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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,857
BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86 (https://dejure.org/1986,857)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1986 - 2 StR 38/86 (https://dejure.org/1986,857)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1986 - 2 StR 38/86 (https://dejure.org/1986,857)
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Steinhagel

§ 32 StGB, unerlaubter Waffenbesitz, Notwehrprovokation

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz - Voraussetzungen für die Einziehung der Tatwaffe - Anforderungen an das Bestehen einer Notwehrlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 32; WaffG §§ 28, 35, § 53 Abs. 1 Nr. 3a
    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2716
  • MDR 1986, 597
  • NStZ 1986, 357
  • StV 1987, 58
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 703/82

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer …

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Eine Absichtsprovokation, d.h. das Herausfordern zum Angriff, um den Gegner unter dem Deckmantel einer äußerlich gegebenen Notwehrlage an seinen Rechtsgutem zu verletzen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1983 - 4 StR 703/82 - [= Strafverteidiger 1983, 455] und vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78 - jeweils mit Nachweisen), kann den Urteilsfeststellungen nicht entnommen werden.

    Eine schuldhafte Provokation eines rechtswidrigen Angriffs, die zu einer Einschränkung der Notwehrbefugnisse führt (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143), ist darin nicht zu sehen (vgl. BGHSt 27, 336; BGH Strafverteidiger 1983, 455; BGH, Urteil vom 25. Februar 1975 - 2 StR 702/74 - und Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83).

    Mit diesem Ergebnis stimmt das bereits erwähnte Urteil des 4. Strafsenats vom 7. Juni 1983 (= Strafverteidiger 1983, 455) überein, der damit die in seinem Urteil vom 20. Mai 1976 - 4 StR 671/75 - S. 10 angedeutete gegenteilige Auffassung aufgegeben hat.

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation, …

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Eine schuldhafte Provokation eines rechtswidrigen Angriffs, die zu einer Einschränkung der Notwehrbefugnisse führt (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143), ist darin nicht zu sehen (vgl. BGHSt 27, 336; BGH Strafverteidiger 1983, 455; BGH, Urteil vom 25. Februar 1975 - 2 StR 702/74 - und Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83).

    Die Gegner waren zwar unbewaffnet, jedoch auf Grund ihrer Anzahl dem Angeklagten ersichtlich so überlegen, daß er sich nicht auf ein Kräftemessen einzulassen brauchte, sondern Waffengebrauch androhen durfte (vgl. BGHSt 24, 356, 358; 27, 326, 327 [BGH 21.12.1977 - 3 StR 427/77 S]; BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 StR 762/82 - und Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83).

  • BGH, 12.05.1981 - 5 StR 109/81

    Erstreckung der Notwehrüberschreitung hinsichtlich des unerlaubten Führens einer …

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Wer schuldlos in eine Notwehrlage geraten ist, darf eine Schußwaffe, die zu führen er nicht berechtigt ist, dem Angreifer entwinden und - wenn es die "Kampfläge" erfordert - gegen ihn richten; er ist selbst für eine gesetzwidrige anderweitige Beschaffung zumindest entschuldigt (§§ 34, 35 StGB; BGH NJW 1979, 2053 mit Anm. Hruschka NJW 1980, 2123; vgl. auch BGH NStZ 1981, 299).

    Diese gerechtfertigte Notwehrhandlung durfte dem Angeklagten bei der Strafzumessung für das Waffendelikt nicht als unerlaubte Provokation angelastet werden (vgl. auch BGH NStZ 1981, 299).

  • BGH, 20.12.1983 - 4 StR 726/83

    Notwehr - Einschränkung von Notwehrbefugnissen

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Eine schuldhafte Provokation eines rechtswidrigen Angriffs, die zu einer Einschränkung der Notwehrbefugnisse führt (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143), ist darin nicht zu sehen (vgl. BGHSt 27, 336; BGH Strafverteidiger 1983, 455; BGH, Urteil vom 25. Februar 1975 - 2 StR 702/74 - und Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83).

