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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1965 - 2 StR 485/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,4540
BGH, 13.01.1965 - 2 StR 485/64 (https://dejure.org/1965,4540)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1965 - 2 StR 485/64 (https://dejure.org/1965,4540)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1965 - 2 StR 485/64 (https://dejure.org/1965,4540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befehl zur Durchführung der Erschießung einer jüdischen Frau und derer erwachsenden Kinder - Exekution von drei Menschen auf Grund Befehls eines Führers eines Gandamariepostens - Exekution von drei Menschen unter dem Aspekt des Mordes aus niederen Beweggründen sowie der ...

  • junsv.nl

    Tötung einer Mutter und ihrer beiden Töchter, die bei der Ghettoliquidierung der Deportation ins KL entkommen waren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Auszug aus BGH, 13.01.1965 - 2 StR 485/64
    Die Auffassung, daß nicht unter dem Druck einer drohenden Lebensgefahr handele und sich daher nicht auf Notstand berufen könne, wer einen Befehl deshalb befolge, weil er ihn für bindend halte (vgl. BGHSt 2, 251, 258 [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51] sowie Urteile vom 22. April 1955 - 1 StR 653/54 - und 2. Oktober 1963 - 2 StR 269/63 -), geht von einem festgestellten Verbotsirrtum aus.
  • BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62

    Prüfung der Fähigkeit des Zeugen zum Begreifen des Wesens eines Eids durch den …

    Auszug aus BGH, 13.01.1965 - 2 StR 485/64
    Gerade diese Fähigkeit zum Nachdenken aber hält das Schwurgericht im Hinblick auf die gesamte Situation und die begrenzten geistigen Kräfte der Angeklagten auch bei Berücksichtigung der nach der Entscheidung BGHSt 18, 311 (NJW 1963, 1258) zu stellenden strengen Anforderungen nicht für nachgewiesen.
  • BGH, 02.10.1963 - 2 StR 269/63

    Erschiessung jüdischer Männer, Frauen und Kinder und partisanenverdächtiger …

    Auszug aus BGH, 13.01.1965 - 2 StR 485/64
    Die Auffassung, daß nicht unter dem Druck einer drohenden Lebensgefahr handele und sich daher nicht auf Notstand berufen könne, wer einen Befehl deshalb befolge, weil er ihn für bindend halte (vgl. BGHSt 2, 251, 258 [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51] sowie Urteile vom 22. April 1955 - 1 StR 653/54 - und 2. Oktober 1963 - 2 StR 269/63 -), geht von einem festgestellten Verbotsirrtum aus.
  • BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54

    Erschiessung von 4 aus dem Kriegsgefangenenlager Sagan ausgebrochenen britischen …

    Auszug aus BGH, 13.01.1965 - 2 StR 485/64
    Die Auffassung, daß nicht unter dem Druck einer drohenden Lebensgefahr handele und sich daher nicht auf Notstand berufen könne, wer einen Befehl deshalb befolge, weil er ihn für bindend halte (vgl. BGHSt 2, 251, 258 [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51] sowie Urteile vom 22. April 1955 - 1 StR 653/54 - und 2. Oktober 1963 - 2 StR 269/63 -), geht von einem festgestellten Verbotsirrtum aus.
  • LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67

    Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen …

    Hierzu nimmt das Schwurgericht auf die Ausführungen in den Urteilen des BGH vom 16.Januar 1957 - 2 StR 559/56 - (zitiert bei Dallinger, MDR 1957, 266), vom 28.Mai 1963 - 1 StR 540/62 -, S.8 (insoweit in BGHSt 18, 367 ff. nicht abgedruckt) und vom 13.Januar 1965 - 2 StR 485/64 -, S.7/8 Bezug.

    Im einzelnen schliesst sich das Schwurgericht den hierzu in der Rechtsprechung des BGH entwickelten Grundsätzen an (vgl. insbesondere die Urteile vom 22.Januar 1952 - 1 StR 485/51 - = BGHSt 2, 251 ff., 258, vom 14.Oktober 1952 - 1 StR 791/51 - = BGHSt 3, 271 ff., 275 - 277, vom 29.März 1963 - 4 StR 500/62 - = BGHSt 18, 311, 312, vom 17.November 1964 - 5 StR 380/64 -, S.5 , vom 13.Januar 1965 - 2 StR 485/64 -, S.4 , vom 16.Februar 1965 - 5 StR 425/64 -, S.6 , teilweise zitiert bei Hanack, JZ 1967, 335 sowie vom 14.Dezember 1965 - 1 StR 464/65 -, zitiert bei Hanack, JZ 1967, 334.).

  • LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66

    Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen …

    In dieser Weise ist der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit, der den Notstandsbestimmungen der §§ 52 und 54 StGB zugrundeliegt und dort durch den Hinweis auf die anderweitige Abwendbarkeit bzw. Beseitigung der Gefahrenlage zum Ausdruck kommt, vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bestimmt und abgegrenzt worden (5 StR 341/51 vom 21.6.1951; 1 StR 27/50 vom 6.11.1951 = NJW 1962, 111, 113; 5 StR 353/54 vom 14.12.1954; 4 StR 500/62 vom 29.3.1963 = BGHSt 18, 311 = NJW 1963, 1258; 5 StR 540/64 vom 5.1.1965 ; 2 StR 485/64 vom 13.1.1965 ).

    Ein solcher Widerspruch besteht dagegen bei einem nur als möglich unterstellten Verbotsirrtum nicht, denn die angedeutete Möglichkeit eines Irrtums der Angeklagten schliesst nicht aus, dass sie in Wirklichkeit die ihnen erteilten Befehle in der Vorstellung ausgeführt haben, nur so den von ihnen unwiderlegt befürchteten Gefahren entgehen zu können (BGH 2 StR 485/64 vom 13.1.1965 ).

  • LG Frankfurt/Main, 06.02.1973 - 4 Ks 1/71

    Massenerschiessung von 5000 sowjetischen Kommissaren im Wald von Huisinka bei …

    Das Handeln aus Gehorsam schliesst die Annahme eines Befehlsnotstandes unter diesen Umständen dann aber aus (BGH 1 StR 653/54, Urteil vom 22.4.1955 -, 2 StR 269/63, Urteil vom 2.10.1963 -, 2 StR 485/64 S.4 - 4 StR 47-48/69 vom 25.3.1971 S.35 ).

    Für den Gehilfen ist Tat i.S. der §§ 73, 74 StGB nicht die Haupttat, sondern sein eigener selbständig zu beurteilender Tatbeitrag (BGH Urteil vom 13.1.1965 - 2 StR 485/64 S.7 ).

  • BGH, 16.09.1986 - 5 StR 51/86

    Absperrung eines Lagergeländes als Gehilfenbeitrag

    An das Maß dieser Prüfung und an die Zumutbarkeit des Ausweichens sind dabei um so strengere Maßstäbe zu stellen, je schwerer die Rechtsverletzung durch die im wirklichen oder vermeintlichen Notstand begangene Tat wiegt (BGH, Urteil vom 13. Januar 1965 - 2 StR 485/64 -).
  • BGH, 15.10.1968 - 2 StR 137/67

    Erschießungen ausländischer Zivilarbeiter und Zivilgefangener durch Angehörige …

    In der Rechtsprechung ist nur entschieden, daß nicht unter dem Druck einer drohenden Lebensgefahr handele und sich deshalb nicht auf Nötigungsstand berufen könne, wer einen Befehl deshalb befolge, weil er ihn für bindend hält (vgl. BGHSt 2, 251, 258) [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51]; diese Auffassung geht aber, wie in der Entscheidung des Senats vom 13. Januar 1965 - 2 StR 485/64 - hervorgehoben ist, von einem festgestellten Verbotsirrtum aus.
  • LG München I, 18.04.1967 - 116 Ks 1/67

    Erschiessung einer Gruppe von 6 aus dem KL entlassenen Juden, einer Gruppe von 4 …

    handelte, wie ausgeführt, auf Grund eines Befehls, den er im Hinblick auf die damaligen Umstände (SS-Eid) für bindend gehalten hat (vgl. hierzu BGH vom 13.1.1965 - 2 StR 485/64 und BGHSt 2 Seite 209 ff. § 44 Abs. 2 StGB).
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