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   BGH, 15.09.2010 - 2 StR 395/10   

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https://dejure.org/2010,10532
BGH, 15.09.2010 - 2 StR 395/10 (https://dejure.org/2010,10532)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2010 - 2 StR 395/10 (https://dejure.org/2010,10532)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10 (https://dejure.org/2010,10532)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 249 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 3 lit. a StGB; § 176a Abs. 4 Nr. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: Schuhtritte; hinterlistiger Überfall); schwerer Raub (schwere räuberische Erpressung; schwere körperliche Misshandlung; Gesundheitsschädigung); Mittäterschaft

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 3 StGB, § 226 StGB, § 239 Abs 3 Nr 2 StGB, § 250 Abs 2 Nr 3 Buchst a StGB
    Gefährliche Körperverletzung und schwerer Raub: Straßenschuh als gefährliches Werkzeug; Begriff des hinterlistigen Überfalls; Voraussetzungen einer schweren körperlichen Misshandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 3 StGB, § 226 StGB, § 239 Abs 3 Nr 2 StGB, § 250 Abs 2 Nr 3 Buchst a StGB
    Gefährliche Körperverletzung und schwerer Raub: Straßenschuh als gefährliches Werkzeug; Begriff des hinterlistigen Überfalls; Voraussetzungen einer schweren körperlichen Misshandlung

  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Anstiftung zum Diebstahl; Nichtberücksichtigung von Tritten mit festen Turnschuhen gegen Kopf und Rücken; Berücksichtigung des langen Zeitablaufes seit der Begehung der Tat zugunsten ...

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung und schwerer Raub: Straßenschuh als gefährliches Werkzeug; Begriff des hinterlistigen Überfalls; Voraussetzungen einer schweren körperlichen Misshandlung

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung und schwerer Raub: Straßenschuh als gefährliches Werkzeug; Begriff des hinterlistigen Überfalls; Voraussetzungen einer schweren körperlichen Misshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Anstiftung zum Diebstahl; Nichtberücksichtigung von Tritten mit festen Turnschuhen gegen Kopf und Rücken; Berücksichtigung des langen Zeitablaufes seit der Begehung der Tat zugunsten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ein Schuh kann ein gefährliches Werkzeug sein

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zum Begriff der schweren körperlichen Mißhandlung

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Der beschuhte Fuß, ein gefährliches Werkzeug

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tritte ins Gesicht mit festen Schuhen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 33
  • NStZ-RR 2011, 337
  • NStZ-RR 2011, 34
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 334/08

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines hinterlistigen Überfalls);

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - 2 StR 395/10
    Erforderlich ist vielmehr, dass der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung der wahren Absicht berechneten Weise vorgeht, um dadurch dem Gegner die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und die Vorbereitung auf seine Verteidigung nach Möglichkeit auszuschließen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 77, 78).
  • BGH, 09.09.2004 - 4 StR 199/04

    Voraussetzungen für eine Strafrahmenmilderung infolge eines

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - 2 StR 395/10
    Ein Überfall ist allerdings nicht schon dann hinterlistig, wenn der Täter für den Angriff auf das Opfer nur ein Überraschungsmoment ausnutzt (vgl. BGH NStZ 2005, 97).
  • BGH, 30.01.2007 - 3 StR 1/07

    Schwerer Raub (schwere körperliche Misshandlung); schwere Körperverletzung;

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - 2 StR 395/10
    Es ist jedoch vorauszusetzen, dass die körperliche Integrität des Opfers entweder mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder aber in einer Weise, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist, beeinträchtigt wird (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 175; Eser/Bosch aaO; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 250 Rn. 26; NK/Kindhäuser, StGB, 2010, § 250 Rn. 23; von Heintschel-Heinegg/Wittig, StGB, 2010, § 250 Rn. 11).
  • BGH, 09.12.2014 - 5 StR 422/14