    Die Gegner waren zwar unbewaffnet, jedoch auf Grund ihrer Anzahl dem Angeklagten ersichtlich so überlegen, daß er sich nicht auf ein Kräftemessen einzulassen brauchte, sondern Waffengebrauch androhen durfte (vgl. BGHSt 24, 356, 358; 27, 326, 327 [BGH 21.12.1977 - 3 StR 427/77 S]; BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 StR 762/82 - und Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83).

  • BGH, 15.05.1979 - 1 StR 74/79

    Schlafzimmereindringling - §§ 34, 35 StGB, Dauergefahr

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Wer schuldlos in eine Notwehrlage geraten ist, darf eine Schußwaffe, die zu führen er nicht berechtigt ist, dem Angreifer entwinden und - wenn es die "Kampfläge" erfordert - gegen ihn richten; er ist selbst für eine gesetzwidrige anderweitige Beschaffung zumindest entschuldigt (§§ 34, 35 StGB; BGH NJW 1979, 2053 mit Anm. Hruschka NJW 1980, 2123; vgl. auch BGH NStZ 1981, 299).
  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des …

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Eine schuldhafte Provokation eines rechtswidrigen Angriffs, die zu einer Einschränkung der Notwehrbefugnisse führt (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143), ist darin nicht zu sehen (vgl. BGHSt 27, 336; BGH Strafverteidiger 1983, 455; BGH, Urteil vom 25. Februar 1975 - 2 StR 702/74 - und Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Eine schuldhafte Provokation eines rechtswidrigen Angriffs, die zu einer Einschränkung der Notwehrbefugnisse führt (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143), ist darin nicht zu sehen (vgl. BGHSt 27, 336; BGH Strafverteidiger 1983, 455; BGH, Urteil vom 25. Februar 1975 - 2 StR 702/74 - und Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83).
  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79

    Überschreiten der Grenzen der erforderlichen Verteidigung bei Einsatz eines …

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    betrafen einen Sachverhalt, in dem der Angegriffene "die Notwehrlage rechtswidrig und vorwerfbar herbeigeführt" hatte (vgl. hierzu im übrigen BGH JR 1980, 210 mit Anm. Arzt).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Sozietät Anwaltsnotar Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Wer schuldlos in eine Notwehrlage geraten ist, darf eine Schußwaffe, die zu führen er nicht berechtigt ist, dem Angreifer entwinden und - wenn es die "Kampfläge" erfordert - gegen ihn richten; er ist selbst für eine gesetzwidrige anderweitige Beschaffung zumindest entschuldigt (§§ 34, 35 StGB; BGH NJW 1979, 2053 mit Anm. Hruschka NJW 1980, 2123; vgl. auch BGH NStZ 1981, 299).
  • BGH, 21.12.1977 - 3 StR 427/77

    Gründung einer kriminellen Vereinigung auf der Grundlage …

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86
    Die Gegner waren zwar unbewaffnet, jedoch auf Grund ihrer Anzahl dem Angeklagten ersichtlich so überlegen, daß er sich nicht auf ein Kräftemessen einzulassen brauchte, sondern Waffengebrauch androhen durfte (vgl. BGHSt 24, 356, 358; 27, 326, 327 [BGH 21.12.1977 - 3 StR 427/77 S]; BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 StR 762/82 - und Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83).
  • BGH, 20.05.1976 - 4 StR 671/75

    Begriff des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs - Objektives Vorliegen einer …

  • BGH, 16.04.1953 - 3 StR 920/52
  • BGH, 05.07.1978 - 2 StR 201/78

    Zubilligung eines eingeschränkten Rechts zur Notwehr - Herbeiführung einer …

  • BGH, 22.10.1975 - 2 StR 402/75

    Annahme eines Putativnotwehrexzesses - Bewusstes Überschreiten der Grenzen der …

  • BGH, 31.10.1978 - 1 StR 407/78

    Begründung einer Verfahrensrüge mit dem Unterlassen bestimmter Vorhalte oder …

  • BGH, 16.02.1983 - 2 StR 762/82

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …

  • BGH, 18.03.1981 - 2 StR 686/80

    Unterschiede zwischen einem Tatbestandsirrtum und einem Verbotsirrtum - …

  • BGH, 17.10.2024 - 1 StR 285/24

    BGH hebt Verurteilung eines Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt auf

