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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.05.1995 - 2 U 181/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2407
OLG Köln, 31.05.1995 - 2 U 181/94 (https://dejure.org/1995,2407)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.05.1995 - 2 U 181/94 (https://dejure.org/1995,2407)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Mai 1995 - 2 U 181/94 (https://dejure.org/1995,2407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 328, 331, 518, 2301
    Zuwendung eines Sparkassenbriefs auf den Todesfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuwendung eines Sparkassenbriefes durch den Erblasser durch eineVerfügung zugunsten Dritten auf den Todesfall; Formfragen des Zuwendungsverhältnisses und Deckungsverhältnisses; Auslegung des Vertrages zugunsten Dritter hinsichtlich eines vom Inhalt der Vertragsurkunde ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1224
  • FamRZ 1996, 380
  • WM 1995, 1954
  • BB 1995, 2343
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 172/73

    geschenktes Sparguthaben - Zuwendung auf den Todesfall, Deckungsverhältnis, § 331 …

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.1995 - 2 U 181/94
    Rn. 15 Bei der Zuwendung eines Sparkassenbriefes auf den Todesfall kommt daher neben dem Vertrag zugunsten Dritter zwischen dem Erblasser und der Sparkasse ein Schenkungsvertrag zwischen dem Erblasser und dem begünstigten Dritten zustande, aus dem sich der Rechtsgrund für den Erwerb des Dritten ergibt (BGH NJW 1975, 382 (383).
  • BGH, 12.05.1993 - IV ZR 227/92

    Vorversterben des durch Leistungsversprechen auf den Todesfall Begünstigten

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.1995 - 2 U 181/94
    Rn. 13 Es ist seit langem anerkannt, daß Verfügungen zugunsten Dritter für den Todesfall nicht der Form des § 2301 BGB bedürfen, da es sich im Zuwendungsverhältnis um Schenkungen unter Lebenden handelt, die im Zeitpunkt des Todes wirksam werden, so daß weder die Forderung noch das zu ihrer Erfüllung Geleistete in den Nachlaß fallen (BGH NJW 1984, 46; 1993, 2171; ferner umfassende Nachweise bei Muscheler WM 1994, 921 ff.).
  • BGH, 01.06.1983 - IVa ZR 35/82

    Abgrenzung eines Rechtsgeschäfts unter Lebenden von einer Verfügung von Todes …

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.1995 - 2 U 181/94
    Rn. 13 Es ist seit langem anerkannt, daß Verfügungen zugunsten Dritter für den Todesfall nicht der Form des § 2301 BGB bedürfen, da es sich im Zuwendungsverhältnis um Schenkungen unter Lebenden handelt, die im Zeitpunkt des Todes wirksam werden, so daß weder die Forderung noch das zu ihrer Erfüllung Geleistete in den Nachlaß fallen (BGH NJW 1984, 46; 1993, 2171; ferner umfassende Nachweise bei Muscheler WM 1994, 921 ff.).
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