Rechtsprechung
| BGH, 11.12.2019 - 2 StR 483/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, §§ 73 Abs. 1, 73c S. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Revision gegen eine Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen sowie wegen unerlaubten Veräußerns von Betäubungsmitteln u.a.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BtMG § 29
Revision gegen eine Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen sowie wegen unerlaubten Veräußerns von Betäubungsmitteln u.a.
Verfahrensgang
- LG Gera, 26.06.2019 - 840 Js 38041/18
- BGH, 11.12.2019 - 2 StR 483/19
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.05.2021 - 4 StR 8/21
Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
Bei dem Betäubungsmittel selbst handelt es sich nicht um einen Tatertrag im Sinne der §§ 73, 73c StGB, sondern um ein Tatobjekt gemäß § 33 Satz 1 BtMG, § 74 Abs. 2 StGB (BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2020 - 3 StR 37/20; vom 11. Dezember 2019 - 2 StR 483/19 mwN).
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