Rechtsprechung
| BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 250 Satz 2 StPO; § 55 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 337 StPO
Unmittelbarkeitsgrundsatz und Konfrontationsrecht; schriftliche Erklärung eines Zeugen (Verlesung; mittelbare Einführung durch Vernehmung eines Dritten); Auskunftsverweigerungsrecht; Aufklärungspflicht; Beruhen (Verwertung eines Beweismittels im Urteil) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Verlesung früherer schriftlicher Erklärungen eines sich vor der Hauptverhandlung auf sein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht berufenden Zeugen; Bestehen eines sich aus äußeren, nicht vom Zeugen beherrschbaren Umständen ergebendes ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2 § 250 S. 2, 55
Verlesungsverbot bei angekündigter Auskunftsverweigerung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Fall Heugel ("Kölner Müllskandal") muss neu verhandelt werden
- 123recht.net (Pressemeldung, 27.4.2007)
Fall Heugel im Kölner Müllskandal muss neu verhandelt werden
Verfahrensgang
- LG Köln, 13.07.2006 - 107-06/05
- BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06
- LG Köln, 07.08.2008 - 106-16/06
- BGH, 08.07.2009 - 2 StR 54/09
Papierfundstellen
- BGHSt 51, 325
- NJW 2007, 2195
- NStZ 2007, 718
- NStZ-RR 2008, 37
- StV 2007, 564
- StV 2008, 339 (Ls.)
- Rpfleger 2007, 499
- JR 2008, 119
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (16)
- BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65
Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung …
Auszug aus BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06
Als unzulässig erachtet hat der Bundesgerichtshof in diesen Konstellationen sowohl die Verlesung schriftlicher Erklärungen des sich auf § 55 StPO berufenden Zeugen (BGH NStZ 1988, 36: nur ergänzende Verlesung neben der Zeugenvernehmung zulässig; vgl. auch BGHSt 20, 160, 161 f.;… ebenso Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 251 Rdn. 11;… Diemer in KK 5. Aufl. § 251 Rdn. 26) als auch die Verlesung nichtrichterlicher Protokolle über seine Vernehmung (BGH NStZ 1982, 342 - sogar dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten in die Verlesung eingewilligt haben - BGH NJW 1984, 136; BGH NStZ 1993, 350; BGH NStZ 1996, 96; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76).In diesem Fall kann die Vernehmung unter Umständen durch Verlesung einer vom Zeugen stammenden schriftlichen Erklärung ergänzt werden; eine Ersetzung im Sinne von § 250 Satz 2 StPO liegt dann nicht vor (BGHSt 20, 160, 161 ff.; BGH NStZ 1988, 36).
- BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86
Verlesbarkeit einer schriftlichen Erklärung eines die Auskunft nach § 55 …
Auszug aus BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06
Als unzulässig erachtet hat der Bundesgerichtshof in diesen Konstellationen sowohl die Verlesung schriftlicher Erklärungen des sich auf § 55 StPO berufenden Zeugen (BGH NStZ 1988, 36: nur ergänzende Verlesung neben der Zeugenvernehmung zulässig; vgl. auch BGHSt 20, 160, 161 f.;… ebenso Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 251 Rdn. 11;… Diemer in KK 5. Aufl. § 251 Rdn. 26) als auch die Verlesung nichtrichterlicher Protokolle über seine Vernehmung (BGH NStZ 1982, 342 - sogar dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten in die Verlesung eingewilligt haben - BGH NJW 1984, 136; BGH NStZ 1993, 350; BGH NStZ 1996, 96; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76).In diesem Fall kann die Vernehmung unter Umständen durch Verlesung einer vom Zeugen stammenden schriftlichen Erklärung ergänzt werden; eine Ersetzung im Sinne von § 250 Satz 2 StPO liegt dann nicht vor (BGHSt 20, 160, 161 ff.; BGH NStZ 1988, 36).
- BGH, 18.02.1993 - 1 StR 10/93
Voraussetzungen für Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung …
Auszug aus BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06
Als unzulässig erachtet hat der Bundesgerichtshof in diesen Konstellationen sowohl die Verlesung schriftlicher Erklärungen des sich auf § 55 StPO berufenden Zeugen (BGH NStZ 1988, 36: nur ergänzende Verlesung neben der Zeugenvernehmung zulässig; vgl. auch BGHSt 20, 160, 161 f.;… ebenso Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 251 Rdn. 11;… Diemer in KK 5. Aufl. § 251 Rdn. 26) als auch die Verlesung nichtrichterlicher Protokolle über seine Vernehmung (BGH NStZ 1982, 342 - sogar dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten in die Verlesung eingewilligt haben - BGH NJW 1984, 136; BGH NStZ 1993, 350; BGH NStZ 1996, 96; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76).Ähnliches ist für den Fall angenommen worden, dass einem Zeugen im Falle einer wahrheitsgemäßen Aussage eine rechtsstaatswidrige Verfolgung (BGHSt 17, 337, 349 f.) oder dass dem Zeugen oder seiner Familie bei wahrheitsgemäßer Aussage Gefahr für Leib oder Leben droht (BGH NStZ 1993, 350 für Protokolle nichtrichterlicher Vernehmungen).
