Rechtsprechung
| BSG, 05.09.2006 - B 2 U 27/05 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Unfallversicherung
- lexetius.com
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung; zuständige Berufsgenossenschaft; Kassenärztliche Vereinigung; Überweisungsanspruch wegen anfänglicher unrichtiger Zuständigkeit; vorkonstitutionelles Recht; RAM-Erlass vom 12.4.1943; Unternehmerverzeichnis; Aufnahmebes ...
- Judicialis
SGB VII § 136 Abs 1 Satz 4
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Überweisung eines Unternehmens an eine Verwaltungsberufsgenossenschaft; Feststellung des für ein Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträgers; Anfängliche Unrichtigkeit der Zuordnung einer kassenärztlichen Vereinigung; Auslegung des Begriffs "Gesundheitsdienst"; ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Sachliche Zuständigkeit der BGW - Kassenärztliche Vereinigung - Unternehmen des Gesundheitsdienstes - Weitergeltung vorkonstitutionellen Rechts (Erlass des RAM v. 12. April 1943) - Erfordernis einer Rechtsverordnung gem. § 122 SGB VII
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständige Berufsgenossenschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung für eine Kassenärztliche Vereinigung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 24.04.2003 - S 17 U 249/00
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - L 15 U 139/03
- BSG, 05.09.2006 - B 2 U 27/05 R
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (21)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger - …
Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 27/05 R
(1) Der Erlass des RAM vom 12. April 1943 gilt als vorkonstitutionelles Recht entgegen der Auffassung der Klägerin weiter (…stRspr des Senats zu vergleichbaren Regelungen seit Urteil vom 26. Juli 1963 - 2 RU 95/61 - SozR Nr. 4 zu RAM-Erl Allg;… BSGE 39, 112, 113 = SozR 2200 § 646 Nr. 1;… BSGE 71, 85, 86 = SozR 3-2200 § 646 Nr. 1;… SozR 3-2200 § 664 Nr. 2; vgl zuletzt Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 34/04 R - RdNr 22 ff, vorgesehen für SozR).Unter "Recht" sind hier Rechtssätze jeder Art und jeden Ranges aus jeder Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages zu verstehen, also nicht nur förmliche Gesetze, sondern auch zB Rechtsverordnungen, Satzungen und Gewohnheitsrecht (vgl BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, aaO, mwN).
Prüfungsmaßstab für das Zustandekommen des jeweiligen Rechtssatzes ist mithin nicht das GG, sondern die im Zeitpunkt des Erlasses geltenden Rechtsgrundsätze; ob die Rechtsvorschrift im Hinblick auf Form und Verfahren noch unter dem GG ergehen könnte, ist unbeachtlich (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 34/04 R - RdNr 23, vorgesehen für SozR, mwN).
Angesichts der dargestellten Herleitung der berufsgenossenschaftlichen Zuständigkeit der Beklagten für die Klägerin, die das aufwändige Aufsuchen von Ketten vorkonstitutionellen untergesetzlichen Rechts erfordert, weist der Senat erneut daraufhin, dass diese Vorschriften die gebotene Regelung der berufsgenossenschaftlichen Zuständigkeiten durch eine in § 122 Abs. 1 Satz 1 SGB VII vorgesehene Rechtsverordnung, die auch schon in § 646 Abs. 2 RVO in der Fassung durch das UVNG vom 30. April 1963 - also mittlerweile seit über 40 Jahren - vorgesehen war, nicht auf Dauer zu ersetzen vermag (vgl BSG Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 34/04 R - RdNr 30, vorgesehen für SozR mwN).
