Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 24.07.2025 - 2 U 30/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 138 BGB, § 2205 S 3 BGB, § 2206 BGB
Zustimmungsklärung der Erben zu Veräußerung eines Nachlassgrundstücks - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 138, 2205, 2006
Zustimmung des Erben zur Veräußerung eines Nachlassgrundstücks durch den Testamentsvollstrecker; Sittenwidrigkeit der Einholung der Zustimmung; Maßstab der wucherähnlichen Geschäfte bei Immobilienkaufverträgen - erbrechtsiegen.de
Kaufvertrag unwirksam bei Verkauf unter Verkehrswert: Folgen für Erben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur Sittenwidrigkeit der Einholung einer Zustimmungserklärung des Erben zu einer Grundstücksveräußerung durch den Testamentsvollstrecker
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 04.01.2023 - 2 O 84/21
- OLG Stuttgart, 24.07.2025 - 2 U 30/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 1287
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (19)
- BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2025 - 2 U 30/23
Es ist auch nicht entscheidend, ob sich der Kläger des groben Missverhältnisses bewusst war, denn eine verwerfliche Gesinnung muss schon dann bejaht werden, wenn sich der Begünstigte zumindest leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere Teil nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag eingelassen hat (BGH, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, juris Rn. 15).Abzustellen ist deshalb allein auf die objektiven Werte von Leistung und Gegenleistung (BGH, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, juris Rn. 14; BGH…, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 51/11, juris Rn. 13).
Rn. 37 Ist sich der Begünstigte des besonders groben Missverhältnisses nicht bewusst, kann allerdings die tatsächliche Vermutung erschüttert sein (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, juris Rn. 18).
Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn die Parteien ein (fehlerhaftes) Verkehrswertgutachten zur Grundlage des vereinbarten Kaufpreises gemacht haben (BGH…, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, juris Rn. 36; BGH, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, juris Rn. 18).
Das abstrakte Verfügungsgeschäft wird von der Nichtigkeitsfolge hingegen regelmäßig nicht erfasst, weil das Äquivalenzmissverhältnis allein das Kausalgeschäft betrifft (BGH, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, juris Rn. 25; BGH…, Urteil vom 16. November 2022 - VIII ZR 436/21, juris Rn. 50).
- BGH, 24.10.1990 - IV ZR 296/89
Vergleich als unentgeltliche Verfügung
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2025 - 2 U 30/23
Hinzukommen muss, dass der Testamentsvollstrecker weiß oder bei ordnungsmäßiger Verwaltung hätte erkennen müssen, dass die Leistung der Gegenseite unzulänglich war (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Februar 2016 - IV ZR 342/15, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - IV ZR 296/89, juris Rn. 13).In einem solchen Fall bedarf der Testamentsvollstrecker einer (wirksamen) Zustimmung des Erben zu dem Geschäft (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - IV ZR 296/89, juris Rn. 17; BGH…, Beschluss vom 24. September 1971 - V ZB 6/71, juris Rn. 26;… vgl. auch Grotheer in Beck-online.Großkommentar, Stand: 01.02.2025, § 2205 BGB Rn. 86).
Zwar kann bei einem Mangel der Verpflichtungsbefugnis analog § 177 Absatz 1 BGB eine Genehmigung des schwebend unwirksamen Vertrages durch den Erben in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - IV ZR 296/89, juris Rn. 17;… Grotheer in Beck-online.Großkommentar, Stand: 01.02.2025, § 2205 BGB Rn. 83;… Zimmermann in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2022, § 2205 BGB Rn. 71, 82).
- BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06
Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2025 - 2 U 30/23
Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn die Parteien ein (fehlerhaftes) Verkehrswertgutachten zur Grundlage des vereinbarten Kaufpreises gemacht haben (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, juris Rn. 36; BGH…, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, juris Rn. 18).Rn. 38 Da die Sittenwidrigkeit bereits dann begründet ist, wenn sich der Kläger zumindest leichtfertig der Erkenntnis eines besonders groben Missverhältnisses verschlossen hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06, juris Rn. 35), ist indes erforderlich, dass sich die Parteien in sachgerechter Weise um die Ermittlung eines angemessenen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung bemüht haben (…Jakl in: Beck-online.Großkommentar, Stand: 01.04.2025, § 138 BGB Rn. 183).
