Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 29.11.2006 - 2 StR 55/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2542
BGH, 29.11.2006 - 2 StR 55/06 (https://dejure.org/2006,2542)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2006 - 2 StR 55/06 (https://dejure.org/2006,2542)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2006 - 2 StR 55/06 (https://dejure.org/2006,2542)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 153 Abs. 2 StPO; § 284 StGB; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 14 GG; Art. 49 EG
    Einstellung des Verfahrens (fehlendes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung); unerlaubtes gewerbsmäßiges Glückspiel (verfassungsrechtliche Bedenken; europarechtliche Bedenken); Dienstleitungsfreiheit; allgemeine Handlungsfreiheit; eingerichteter und ausgeübter ...

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei unerlaubter Sportwetten-Vermittlung nur geringe Schuld - Einstellung des Strafverfahrens

  • blogspot.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bundesgerichtshof äußert Bedenken gegen Strafbarkeit des Vermittelns von Sportwetten

  • blogspot.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bundesgerichtshof stellt Strafverfahren gegen Sportwettenvermittler ein

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof stellt Strafverfahren gegen privaten Wettvermittler ein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei unerlaubter Sportwetten-Vermittlung nur geringe Schuld; Einstellung des Strafverfahrens

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 2 StR 55/06
    Rn. 3 Das angefochtene Urteil begegnet im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 (NJW 2006, 1261) - die Verfassungswidrigkeit des bayerischen Sportwettenmonopols betreffend - und verschiedener Entscheidungen des EuGH (u. a. Urteil vom 6. November 2003 - Rechtssache C 243/01 - Gambelli - zur Gemeinschaftsrechtsschädlichkeit italienischer Sportwettenbestimmungen) Bedenken.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 2 StR 55/06
    Rn. 3 Das angefochtene Urteil begegnet im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 (NJW 2006, 1261) - die Verfassungswidrigkeit des bayerischen Sportwettenmonopols betreffend - und verschiedener Entscheidungen des EuGH (u. a. Urteil vom 6. November 2003 - Rechtssache C 243/01 - Gambelli - zur Gemeinschaftsrechtsschädlichkeit italienischer Sportwettenbestimmungen) Bedenken.
  • BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des …

    Soweit das Verwaltungsgericht für die erlaubnisfreie Zulässigkeit der gewerblichen Vermittlung von Glücksspielen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Juni 2006 (…1 Ss 296/05, NJW 2006, S. 2422) und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. November 2006 (2 StR 55/06, juris) heranzieht, verkennt es, dass die Zulässigkeit der gewerblichen Vermittlung aufgrund der Gesetzeskompetenz des Landes Sachsen-Anhalt im Kontext der jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu sehen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07

    Sportwettenvermittlung; DDR-Konzession; Internetzugang; Zumutbarkeit der …

    Ob letztlich - auch im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG - von einer Strafbarkeit auszugehen wäre, ist demgegenüber in vorliegendem Zusammenhang unerheblich (…vgl. bereits Senat, Beschl. v. 28.07.2006, a.a.O.); insofern ist auch nicht von Belang, dass, worauf der Antragsteller hinweist, der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 29.11.2006 - 2 StR 55/06 - ein Verfahren wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Veranstaltung eines Glücksspiels gemäß § 153 Abs. 2 StPO eingestellt hat.
  • OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 24/06

    Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch …

    Das gilt zunächst hinsichtlich der im vorliegenden Verfahren zumindest nicht in erster Linie interessierenden Frage, ob auf der Grundlage dieser Bestimmung gegenwärtig die strafgerichtliche Verurteilung eines Wettvermittlers erfolgen kann, der Sportwetten an einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen und dort konzessionierten Wettveranstalter vermittelt, wobei in diesem Zusammenhang auf den vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof unter dem 28.6.2006 in dem Verfahren 2 StR 55/06 gestellten Antrag auf Verfahrenseinstellung zu verweisen ist, in dem unter anderem als klärungsbedürftig bezeichnet wird, ob das Strafrecht zur Durchsetzung eines staatlichen Wettmonopols dienen kann, das sowohl gegen deutsches Verfassungsrecht als auch gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt, und welche Auswirkungen vor dem Hintergrund der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs eine Genehmigung aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union auf die mögliche Strafbarkeit haben kann, und dem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 29.11.2006 - 2 StR 55/06 mit Blick auf unter anderem auf Grund verschiedener Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs bestehender Bedenken gegen die Richtigkeit der in jenem Verfahren angegriffenen strafgerichtlichen Verurteilung entsprochen hat.

    Soweit in der Begründung der Vollzugsanordnung ein überwiegendes Interesse an der Verhinderung einer Beeinträchtigung der Strafrechtsordnung durch auch nur vorübergehende Hinnahme eines Verstoßes gegen § 284 StGB angeführt wird, ist darauf zu verweisen, dass - wie in dem zitierten Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 18/06 - näher dargelegt - sowohl Bundesanwaltschaft als auch Bundesgerichtshof siehe Antrag der Bundesanwaltschaft auf Verfahrenseinstellung vom 28.6.2006 - 2 StR 55/06 - und Beschluss des BGH vom 29.11.2006 - 2 StR 55/06 es als zweifelhaft angesehen haben, ob Strafrecht zur Durchsetzung eines staatlichen Wettmonopols dienen kann, das sowohl gegen deutsches Verfassungsrecht als auch - möglicherweise - gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt.

