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Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2016 - 2 StR 177/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52685
BGH, 14.12.2016 - 2 StR 177/16 (https://dejure.org/2016,52685)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2016 - 2 StR 177/16 (https://dejure.org/2016,52685)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 177/16 (https://dejure.org/2016,52685)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB
    Mittäterschaft (Exzess eines Mittäters: Voraussetzungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Gefährliche Körperverletzung in Mittäterschaft: Verantwortlichkeit eines Tatbeteiligten für eine Abweichung des tatsächlichen Tatgeschehens von der verabredeten Tatausführung; Abgrenzung zum Mittäterexzess

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB, § 226 Abs 1 Nr 2 StGB, § 226 Abs 1 Nr 3 StGB
    Gefährliche Körperverletzung in Mittäterschaft: Verantwortlichkeit eines Tatbeteiligten für eine Abweichung des tatsächlichen Tatgeschehens von der verabredeten Tatausführung; Abgrenzung zum Mittäterexzess

  • IWW

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB, § 231 Abs. 1 StGB, § 226 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 18 StGB, § 301 StPO, § 344 Abs. 1 StPO, § 226 StGB, § 213 StGB

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsamer Tatplan der Mittäter hinsichtlich der sog. Züchtigung des Nebenklägers durch Faustschläge mit Quarzsandhandschuhen; Wuchtiges Schleudern des Nebenklägers gegen die Wand als Exzess des Mittäters; Zurechnung der Folgen der Körperverletzungshandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Tatplan der Mittäter hinsichtlich der sog. Züchtigung des Nebenklägers durch Faustschläge mit Quarzsandhandschuhen; Wuchtiges Schleudern des Nebenklägers gegen die Wand als Exzess des Mittäters; Zurechnung der Folgen der Körperverletzungshandlung

  • datenbank.nwb.de

    Gefährliche Körperverletzung in Mittäterschaft: Verantwortlichkeit eines Tatbeteiligten für eine Abweichung des tatsächlichen Tatgeschehens von der verabredeten Tatausführung; Abgrenzung zum Mittäterexzess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Exzess des Mittäters bei der Schlägerei, oder: Wenn die "körperliche Züchtigung" aus dem Ruder läuft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachteilige Tatfolgen für den Täter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Exzess des Mittäters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 272
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche …

    Auszug aus BGH, 14.12.2016 - 2 StR 177/16
    Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muss, werden vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er sie sich nicht besonders vorgestellt hat (vgl. etwa Senat…, Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, insoweit in NJW 2010, 308, 309 nicht abgedruckt).

    Ebenso ist ein Mittäter für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seines Tatgenossen gleichgültig ist (Senat…, Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 219/04 NStZ-RR 2005, 71, 72; Urteil vom 16. September 2009 - 2 StR 259/09, NStZ 2010, 33 f.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, insoweit in NJW 2010, 308, 309 nicht abgedruckt).

  • BGH, 16.09.2009 - 2 StR 259/09

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (erforderlicher Vorsatz oder …

    Auszug aus BGH, 14.12.2016 - 2 StR 177/16
    Gleiches gilt für Abweichungen, bei denen die verabredete Tatausführung durch eine in ihrer Schwere und Gefährlichkeit gleichwertige ersetzt wird (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 219/04 NStZ-RR 2005, 71, 72; Urteil vom 16. September 2009 - 2 StR 259/09, NStZ 2010, 33 f.).

    Ebenso ist ein Mittäter für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seines Tatgenossen gleichgültig ist (Senat…, Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 219/04 NStZ-RR 2005, 71, 72; Urteil vom 16. September 2009 - 2 StR 259/09, NStZ 2010, 33 f.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, insoweit in NJW 2010, 308, 309 nicht abgedruckt).

  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04

    Hinweispflicht (Verurteilung wegen Versuchs nach Anklage einer vollendeten Tat); …

    Auszug aus BGH, 14.12.2016 - 2 StR 177/16
    Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muss, werden vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er sie sich nicht besonders vorgestellt hat (vgl. etwa Senat, Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, insoweit in NJW 2010, 308, 309 nicht abgedruckt).

    Ebenso ist ein Mittäter für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seines Tatgenossen gleichgültig ist (Senat, Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 219/04 NStZ-RR 2005, 71, 72; Urteil vom 16. September 2009 - 2 StR 259/09, NStZ 2010, 33 f.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, insoweit in NJW 2010, 308, 309 nicht abgedruckt).

