Rechtsprechung
| BGH, 30.03.2016 - 2 StR 20/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 27 Abs. 1 Sprengstoffgesetz, Anlage 2 zum Waffengesetz, § 344 Abs. 2 S... atz 2 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO, § 305a Abs. 1 StPO, § 305a Abs. 2 StPO, § 306 Abs. 2 StPO, § 56b Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 305a Abs. 1 Satz 2 StPO
- Wolters Kluwer
Anrechnung einer in Spanien erlittenen Auslieferungshaft auf eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung einer in Spanien erlittenen Auslieferungshaft auf eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.02.2015 - 2 StR 414/14
Unerlaubter Waffenbesitz (Tateinheit zwischen mehreren verschiedenartigen …
Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 2 StR 20/16
Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 4. Februar 2015 (2 StR 414/14) den Schuldspruch geändert und dahin neu gefasst, dass der Angeklagte wegen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen entgegen § 27 Abs. 1 Sprengstoffgesetz in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz halbautomatischer Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition und in weiterer Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Munition und unerlaubtem Besitz eines in Anlage 2 zum Waffengesetz Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 genannten Gegenstands (Totschläger) schuldig ist, den Strafausspruch aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - BGH, 03.07.1987 - 2 StR 213/87
Beschwerde - BGH - Zuständigkeit - Aussetzungsbeschluß
Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 2 StR 20/16
An einer abschließenden Entscheidung über die nach § 305a Abs. 1 StPO zulässige Beschwerde sieht sich der Senat gehindert, da die Sache insoweit noch nicht entscheidungsreif ist und nach Abschluss des Revisionsverfahrens die zunächst durch § 305a Abs. 2 StPO begründete Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs für das Beschwerdeverfahren nicht mehr besteht (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Juli 1987 - 2 StR 213/87, BGHSt 34, 392 f. mwN). - BGH, 05.06.2007 - 5 StR 126/07
Beschwerde gegen einen Bewährungsbeschluss
Auszug aus BGH, 30.03.2016 - 2 StR 20/16
Ein Abhilfeverfahren ist hier auch nicht unerlässlich (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 126/07).
- BGH, 27.03.2019 - 4 StR 541/18
Auskunftsverweigerungsrecht (Anwendung bei im Ausland begangenen Taten; …
Der dortige Ausspruch über den Anrechnungsmaßstab ist durch die Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs nicht berührt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2016 - 2 StR 20/16). - BGH, 20.06.2024 - 4 StR 176/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
An einer Entscheidung über die gem. § 59 Abs. 2 JGG zulässige Beschwerde gegen die Anordnung zu Ziff. 4 des Aussetzungsbeschlusses vom 5. Dezember 2023 sieht sich der Senat gehindert; die Sache ist insoweit nicht entscheidungsreif, weil die zunächst erforderliche Abhilfeentscheidung (§ 2 Abs. 2 JGG, § 306 Abs. 2 StPO) noch nicht ergangen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 6 StR 1/22 Rn. 2; Beschluss vom 30. März 2016 - 2 StR 20/16 Rn. 7 f. - jew. mwN).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".