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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43012
LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13 (https://dejure.org/2013,43012)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20.12.2013 - 2 Ta 156/13 (https://dejure.org/2013,43012)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 2 Ta 156/13 (https://dejure.org/2013,43012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW

    § 99 Abs. 4 BetrVG, § ... 100 BetrVG, § 101 BetrVG, § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 33 Abs. 3 Satz 3 RVG, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG, § 32 RVG, § 33 RVG, § 2 Abs. 2 GKG, § 33 Abs. 3 RVG, §§ 99, 100, 101 BetrVG, § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz RVG, § 60 Abs. 1 Satz 1 RVG, §§ 99 - 101 BetrVG, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, 100 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, §§ 99 Abs. 4, § 33 Abs. 9 RVG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG; §§ 99, 100, 101 BetrVG
    Streitwertkatalog - Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzung - Aufhebungsantrag - Massenverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit i.R.d. eingeräumten Ermessens; Bewertung eines Massenverfahrens i.R.d. Festsetzung des Gegenstandswerts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 212
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (12)

  • LAG Hamm, 17.09.2012 - 10 Ta 259/12

    Gegenstandswertfestsetzung im Zustimmungsersetzungsverfahren; Gesonderte …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    Auch ein solcher Antrag ist, selbst wenn die Beteiligten um dieselbe Angelegenheit streiten mögen, nicht von vornherein vollständig auf den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG anzurechnen (LAG Hamm 17.09.2012 - 10 Ta 259/12; LAG Köln, 21.06.2006 - 2 Ta 195/06; LAG Hamburg 19.07.2010 - 4 Ta 11/10; a.A. LAG Berlin 21.10.2002 - 17 Ta (Kost) 6085/02).

    Auch wenn der Widerantrag in engem Zusammenhang mit den Anträgen der Arbeitgeberin zu sehen ist, kann er streitwertmäßig deshalb nicht völlig außer Betracht bleiben (LAG Hamm 17.09.2012 - 10 Ta 259/12).

    Eine höhere Bewertung ist nicht angezeigt, da die Angriffe des Betriebsrats auch ohne gesonderten Antrag im Rahmen der Entscheidung über die Anträge der Arbeitgeberin hätten geprüft werden müssen (LAG Hamm 17.09.2012 - 10 Ta 259/12; LAG Köln 21.06.2006 - 2 Ta 195/06).

  • LAG Köln, 21.06.2006 - 2 Ta 195/06

    Streitwertbeschwerde, Gegenantrag auf Aufhebung der Maßnahme

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    Auch ein solcher Antrag ist, selbst wenn die Beteiligten um dieselbe Angelegenheit streiten mögen, nicht von vornherein vollständig auf den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG anzurechnen (LAG Hamm 17.09.2012 - 10 Ta 259/12; LAG Köln, 21.06.2006 - 2 Ta 195/06; LAG Hamburg 19.07.2010 - 4 Ta 11/10; a.A. LAG Berlin 21.10.2002 - 17 Ta (Kost) 6085/02).

    Eine höhere Bewertung ist nicht angezeigt, da die Angriffe des Betriebsrats auch ohne gesonderten Antrag im Rahmen der Entscheidung über die Anträge der Arbeitgeberin hätten geprüft werden müssen (LAG Hamm 17.09.2012 - 10 Ta 259/12; LAG Köln 21.06.2006 - 2 Ta 195/06).

  • LAG Nürnberg, 21.06.2013 - 7 Ta 41/13

    Streitwertkatalog - Ermessen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    Der Streitwertkatalog sollte aber im Interesse einer möglichst einheitlichen Streitwertgestaltung regelmäßig angewendet werden (LAG Nürnberg 21.06.2013 - 7 Ta 41/13).
  • LAG Nürnberg, 21.07.2005 - 9 Ta 137/05

    Streitwert - Festsetzung des Gegenstandswertes - Zustimmungsersetzung - …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    Es ist daher nicht zu beanstanden, dass das Arbeitsgericht Würzburg die Dauer der beabsichtigten Einstellung bei der Bemessung des Ausgangswertes berücksichtigt hat (vgl. LAG Nürnberg 21.07.2005 - 9 Ta 137/05).
  • LAG Hamburg, 19.07.2010 - 4 Ta 11/10

    Gegenstandswert - Aufhebung einer personellen Maßnahme gemäß § 101 BetrVG - keine …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    Auch ein solcher Antrag ist, selbst wenn die Beteiligten um dieselbe Angelegenheit streiten mögen, nicht von vornherein vollständig auf den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG anzurechnen (LAG Hamm 17.09.2012 - 10 Ta 259/12; LAG Köln, 21.06.2006 - 2 Ta 195/06; LAG Hamburg 19.07.2010 - 4 Ta 11/10; a.A. LAG Berlin 21.10.2002 - 17 Ta (Kost) 6085/02).
  • LAG Nürnberg, 27.07.2006 - 4 Ta 100/06

    Streitwert - Zustimmungserzwingungsverfahren gem. § 101 BetrVG

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    22 3. Bei der Bewertung geht das Beschwerdegericht in ständiger Rechtsprechung vom Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz RVG aus (vgl. auch LAG Nürnberg 27.07.2006 - 4 Ta 100/06; LAG Sachsen-Anhalt 27.08.2013 - 1 Ta 90/13; LAG Schleswig Holstein 26.09.2013 - 6 Ta 161/13; LAG Baden-Württemberg 14.05.2013 - 5 Ta 55/13).
  • LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 528/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zustimmung des Betriebsrats zur …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    26 Das LAG Hamm (29.11.2006 - 13 Ta 528/06) hat hinsichtlich der zeitlichen Differenzierung für die Praxis handhabbare Grundsätze entwickelt, denen auch die erkennende Kammer - ebenso wie das Arbeitsgericht - folgt.
  • LAG Hamburg, 23.09.2013 - 4 Ta 14/13

    Gegenstandswert - Urteilsverfahren - Vergleich - Abrechnung von …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    Denn im Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG gilt das Verschlechterungsverbot (vgl. z.B. LAG Hamburg 23.09.2013 - 4 Ta 14/13; Gerold/Schmidt/Mayer RVG 21.Aufl., § 33 RVG, Rn 15; Tschöpe/Ziemann/Altenburg/Paschke, Streitwert und Kosten im Arbeitsrecht, B Rn 289).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2013 - 6 Ta 161/13

    Beschlussverfahren, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Versetzung, Aufhebung der …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    22 3. Bei der Bewertung geht das Beschwerdegericht in ständiger Rechtsprechung vom Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz RVG aus (vgl. auch LAG Nürnberg 27.07.2006 - 4 Ta 100/06; LAG Sachsen-Anhalt 27.08.2013 - 1 Ta 90/13; LAG Schleswig Holstein 26.09.2013 - 6 Ta 161/13; LAG Baden-Württemberg 14.05.2013 - 5 Ta 55/13).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.05.2013 - 5 Ta 55/13

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit; Personelle Einzelmaßnahmen, …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    22 3. Bei der Bewertung geht das Beschwerdegericht in ständiger Rechtsprechung vom Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz RVG aus (vgl. auch LAG Nürnberg 27.07.2006 - 4 Ta 100/06; LAG Sachsen-Anhalt 27.08.2013 - 1 Ta 90/13; LAG Schleswig Holstein 26.09.2013 - 6 Ta 161/13; LAG Baden-Württemberg 14.05.2013 - 5 Ta 55/13).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2013 - 1 Ta 90/13

    Gegenstandswert - Beschlussverfahren - Einstellung

  • LAG Berlin, 21.10.2002 - 17 Ta 6085/02
  • LAG Düsseldorf, 12.12.2016 - 4 Ta 529/16

    Gegenstandswert eines Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu …

    Rn. 19 b.Die ganz überwiegende Auffassung der Landesarbeitsgerichte hält in Bezug auf Einstellung und Versetzung dagegen eine Anlehnung an § 42 GKG für ausgeschlossen und wendet regelmäßig den Auffangwert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz GKG an, gegebenenfalls einen Bruchteil hiervon (so für Verfahren nach §§ 99 Abs. 4, 101 BetrVG LAG Nürnberg 20.10.2013 - 2 Ta 156/13; LAG Köln 19.02.2014 - 13 Ta 362/13 und 11.07.2012 - 12 Ta 78/12; LAG Schleswig-Holstein 26.09.2013 - 6 Ta 161/13 und 23.05.2012 - 1 Ta 81/12; LAG Sachsen-Anhalt 27.08.2013 - 1 Ta 90/13; LAG Sachsen 21.08.2007 - 4 Ta 182/07 und 09.11.2005 - 1 Ta 282/05; LAG Baden-Württemberg 06.07.2010 - 5 Ta 116/10; LAG München 19.12.1978 - 8 TaBV 39/77 und 07.12.1995 - 3 Ta 10/95; LAG Rheinland-Pfalz 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Frankfurt 04.11.2005 - 5 Ta 533/05, alle juris).
  • LAG Niedersachsen, 20.06.2025 - 7 Ta 98/25

    Festsetzung des Gegenstandswerts i.R.d. Zustimmungsersetzung zu Einstellungen von …

    Unter Bezugnahme auf Entscheidungen des LAG München sowie des LAG Nürnberg hat er sich auf folgende Staffelung zur Festlegung des Ausgangswerts berufen (vgl. LAG München 3. April 2024 - 3 Ta 42/24 -; LAG Nürnberg 18. Januar 2021 - 2 Ta 154/20 -; LAG Nürnberg 20. Dezember 2013 - 2 Ta 156/13 -):.