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
Heilpraktikergesetz
Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 27/05 R
Allerdings kann auch eine vorkonstitutionelle Regelung gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstoßen, wenn sie zu schwerwiegenden Grundrechtseingriffen wie Freiheitsentzug und Verbot der Berufsausübung ermächtigt und die Ermächtigungsgrundlage, auf der sie beruht, nach Art. 129 Abs. 3 GG erloschen ist (vgl BVerfGE 78, 179, 198 f).Die Zuständigkeitsbestimmung beruht aber nicht auf der Ergänzungsermächtigung des Art. 3 § 1 Satz 2 6. UVÄndG, sondern auf dessen Durchführungsermächtigung in Satz 1. Dies ergibt sich nicht nur aus der Überschrift des Erlasses ("Durchführung des Sechsten Gesetzes über Änderungen in der Unfallversicherung; hier: Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege"), sondern insbesondere aus dessen Inhalt: Denn Ergänzungsermächtigungen erlauben die Erweiterung der eigenen Rechtsetzungsbefugnisse (…Schulze in Sachs, GG, 3. Aufl 2003, Art. 129 RdNr 10), während Durchführungsermächtigungen lediglich zu Regelungen innerhalb des vom Gesetz gezogenen Rahmens ermächtigen (BVerfGE 78, 179, 198;… Wolff in von Mangoldt, GG, 5. Aufl 2005, Art. 129 RdNr 29).
- BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53
Gerichtsbezirke
Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 27/05 R
Um diesem Genüge zu tun, bedarf es zwar im Bereich jenseits der reinen Leistungsverwaltung zur Regelung der Zuständigkeit von Behörden eines materiellen Gesetzes (vgl BVerfGE 2, 307, 316 ff; BVerfGE 8, 155, 166 f); zumindest sind die wesentlichen Grundzüge zu bestimmen (vgl BVerfGE 40, 237, 250).Hiermit sind gesetzesvertretende und -erweiternde Ermächtigungen gemeint (BVerfGE 2, 307, 329; Stettner in Dreier, GG, 2000, Art. 129 RdNr 15).
- BSG, 11.08.1998 - B 2 U 31/97 R
Zuständige Berufsgenossenschaft - Unternehmerwechsel - nachträgliche Änderung - …
Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 27/05 R
Abzustellen sei auf Art und Gegenstand des Unternehmens (Hinweis auf BSG, Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 31/97 R -) und die Klägerin habe eine verwaltende Tätigkeit im Bereich des damaligen Kassenarztrechts wahrgenommen.§ 136 Abs. 1 SGB VII soll, was die Feststellung des für das Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträgers anbelangt, Kontinuität und Rechtssicherheit gewährleisten (Grundsatz der Katasterstetigkeit;… siehe dazu BSGE 15, 282, 288 f = SozR Nr. 1 zu § 666 RVO;… BSGE 38, 187, 191 ff = SozR 2200 § 664 Nr. 1 S 6 ff; BSG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - 2 RU 57/84 - SGb 1986, 338; BSG, Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 31/97 R - HVBG-Info 1998, 2757;… BSGE 94, 258 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 1, jeweils RdNr 9, 11).
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …
Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 27/05 R
Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden Fassung, die im vorliegenden Fall noch anzuwenden war, weil die Klage vor dem SG vor dem 1. Januar 2002 rechtshängig geworden ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24). - BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif - …
Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 27/05 R
Hinsichtlich dieser Zuordnung kommt es nicht auf die Art der Arbeitsplätze in dem einzelnen Unternehmen an, sondern neben den Arbeitsbedingungen auf die hergestellten Erzeugnisse, die Produktionsweise, die verwendeten Werkstoffe, die eingesetzten Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen sowie die gesamte Arbeitsumgebung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung an (vgl zuletzt zusammenfassend zu dem Begriff Gewerbezweig: BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R - BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2, jeweils RdNr 15). - BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89
Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall
Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 27/05 R
Wie der Senat zu § 539 Abs. 1 Nr. 7 RVO - der Vorgängervorschrift des heutigen § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII - ausgeführt hat, umfasst der "Gesundheitsdienst" Tätigkeiten bzw Einrichtungen, die der Gesundheit der Allgemeinheit oder eines Einzelnen dienen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134 S 400). - BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51
Ärztliches Berufsgericht
Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 27/05 R
Dass die regionalen KÄVen an die Stelle der KVD zumindest im Wege der sog Funktionsnachfolge getreten waren, folgt aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur ärztlichen Berufsgerichtsbarkeit (BVerfGE 4, 74, 88 ff). - BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73
Justizverwaltungsakt
Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 27/05 R
Um diesem Genüge zu tun, bedarf es zwar im Bereich jenseits der reinen Leistungsverwaltung zur Regelung der Zuständigkeit von Behörden eines materiellen Gesetzes (vgl BVerfGE 2, 307, 316 ff; BVerfGE 8, 155, 166 f); zumindest sind die wesentlichen Grundzüge zu bestimmen (vgl BVerfGE 40, 237, 250). - BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72
Ensslin-Kassiber
Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 2 U 27/05 R
Für vorkonstitutionelles Recht gilt dieser Grundsatz jedoch nur eingeschränkt, weil dieses nach Art. 123 Abs. 1 GG unabhängig von seinem Rang und seiner formellen Rechtmäßigkeit weitergelten soll und selbst vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht dem Gesetzesvorbehalt grundsätzlich entspricht (vgl BVerfGE 34, 293, 303; BVerfGE 54, 224, 234). - BSG, 12.04.2005 - B 2 U 8/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - zuständige Berufsgenossenschaft - …
- BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56
Lastenausgleich
- BSG, 04.05.1999 - B 2 U 11/98 R
Berufsgenossenschaft - sachliche Zuständigkeit - Ausgliederung - …
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 23/75
Verfassungswidrigkeit des Verbots für den Arzt auf Unterrichtung seiner Patienten …
- BSG, 30.01.1975 - 2 RU 119/74
Berufsgenossenschaft - Zuständigkeit - Steinbruchs-Berufsgenossenschaft - …
- BSG, 04.08.1992 - 2 RU 5/91
Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit - Selbständiger Grafik-Designer
- BSG, 31.03.1981 - 2 RU 101/79
Unfallversicherungsträger - Allgemeinverfügung - Grundlage eines …
- BSG, 28.11.1961 - 2 RU 36/58
Aufnahme eines Milchfuhrbetriebs in die gesetzlichen Unfallversicherung - …
- BSG, 30.10.1974 - 2 RU 42/73
Unternehmerverzeichnis - Eintragung - Unrichtigkeit von Anfang an - Unrichtigkeit
- BSG, 12.12.1985 - 2 RU 57/84
Gewerbliche Berufsgenossenschaft - Anspruch eines Mitglieds-Betrieb - Zuordnung …
- BSG, 26.07.1963 - 2 RU 95/61
- LSG Bayern, 19.10.2017 - L 3 U 283/14
Kein Überweisungsanspruch eines Integrations- bzw. Inklusionsunternehmens an …
Ein Unternehmen ist daher nicht allein deshalb zu überweisen, weil sich herausstellt, dass ein anderer Träger objektiv zuständig ist (vgl. BSG…, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 20/07 R -, SozR 4-2700 § 136 Nr. 5 und juris Rn. 24 m.w.N.; BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 27/05 R -, juris Rn. 14 m.w.N.; BSG…, Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 31/97 R -, juris Rn. 27 ff. u.a. mit dem Hinweis, dass § 136 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. Abs. 2 SGB VII die bisherigen Regelungen in der RVO zur Überweisung von Unternehmen unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Rechtsprechung übernommen und konkretisiert hat).Mit dieser Regelung knüpft § 122 SGB VII an Art. 4 § 11 UVNG an, der im Wesentlichen denselben Inhalt hatte (BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 27/05 R -, juris Rn. 18).
Von daher ist es z.B. nicht sachwidrig, Unternehmen, die für einen oder mehrere bestimmte Gewerbezweige tätig sind, auch wenn diese Unternehmen selbst büromäßig organisiert sind, der Berufsgenossenschaft zuzuordnen, die für diese(n) Gewerbezweig(e) zuständig ist (BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 27/05 R -, juris Rn. 29, mit dem ein Anspruch der Kassenärztlichen Vereinigung auf Überweisung von der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege an die Verwaltungs-BG abgelehnt worden ist).
Nach Art. 123 Abs. 1 GG gilt sog. vorkonstitutionelles Recht fort, soweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht (vgl. BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 27/05 R -, juris Rn. 19 ff. mit weiteren Einzelheiten).
Vorliegend ist maßgeblich zu verweisen auf Abschnitt A Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung des Reichsarbeitsministeriums über Träger der Unfallversicherung vom 17. Mai 1929 (RGBl. I, S. 104), durch die die Beklagte gegründet worden ist und wonach sie zuständig ist für Unternehmen, die in der Wohlfahrtspflege tätig sind (vgl. BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 27/05 R -, juris Rn. 34; BSG…, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 3/11 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 18 und juris Rn. 15).
