Rechtsprechung
| BGH, 13.02.2002 - 2 StR 523/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 241 StGB; § 223 StGB; § 52 StGB; § 22 StGB
Wiedereinsetzung zur Nachholung einer Verfahrensrüge nur in Ausnahmefällen (mehrfach nicht gewährte Akteneinsicht; Darlegungsanforderungen an die Antragsbegründung); Konkurrenzen (Bedrohung; Körperverletzung; Versuch) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 44; ; StPO § 45; ; StPO § 46; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 45 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 241
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung - Nachholung einer Verfahrensrüge - Fehlende Akteneinsicht - Spezialität - Gleichartige Idealkonkurrenz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 52 Abs. 1 § 241 § 223
Gesetzeskonkurrenz zwischen Bedrohung und anderen Straftatbeständen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der …
Auszug aus BGH, 13.02.2002 - 2 StR 523/01
Rn. 8 Ein Zurücktreten der Bedrohung (oder keine Tatbestandsmäßigkeit: vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 454 = NStE § 241 StGB Nr. 2) wird weiter in den Fällen angenommen, in denen eine Bedrohung mit Versuch oder Vollendung des angedrohten Verbrechens zusammentrifft (…vgl. hierzu u.a. Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 241 Rdn. 16; Bedenken bei Vorliegen nur eines Versuchs des angedrohten Verbrechens bei Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 241 Rdn. 7 und Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 241 Rdn. 4 jeweils unter Hinweis auf BGH NJW 1999, 69 = BGHSt 44, 196). - BGH, 20.12.2001 - 2 StR 481/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Unzulässigkeit; Nachholung einer …
Auszug aus BGH, 13.02.2002 - 2 StR 523/01
Rn. 2 Eine Wiedereinsetzung zur Nachholung einer Verfahrensrüge kommt bei im übrigen form- und fristgerecht begründeter Revision nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn dem Verteidiger bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz mehrfacher Mahnung keine Akteneinsicht gewährt wurde (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Dezember 2001 - 2 StR 481/01).
- BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12
Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen …
Ob diese hinter einem versuchten Tötungsdelikt zurücktreten würde, kann hier offenbleiben; sie würde aber nicht hinter der vom Landgericht lediglich angenommenen gefährlichen Körperverletzung zurücktreten (vgl. zur Problematik u.a. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 2 StR 523/01; auch BGH, Beschluss vom 9. Februar 2000 - 2 StR 639/99). - BGH, 09.07.2003 - 2 StR 146/03
Ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Rn. 5 Zwar kommt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung der Verfahrensrügen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision in anderer Weise form- und fristgerecht begründet wurde (BGHSt 1, 44; 31, 161, 163; NStZ 1981, 110; Beschl. v. 13.2.2002 - 2 StR 523/01; Beschl. v. 20.9.2002 - 2 StR 306/02; Beschl. v. 14.1.2003 - 5 StR 354/02). - BGH, 07.03.2003 - 2 StR 475/02
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen …
Der Beschwerdeführer muß dann für jede Rüge ausreichend darlegen, daß er gerade durch die fehlende Aktenein sicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97; v. 13. Februar 2002 - 2 StR 523/01 und v. 3. April 2002 - 2 StR 75/02 jeweils m.w.N.).
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