    Zur Bestimmung des Ausgangswert folgt die Beschwerdekammer der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte Nürnberg und München (vgl. LAG München vom 3. April 2024 - 3 Ta 42/24 - LAG Nürnberg 20. Dezember 2013 - 2 Ta 156/13 -):.

    Denn Gegenstand des Beschlussverfahrens nach §§ 99 ff. BetrVG sind (Mitbestimmungs-) Rechte des Betriebsrats, sodass von einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit auszugehen ist (…vgl. LAG München 3. April 2024 - 3 Ta 42/24 - Rn. 12; LAG Nürnberg 20. Dezember 2013 - 2 Ta 156/13 - Rn. 20 ff.;… LAG Nürnberg 15. Mai 2012 - 6 TaBV 60/11 - Rn. 2ff.).

    Da die Dauer der beabsichtigten Einstellung typischerweise mit deren Bedeutung korrespondiert, folgt die Beschwerdekammer auch hinsichtlich der zeitlichen Staffelung den Ausführungen der Landesarbeitsgerichte Nürnberg und München (…vgl. LAG München vom 3. April 2024 - 3 Ta 42/24 - Rn. 13; LAG Nürnberg 20. Dezember 2013 - 2 Ta 156/13 - Rn. 26):.

  • LAG Nürnberg, 07.04.2014 - 6 Ta 167/13

    Streitwert - Gegenstandswert - Zustimmungsantrag zur Einstellung - Vielzahl von …

    Geht das Arbeitsgericht beim Widerantrag des Betriebsrats auf Aufhebung der Maßnahmen vom vollen Regelwert (als Ausgangswert) aus, ist dies vom Ermessen gedeckt, auch wenn das Beschwerdegericht selbst - wie die 2. Kammer im Verfahren 2 Ta 156/13 - eine Minderung vornehmen würde.

    3. Geht das Arbeitsgericht beim Widerantrag des Betriebsrats auf Aufhebung der Maßnahmen vom vollen Regelwert (als Ausgangswert) aus, ist dies vom Ermessen gedeckt, auch wenn das Beschwerdegericht selbst - wie die 2. Kammer im Verfahren 2 Ta 156/13 - eine Minderung vornehmen würde.

    Auch die Berücksichtigung des Widerantrags hält sich im Rahmen des dem Arbeitsgericht zustehenden Ermessens, auch wenn sich das Beschwerdegericht der Auffassung der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts im Verfahren 2 Ta 156/13 anschließt, welches im einzelnen be- 6 Ta 167/13 -6gründet hat, warum dann eine Herabsetzung als gerechtfertigt erscheint, wenn der Aufhebungsantrag nach § 101 BetrVG als Widerantrag eines Zustimmungsersetzungsantrages gestellt wird (vgl. Beschluss vom 20.12.2013, juris).

    Dies ändert jedoch nichts daran, dass die anderweitige Einschätzung des Arbeitsgerichts als vertretbar erscheint und von dessen Ermessen gedeckt ist (insoweit anders als die 2. Kammer im Verfahren 2 Ta 156/13).

  • LAG München, 12.12.2023 - 3 Ta 220/23

    Gegenstandswert, Beschlussverfahren, Unterlassungsantrag, Einstellung

    Da die Dauer der beabsichtigten Einstellung typischer Weise mit deren wirtschaftlicher Bedeutung korrespondiert (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 20.12.2013 - 2 Ta 156/13 - unter II. 3. b) der Gründe), ist sie bei der Bemessung des Ausgangswerts des § 23 Abs. 3 S. 2 2. HS RVG zu berücksichtigen.

    Aus der Kombination aus Hilfswert und zeitlicher Differenzierung ergibt sich, dass bei einer Einstellung bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswerts, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswerts und von über sechs Monaten der volle Hilfswert angesetzt werden kann (vgl. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13 - und 18.01.2021 - 2 Ta 154/20 - Rn. 13).

  • LAG Nürnberg, 18.01.2021 - 2 Ta 154/20

    Streitwert - Gegenstandswert - Verfahren nach §§ 99 ff BetrVG - befristete …

    Ausgangspunkt für die Bewertung ist dabei der Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG und nicht das zu zahlende Entgelt (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; 21.09.2015 - 4 Ta 113/15; 15.01.2016 - 7 Ta 123/15; vgl. II.14.1. und 14.2.1 Streitwertkatalog).

