Rechtsprechung
| BGH, 15.03.2000 - 2 StR 614/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§§ 29 ff. BtMG, § 52 StGB
Bewertungseinheit bei Straftaten nach dem BtMG - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Handeltreiben - Betäubungsmittel - Tatkomplexe - Bewertungseinheit - Revision - Einzelstrafen - Gesamtstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29, § 29 a, § 30, § 30 a
Bewertungseinheit beim Handel mit BtM - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 15.03.2000 - 2 StR 614/99
Rn. 9 Schließlich weist der Senat noch darauf hin, daß die neu entscheidende Strafkammer nicht mehr über die Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zu befinden hat; die Nichtanordnung der Maßregel ist rechtskräftig, nachdem der Angeklagte diese Entscheidung im vorliegenden Revisionsverfahren ausdrücklich und wirksam von der Anfechtung ausgenommen hat (BGHSt 38, 362). - BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …
Auszug aus BGH, 15.03.2000 - 2 StR 614/99
Rn. 3 Zum überwiegenden Teil hat es jedoch Erfolg, weil in den weiter abgeurteilten Fällen das Verhältnis der Taten und Tatkomplexe zueinander nicht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Bewertungseinheit geprüft worden ist (dazu: BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 ff); diese Prüfung war unerläßlich - sie drängte sich nach den getroffenen Feststellungen auf.
- BGH, 30.01.2001 - 4 StR 581/00
Gewerbsmäßig begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; …
Denn dem Urteil sind konkrete Anhaltspunkte dafür, daß der - zur Sache schweigende - Angeklagte die Verkäufe an Willi R. oder jedenfalls mehrere dieser Veräußerungsgeschäfte aus einer größeren Vorratsmenge getätigt hat (…vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4, 5, 11, 13; BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 479/99 - und vom 15. März 2000 -2 StR 614/99), nicht zu entnehmen.
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