  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 219/04

    Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe (Beweiswürdigung); Mittäterschaft …

    Auszug aus BGH, 14.12.2016 - 2 StR 177/16
    Gleiches gilt für Abweichungen, bei denen die verabredete Tatausführung durch eine in ihrer Schwere und Gefährlichkeit gleichwertige ersetzt wird (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 219/04 NStZ-RR 2005, 71, 72; Urteil vom 16. September 2009 - 2 StR 259/09, NStZ 2010, 33 f.).

    Ebenso ist ein Mittäter für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seines Tatgenossen gleichgültig ist (Senat…, Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 242/04, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 32; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 219/04 NStZ-RR 2005, 71, 72; Urteil vom 16. September 2009 - 2 StR 259/09, NStZ 2010, 33 f.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, insoweit in NJW 2010, 308, 309 nicht abgedruckt).

  • BGH, 05.10.2005 - 2 StR 94/05

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe; Ermessen des Tatrichters); …

    Auszug aus BGH, 14.12.2016 - 2 StR 177/16
    b) Ein Exzess des Mittäters liegt indes nur bei einem wesentlich vom gemeinsamen Tatplan abweichenden Ablauf vor (vgl. Senat, Urteil vom 5. Oktober 2005 - 2 StR 94/05, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 2;… weitere Nachweise bei Joecks in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl., § 25 Rn. 243).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 14.12.2016 - 2 StR 177/16
    e) Die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen Beteiligung an einer Schlägerei und tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung kann nicht bestehen bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1;… Gericke in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 353 Rn. 12).
  • BGH, 24.11.2015 - 3 StR 444/15

    Gefährliche Körperverletzung (generelle Eignung zur Lebensgefährdung nach den …

    Auszug aus BGH, 14.12.2016 - 2 StR 177/16
    Da die besondere funktionelle Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer nicht mehr gegeben ist, verweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2015 - 3 StR 444/15, insoweit in NStZ-RR 2016, 81 f. nicht abgedruckt).
  • BGH, 20.07.2005 - 2 StR 168/05

    Strafzumessung (Untreue; Folgen der Tat; angemessene Rechtsfolge im Sinne des § …

    Auszug aus BGH, 14.12.2016 - 2 StR 177/16
    Wer bei seiner Tat bestimmte Nachteile für sich selbst (zwar nicht gewollt, aber) bewusst auf sich genommen hat, verdient in der Regel keine strafmildernde Berücksichtigung (Senat, Urteil vom 20. Juli 2005 - 2 StR 168/05, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 40).
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 288/19

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen, …

    Wer bei seiner Tat bestimmte Nachteile für sich selbst zwar nicht gewollt, aber bewusst auf sich genommen hat, verdient in der Regel keine strafmildernde Berücksichtigung (Senat…, Urteil vom 20. Juli 2005 - 2 StR 168/05, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 40; Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 177/16, juris Rn. 26).
  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20

    Heimtückemord: Arglosigkeit des flüchtenden Opfers nach erster Angriffsbewegung …

    Allerdings werden Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muss, vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er sich diese nicht besonders vorgestellt hat; ebenso ist er für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn er mit der Handlungsweise seines Tatgenossen einverstanden oder sie ihm zumindest gleichgültig war (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 5 StR 575/12, NStZ 2013, 400; vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 177/16, NStZ 2017, 272; jeweils mwN).
  • BGH, 26.09.2024 - 4 StR 115/24

    Mittäter (Exzess: Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs, lebensgefährdende …

    Ebenso ist ein Mittäter für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seines Tatgenossen gleichgültig ist (vgl. zum Ganzen nur BGH…, Urteil vom 19. April 2023 - 6 StR 497/22 Rn. 12; Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 177/16 Rn. 16, jew. mwN).
  • LG Flensburg, 20.12.2019 - II KLs 108 Js 10003/19

    Strafverfahren u.a. gegen Heranwachsende wegen gemeinschaftlicher gefährliche …

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist ein Mittäter für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seines Tatgenossen gleichgültig ist (BGH NStZ 2017, 272 m. w. N.).
  • LG Neuruppin, 25.04.2023 - 12 KLs 1/23
    Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles zumindest gerechnet werden muss, werden vom Willen des Mittäters umfasst (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 177/16 -, juris Rn. 16).
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