Ergänzend umfasst der Begriff "Gesundheitsdienst" Tätigkeiten bzw. Einrichtungen, die der Gesundheit der Allgemeinheit oder eines Einzelnen dienen (BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 27/05 R -, juris Rn. 34 m.w.N.).
- LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 6 U 90/16
Gesetzliche Unfallversicherung - Überweisungsanspruch gem § 136 SGB 7 - …
Rn. 41 Mangels Tätigwerdens des Verordnungsgebers ist deshalb für die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften hinsichtlich der verschiedenen Unternehmen immer noch der Beschluss des Bundesrates vom 21. Mai 1885 (AN 1885, 143) sowie die ihn ergänzenden Regelungen der verschiedenen nachfolgenden Stellen maßgeblich (vgl. das vom RVA aufgestellte "Alphabetische Verzeichnis der Gewerbezweige" und die vorgenommenen Fortschreibungen in unter anderem AN 1885, 254; AN 1886, 134; AN 1903, 404;… Handbuch der Unfallversicherung, Band III, 1910, S. 1 ff.), insbesondere der vorliegend einschlägige Erlass des Reichsarbeitsministers vom 16. März 1942 (AN 1942, II 201) und die dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des RVA vom 22. April 1942 (AN 1942, II 287; hierzu und zum Folgenden ausführlich: BSG, Urteile vom 9. Mai 2006 - B 2 U 34/04 R -, SozR 4-2700 § 122 Nr. 1, Rz. 21 ff. und 5. September 2006 - B 2 U 27/05 R -, juris, Rz. 21 ff.).Hinsichtlich dieser Zuordnung kommt es nicht auf die Art der Arbeitsplätze in den einzelnen Unternehmen an, sondern neben den Arbeitsbedingungen auf die hergestellten Erzeugnisse, die Produktionsweise, die verwendeten Werkstoffe, die eingesetzten Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen sowie die gesamte Arbeitsumgebung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung (BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 27/05 R -, juris, Rz. 29 m. w. N.).
Es ist im Übrigen nicht sachwidrig, Unternehmen, welche für einen bestimmten Gewerbezweig oder mehrere bestimmte Gewerbezweige tätig sind, auch wenn diese Unternehmen selbst büromäßig organisiert sind, der Berufsgenossenschaft zuzuordnen, welche für diesen Gewerbezweig beziehungsweise für diese Gewerbezweige zuständig ist (BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 27/05 R -, juris, Rz. 29).
- BSG, 08.12.2022 - B 2 U 17/20 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Überweisung - Zuständigkeitsbescheid - …
Denn aus ihr lässt sich ablesen, dass eine einmal begründete und praktizierte Zuständigkeit nur in einem geordneten Verfahren und unter erschwerten Bedingungen wieder geändert werden kann und dass Verwaltungsakte, auch wenn sie unrichtig geworden sind, weiterbestehen sollen, sofern die strengen Voraussetzungen des § 136 Abs. 2 SGB VII nicht erfüllt sind (BSG Urteil vom 5.9.2006 - B 2 U 27/05 R - UV-Recht Aktuell 2007, 233 = juris RdNr 14).Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Zuständigkeit "angesichts der mannigfaltigen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den den einzelnen BGen zugewiesenen Gewerbezweigen oftmals nicht befriedigend gelöst werden kann" (…BSG Urteil vom 28.11.1961 - 2 RU 36/58 - BSGE 15, 282, 288 = SozR Nr. 1 zu § 666 RVO; Diel in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand Mai 2018, § 136 RdNr 28). Um Kontinuität, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zu wahren, ist die Korrektur anfänglich unrichtiger oder später unrichtig gewordener Zuständigkeitsfeststellungen daher an strenge Voraussetzungen geknüpft (BSG Urteile vom 5.9.2006 - B 2 U 27/05 R - UV-Recht Aktuell 2007, 233 = juris RdNr 14…, vom 12.4.2005 - B 2 U 8/04 R - BSGE 94, 258 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 1, RdNr 9, 11…, vom 11.8.1998 - B 2 U 31/97 R - HVBG-Info 1998, 2757, vom 12.12.1985 - 2 RU 57/84 - SGb 1986, 338, vom 30.10.1974 - 2 RU 42/73 - BSGE 38, 187, 191 ff = SozR 2200 § 664 Nr. 1 S 6 ff …und vom 28.11.1961 - 2 RU 36/58 - BSGE 15, 282, 288 = SozR Nr. 1 zu § 666 RVO; Diel in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand Mai 2018, § 136 RdNr 28; Feddern in Kasseler Kommentar, Stand 1.9.2020, § 136 SGB VII RdNr 18).