    Nach § 301 StPO, der über § 401 Abs. 3 Satz 1 StPO hinaus auf Rechtsmittel der Nebenklage Anwendung findet (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 1986 - 2 StR 38/86 Rn. 15;… vom 21. August 2008 - 3 StR 236/08 Rn. 8 …und vom 26. März 2015 - 4 StR 442/14 Rn. 11; Beschlüsse vom 12. Juli 1990 - 4 StR 247/90, BGHSt 37, 136, 137;… vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95 Rn. 12 …und vom 16. Februar 2001 - 2 StR 501/00 Rn. 4), wirkt das zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte Rechtsmittel der Nebenklägerin hier allein zu seinen Gunsten.
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10

    Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche …

    Auch wenn ein Angegriffener eine Waffe unberechtigt führt, ist ihm deren Einsatz nicht verwehrt, wenn ihm kein anderes zur Abwehr des Angriffs geeignetes Mittel zur Verfügung steht (vgl. BGH, NStZ 1986, 357 mwN).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an …

    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen (auch eine Schußwaffe, sogar die, die er ohne Erlaubnis führt: BGH NStZ 1986, 357), das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 230 [BGH 19.09.1973 - 2 StR 165/73]; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 45/99

    Anwendung von Notwehr auf ein Waffendelikt (Straflosigkeit; Unmittelbarkeit des …

    Entgegenstehende frühere Rechtsprechung (BGH NStZ 1985, 515 - 4. Strafsenat - NStZ 1986, 357 sowie NJW 1991, 503, 505 - 2. Strafsenat -), an der sich das Schwurgericht möglicherweise orientiert hat, ist vom 4. Strafsenat ersichtlich aufgegeben worden; für den 2. Strafsenat ist nichts anderes anzunehmen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 8, 9).
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 285/96

    Tateinheit zwischen dem Führen einer Waffe und der tatsächlichen Ausübung der …

    War somit die Bedrohung des Zeugen I. mit der Waffe durch Notwehr gerechtfertigt, so gilt dies auch für den hiermit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Verstoß gegen das Waffengesetz (BGH NStZ 1981, 299; 1986, 357; StV 1991, 63).
  • BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89

    Anforderungen an gerichtliche Begründung der Verneinung der Notwehr - …

    Das gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe die ohne Erlaubnis geführt wird (BGH NStZ 1986, 357;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87

    Verteidigung nach einem selbst provozierten Angriff

    Um einen Fall, daß der Angeklagte sich gegen einen von ihm provozierten Angriff verteidigte (vgl. BGHSt 26, 143; BGH NStZ 1986, 357), handelt es sich nicht.
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 261/98

    Anspruch auf Entschädigung wegen Strafverfolgungsmaßnahmen bei dem Verdacht eines …

    Zu Recht hat das Schwurgericht den Angeklagten auch nicht wegen der mit seinem Vorgehen zusammenfallenden Waffendelikte verurteilt; denn die Entschuldigung wegen der Berufung auf die vermeintliche Notwehrlage erfaßt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den in unmittelbarem Zusammenhang mit der Notwehrübung stehenden Schußwaffengebrauch auch dann, wenn der Täter dafür keine an sich erforderliche behördliche Erlaubnis besitzt (vgl. BGH NStZ 1981, 299 mit krit. Besprechung Maatz MDR 1985, 881; BGH NStZ 1986, 357;… differenzierend Lenckner aaO § 32 Rdn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate …

    Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß in einer neuen Hauptverhandlung Feststellungen getroffen werden können, die eine Verurteilung rechtfertigen (vgl. auch BGH NJW 1986, 2716, 2717) [BGH 19.03.1986 - 2 StR 38/86].
  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93

    Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer …

    Dies gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe, die ohne Erlaubnis geführt wird (BGH NStZ 1986, 357;… BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 5); gleichwohl sind dem lebensgefährlichen Einsatz einer Schußwaffe Grenzen gesetzt.
  • OLG Hamm, 19.02.2013 - 1 RVs 8/13

    Verfahrenshindernis; Verurteilung wegen nicht angeklagter Tat

  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/94

    Untauglicher Versuch - Totschlag - Notwehr

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