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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2024 - 2 StR 237/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,4468
BGH, 13.03.2024 - 2 StR 237/23 (https://dejure.org/2024,4468)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2024 - 2 StR 237/23 (https://dejure.org/2024,4468)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2024 - 2 StR 237/23 (https://dejure.org/2024,4468)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 224 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Darstellung der Einlassungen der Angeklagten; Aussage der Nebenkläger; Gesamtwürdigung; Aussage-gegen-Aussage); gefährliche Körperverletzung (mit anderen Beteiligten gemeinschaftlich: einverständliches Zusammenarbeiten); ...

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gegen Urteil nach politisch motivierter Auseinandersetzung erfolgreich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Darstellungsmängel im Urteil

  • fr.de (Pressebericht, 13.03.2024)

    BGH hebt mildes Urteil nach Neonazi-Attacke in Fretterode auf

Sonstiges

  • jungewelt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Fretterode-Prozess: "Das Gericht hat in der Sache bisher versagt"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.06.2023 - 1 StR 421/22

    Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 2 StR 237/23
    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. Juni 2023 - 1 StR 421/22, juris Rn. 9 …und vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22, juris Rn. 7).

    Damit sich der Beweiswert der von beiden Angeklagten (offenbar erstmals in der Hauptverhandlung) abgegebenen Einlassungen nachvollziehen lässt, hätte das Landgericht zudem mitteilen müssen, ob diese sich in freier Rede geäußert und Fragen beantwortet oder sich lediglich von ihren Verteidigern vorbereitete Erklärungen zu eigen gemacht haben (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2023 - 1 StR 421/22, juris Rn. 13).

  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    "Berliner Raser-Fall"

    Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 2 StR 237/23
    Der gemeinsame Tatplan braucht nicht ausdrücklich geschlossen zu sein, vielmehr genügt eine konkludente Übereinkunft; diese kann auch - in Erweiterung des ursprünglichen Tatplans - im Rahmen arbeitsteiliger Tatausführung getroffen werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19, BGHSt 65, 42, 47; Beschluss vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 2 StR 237/23
    Auf der Grundlage einer thematisch selektiven Wiedergabe einzelner, aus dem Gesamtzusammenhang der jeweiligen Aussage gerissener Angaben kann der Senat nicht prüfen, ob das Tatgericht die widersprechenden Bekundungen der Beteiligten in gebotener Weise auf Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität überprüft hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. August 2022 - 3 StR 359/21, NJW 2023, 89, 90 mwN; vgl. zur Einlassung eines Angeklagten auch: BGH…, Beschluss vom 17. August 2023 - 2 StR 215/23, juris Rn. 9).
  • BGH, 25.07.2017 - 3 StR 93/17

    Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangene gefährliche …

    Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 2 StR 237/23
    Daran kann es indes fehlen, wenn sich mehrere Opfer jeweils nur einem Angreifer ausgesetzt sehen, ohne dass die Positionen ausgetauscht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 93/17, NStZ-RR 2017, 339 mwN).
  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 161/17

    Mittäterschaft (Täterschaft bei keiner unmittelbaren Beteiligung an Tathandlung: …

    Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 2 StR 237/23
    Der gemeinsame Tatplan braucht nicht ausdrücklich geschlossen zu sein, vielmehr genügt eine konkludente Übereinkunft; diese kann auch - in Erweiterung des ursprünglichen Tatplans - im Rahmen arbeitsteiliger Tatausführung getroffen werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19, BGHSt 65, 42, 47; Beschluss vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 379/03

    Beweiswürdigung (lückenhafte; fernliegende Erwägungen des Tatgerichts; generelle …

    Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 2 StR 237/23
    Das Urteil stützt sich insoweit nämlich nicht allein auf die Aussage des Geschädigten, sondern auch auf weitere tatbezogene Beweismittel (vgl. auch BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 379/03, NStZ 2004, 635, 636 und vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268, 269).
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02

    Wahrunterstellung (Erörterungsmangel: Umfang der Erörterungspflicht; Aufdrängen; …

    Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 2 StR 237/23
    Das Urteil stützt sich insoweit nämlich nicht allein auf die Aussage des Geschädigten, sondern auch auf weitere tatbezogene Beweismittel (vgl. auch BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 379/03, NStZ 2004, 635, 636 und vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268, 269).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23

    Urteilsgründe (Beweiswürdigung: beschränkte Revisibilität, Darstellung in den …

    Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 2 StR 237/23
    Auf der Grundlage einer thematisch selektiven Wiedergabe einzelner, aus dem Gesamtzusammenhang der jeweiligen Aussage gerissener Angaben kann der Senat nicht prüfen, ob das Tatgericht die widersprechenden Bekundungen der Beteiligten in gebotener Weise auf Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität überprüft hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. August 2022 - 3 StR 359/21, NJW 2023, 89, 90 mwN; vgl. zur Einlassung eines Angeklagten auch: BGH, Beschluss vom 17. August 2023 - 2 StR 215/23, juris Rn. 9).
  • BGH, 26.04.2023 - 5 StR 457/22

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil …

    Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 2 StR 237/23
    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 28. Juni 2023 - 1 StR 421/22, juris Rn. 9 und vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22, juris Rn. 7).
  • BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21

    Körperverletzung (Verletzung durch mehrere Handlungen; eine Tat im Rechtssinne; …

    Auszug aus BGH, 13.03.2024 - 2 StR 237/23
    Das neue Tatgericht wird sich im Hinblick auf den Schuldumfang der gefährlichen Körperverletzung eingehender als bislang geschehen mit dem bereits in der zugelassenen Anklage aufgeführten Reizgasangriff des Angeklagten H., der mit den sonstigen, in diesem Tatkomplex als einer Tat im prozessualen Sinn verübten Körperverletzungshandlungen eine natürliche Handlungseinheit bildet (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 6 StR 132/21, NStZ-RR 2021, 212), zu befassen haben, um seiner Kognitionspflicht gemäß § 264 StPO rechtsfehlerfrei zu genügen.
  • BGH, 03.02.2021 - StB 4/21

    Kostenentscheidung bei der zurückgenommenen Beschwerde

  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 502/10

    Schuldspruchänderung; sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung

  • BGH, 20.05.2026 - 2 StR 635/25

    Revision der Nebenklage gegen die Verurteilung einer nicht als Ärztin …

    Gelangt das Tatgericht zu einem hinter dem Anklagevorwurf zurückbleibenden Schuldspruch, weil es Zweifel an der Verwirklichung weiterer Tatbestände nicht zu überwinden vermag, ist dies durch das Revisionsgericht in der Regel hinzunehmen; insbesondere ist es ihm verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatgerichts durch seine eigene zu ersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2024 - 2 StR 237/23, StV 2025, 298, Rn. 13).
  • BGH, 03.07.2024 - 2 StR 28/24

    Brandstiftung (Vorsatz: Beweiswürdigung, schwere Brandstiftung, Inbrandsetzen, …

    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 13. März 2024 - 2 StR 237/23, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 22.01.2025 - 6 StR 171/24

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher …

    Zwar fehlt es an einer geschlossenen Darstellung der Einlassung des Angeklagten (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Urteile vom 13. März 2024 - 2 StR 237/23, Rn. 15; vom 25. August 2022 - 3 StR 359/21, NJW 2023, 89).
  • BGH, 28.01.2026 - 5 StR 344/25

    Aufhebung des Urteils im Ausspruch über die Aussetzung der Vollstreckung der …

    Insoweit gilt jedoch, dass es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten ist, zugunsten eines Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 26. Juni 2024 - 6 StR 71/24, NStZ-RR 2024, 276, 277; vom 13. März 2024 - 2 StR 237/23 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 11.06.2024 - 6 StR 149/24

    Körperverletzung mit Todesfolge (minder schwerer Fall)

    Eine thematisch selektive Wiedergabe einzelner, aus dem Zusammenhang der jeweiligen Aussage gerissener Angaben kann den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2024 - 2 StR 237/23, Rn. 15).
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