- BSG, 09.12.2025 - B 2 U 15/23 R
Welchem Unfallversicherungsträger sind Zeitarbeitsunternehmen zuzuordnen, die …
Ein Unternehmen ist nicht allein deshalb zu überweisen, weil sich herausstellt, dass ein anderer Träger objektiv zuständig ist (…BSG Urteile vom 2.4.2009 - B 2 U 20/07 R - SozR 4-2700 § 136 Nr. 5 RdNr 24 und vom 5.9.2006 - B 2 U 27/05 R - juris RdNr 14).Die enge Interpretation entspricht Sinn und Zweck der Überweisungsvorschrift, eine einmal begründete und praktizierte Zuständigkeit nur unter erschwerten Bedingungen wieder zu ändern (BSG Urteil vom 5.9.2006 - B 2 U 27/05 R - juris RdNr 14).
- BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 322/14
Geltung des BLTV GaLaBau Ost iVm. BRTV GaLaBau: "Unterliegen" des Betriebs der …
Rn. 27 Diese Regelungen sollen Kontinuität und Rechtssicherheit gewährleisten (Grundsatz der Katasterstetigkeit), indem eine einmal begründete und praktizierte Zuständigkeit nur in einem geordneten Verfahren und unter erschwerten Bedingungen wieder geändert werden kann (BSG 5. September 2006 - B 2 U 27/05 R - Rn. 14;… vgl. auch BSG 2. April 2009 - B 2 U 20/07 R - Rn. 24;… Diel in Hauck/Noftz aaO § 136 SGB VII Rn. 28;… Quabach in Schlegel/Voelzke aaO § 136 SGB VII Rn. 28). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - L 4 U 751/16 Die Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften nach dem bisherigen Recht und damit heute wie zum Zeitpunkt der Erstfeststellung im Jahr 1991 richtet sich daher weiter nach dem Beschluss des Bundesrates vom 21.05.1885 (AN 1885, 143 ff.), sowie nach dem vom Reichsversicherungsamt (RVA) aufgestellten alphabetischen Verzeichnis "der Gewerbezweige nach ihrer berufsgenossenschaftlichen Zugehörigkeit" (Handbuch der Unfallversicherung, 1910, Dritter Band S. 1 ff.) und nach dem Erlass des Reichsarbeitsministers (RAM) vom 16.03.1942 (AN 1942 II 201) und den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des RVA vom 22.04.1942 (AN 1942 II 287) (vgl. BSG…, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 34/04 R Rn. 21 ff.; Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 27/05 R Rn. 19).
Diese Bestimmungen gelten als vorkonstitutionelles Recht weiter, denn nach Art. 123 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gilt Recht aus der Zeit vor dem (ersten) Zusammentritt des Deutschen Bundestages (07.09.1949) fort, soweit es dem GG nicht widerspricht (vgl. dazu BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 27/05 R Rn. 21 ff.;… Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 34/04 R Rn. 23).
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2015 - L 2 U 207/13
Gesamtunternehmen - Unternehmeridentität - selbstständige juristische Person
Hinsichtlich dieser Zuordnung komme es neben den Arbeitsbedingungen auf die hergestellten Erzeugnisse, die Produktionswahl, die verwendeten Stoffe, die eingesetzten Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen sowie die gesamte Arbeitsumgebung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung an (BSG, Urteil vom 5. Juli 2005, Aktenzeichen B 2 U 32/03 R, und vom 5. September 2006, Az. B 2 U 27/05 R, zitiert nach juris). - LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 U 1754/16
Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers - …
Dieses vorkonstitutionelle Recht i.S.d. Art. 123 Abs. 1 GG verstößt nicht gegen das Grundgesetz (dazu vgl. BSG 05.09.2006 - B 2 U 27/05 R - juris RdNr. 20). - LSG Bayern, 03.06.2019 - L 2 U 311/16
Unfallversicherung: Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften nach …
Daher richtet sich die Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften nach dem bisherigen Recht und damit heute wie zum Zeitpunkt der Erstfeststellung 1952 weiter nach dem Beschluss des Bundesrates vom 21.05.1885 (AN 1885 143 ff.) sowie nach dem vom Reichsversicherungsamt (RVA) aufgestellten alphabetischen Verzeichnis "der Gewerbezweige nach ihrer berufsgenossenschaftlichen Zugehörigkeit" und den vom RVA vorgenommenen Fortschreibungen (AN 1885 254; AN 1886 134; AN 1903 404; AN 1906 477;… Handbuch der Unfallversicherung, Bd. III, 1910, S. 1 ff.) sowie nach dem Erlass des Reichsarbeitsministers (RAM) vom 16.03.1942 (AN 1942 II 201) und den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des RVA vom 22.04.1942 (AN 1942 II 287) (vgl. BSG…, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 34/04 R - Juris Rn. 21 ff.; BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 27/05 R - Juris Rn. 19).Diese Bestimmungen gelten als vorkonstitutionelles Recht weiter, denn nach Art. 123 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gilt Recht aus der Zeit vor dem (ersten) Zusammentritt des Deutschen Bundestages (07.09.1949) fort, soweit es dem GG nicht widerspricht (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 27/05 R - Juris Rn. 21 ff.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2022 - L 21 U 221/19
Überweisungsanspruch eines Unternehmens an den tatsächlich zuständigen …
Die Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften nach dem bisherigen Recht und damit heute wie zum Zeitpunkt der Erstfeststellung im Jahr 1952 richtet sich daher weiter nach dem Beschluss des Bundesrates vom 21.05.1885 (AN 1885, 143 ff.) sowie nach dem vom Reichsversicherungsamt aufgestellten "Alphabetischen Verzeichnis der Gewerbezweige nach ihrer berufsgenossenschaftlichen Zugehörigkeit" (Handbuch der Unfallversicherung, 1910, Dritter Band Seiten 1 ff.;… vgl. auch das vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebene "Alphabetische Verzeichnis der Gewerbezweige mit Angabe der Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften" aus dem Jahre 1985 - Bieresborn in:Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl., § 2 SGB VII, Stand: 23.12.2021, § 2 Rn. 69) und nach dem Erlass des Reichsarbeitsministers (RAM) vom 16.03.1942 (AN 1942 11, 201) und den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des Reichsversicherungsamtes vom 22.04.1942 (AN 1942 11, 287) (vgl. BSG…, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 34/04 R, juris Rn. 21 ff.; Urteil vom 05.09.2006, B 2 U 27/05 R, juris Rn. 19).Diese Bestimmungen gelten als vorkonstitutionelles Recht weiter, denn nach Art. 123 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gilt Recht aus der Zeit vor dem (ersten) Zusammentritt des Deutschen Bundestages (07.09.1949) fort, soweit es dem GG nicht widerspricht (vgl. dazu BSG, Urteil vom 05.09.2006 , B 2 U 27/05 R, Rn. 21 ff.;… Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 34/04 R, Rn. 23).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 10 V 9/05
Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts, Rechtmäßigkeit der Eingliederung …
- LSG Baden-Württemberg, 17.09.2007 - L 1 U 2289/06
Beitragsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung, Begriff des …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2020 - L 5 U 56/16
Gesetzliche Unfallversicherung - Überweisungsanspruch gem § 136 Abs 1 S 4 SGB 7 - …
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 11.07.2006 - 2 U 27/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 288; ; BGB § 289; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 72; ; VwGO § 73; ; VwVfG § 80; ; VwVfG § 80 Abs. 1; ; BrbVwVfG § 2 Abs. 2 Nr. 1; ; KAG § 12; ; KAG § 12 Abs. 1 Nr. 3 lit. a); ; AO § 88; ; AO § 88 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 12 Abs. 1; ; BRAGO § 12 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 118 Abs. 1; ; BRAGO § 119; ; BRAGO § 120
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ersatz von im Widerspruchsverfahren gegen Gebührenbescheide für Wasser und Abwasser entstandenen Rechtsverfolgungskosten; Fahrlässige Verletzung von Amtspflichten; Bestehen einer vorrangigen Rechtsschutzmöglichkeit; Berücksichtigung einer Fachanwaltschaft bei der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 29.04.2005 - 4 O 687/04
- OLG Brandenburg, 11.07.2006 - 2 U 27/05
Papierfundstellen
- NJ 2007, 81
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Brandenburg, 10.07.1998 - 2 A 197/97
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2006 - 2 U 27/05
Diese Formulierung ist dahin zu verstehen, dass bereits dann, wenn in den maßgeblichen Verfahrensvorschriften nur auf einzelne Vorschriften der AO verwiesen wird, die Anwendbarkeit des VwVfG insgesamt und nicht nur beschränkt auf den Umfang der jeweiligen Verweisung ausgeschlossen ist (OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 1997, 2 A 197/97).