  • OVG Saarland, 30.04.2007 - 3 W 30/06

    Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten an nach DDR-Recht konzessionierten …

    Das gilt zunächst hinsichtlich der im vorliegenden Verfahren zumindest nicht in erster Linie interessierenden Frage, ob auf der Grundlage dieser Bestimmung gegenwärtig die strafgerichtliche Verurteilung eines Wettvermittlers erfolgen kann, der Sportwetten an einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen und dort konzessionierten Wettveranstalter vermittelt, wobei in diesem Zusammenhang auf den vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof unter dem 28.6.2006 in dem Verfahren 2 StR 55/06 gestellten Antrag auf Verfahrenseinstellung zu verweisen ist, in dem unter anderem als klärungsbedürftig bezeichnet wird, ob das Strafrecht zur Durchsetzung eines staatlichen Wettmonopols dienen kann, das sowohl gegen deutsches Verfassungsrecht als auch gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt, und welche Auswirkungen vor dem Hintergrund der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs eine Genehmigung aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union auf die mögliche Strafbarkeit haben kann, und dem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 29.11.2006 - 2 StR 55/06 mit Blick auf unter anderem auf Grund verschiedener Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs bestehender Bedenken gegen die Richtigkeit der in jenem Verfahren angegriffenen strafgerichtlichen Verurteilung entsprochen hat.

    Soweit in der Begründung der Vollzugsanordnung ein überwiegendes Interesse an der Unterbindung eines Straftatbestandes angeführt wird, ist darauf zu verweisen, dass - wie in dem zitierten Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 18/06 - näher dargelegt - sowohl Bundesanwaltschaft als auch Bundesgerichtshof siehe Antrag der Bundesanwaltschaft auf Verfahrenseinstellung vom 28.6.2006 - 2 StR 55/06 - und Beschluss des BGH vom 29.11.2006 - 2 StR 55/06 es als zweifelhaft angesehen haben, ob Strafrecht zur Durchsetzung eines staatlichen Wettmonopols dienen kann, das sowohl gegen deutsches Verfassungsrecht als auch - möglicherweise - gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt.

  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 18/06

    Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Private Vermittlung von …

    Das gilt zunächst hinsichtlich der im vorliegenden Verfahren zumindest nicht in erster Linie interessierenden Frage, ob auf der Grundlage dieser Bestimmung gegenwärtig die strafgerichtliche Verurteilung eines Wettvermittlers erfolgen kann, der Sportwetten an einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen und dort konzessionierten Wettveranstalter vermittelt, wobei in diesem Zusammenhang auf den vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof unter dem 28.6.2006 in dem Verfahren 2 StR 55/06 gestellten Antrag auf Verfahrenseinstellung zu verweisen ist, in dem unter anderem als klärungsbedürftig bezeichnet wird, ob das Strafrecht zur Durchsetzung eines staatlichen Wettmonopols dienen kann, das sowohl gegen deutsches Verfassungsrecht als auch gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt, und welche Auswirkungen vor dem Hintergrund der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs eine Genehmigung aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union auf die mögliche Strafbarkeit haben kann, und dem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 29.11.2006 - 2 StR 55/06 mit Blick auf unter anderem auf Grund verschiedener Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs bestehender Bedenken gegen die Richtigkeit der in jenem Verfahren angegriffenen strafgerichtlichen Verurteilung entsprochen hat.
  • OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 17/06

    Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch …

    Das gilt zunächst hinsichtlich der im vorliegenden Verfahren zumindest nicht in erster Linie interessierenden Frage, ob auf der Grundlage dieser Bestimmung gegenwärtig die strafgerichtliche Verurteilung eines Wettvermittlers erfolgen kann, der Sportwetten an einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen und dort konzessionierten Wettveranstalter vermittelt, wobei in diesem Zusammenhang auf den vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof unter dem 28.6.2006 in dem Verfahren 2 StR 55/06 gestellten Antrag auf Verfahrenseinstellung zu verweisen ist, in dem unter anderem als klärungsbedürftig bezeichnet wird, ob das Strafrecht zur Durchsetzung eines staatlichen Wettmonopols dienen kann, das sowohl gegen deutsches Verfassungsrecht als auch gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt, und welche Auswirkungen vor dem Hintergrund der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs eine Genehmigung aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union auf die mögliche Strafbarkeit haben kann, und dem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 29.11.2006 - 2 StR 55/06 mit Blick auf unter anderem auf Grund verschiedener Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs bestehender Bedenken gegen die Richtigkeit der in jenem Verfahren angegriffenen strafgerichtlichen Verurteilung entsprochen hat.

