenspezifischen Zumessungsakt handelt (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 12. November 2019 - 1 StR 415/19 Rn. 3;… Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15 Rn. 20; jeweils mwN), der grundsätzlich auch isoliert anfechtbar ist (…BGH, Urteile vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12 Rn. 6; vom 28. März 2012 - 2 StR 16/12 Rn. 7 …und vom 8. September 1999 - 3 StR 285/99 Rn. 3).
  • BGH, 23.05.2024 - 5 StR 68/24

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Strafzumessungsakt; …

    Eine solche Beschränkung ist grundsätzlich statthaft, weil es sich bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe nach § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB um einen eigenen Strafzumessungsakt handelt; auch mögliche Fehler bei der Festsetzung der Einzelstrafen stehen der Wirksamkeit nicht entgegen (vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2012 - 2 StR 16/12, NStZ-RR 2012, 288;… vom 13. November 1997 - 4 StR 432/97, BGHR StPO § 318 Strafausspruch 2).
  • BGH, 27.11.2024 - 6 StR 286/24

    Vergewaltigung; schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beweiswürdigung …

    aa) Eine Beschränkung der Anfechtung auf den Ausspruch über die Gesamtstrafe ist zwar grundsätzlich möglich (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 16/12, NStZ-RR 2012, 288; Urteil vom 8. September 1999 - 3 StR 285/99, NStZ-RR 2000, 13, 14), denn § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB enthält eigene, über § 46 StGB hinausgehende Bewertungsgrundsätze und erfordert einen gesonderten Strafzumessungsvorgang (…vgl. BGH, Urteile vom 13. November 1997 - 4 StR 432/97, BGHR StPO § 318 Strafausspruch 2;… vgl. im Einzelnen LK-StGB/ Scholze, 14. Aufl., § 54 Rn. 10 ff. mwN).
  • BGH, 02.03.2023 - 4 StR 298/22

    Ablehnung von Beweisanträgen (unterlassene Bescheidung eines Beweisantrages: …

    Eine Beschränkung der Anfechtung auf den Ausspruch über die Gesamtstrafe ist zwar grundsätzlich möglich (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 16/12, NStZ-RR 2012, 288; Urteil vom 8. September 1999 - 3 StR 285/99, NStZ-RR 2000, 13, 14), denn § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB enthält eigene, über § 46 StGB hinausgehende Bewertungsgrundsätze und erfordert einen gesonderten Strafzumessungsvorgang (…vgl. dazu im Einzelnen Rissingvan Saan/Scholze in LK-StGB, 13. Aufl., § 54 Rn. 10 ff. mwN).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Gesamtstrafenausspruch

    Hierin liegt die - im Wege der Auslegung ermittelte (…BGH, Urt. v. 07.05.2009 - 3 StR 122/09 - Nack) - Beschränkung der Rechtsmittelanfechtung auf diesen Ausspruch (BGH, NStZ-RR 2012, 288 = juris Rn 7; dort wurde sogar ausdrücklich und umfassend die Aufhebung des Urteils im gesamten Rechtsfolgenausspruch beantragt).

    Fehler bei der Bemessung der Einzelstrafen, welche die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 25.04.2014 gerügt hat, stehen der Beschränkung ebenfalls nicht entgegen (BGH, NStZ-RR 2012, 288 = juris Rn 7; NJW 1979, 936;… BGH, Urt. v. 13.11.1997 - 4 StR 432/97 = BGHR StPO § 318 Strafausspruch 2 = juris = Nack).

  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 537/12

    Bildung einer Gesamtstrafe (revisionsrechtliche Überprüfung); Verständigung …

    b) Eine Beschränkung der Revision auf die Anfechtung der Gesamtstrafe ist zwar prinzipiell möglich (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 16/12 mwN.), sie ist hier aber nicht wirksam.
  • LG Bonn, 22.06.2020 - 63 Ns 2/20

    Nachträgliche Gesamtstrafe, Rückführung, einheitliche Gesamtstrafe

    Nach diesen Maßstäben ist etwa auch eine Beschränkung innerhalb des Strafausspruches auf die Bemessung der Gesamtstrafe möglich, wobei mögliche Fehler bei der Festsetzung der Einzelstrafen der Beschränkung nicht entgegenstehen (vgl. zur Revisionsbeschränkung BGH, Urteil vom 28.03.2012 - 2 StR 16/12, juris Rn. 7 mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 318 Rn. 20).
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   BGH, 12.07.2012 - 2 StR 16/12   

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https://dejure.org/2012,26435
BGH, 12.07.2012 - 2 StR 16/12 (https://dejure.org/2012,26435)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2012 - 2 StR 16/12 (https://dejure.org/2012,26435)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 2 StR 16/12 (https://dejure.org/2012,26435)
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