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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,996
BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54 (https://dejure.org/1954,996)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1954 - 2 StR 241/54 (https://dejure.org/1954,996)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1954 - 2 StR 241/54 (https://dejure.org/1954,996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 373
  • NJW 1955, 31
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.04.1951 - 2 StR 83/51

    Rechtmäßigkeit einer Erkennung auf dauernden Verlust der Eidesfähigkeit wegen …

    Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54
    Ermässigt der Richter die Strafe des Meineidsgehilfen nach §§ 49 Abs. 2, 44 StGB, darf er nicht auf Eidesunfähigkeit erkennen (im Anschluss an BGHSt 1, 156).

    Der erkennende Senat hat mit Rücksicht auf die jetzige Fassung des § 49 StGB mit Urteil vom 3. April 1951 (BGHSt 1, 156) entschieden, dass der Richter, der von der Möglichkeit, die Strafe des Gehilfen zu ermässigen, keinen Gebrauch macht, gegen ihn nicht nur die gleichen Haupt strafen, sondern auch die gleichen Nebenstrafen und Nebenfolgen verhängen darf wie gegen den Haupttäter, demnach auch auf Verlust der Eidesfähigkeit erkennen kann.

  • RG, 04.03.1937 - 2 D 5/37

    Muß ein Angeklagter, der nur wegen Beihilfe zum Meineide verurteilt wird, für …

    Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54
    Solange § 49 StGB a.F. zwingend eine Milderung beim Versuch und bei der Beihilfe vorsah, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, dass der Richter an die in §§ 44, 45 StGB bestimmten Grenzen gebunden sei und keine weiteren Nebenstrafen aussprechen dürfe als § 45 StGB vorsehe, nämlich Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und Polizeiaufsicht (RGSt 13, 76; 71, 118).

    Insoweit treffen die vom Reichsgericht hierfür angeführten Gründe (RGSt 71, 118) noch zu.

  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 431/51

    Verbrechen - Beihilfe - Meineidsbeihilfe - Beihilfehandlung

    Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54
    Es genügt vielmehr jedes Verhalten, durch das der Gehilfe äussere Umstände für die Tat des - wenn auch bereits entschlossenen - Täters günstiger gestaltet oder ihm Hindernisse aus dem Wege räumt oder fernhält (BGHSt 2, 129).
  • BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50
    Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54
    Die Strafermässigung des § 157 StGB kann nach ständiger Rechtsprechung, der sich auch der Senat angeschlossen hat, auf den Anstifter und den Gehilfen zum Meineid keine Anwendung finden (BGHSt 1, 22, 28).
  • RG, 19.11.1936 - 3 D 887/36

    1. Muß der Angeklagte auf die "Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes" …

    Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54
    § 265 Abs. 2 StPO verlangt den Hinweis auf eine Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts in den Fällen, in denen sich die Strafbarkeit dadurch erhöht, dass ein bestimmtes Merkmal zum gesetzlichen Tatbestand hinzutritt (RGSt 70, 357).
  • RG, 12.11.1885 - 2742/85

    Inwieweit ist der Umstand, daß ein gesetzlich ausgeschlossener Gerichtsschreiber …

    Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54
    Solange § 49 StGB a.F. zwingend eine Milderung beim Versuch und bei der Beihilfe vorsah, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, dass der Richter an die in §§ 44, 45 StGB bestimmten Grenzen gebunden sei und keine weiteren Nebenstrafen aussprechen dürfe als § 45 StGB vorsehe, nämlich Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und Polizeiaufsicht (RGSt 13, 76; 71, 118).
  • RG, 20.12.1934 - 3 D 1262/34

    1. Muß auf die dauernde Unfähigkeit des Verurteilten, als Zeuge oder …

    Auszug aus BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54
    Einer Erörterung bedarf es im vorliegenden Falle nicht, wie zu entscheiden wäre, wenn die Strafe wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit des Täters ermässigt wird (RGSt 69, 29).
  • BGH, 25.11.1964 - 2 StR 71/64

    Tötung von insgesamt mindestens 150.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern …

    Daß § 4 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher für den gesamten Bereich des Strafrechts gelten sollte und galt, hat nicht nur der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der von der Revision angeführten Entscheidung NJW 1962, 2209 angenommen, sondern hatte schon zuvor, wenn auch ohne nähere Begründung der erkennende Senat in BGHSt 6, 373 ausgesprochen.
  • BGH, 19.01.1965 - 1 StR 497/64

    Abführung des Erlöses aus einem wettbewerbswidrigen Geschäft an den …

    Mit der vorstehend dargelegten Auffassung über den Sinn des Vereidigungsverbots gern, § 161 StGB will der Senat die Richtigkeit der Entscheidungen BGHSt 4, 157 f; 6, 373, 375 [BGH 19.10.1954 - 2 StR 241/54]nicht in Frage steilen.
  • BGH, 08.11.1955 - 5 StR 414/55

    Pflicht des Gerichts zur Erkennung auf Eidesunfähigkeit bei einer Verurteilung …

    Hat der Tatrichter bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Meineid von der Strafmilderungsmöglichkeit der §§ 49 Abs. 2, 44 StGB keinen Gebrauch gemacht, so muß er auf Eidesunfähigkeit erkennen (im Anschluß an BGHSt 1, 156; 6, 373).

    Auf Eidesunfähigkeit darf in diesem Falle jedoch nur erkannt werden, wenn der Tatrichter von der Strafmilderungsmöglichkeit der §§ 49 Abs. 2, 44 StGB keinen Gebrauch macht (vgl BGHSt 1, 156; 6, 373).

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