- BGH, 11.05.1982 - 5 StR 92/82
Voraussetzungen für die Verlesung von richterlichen Niederschriften über …
Auszug aus BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06
Als unzulässig erachtet hat der Bundesgerichtshof in diesen Konstellationen sowohl die Verlesung schriftlicher Erklärungen des sich auf § 55 StPO berufenden Zeugen (BGH NStZ 1988, 36: nur ergänzende Verlesung neben der Zeugenvernehmung zulässig; vgl. auch BGHSt 20, 160, 161 f.;… ebenso Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 251 Rdn. 11;… Diemer in KK 5. Aufl. § 251 Rdn. 26) als auch die Verlesung nichtrichterlicher Protokolle über seine Vernehmung (BGH NStZ 1982, 342 - sogar dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten in die Verlesung eingewilligt haben - BGH NJW 1984, 136; BGH NStZ 1993, 350; BGH NStZ 1996, 96; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76).Der Zeuge muss Angaben zur Person machen; ggf. muss er gemäß § 56 StPO das Bestehen des Auskunftsverweigerungsrechts glaubhaft machen (vgl. BGH NStZ 1982, 342).
- BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93
Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten …
Auszug aus BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06
Bei einem anwaltlichen Schriftsatz, in dem Angaben des Mandanten wiedergegeben werden, handelt es sich zwar zunächst um eine Erklärung des Rechtsanwalts selbst (vgl. BGHR StPO § 250 Satz 2 Schriftliche Erklärung 2). - BGH, 15.01.1957 - 5 StR 390/56
Verhältnis des Absehens von der Strafverfolgung gemäß § 45 Abs. 1 S. 3 …
Auszug aus BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06
Selbst wenn - wie hier - die gesamte in Betracht kommende Aussage des Zeugen so eng mit einem möglicherweise strafbaren Verhalten zusammenhängt und deswegen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht besteht (vgl. BGHSt 10, 104, 105), ist aber eine Vernehmung möglich. - BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01
Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls; Auskunftsverweigerungsrecht …
Auszug aus BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06
Rn. 13 Soweit das Landgericht sich auf die Entscheidung des Senats in NStZ 2002, 217 berufen hat, ergibt sich aus diesem Beschluss nicht, dass bei Auskunftsverweigerung eines Zeugen eine Urkundenverlesung nach § 251 Abs. 2 Satz 2 a.F. (§ 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO heutiger Fassung) zulässig sei. - BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61
Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung …
Auszug aus BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06
Ähnliches ist für den Fall angenommen worden, dass einem Zeugen im Falle einer wahrheitsgemäßen Aussage eine rechtsstaatswidrige Verfolgung (BGHSt 17, 337, 349 f.) oder dass dem Zeugen oder seiner Familie bei wahrheitsgemäßer Aussage Gefahr für Leib oder Leben droht (BGH NStZ 1993, 350 für Protokolle nichtrichterlicher Vernehmungen). - BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95
Verlesung der Vernehmungsniederschrift - Aussageverweigerungsrecht des Zeugen - …
Auszug aus BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06
Als unzulässig erachtet hat der Bundesgerichtshof in diesen Konstellationen sowohl die Verlesung schriftlicher Erklärungen des sich auf § 55 StPO berufenden Zeugen (BGH NStZ 1988, 36: nur ergänzende Verlesung neben der Zeugenvernehmung zulässig; vgl. auch BGHSt 20, 160, 161 f.;… ebenso Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 251 Rdn. 11;… Diemer in KK 5. Aufl. § 251 Rdn. 26) als auch die Verlesung nichtrichterlicher Protokolle über seine Vernehmung (BGH NStZ 1982, 342 - sogar dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten in die Verlesung eingewilligt haben - BGH NJW 1984, 136; BGH NStZ 1993, 350; BGH NStZ 1996, 96; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76). - BGH, 29.11.1995 - 5 StR 531/95
Polizeiliche Vernehmung - Verwertungsverbot - Zeugnisverweigerungsrecht
Auszug aus BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06
