Rechtsprechung
| BGH, 05.12.2024 - 2 StR 399/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 34 KCanG
Bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 354 Abs. 1 StPO, § ... 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO, § 52 Abs. 2 StGB, § 31 BtMG, § 49 Abs. 1 StGB, § 30a Abs. 1 BtMG, § 34 KCanG, § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG, § 35 Satz 1 Nr. 1 KCanG, § 265 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.03.2024 - 323 KLs 1/24
- BGH, 05.12.2024 - 2 StR 399/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.10.2024 - 3 StR 296/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche Geltung von …
Auszug aus BGH, 05.12.2024 - 2 StR 399/24
Jedoch lässt die Herausnahme des tatgegenständlichen Cannabis aus der Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz und seine gesonderte Erfassung durch eine tateinheitliche Verurteilung auch wegen bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis wegen des geringeren Schuldgehalts von Taten nach dem Konsumcannabisgesetz grundsätzlich Raum für eine mildere Bestrafung (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2024 - 3 StR 296/24, Rn. 11). - BGH, 21.08.2024 - 3 StR 232/24
Betäubungsmittelstrafrecht; bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche …
Auszug aus BGH, 05.12.2024 - 2 StR 399/24
Dabei kann der Senat (für § 2 Abs. 3 StGB gemäß § 52 Abs. 2 StGB bedeutsam, vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2024 - 3 StR 232/24, Rn. 5) sicher davon ausgehen, dass das Landgericht, das den nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 30a Abs. 1 BtMG zugrunde gelegt hat, wegen der geleisteten Aufklärungshilfe des Angeklagten, die auch Straftaten nach § 34 KCanG zum Gegenstand hatte, den Regelstrafrahmen des bewaffenten Handeltreibens mit Cannabis gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG nach § 35 Satz 1 Nr. 1 KCanG, § 49 Abs. 1 StGB gemildert hätte.
- BGH, 04.11.2025 - 2 StR 126/25
Meistbegünstigungsgrundsatz (Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit …
Aufgrund der im Wesentlichen jugendstrafrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigenden Sanktionszumessung des Landgerichts ist das neue Recht bei dem nach § 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO gebotenen konkreten Gesamtvergleich im Einzelfall (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, BGHSt 67, 130 Rn. 12 f., …und vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, NZWiSt 2024, 187 Rn. 70; Patzak/Möllinger, NStZ 2024, 321, 327) für den Angeklagten günstiger als das Tatzeitrecht, weil Taten nach dem Konsumcannabisgesetz gegenüber Taten nach dem Betäubungsmittelgesetz einen geringeren Schuldgehalt aufweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2024 - 2 StR 399/24, Rn. 3, …und vom 26. März 2025 - 4 StR 313/24, Rn. 3).
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