- BGH, 29.06.2007 - V ZR 1/06
Wirksamkeit eines Vertrages bei besonders grobem Missverhältnis zwischen Leistung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2025 - 2 U 30/23
Rn. 35 Das ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen Teils bewusst ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (BGH, Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 1/06, juris Rn. 16).Hiervon ist bei Grundstücksgeschäften bereits dann auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH, Urteil vom 29. Juni 2007 - V ZR 1/06, juris Rn. 16).
- BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 90/85
Angemessen Vergütung eines Testamentsvollstreckers - Pflichtverletzung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2025 - 2 U 30/23
Rn. 18 Bei der Bewertung, ob die Eingehung einer Verbindlichkeit zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses (§ 2216 Absatz 1 BGB) erforderlich ist, steht dem Testamentsvollstrecker ein Ermessen zu, dessen äußerste Grenze jedoch bei unentgeltlichen und nicht voll entgeltlichen Verfügungen im Sinne von § 2205 Satz 3 BGB erreicht ist (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1986 - IVa ZR 90/85, juris Rn. 10).Die Grundsätze der ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 2216 Absatz 1 BGB) halten den Testamentsvollstrecker unter Belassung eines Ermessensspielraums zu besonderer Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt an (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1986 - IVa ZR 90/85, juris Rn. 8).
- BGH, 10.02.2012 - V ZR 51/11
Sittenwidriges Rechtsgeschäft: Berücksichtigung nachträglicher Änderungen bei der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2025 - 2 U 30/23
Abzustellen ist deshalb allein auf die objektiven Werte von Leistung und Gegenleistung (BGH…, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 51/11, juris Rn. 13). - BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84
Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter, Grundrechte im Privatrechtsverkehr
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2025 - 2 U 30/23
Das Übermaßverbot des § 138 BGB, mit dem in Fällen gestörter Vertragsparität den objektiven Grundentscheidungen der Grundrechte mit den Mitteln des Zivilrechts Geltung verschafft werden soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1990 - 1 BvR 26/84, juris Rn. 49), könnte sich nicht entfalten. - BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08
Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2025 - 2 U 30/23
Es handelt sich um eine den Beweis der subjektiven Voraussetzungen des § 138 Absatz 1 BGB erleichternde tatsächliche Vermutung, die den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils zulässt (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08, Rn. 16 f.). - BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95
Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2025 - 2 U 30/23
Die an das grobe Äquivalenzmissverhältnis anknüpfende Schlussfolgerung leitet sich aus dem Erfahrungssatz her, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not - oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligten hemmenden Umstand - zugestanden werden und auch der Begünstigte diese Erfahrung teilt (BGH…, Urteil vom 16. November 2022 - VIII ZR 436/21, juris Rn. 33; BGH, Urteil vom 21. März 1997 - V ZR 355/95, juris Rn. 12). - BGH, 24.05.1985 - V ZR 47/84
Sittenwidrigkeit - Wucherähnliches Rechtsgeschäft - Geschäftsabschlußangebot
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2025 - 2 U 30/23
Ein Geschäft verliert seinen wucherähnlichen Charakter nicht dadurch, dass das Anerbieten vom Übervorteilten ausgeht (BGH, Urteil vom 24. Mai 1985 - V ZR 47/84, juris Rn. 25). - BGH, 12.07.2013 - V ZR 4/12
Grundstückskaufvertrag: Stillschweigende Bevollmächtigung eines Vermittlers durch …
- BGH, 24.02.2016 - IV ZR 342/15
Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers beim persönlichen …
- BGH, 04.11.2011 - V ZR 82/11
Erwerb einer Eigentumswohnung durch den Testamentsvollstrecker: Hausgeldschulden …
- BGH, 23.05.2001 - IV ZR 64/00
Erwerb eines Nachlaßgrundstücks durch Miterben-Testamentsvollstrecker
- BGH, 15.04.2015 - XII ZB 534/14
Vergütung des Betreuers eines durch Behindertentestament begünstigten …
- BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71
Schenkungen des Testamentsvollstreckers
- BGH, 19.01.1989 - IX ZR 124/88
Bürgschaftsverpflichtung eines nahen Angehörigen des Kreditnehmers; Prüfung der …
- BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 353/87
Wirksamkeit von Verpflichtungsgeschäften eines Testamentsvollstreckers - …
- BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 36/81
Aufgaben und Stellung eines Testamensvollstreckers - Unentgeltliche Leistungen …
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