Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 28.07.2006 - 2 StR 194/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14289
BGH, 28.07.2006 - 2 StR 194/06 (https://dejure.org/2006,14289)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2006 - 2 StR 194/06 (https://dejure.org/2006,14289)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2006 - 2 StR 194/06 (https://dejure.org/2006,14289)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,14289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 346 Abs. 2 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; unzulässige Revision (Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 45 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 45 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 46; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 346 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Dauer der Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 45 § 346 Abs. 2
    Kostenentscheidung bei abgelehnter Wiedereinsetzung und erfolglosem Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 21.02.2018 - 1 StR 6/18

    Verwerfung des Wiedereinsetzungsantrages als unzulässig

    Da der Wiedereinsetzungsantrag erfolglos (§ 473 Abs. 7 StPO) bleibt und der Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts keine Gebühr nach dem Kostenverzeichnis zum Gerichtskostengesetz auslöst, ist eine Kostenentscheidung durch den Senat nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 194/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht