Rechtsprechung
| BGH, 15.05.2024 - 2 StR 458/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anpassung des Schuldspruchs mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes; (Mit-)Verfügungsmacht eines Angeklagten an Erlösen aus Betäubungsmittel- bzw. Cannabis-Geschäften
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 StGB, § 73c S 1 StGB, § 34 Abs 1 Nr 4 KCanG, § 34 Abs 3 S 1 KCanG, § 34 Abs 3 S 2 Nr 4 KCanG
Anpassung des Schuldspruchs mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes; (Mit-)Verfügungsmacht eines Angeklagten an Erlösen aus Betäubungsmittel- bzw. Cannabis-Geschäften - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO, § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 3 Satz 1 KCanG, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 29a Abs. 1 BtMG, § 38 Abs. 2 StGB, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anpassugn des Schuldspruchs an die Änderungen durch das am 1. April 2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz; Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- datenbank.nwb.de
Anpassung des Schuldspruchs mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes; (Mit-)Verfügungsmacht eines Angeklagten an Erlösen aus Betäubungsmittel- bzw. Cannabis-Geschäften
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Abschöpfung von Gewinnen aus Betäubungsmittelgeschäften
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 23.06.2023 - 12 KLs 2/23
- LG Darmstadt, 23.06.2023 - 950 Js 53265/21
- BGH, 15.05.2024 - 2 StR 458/23
Papierfundstellen
- StV 2024, 592
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.12.2023 - 4 StR 188/23
Strafzumessung (Strafmilderungsgrund: engmaschige und lückenlose polizeiliche …
Auszug aus BGH, 15.05.2024 - 2 StR 458/23
Soll der Erlös aus Betäubungsmittel (bzw. Cannabis-)Geschäften abgeschöpft werden, sind regelmäßig Feststellungen zur Entgegennahme der Verkaufserlöse oder Provisionen und deren Verbleib erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 4 StR 188/23, juris Rn. 11).Es genügt, ist aber auch erforderlich, dass der Beteiligte anschließend ungehinderten Zugriff auf das übergebene Geld nehmen kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 5 StR 213/19, juris Rn. 8; vom 20. Dezember 2023 - 4 StR 188/23 aaO).
- BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24
Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für …
Auszug aus BGH, 15.05.2024 - 2 StR 458/23
Dass sich die Taten jeweils auf eine nicht geringe Menge an Cannabis bezogen (zum Grenzwert für THC nach dem seit dem 1. April 2024 geltenden Recht vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24, juris), stellt gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG keine Qualifikation, sondern ein Regelbeispiel eines besonders schweren Falles nach § 34 Abs. 3 Satz 1 KCanG dar und bedarf deshalb nach dem nunmehr anwendbaren Recht keiner Kennzeichnung im Tenor. - BGH, 24.09.2019 - 5 StR 213/19
Änderung der Einziehungsentscheidung
Auszug aus BGH, 15.05.2024 - 2 StR 458/23
Es genügt, ist aber auch erforderlich, dass der Beteiligte anschließend ungehinderten Zugriff auf das übergebene Geld nehmen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 5 StR 213/19, juris Rn. 8;… vom 20. Dezember 2023 - 4 StR 188/23 aaO).
- BGH, 22.05.2025 - 2 StR 484/24
Handeltreiben mit Cannabis; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bzw. Cannabis …
Soll der Erlös aus Drogengeschäften abgeschöpft werden, sind daher regelmäßig Feststellungen zur Entgegennahme der Verkaufserlöse oder Provisionen und deren Verbleib erforderlich (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2023 - 4 StR 188/23, NZWiSt 2024, 328 Rn. 11, und vom 15. Mai 2024 - 2 StR 458/23, StV 2024, 592, 593). - BGH, 04.12.2025 - 2 StR 240/25 Es genügt, ist aber auch erforderlich, dass der Beteiligte anschließend ungehinderten Zugriff auf das übergebene Geld nehmen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2024 - 2 StR 458/23, StV 2024, 592, 593 mwN).
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