    Rn. 13 c. Da die Dauer der beabsichtigen Einstellung typischer Weise auch mit deren wirtschaftlicher Bedeutung korrespondiert, vertritt die Beschwerdekammer in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass bei einer Einstellung bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswertes, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswertes und von über sechs Monaten der volle Hilfswert angesetzt werden kann (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; vgl. auch LAG Nürnberg 21.09.2015 - 4 Ta 113/15 und 15.01.2016 - 7 Ta 123/15).

  • LAG Nürnberg, 18.01.2021 - 2 Ta 152/20

    Streitwert - Gegenstandswert - Zustimmungsersetzungsverfahren - Bindung an Antrag

    Ausgangspunkt für die Bewertung ist dabei der Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG und nicht das zu zahlende Entgelt (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; 21.09.2015 - 4 Ta 113/15; 15.01.2016 - 7 Ta 123/15; vgl. II.14.1. und 14.2.1 Streitwertkatalog).

    Rn. 13 c. Da die Dauer der beabsichtigen Einstellung typischer Weise auch mit deren wirtschaftlicher Bedeutung korrespondiert, vertritt die Beschwerdekammer in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass bei einer Einstellung bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswertes, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswertes und von über sechs Monaten der volle Hilfswert angesetzt werden kann (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; vgl. auch LAG Nürnberg 21.09.2015 - 4 Ta 113/15 und 15.01.2016 - 7 Ta 123/15).

  • LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 4 Ta 634/16

    Gegenstandswert kumulativer Anträge im Beschlussverfahren betreffend eine …

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung zum entsprechenden Individualrechtsstreit (LAG Düsseldorf 05.04.2016 - 3 Ta 48/16; aA - idR 5.000,00 EUR - etwa LAG Nürnberg 20.10.2013 - 2 Ta 156/13, juris).
  • LAG München, 03.04.2024 - 3 Ta 42/24

    Gegenstandswertfestsetzung für Zustimmungsersetzung zur Einstellung von 20 …

    Da die Dauer der beabsichtigten Einstellung typischer Weise mit deren wirtschaftlicher Bedeutung korrespondiert (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 20.12.2013 - 2 Ta 156/13 - unter II. 3. b) der Gründe), ist sie bei der Bemessung des Ausgangswerts des § 23 Abs. 3 S. 2 2. HS RVG zu berücksichtigen.

    Die Kombination von Hilfswert und zeitlicher Differenzierung rechtfertigt, bei einer Einstellung mit einer Dauer von bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswerts, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswerts und von über sechs Monaten den vollen Hilfswert anzusetzen (vgl. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13 - und 18.01.2021 - 2 Ta 154/20 - Rn. 13).

  • LAG Nürnberg, 18.01.2021 - Ta 154/20

    Mehrere Beschlussverfahren übergreifendes Massenverfahren - Anwendung des …

    Ausgangspunkt für die Bewertung ist dabei der Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG und nicht das zu zahlende Entgelt (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; 21.09.2015 - 4 Ta 113/15; 15.01.2016 - 7 Ta 123/15; vgl. II.14.1. und 14.2.1 Streitwertkatalog).

    Rn. 13 c. Da die Dauer der beabsichtigen Einstellung typischer Weise auch mit deren wirtschaftlicher Bedeutung korrespondiert, vertritt die Beschwerdekammer in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass bei einer Einstellung bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswertes, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswertes und von über sechs Monaten der volle Hilfswert angesetzt werden kann (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; vgl. auch LAG Nürnberg 21.09.2015 - 4 Ta 113/15 und 15.01.2016 - 7 Ta 123/15).

  • LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 358/15

    Streitwert eines Einigungsstelleneinsetzungsverfahrens

    Bei der richtigen Anwendung soll sich das Gericht regelmäßig im Rahmen des ihm nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG eingeräumten Ermessens bewegen (LAG Nürnberg 20. Dezember 2013- 2 Ta 156/13 -).
  • LAG Nürnberg, 17.09.2015 - 5 Ta 100/15

    Streitwertkatalog - Masseverfahren - Leiharbeitnehmer - Einstellung

  • LAG Nürnberg, 21.09.2015 - 4 Ta 113/15

    Streitwertkatalog - Masseverfahren - Leiharbeitnehmer - Einstellung

  • LAG Nürnberg, 05.11.2015 - 4 Ta 140/15

    Streitwertkatalog - Masseverfahren - Leiharbeitnehmer - Aufhebung der Einstellung

  • LAG Nürnberg, 15.01.2016 - 7 Ta 123/15

    Streitwert - Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzung - vorläufige personelle …

  • LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 232/15

    Gegenstandswert für ein Einigungsstellen-Einsetzungsverfahren nach dem …

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