- OLG Brandenburg, 09.06.2020 - 2 U 126/18 Da die Kosten, die im isolierten abgabenrechtlichen Vorverfahren anfallen, mangels entsprechender verfahrensrechtlicher Kostenerstattungsregelungen nicht im Verwaltungsverfahren (vorrangig) geltend gemacht werden können (vgl. dazu Senat, Urteil vom 11. Juli 2006 - 2 U 27/05 -, juris, Rn. 13), stand den Zedenten auch kein einfacherer und billigerer Rechtsbehelf zur Verfügung, der Zweifel an der Zulässigkeit einer Feststellungsklage hätte begründen können.
- OLG Brandenburg, 07.12.2021 - 2 U 33/21
Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für einen Einspruch in einem …
Dies verlangt, dass die Finanzbehörde die Voraussetzungen des Steuer- oder Abgabentatbestandes in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zutreffend ermittelt und sodann die geltend gemachten Beträge in richtiger Höhe festsetzt, wobei die Pflicht zur Sachverhaltsermittlung namentlich aus § 88 AO folgt (Senat, Urteil vom 11. Juli 2006 - 2 U 27/05 -, Rdnr. 14).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Wechsel des Konzessionsträgers für die städtische Stromversorgung: Übergang von Tarifkundenverhältnissen nach Stromnetzübernahme durch ein anderes Stromversorgungsunternehmen
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Automatischer Tarifkundenübergang bei Netzübernahme.
- ra.de
- Wolters Kluwer
Übergang des Tarifkundenverhältnisses in der Energieversorgung; Voraussetzungen für eine ergänzende Vertragsauslegung; Staatliche Kontrolle der Allgemeinen Tarife und Versorgungsbedingungen; Gleichwertigkeit der Versorgungsangebote nach Öffnung des Strommarktes; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Übergang von Tarifkundenverträgen bei Wechsel des Konzessionsnehmers
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 18.01.2005 - 41 O 111/04
- OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98
Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
Ob die Feststellungsklage deshalb zulässig ist, da schon das Feststellungsurteil zur endgültigen Streitbeilegung führen würde, weil die Beklagten erwarten ließen, dass sie bereits auf die Feststellung hin leisten würden (BGH NJW 1999, 3774, 3775;… Greger a.a.O. 8), kann auf sich beruhen.Rn. 34 (1) Grundsätzlich kann neben der Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht des beklagten Schädigers für ein Unfallereignis auch ein Interesse für einen Feststellungsantrag auf Ersatz einer bestimmten Schadensposition anerkannt werden, wenn diese Anträge von unterschiedlichem rechtlichen Gehalt sind und in ihrer praktischen Bedeutung in gänzlich unterschiedliche Richtungen gehen (BGH NJW 1999, 3774, 3775).
- BGH, 19.12.2001 - XII ZR 281/99
Ergänzende Vertragsauslegung
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
Rn. 46 aa) Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist, dass die Vereinbarung der Parteien eine Regelungslücke - eine planwidrige Unvollständigkeit - aufweist (BGH NJW 2002, 2310; 2002, 1260).Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nicht nur in Betracht, wenn die Parteien einen Punkt übersehen haben, sondern auch dann, wenn sie ihn offen gelassen haben, weil sie - aus welchen Gründen auch immer - eine Regelung dieses Punktes für nicht erforderlich hielten (BGH NJW 2002, 1260, 1262) oder ihn bewusst offen gelassen haben und gleichwohl den Vertragsabschluss gelten lassen wollten (BGH NJW 1982, 2816, 2817; BB 1967, 1355;… Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 157, 3; Wendtland in Bamberger/Roth, BGB [2003], § 157, 36 m.N.).
- BGH, 20.09.1993 - II ZR 104/92
Anpassung einer gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklausel
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
Rn. 47 bb) Die Lückenschließung ist auf die Ermittlung des hypothetischen Parteiwillens nicht beschränkt; dieser ist vielmehr unter Einbeziehung einer objektiven Abwägung der beiderseitigen Interessen zu ermitteln (BGH NJW 1993, 3193, 3194).
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
Rn. 68 Gründe für die Zulassung der Revision (vgl. BGH NJW 2003, 1943, 1944/1945) liegen nicht vor. - BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
- BGH, 13.08.2003 - XII ZR 303/02
Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
Dies steht einer Revisionszulassung schon deshalb entgegen, da weder aufgezeigt noch sonst erkennbar ist, dass eine gleichgerichtete große Vielzahl von Altverfahren anhängig wäre (BGH NJW 2003, 3352). - BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92
Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Wirkung der Streitverkündung
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
Auch der BGH hat ein Feststellungsinteresse in einem Fall angenommen, in dem zwischen zwei möglichen Schuldnern durch die Feststellungsklage des einen gegen den anderen geklärt werden soll, wer von beiden für eine betreffende Verbindlichkeit haftet (BGH NJW 1993, 2539, 2540). - BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01
Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
Rn. 46 aa) Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist, dass die Vereinbarung der Parteien eine Regelungslücke - eine planwidrige Unvollständigkeit - aufweist (BGH NJW 2002, 2310; 2002, 1260). - BGH, 28.06.1982 - II ZR 226/81
Gewinnverteilung in einer Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmern - Ergebnislose …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nicht nur in Betracht, wenn die Parteien einen Punkt übersehen haben, sondern auch dann, wenn sie ihn offen gelassen haben, weil sie - aus welchen Gründen auch immer - eine Regelung dieses Punktes für nicht erforderlich hielten (BGH NJW 2002, 1260, 1262) oder ihn bewusst offen gelassen haben und gleichwohl den Vertragsabschluss gelten lassen wollten (BGH NJW 1982, 2816, 2817; BB 1967, 1355;… Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 157, 3; Wendtland in Bamberger/Roth, BGB [2003], § 157, 36 m.N.). - LG Stuttgart, 18.01.2005 - 41 O 111/04
Möglichkeit der Übertragung von Tarifkundenstromversorgungsverträgen; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05
Rn. 14 Unter Abänderung des am 18.01.2005 verkündeten Urteils des Landgerichts Stuttgart - Az.: 41 O 111/04 KfH - 1. festzustellen,.
- OLG Koblenz, 24.10.2019 - U 328/18
Pachtvertrag über Strom- und Gasversorgungsanlagen: Verpflichtung zur …
Denn einen gesetzlich geregelten Übergang der Lieferverhältnisse bei Rückgabe der Versorgungsanlagen gab es unter der Geltung des EnWG 1935 nicht (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, Urteil v. 18.08.2005 - 2 U 27/05 -, ZNER 2005, 234 Rn. 37 ff.; OLG Schleswig, Urteil v. 10.01.2006 - 6 U Kart 58/05 -, ZNER 2006, 199 - die einen Übergang der Tarifkundenverhältnisse bei Beendigung des Konzessionsvertrages in ergänzender Auslegung des Konzessionsvertrages bejahen;… a.A. OLG Frankfurt, Urteil v. 29.01.2008 - 11 U 20/07 (Kart) -, juris Rn. 81 ff.;… Busche, in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl. 2019, § 36 EnWG Rn. 49).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 14.07.2005 - 2 U 27/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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