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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2024 - 2 StR 71/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,28742
BGH, 30.07.2024 - 2 StR 71/24 (https://dejure.org/2024,28742)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2024 - 2 StR 71/24 (https://dejure.org/2024,28742)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2024 - 2 StR 71/24 (https://dejure.org/2024,28742)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 34 KCanG; § 26 StGB
    Handeltreiben mit Cannabis; Einfuhr von Cannabis (Anstiftung: Konkurrenzen, Betäubungsmitteldelikte)

  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt; …

    Auszug aus BGH, 30.07.2024 - 2 StR 71/24
    Eine Bestrafung wegen Anstiftung zu einem Einfuhrdelikt scheitert indes daran, dass ein Tatbeteiligter, der einen anderen zu einer rechtswidrigen Tat bestimmt, die er selbst begeht, allein wegen täterschaftlicher Begehung belangt wird (vgl. RG, Urteil vom 3. Januar 1911 - V 836/10, RGSt 44, 207, 211; BGH, Urteil vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30; Beschluss vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 100 Rn. 16;… SK-StGB/Hoyer, 9. Aufl., § 26 Rn. 33;… SSW-StGB/Murmann, 6. Aufl., § 26 Rn. 21).
  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 325/93

    Bankpraktikant - § 249 StGB aF, Absichtswegfall, Abgrenzung Beihilfe - Anstiftung

    Auszug aus BGH, 30.07.2024 - 2 StR 71/24
    Eine Bestrafung wegen Anstiftung zu einem Einfuhrdelikt scheitert indes daran, dass ein Tatbeteiligter, der einen anderen zu einer rechtswidrigen Tat bestimmt, die er selbst begeht, allein wegen täterschaftlicher Begehung belangt wird (vgl. RG, Urteil vom 3. Januar 1911 - V 836/10, RGSt 44, 207, 211; BGH, Urteil vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93, NStZ 1994, 29, 30;… Beschluss vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 100 Rn. 16;… SK-StGB/Hoyer, 9. Aufl., § 26 Rn. 33;… SSW-StGB/Murmann, 6. Aufl., § 26 Rn. 21).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit …

    Auszug aus BGH, 30.07.2024 - 2 StR 71/24
    Deshalb macht sich derjenige Täter, der Betäubungsmittel unterhalb der Grenze zur nicht geringen Menge im Ausland erwirbt und zum Weiterverkauf nach Deutschland verbringt, nicht wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln, sondern allein wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172 und vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13, Rn. 11).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …

    Auszug aus BGH, 30.07.2024 - 2 StR 71/24
    Die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist aufgrund ihres höheren Strafrahmens in § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG das schwerere Delikt und muss dementsprechend im Schuldspruch hervorgehoben werden (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82, BGHSt 31, 163, 165 f.;… Patzak in Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 772;… § 30 Rn. 173).
  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 133/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr; …

    Auszug aus BGH, 30.07.2024 - 2 StR 71/24
    Deshalb macht sich derjenige Täter, der Betäubungsmittel unterhalb der Grenze zur nicht geringen Menge im Ausland erwirbt und zum Weiterverkauf nach Deutschland verbringt, nicht wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln, sondern allein wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172 …und vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13, Rn. 11).
  • BGH, 22.05.2024 - 2 StR 41/24

    Handeltreiben mit Cannabis (unerlaubte Einfuhr: Handeln mit Betäubungsmitteln, …

    Auszug aus BGH, 30.07.2024 - 2 StR 71/24
    Im Anwendungsbereich des Konsumcannabisgesetzes laufen die Strafrahmen indes gleich (vgl. § 34 Abs. 1 Nr. 4 und 5, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG), so dass die Notwendigkeit, in Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz die Einfuhr gegenüber dem Handeltreiben hervorzuheben, wenn beide sich auf eine nicht geringe Menge beziehen, nicht gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2024 - 2 StR 41/24, Rn. 5 ff.).
  • BGH, 23.09.2025 - 4 StR 131/25

    Konkurrenzen (Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln als unselbständiger …

    Diese Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln geht jedoch - da der Strafrahmen für das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 BtMG identisch ist - als unselbständiger Teilakt im täterschaftlichen Handeltreiben auf (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Oktober 2024 - 2 StR 229/24 Rn. 11; Beschluss vom 30. Juli 2024 - 2 StR 71/24 Rn. 7 f.; jew. zu § 34 KCanG; s. ferner BGH…, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 3 StR 133/05, juris Rn. 4).
  • BGH, 24.10.2024 - 2 StR 229/24
    Die Anstiftung zur Einfuhr geht hier jedoch - da im Anwendungsbereich des Konsumcannabisgesetzes die Strafrahmen für Handeltreiben und Anstiftung zur Einfuhr gleichlaufen (vgl. § 34 Abs. 1 Nr. 4 und 5, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 26 StGB) - grundsätzlich als unselbständiger Teilakt im Handeltreiben auf (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2024 - 2 StR 71/24, Rn. 7 f.).
  • BGH, 24.04.2025 - 4 StR 70/25

    Einfuhr von Cannabis (Mittäterschaft: Tatbeitrag, Abgrenzung zum …

    Unter diesen Umständen kommt es nicht mehr darauf an, dass - jedenfalls bezogen auf die Handelsmenge - eine Beteiligung an der Einfuhr von Cannabis gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 5 KCanG auch soweit es dabei um eine nicht geringe Menge im Sinne von § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG geht, als unselbstständiger Teilakt im Handeltreiben mit Cannabis gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG aufgehen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2024 - 2 StR 71/24 Rn. 7 f. mwN).
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