Rn. 10 a) Hinsichtlich des anwaltlichen Schriftsatzes vom 7. September 2004 kann dahinstehen, ob sich ein Verlesungs- und Verwertungsverbot schon aus § 252 StPO ergeben könnte, weil sich die Anwälte der Sache nach auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs. 1 Nr. 2 StPO berufen haben (vgl. dazu BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 13; BGH bei Kusch NStZ 1998, 25, 26). - BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56
Anwendbarkeit des § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO bei drohender erheblicher …
- BGH, 29.06.1983 - 2 StR 855/82
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Bewertung der Aussageverweigerung …
- BGH, 28.10.1975 - 5 StR 407/75
Folgen einer verfahrensfehlerhaften Verlesung von polizeilichen Zeugenaussagen - …
- BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83
Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls bei Auskunftsverweigerung des …
- BGH, 29.06.1976 - 5 StR 209/76
Beweisantrag auf teilweise Verlesung der richterlichen Vernehmungsprotokolle - …
- BGH, 05.12.1978 - 5 StR 767/78
Verweigerung der Aussage eines Zeugen in der Hauptverhandlung - Verbot der …
- BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07
Keine unmittelbare Verwertung einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung bei …
- BGH, 08.07.2009 - 2 StR 54/09
Verurteilung des ehemaligen Kölner Oberstadtdirektors Dr. Heugel wegen …
Dieses Urteil wurde auf die Revision des Angeklagten mit Urteil des Senats vom 27. April 2007 (2 StR 490/06 = BGHSt 51, 325) wegen eines durchgreifenden Verfahrensfehlers aufgehoben. - BGH, 02.03.2010 - 4 StR 619/09
Verlesung der Niederschriften über polizeiliche Vernehmungen bei Berufung des …
Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Vernehmung eines Zeugen, der sich vorab auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO berufen hat, nicht durch die Verlesung einer von ihm stammenden früheren schriftlichen Erklärung nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO ersetzt werden darf (BGHSt 51, 325; offen gelassen in der Senatsentscheidung BGHSt 51, 280;… vgl. zum Ganzen Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 251 Rdn. 11).Die Vernehmung eines Zeugen sei aber möglich, auch wenn er von seinem Recht nach § 55 StPO Gebrauch macht, und zwar selbst dann, wenn die Aussage des Zeugen so eng mit einem möglicherweise strafbaren Verhalten zusammenhängt, dass sein Recht, nach dieser Bestimmung auf einzelne Fragen die Auskunft zu verweigern, zu einem umfassenden Auskunftverweigerungsrecht erstarkt (BGHSt 51, 325, 330).
- OLG Düsseldorf, 31.05.2022 - 6 StS 1/21
Mitgliedschaftliche Beteiligung an terroristischer Vereinigung Islamischer Staat …
Macht ein Zeuge unter Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO keine Angaben, so stellt jede Verlesung einer Niederschrift über eine frühere Vernehmung eine Ersetzung seiner nicht erfolgten Vernehmung in der Hauptverhandlung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 1995 - 4 StR 488/95 mwN; BGH, Urteil vom 27. April 2007 - 2 StR 490/06;… MüKoStPO/Kreicker, StPO, § 250 Rn. 27-29;… KK-StPO/Diemer, StPO, 8. Aufl., § 251 Rn. 7).Dass sich ein Zeuge auf sein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO berufen hat, führt nicht dazu, dass er im Sinne des § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO in absehbarer Zeit nicht vernommen werden kann (BGH, Urteil vom 27. April 2007 - 2 StR 490/06, juris, Rn. 10 ff.).
- OLG Karlsruhe, 28.11.2017 - 2 Ws 238/17
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Eröffnungsentscheidung bei …
Dann dürfte zwar die Vernehmung der Zeugin nicht durch die Verlesung des Protokolls über diese Vernehmung oder ihre audiovisuelle Aufzeichnung ersetzt werden (§ 250 StPO; BGHSt 52, 148; NJW 2007, 2195 [zu § 55 StPO]), wohl aber wäre die Vernehmung der richterlichen Verhörsperson zum Inhalt der Aussage der Zeugin zulässig (…st. Rspr. des BGH, Nachweise bei Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 252 Rn. 14). - BGH, 19.03.2019 - 5 StR 104/19
Grundsatz der Unmittelbarkeit; fehlende Ermittlung des Wirkstoffgehalts bei …
Ausnahmen sind nur unter bestimmten, in den §§ 251 ff. StPO im Einzelnen aufgeführten Voraussetzungen möglich (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2007 - 2 StR 490/06 -, juris Rdnr. 10).
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