    Schmerzhafte anale Penetrationshandlungen gegenüber Kindern als schwere

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass die körperliche Integrität des Opfers in einer Weise verletzt wird, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 5 StR 216/98, NStZ 1998, 461; BGH, Urteile vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00, BGHR StGB § 177 Abs. 4 Misshandlung 1; vom 13. Februar 2007 - 1 StR 574/06; vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, 7 8 NStZ-RR 2011, 337, 338; vgl. zu § 176a Abs. 3 Nr. 2 StGB aF BGH, Urteil vom 11. August 1993 - 3 StR 325/93).
  • OLG Koblenz, 09.07.2014 - 2 OLG 3 Ss 198/13

    Gefährliche Körperverletzung: Das Leben gefährdende Behandlung; Erkennen der

    Entsprechendes gilt für feste Turnschuhe der heute üblichen Art (BGH NStZ-RR 1999, 616; NStZ-RR 2011, 337).
  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 51/12

    Gefährliche Körperverletzung (Quarzhandschuhe als gefährliches Werkzeug;

    b) Der neue Tatrichter wird auch zu klären haben, ob das von den Angeklagten S. und M. bei ihren Tritten gegen den Kopf des Opfers getragene Schuhwerk als gefährliches Werkzeug zu bewerten ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10).
  • BGH, 13.05.2015 - 2 StR 488/14

    Gefährliche Körperverletzung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs: Straßenschuh)

    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen sei, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird (vgl. auch BGH, Urteile vom 11. Februar 1982 - 4 StR 689/81, BGHSt 30, 375, 376 und vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337 (fester Turnschuh); Fischer, StGB, 62. Aufl., § 224 Rn. 9c mwN).
  • BGH, 07.11.2018 - 5 StR 241/18

    Besonders schwerer Raub (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs;

    Davon ist auszugehen bei einer schweren Beeinträchtigung der körperlichen Integrität des Opfers mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erheblichen Schmerzen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337, 338; Beschluss vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07, NStZ-RR 2007, 175; MüKoStGB/Sander, aaO, § 250 Rn. 66 mwN).
  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 298/22

    Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Schuh am Fuß des

    Entsprechendes ist anzunehmen, wenn der Täter Turnschuhe der heute üblichen Art trägt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337; Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14 Rn. 4; Urteil vom 28. August 2019 - 5 StR 298/19 Rn. 10).
  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19

    Gefährliche Körperverletzung (Tritt mit einem Straßenschuh gegen den Kopf als

    Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird (vgl. BGH, Urteile vom 11. Februar 1982 - 4 StR 689/81, BGHSt 30, 375, 376; vom 23. Juni 1999 - 3 StR 94/99, NStZ 1999, 616, 617, und vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337; Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14).
  • BGH, 25.05.2011 - 2 StR 605/10

    Mord (Habgier; Ermöglichung einer anderen Tat; Raubmord); Raub mit Todesfolge;

    Dieses qualifizierte Körperverletzungsdelikt setzt einen für das Opfer unvorhergesehenen Angriff voraus, der von einem planmäßigen, auf Verdeckung der wahren Absichten berechneten Vorgehen gekennzeichnet ist (vgl. Senat, Urteil vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10).
  • BGH, 17.08.2016 - 2 StR 562/15

    Besonders schwerer Raub (Begriff der schweren körperlichen Misshandlung);

    Es genügt, dass die körperliche Integrität des Tatopfers entweder mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder aber in mit erheblichen Schmerzen verbundener anderer Weise beeinträchtigt wird (vgl. Senat, Urteil vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337, 338).
  • LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21

    Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord

    Ob er den diesbezüglichen Anforderungen des Gesetzes genügt, hängt dabei indes sowohl von der Festigkeit des Schuhs als auch von der Intensität des Trittes und der Empfindlichkeit der getroffenen Körperregion ab (vgl. BGHSt 30, 375 ff. sowie BGH, NStZ 2010, 151; NStZ-RR 2011, 337 f.).
  • LG Trier, 28.09.2021 - 8032 Js 2169/21
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 2 ME 416/12

    Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform durch mehrfaches Treten

  • LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
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