    Soweit in der Begründung der Vollzugsanordnung ein überwiegendes Interesse an der Verhinderung einer Beeinträchtigung der Strafrechtsordnung durch auch nur vorübergehende Hinnahme eines Verstoßes gegen § 284 StGB angeführt wird, ist darauf zu verweisen, dass - wie in dem zitierten Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 18/06 - näher dargelegt - sowohl Bundesanwaltschaft als auch Bundesgerichtshof siehe Antrag der Bundesanwaltschaft auf Verfahrenseinstellung vom 28.6.2006 - 2 StR 55/06 - und Beschluss des BGH vom 29.11.2006 - 2 StR 55/06 es als zweifelhaft angesehen haben, ob Strafrecht zur Durchsetzung eines staatlichen Wettmonopols dienen kann, das sowohl gegen deutsches Verfassungsrecht als auch - möglicherweise - gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt.

  • OLG Hamburg, 05.07.2007 - 1 Ws 61/07

    Rechtmäßigkeit der Annahme und Vermittlung von sog. Oddset-Wetten ohne …

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.11.2006 (wistra 2007, 111) ein Verfahren wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Glücksspiels gemäß § 153 StPO eingestellt, weil im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs Bedenken gegen eine Verurteilung bestehen könnten.
  • LG Frankfurt/Main, 12.03.2007 - 26 Qs 1/07

    Strafbarkeit der Sportwette: Sportwettenvermittlung an einen konzessionierten …

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 29.11.2006, 2 StR 55/06 ein solches "Alt"-Verfahren gemäß § 153 Abs. 2 StPO eingestellt.

    In einem vergleichbaren (Alt-)Fall hat das Landgericht Frankfurt am Main sogar von einem Strafausspruch abgesehen und auf eine Verwarnung mit Strafvorbehalt erkannt, der Bundesgerichtshof hat dann das Verfahren unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtsunsicherheiten gemäß § 153 Abs. 2 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt (BGH, Beschluss vom 29.11.2006, 2 StR 55/06).

  • OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 22/06

    Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch …

    Das gilt zunächst hinsichtlich der im vorliegenden Verfahren zumindest nicht in erster Linie interessierenden Frage, ob auf der Grundlage dieser Bestimmung gegenwärtig die strafgerichtliche Verurteilung eines Wettvermittlers erfolgen kann, der Sportwetten an einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen und dort konzessionierten Wettveranstalter vermittelt, wobei in diesem Zusammenhang auf den vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof unter dem 28.6.2006 in dem Verfahren 2 StR 55/06 gestellten Antrag auf Verfahrenseinstellung zu verweisen ist, in dem unter anderem als klärungsbedürftig bezeichnet wird, ob das Strafrecht zur Durchsetzung eines staatlichen Wettmonopols dienen kann, das sowohl gegen deutsches Verfassungsrecht als auch gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt, und welche Auswirkungen vor dem Hintergrund der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs eine Genehmigung aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union auf die mögliche Strafbarkeit haben kann, und dem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 29.11.2006 - 2 StR 55/06 mit Blick auf unter anderem auf Grund verschiedener Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs bestehender Bedenken gegen die Richtigkeit der in jenem Verfahren angegriffenen strafgerichtlichen Verurteilung entsprochen hat.
  • VG Halle, 26.04.2007 - 3 A 809/06
    Abgesehen davon, dass ein Freispruch auf der Grundlage eines unvermeidbaren Verbotsirrtums bislang nicht gerade zu den Alltagsfällen der Strafrechtspflege gehören dürfte, liegt diese Entscheidung auf derselben Linie einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ( BGH, Beschluss vom 29. November 2006, - 2 StR 55/06 - ), mit der ein Revisionsverfahren wegen geringer Schuld nach Maßgabe von § 153 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.
  • VGH Bayern, 29.03.2007 - 24 CS 07.384

    Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch Private im Freistaat Bayern - …

  • VG Frankfurt/Main, 14.03.2008 - 7 G 4407/07
  • VG Frankfurt/Main, 20.06.2007 - 7 G 1100/07

    Eilrechtsschutz gegen die Untersagung von EU-Sportwetten

  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 26/06
  • VG Frankfurt/Main, 09.01.2008 - 7 G 4107/07

    Auch nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrages grundlegene Zweifel am …

  • VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09

    Untersagung von Sportwetten

  • VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2657/09

    Untersagung von Sportwetten

  • VG Frankfurt/Main, 25.07.2008 - 7 L 1398/08

    Rechtsschutz gegen staatliches Glücksspielmonopol

  • OLG München, 31.03.2011 - 1 U 5217/10

    Amtspflichtverletzung der Staatsanwaltschaft: Vertretbarkeit der Anklageerhebung …

  • VG Frankfurt/Main, 07.11.2008 - 7 L 2815/08

    Untersagung von Sportwetten

  • VG Frankfurt/Main, 19.02.2008 - 7 G 4290/07

    Erhebliche Zweifel an der derzeitigen Ausgestaltung der Regelungen zum …

  • LG Regensburg, 22.12.2006 - 1 Qs 106/06

    Vermittlung von privaten Sportwetten nicht strafbar

  • VG Frankfurt/Oder, 23.04.2007 - 4 L 38/07

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches gegen die …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht