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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38607
OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13 (https://dejure.org/2013,38607)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.11.2013 - 2 U 46/13 (https://dejure.org/2013,38607)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. November 2013 - 2 U 46/13 (https://dejure.org/2013,38607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 5 Abs 1 GG, Art 12 GG, Art 14 GG, § 134 BGB, § 138 BGB
    Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines entgeltlichen Einspeisungsvertrages mit einem Breitbandkabelnetzbetreiber; Kontrahierungszwang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Zahlung einer Einspeisevergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Zahlung einer Einspeisevergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 30.07.2012)

    Umstrittene Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 568 (Ls.)
  • ZUM 2015, 63
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (25)

  • BGH, 19.03.1996 - KZR 1/95

    "Pay-TV-Durchleitung"; Pflicht des Inhabers eines Kabelnetzes zur Durchleitung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13
    Die dazu angeführte Entscheidung BGH NJW 1996, 2656 - Pay-TV-Durchleitung bezieht sich ohnehin auf einen Rechtszustand vor der UDRL 2002 und befasst sich, abgesehen von nicht bejahten Ansprüchen nach dem damaligen RStV (…vgl. BGH a.a.O. [juris Tz. 20] - Pay-TV-Durchleitung, offengelassen, ob Art. 5 GG einen Durchleitungsanspruch auszulösen vermag: a.a.O. [juris Tz. 21]), ausschließlich mit kartellrechtlichen Fragen (…vgl. auch Dörr a.a.O. 107).

    Rn. 160 Zudem gibt es auch neben der Unterschiedlichkeit in der Grundfunktion dieser Unternehmen als sachlichen Grund für eine abweichende Behandlung auch den in die gebotene Interessenabwägung (vgl. BGH GRUR 2005, 177 [juris Tz. 14] - Sparberaterin;… Bechtold a.a.O. § 19, 42;… Nothdurft a.a.O. § 20, 121; vgl. auch BGH GRUR 1996, 808 [juris Tz. 31] - Pay-TV-Durchleitung, dort zu diesem Tatbestand in § 26 Abs. 2 GWB ) einzustellenden weiteren Gesichtspunkt, dass die Klägerin das Programmangebot des Beklagten - anders als die Betreiber der Satelliten- oder terrestrischen Sendeanlagen - zu einem äußerst werthaltigen und für sie unverzichtbaren Produkt (Klägerin selbst I 133) als wesentlichen Bestandteil ihres Geschäftsmodells macht, damit Wertschöpfungen vornimmt und sich mit diesem Teil ihres Gesamtleistungspaketes in nennenswertem Umfang finanziert.

    Damit gilt auch fort, dass das Streben nach günstigen Konditionen sowohl auf Abnehmer- wie Anbieterseite als solches wettbewerbskonform ist; daraus, dass es im Einzelfall zu unterschiedlichen Bedingungen und Preisen geführt hat, kann nicht ohne weiteres ein Verstoß hergeleitet werden (so BGH GRUR 1996, 808 [juris Tz. 31] - Pay-TV-Durchleitung, noch zu § 26 Abs. 2 GWG [a.F.]).

    Soweit die Klägerin auf den Hinweis des Senats darauf und seine geplante Verfahrensbehandlung in Übereinstimmung mit der Vorgehensweise des Landgerichts Mannheim entgegengehalten hat, dass dieser Antrag dem im Verfahren BGH GRUR 1996, 808 - Pay-TV-Durchleitung entspreche und der BGH dort solche Rechtswegbedenken nicht gehegt habe, trägt dieser Einwand nicht.

  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13
    § 11 RStV umschreibt mit nachgerader Selbstverständlichkeit die Kernaufgabe solcher öffentlich-rechtlicher Einrichtungen (vgl. auch BVerfGE 78, 118 [juris Tz. 89]; E 119, 181 [juris Tz. 122]).

    Die Mittelausstattung muss nach Art und Umfang den jeweiligen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerecht werden (BVerfGE 119, 181 [juris Tz. 130]).

  • LG Mannheim, 19.04.2013 - 7 O 228/12

    Einspeisung und Verbreitung von öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen in …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13
    Rn. 129 § 19 RStV räumt der Rundfunkanstalt ersichtlich ein Ermessen ein, auf welchem technischen Wege sie ihrer Verbreitungspflicht nachkommen will (ebenso LG Mannheim U. v. 19.04.2013 - 7 O 228/12 Kart [B 23 = V 527 f, 541]; LG Bremen U. v. 11.07.2013 - 12 O 244/12 [B 26 = V 600 f, 611]).

    Die Klärung dieser öffentlich-rechtlichen Pflichtigkeit der Klägerin ist aber der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugewiesen (so zutreffend LG Mannheim B. v. 19.04.2013 - 7 O 228/12 Kart - B 45 = VI 861 bis 863; dort Verweisung an das Verwaltungsgericht Karlsruhe nach Verfahrensabtrennung insoweit).

  • LG Berlin, 30.04.2013 - 16 O 389/12

    Kabel Deutschland ./. rbb (Netzeinspeisungskosten)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13
    Auch § 13 Ziff. 3 (c) des Einspeisungsvertrages vom 27.02.2008 (K 9) belegt die Richtigkeit dieser Bewertung, da die Parteien dort selbst von der Kündbarkeit des Vertrages durch nur einen einzigen Programmgestalter ausgegangen sind (vgl. ebenso: LG München I U. v. 25.04.2013 - 17 HK O 16920/12 - B 24 [V 547 bis 574, dort 561]; LG Bremen U. v. 11.07.2013 - 12 O 244/12 - B 26 [V 600 bis 616, dort 608]; offengelassen in LG Berlin U. v. 30.04.2013 - 16 O 389/12 Kart - B 25 [V 575 bis 599, dort 587/588] = AfP 2013, 344, wenngleich auch dieser Auffassung zuneigend).

    § 52 d schafft keinen Entgeltanspruch der Klägerin, sondern sieht nur vor, wenn es zu Entgeltvereinbarungen kommt, welchen Anforderungen diese zu genügen haben (…Hain/Steffen/Wierny a.a.O. VI 712; so auch LG Berlin AfP 2013, 344 [juris Tz. 84]).

  • LG Bremen, 11.07.2013 - 12 O 244/12

    Kabel Deutschland verliert Prozess

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13
    Auch § 13 Ziff. 3 (c) des Einspeisungsvertrages vom 27.02.2008 (K 9) belegt die Richtigkeit dieser Bewertung, da die Parteien dort selbst von der Kündbarkeit des Vertrages durch nur einen einzigen Programmgestalter ausgegangen sind (vgl. ebenso: LG München I U. v. 25.04.2013 - 17 HK O 16920/12 - B 24 [V 547 bis 574, dort 561]; LG Bremen U. v. 11.07.2013 - 12 O 244/12 - B 26 [V 600 bis 616, dort 608]; offengelassen in LG Berlin U. v. 30.04.2013 - 16 O 389/12 Kart - B 25 [V 575 bis 599, dort 587/588] = AfP 2013, 344, wenngleich auch dieser Auffassung zuneigend).

    Rn. 129 § 19 RStV räumt der Rundfunkanstalt ersichtlich ein Ermessen ein, auf welchem technischen Wege sie ihrer Verbreitungspflicht nachkommen will (ebenso LG Mannheim U. v. 19.04.2013 - 7 O 228/12 Kart [B 23 = V 527 f, 541]; LG Bremen U. v. 11.07.2013 - 12 O 244/12 [B 26 = V 600 f, 611]).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13
    Begrenzungen der Eigentumsbefugnisse sind als Ausfluss der Sozialgebundenheit des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen (BVerfGE 100, 226, 241; BVerwG U. v. 26.06.2013 - C 1/12 [Tz. 19]).
  • EuGH, 22.01.2013 - C-283/11

    Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13
    Denn hinsichtlich der Basisversorgung mit Universaldiensten ist das Telekommunikationsgesetz also nicht nur aus europarechtlichen Gründen, sondern auch schon verfassungsrechtlich Ertrag der Erfüllung einer legislatorischen Pflichtaufgabe (…Cornils a.a.O. 13; vgl. auch Erwägungsgründe Nr. 13, 14, 37 und 44 zur UDRL; ferner EuGH EuZW 2013, 347 [Tz. 45 f] - Sky Österreich, dort zur Beschränkbarkeit der durch Art. 16 der Charta gewährleisteten Unternehmensfreiheit auch in Bezug auf Übertragungsrechte wegen Kurzberichterstattungsrechte Dritter).
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 162/11

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliche Anordnung an den …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13
    Dies wird von der Funktion des § 142 ZPO nicht gedeckt (BGH NZM 2013, 126 [Tz. 10]; B. v. 21.01.2010 - VI ZR 162/09 [Tz. 2]).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11

    Zum Verkauf einer im Staatseigentum stehenden Pipeline an WINGAS - Verstoß gegen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13
    Rn. 135 Auch soweit die Klägerin an unionsrechtliche Beihilfegrundsätze anknüpft (…I 42 und 43, insbes. Trute/Broemel a.a.O. 22 f), führt diese Sicht, dass die Gebührenfinanzierung der Rundfunkanstalten als Beihilfe, weil strukturelle Koppelung von unabhängiger Finanzierung und Erfüllung des Gemeinwohlauftrages, eine Technologieneutralität bedinge, mit der Verpflichtung, die Kabelnetzbetreiber gegenüber anderen Betreibern von Übertragungsinfrastrukturen nicht zu benachteiligen, in der langen argumentativen Verknüpfungskette schon daran vorbei, dass das Beihilferecht zwar einem Konkurrenten subjektive Rechte einräumt (BGHZ 196, 254 [Tz. 14] - CEPS-Pipeline; Z 188, 326 [Tz. 19 f] - Flughafen Hahn), nicht aber gegenüber jedermann, der von dem Einsatz der Beihilfe betroffen sein könnte, eine Schutzwirkung entfaltet (Rennert EuZW 2011, 576, 582;… vgl. auch Ladeur a.a.O. 942).
  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13
    Rn. 139 Darüber, dass der Beklagte unter den Unternehmensbegriff dieser Norm fällt (vgl. BGHZ 110, 371 [juris Tz. 35] - Sportübertragungen;… vgl. auch Bechtold, GWB, 7. Aufl. [2013], § 130, 9;… Stadler in Langen/Bunte a.a.O. § 130, 13), streiten die Parteien zu Recht selbst nicht.
  • BGH, 27.04.1999 - KZR 35/97

    Feuerwehrgeräte

  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite …

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03

    Sparberaterin

  • BGH, 21.01.2010 - VI ZR 162/09

    Umfang der Pflicht eines Gerichts zur Kenntnisnahme des Vorbringens der …

  • BGH, 08.11.2012 - IX ZB 120/11

    Rechtsbeschwerde im Vollstreckbarerklärungsverfahren für ein polnisches Urteil …

  • BGH, 12.09.2012 - IV ZR 189/11

    Lebensversicherung: Folgen der Unwirksamkeit einer Stornoabzugs-Klausel

  • BGH, 05.06.1997 - I ZB 42/96

    Rechtsweg für Streitigkeiten einer Therapeutin und einer KV über die Ausstellung …

  • OLG Dresden, 28.01.2003 - 14 U 1990/01

    Schiedsstellenverfahren; Kontrahierungszwang; Kabelweitersendung

  • OLG München, 14.02.2011 - 31 AR 15/11

    Zuständigkeitsbestimmung bei objektiver Klagehäufung

  • BGH, 20.11.1964 - KZR 3/64

    Diskriminierungsverbot

  • EuGH, 13.10.2011 - C-439/09

    Eine in einer selektiven Vertriebsvereinbarung enthaltene Klausel, die es den …

  • BGH, 08.02.2011 - II ZR 206/08

    Hilfsweise Erledigungserklärung im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess - Wella

  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 94/10

    Tintenpatrone II

  • LG Stuttgart, 20.03.2013 - 11 O 215/12
  • LG München I, 25.04.2013 - 17 HKO 16920/12
  • BGH, 16.06.2015 - KZR 83/13

    Entgelte für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und …

    Im Übrigen hat es die Berufung der Klägerin zurückgewiesen (OLG Stuttgart, ZUM 2015, 63).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 13 A 1348/15
    Rn. 143 vgl. § 87 Abs. 5 Urheberrechtsgesetz, dort ist geregelt, dass Sendeunternehmen und Kabelunternehmen gegenseitig verpflichtet sind, einen Vertrag über die Kabelweitersendung im Sinne des § 20 b Abs. 1 S. 1 zu angemessenen Bedingungen abzuschließen, sofern nicht ein die Ablehnung des Vertragsabschlusses sachlich recht-fertigender Grund besteht, s. hierzu auch OLG Stuttgart, Urteil vom 21. November 2013 - 2 U 46/13 -, juris, Rn. 117,.

    Rn. 188 Vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. März 2017 - VU-U (Kart) 15/13 -, juris, Rn. 95; a. A., noch vor Bekanntwerden der Gründe des Urteils des BGH im Verfahren KZR 30/14, OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Juni 2016 - 2 U 46/13 -, Urteilsabdruck S. 57, 62, n. v.

    Rn. 193 Vgl. BGH, Urteile vom 12. April 2016 - KZR 30/14 -, juris, Rn. 50; a. A., noch vor Bekanntwerden der Gründe des Urteils des BGH, OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Juni 2016 - 2 U 46/13 -, Urteilsabdruck S. 57, n. v.

    Rn. 198 Vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Juni 2016 - 2 U 46/13 -, Urteilsabdruck S. 50 f., n. v.

    Rn. 203 vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. März 2017 - VU-U (Kart) 15/13 -, juris, Rn. 84 ff.; dies jedoch bejahend OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Juni 2016 - 2 U 46/13 -, Urteilsabdruck S. 52, n. v.,.

    Rn. 206 vgl. zur sachlichen Vergleichsmarktbetrachtung (Vergleich mit den Zahlungen der Einspeiseentgelte der Privatsender an die Klägerinnen) OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Dezember 2016 - 6 U 31/13 (Kart.) -, Urteilsabdruck S. 34 ff., n. v.; angesichts der Monopolstellung der großen Kabelnetzbetreiber sowie der grundsätzlichen Unterschiede zwischen Privatsendern und öffentlich-rechtlichen Sendern hinsichtlich der Finanzierung und Aufgabenstellung erscheint zumindest fraglich, ob von einem Vergleichsmarkt ausgegangen werden kann, s. OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Juni 2016 - 2 U 46/13 -, Urteilsabdruck S. 46 ff., n. v.,.

    Rn. 208 so (vor Bekanntwerden der Gründe des Urteils des BGH im Verfahren KZR 30/14) OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Juni 2016 - 2 U 46/13 -, s. zusammenfassend Urteilsabdruck S. 62, n. v.; folgerichtig wurde dort ein kartellrechtlich begründeter Zahlungsanspruch dem Grunde nach festgestellt,.

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - U (Kart) 20/14

    Wirksamkeit des zwischen den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern und den …

    Rn. 209 Entgegen der Auffassung der Beklagten zu 2) bis 13) wie auch des Landgerichts - und des OLG Stuttgart im Grund- und Teilurteil vom 16. Juni 2016, Az. 2 U 46/13 (Anl. B 108 zum Schriftsatz der Landesrundfunkanstalten vom 17. März 2017) wie auch des OLG Karlsruhe im Urteil vom 29. Dezember 2016, Az. 4/14 (Anl. B 109 zum Schriftsatz der Landesrundfunkanstalten vom 17. März 2017) - bedurfte es keiner gemeinsamen Kündigung des Kooperationsvertrages nebst Zusatzvereinbarungen.

    Warum das Erfordernis autonomer Entscheidungen der Landesrundfunkanstalten bezüglich deren Einzelprogrammen als Grundlage der Kooperation deren Aufgabenerfüllung gefährden würde, ist weder dargetan noch sonst ersichtlich (vgl. auch OLG Stuttgart, Grund- und Teilurteil vom 16. Juni 2016, Az. 2 U 46/13, Anl. B 108 zum Schriftsatz der Landesrundfunkanstalten vom 17. März 2017, das allerdings zu Unrecht darauf abstellt, ob die Zahlung einer Einspeisevergütung die Aufgabenerfüllung gefährden würde).

    Diese erforderlichen Darlegungen hätten auch darauf einzugehen, dass - wie von den Klägerinnen vorgetragen (GA Bl. 39, 2229) - die Regionalgesellschaften den Fortfall des Entgelts für die Verbreitungsdienstleistungen durch eine Entgelterhöhung gegenüber den Kabelkunden kompensieren würden (vgl. auch Grund- und Teilurteil des OLG Stuttgart vom 16. Juni 2016, Az. 2 U 46/13, Anl. B 108 zum Schriftsatz der Landesrundfunkanstalten vom 17. März 2017).

    Dies ist so bereits in den Verfahren des OLG Stuttgart (Grund- und Teilurteil vom 16. Juni 2016, Az. 2 U 46/13, Anl. B 109 zum Schriftsatz der Landesrundfunkanstalten vom 17. März 2017) und OLG Karlsruhe (Urteil vom 29. Dezember 2016, Az. 6 U 4/14, Anl. B 109 zum Schriftsatz der Landesrundfunkanstalten vom 17. März 2017) festgestellt und im hier vorliegenden Verfahren wiederholt von den Klägerinnen beanstandet worden, die den Vortrag zudem bestritten haben.

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - U (Kart) 16/13

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers wegen der Einspeisung der Programme der …

    Angesichts dessen wäre zu erwarten, dass der Gesetzgeber nähere Vorgaben für ein solches Entgelt aufstellt, wenn er eine Entgeltlichkeit von Einspeiseleistungen der Kabelnetzbetreiber anordnen will (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil v. 21.11.2013 -2 U 46/13, Umdruck S. 25 [1.

    Angesichts dessen muss das öffentlich-rechtliche Programmangebot für neue Inhalte, Formate und Genres, aber auch für neue Verbreitungsformen offen bleiben (BVerfG, a.a.O., Rz. 130; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil v. 21.11.2013 -2 U 46/13, Umdruck S. 31 [1.

    Dieser genügen die Sender, sofern sie - wie hier - ihre Programmsignale den Kabelnetzbetreibern dergestalt zur Verfügung stellen, dass diese die Signale in ihre Netze einspeisen können (so auch OLG Stuttgart, Urteil v. 21.11.2013 -2 U 46/13, Umdruck S. 31 f. [zu 4.c) bb)] und OLG München, Urteil v. 28.11.2013 -U 2094/13 Kart, Rzn. 45 ff. -Einspeiseentgelt).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 15/13

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers gegen die öffentlich-rechtlichen …

    Angesichts dessen wäre zu erwarten, dass der Gesetzgeber bestimmte Vorgaben für ein solches Entgelt aufstellt, wenn er eine Entgeltlichkeit von Einspeiseleistungen der Kabelnetzbetreiber anordnen will (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil v. 21.11.2013 -2 U 46/13, Umdruck S. 25 [1.

    Angesichts dessen muss das öffentlich-rechtliche Programmangebot für neue Inhalte, Formate und Genres, aber auch für neue Verbreitungsformen offen bleiben (BVerfG, a.a.O., Rz. 130; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil v. 21.11.2013 - 2 U 46/13, Umdruck S. 31 [1.

    Dieser genügen die Sender, sofern sie -wie unstreitig der Fallihre Programmsignale den Kabelnetzbetreibern dergestalt zur Verfügung stellen, dass diese die Signale in ihre Netze einspeisen können (so auch OLG Stuttgart, Urteil v. 21.11.2013 - 2 U 46/13, Umdruck S. 31 f. [zu 4.c)bb)] und OLG München, Urteil v. 28.11.2013 - U 2094/13 Kart, Rz. 45 ff. -Einspeiseentgelt).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 2 E 10685/14

    Rechtsweg für Feststellung des sog. Must-Carry-Status eines privaten …

    Die Klägerinnen begehren nämlich insoweit in der Sache die Bestimmung der Reichweite der öffentlich-rechtlichen Must-Carry-Bestimmungen (vgl. Schütz/Schreiber, MMR 2013, 544 [546]; vgl. entspr. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 21. November 2013 - 2 U 46/13 -, S. 2 d. Umdrucks).

    Rn. 11 3. Da für den Klageantrag zu 1) und den Klageantrag zu 2) unterschiedliche Rechtswege zulässig sind, sind die Verfahren zu trennen und der Klageantrag zu 2) von dem Verwaltungsgericht Mainz unter neuem Aktenzeichen fortzuführen (vgl. VG Köln, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 6 K 2805/13 -, S. 2 d. Umdrucks; OLG Stuttgart, Urteil vom 21. November 2013 - 2 U 46/13 -, S. 2 d. Umdrucks).

  • OLG München, 28.11.2013 - U 2094/13

    Anspruch eines Kabelnetzbetreibers auf Zahlung einer Vergütung für die …

    Insbesondere bedarf es keiner Klärung mehr, ob der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten auch für den im ersten Rechtszug hilfsweise verfolgten Antrag Ziffer 1. d) eröffnet war (verneinend OLG Stuttgart, Urt. v. 21. November 2013 - 2 U 46/13, vorgelegt als Anl. B 46, dort S. 43 ff. UA).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 20.02.2014 - L 2 U 46/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5090
LSG Bayern, 20.02.2014 - L 2 U 46/13 (https://dejure.org/2014,5090)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.02.2014 - L 2 U 46/13 (https://dejure.org/2014,5090)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - L 2 U 46/13 (https://dejure.org/2014,5090)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Verletztenrente aus gesetzlichen Unfallversicherung; Unfall bei der Bewirtschaftung des eigenen landwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit als Besamungstechniker bei nicht feststehendem Vollbeweis

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verletztenrente aus gesetzlichen Unfallversicherung; Unfall bei der Bewirtschaftung des eigenen landwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit als Besamungstechniker bei nicht feststehendem Vollbeweis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 21/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Stützrente - Aufhebung - …

    Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2014 - L 2 U 46/13
    Aus dem Urteil des BSG vom 20.03.2007 Az. B 2 U 21/06 R ergebe sich, dass die Klärung des Vorliegens eines Stützrententatbestandes üblicherweise im Verfahren des zweiten Versicherungsfalls erfolge, wenn für den ersten Versicherungsfall mangels rentenberechtigender MdE noch keine verbindliche Feststellung der Höhe der MdE getroffen werden konnte.

    Dem Kläger ist darin zuzustimmen, dass die aus jenem Unfall resultierende MdE als Vorfrage im vorliegenden Verfahren inzidenter zu klären ist, da eine Bestimmung der MdE durch den den Unfall vom 06.02.2008 betreffenden Bescheid vom 26.03.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.06.2009 gerade nicht erfolgt ist, da Verletztenrente abgelehnt worden war (vgl. BSG, Urteil vom 20.03.2007 Az. B 2 U 21/06 R).

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2014 - L 2 U 46/13
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen ist keine Voraussetzung für die Anerkennung als Arbeitsunfall, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 31.01.2012 Az. B 2 U 2/11 R; Urteil vom 27.04.2010 Az. B 2 U 11/09 R).
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - stationäre Rehabilitation - …

    Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2014 - L 2 U 46/13
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen ist keine Voraussetzung für die Anerkennung als Arbeitsunfall, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 31.01.2012 Az. B 2 U 2/11 R; Urteil vom 27.04.2010 Az. B 2 U 11/09 R).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen - …

    Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2014 - L 2 U 46/13
    Zwar ist nicht ohne Weiteres den Erstangaben der Vorrang zu geben, da diesen kein höherer Beweiswert zukommt als späteren Angaben (BSG, Urteil vom 11.11.2003, Az.: B 2 U 41/02 R).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2014 - L 2 U 46/13
    Maßgeblich für die Zurechnung der unfallbringenden Verrichtung zu einer versicherten Tätigkeit ist die finale Handlungstendenz des Versicherten, soweit diese anhand objektiver Anhaltspunkte nachvollziehbar ist (BSG, SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).
  • SG Karlsruhe, 27.06.2019 - S 1 U 3579/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - …

    Zunächst misst sie den ersten Angaben des Klägers zum Unfallablauf, die unbefangen von rechtlichen Erwägungen erfolgte, regelmäßig einen höheren Beweiswert zu als hiervon abweichenden und erst in Kenntnis einer negativen Verwaltungsentscheidung gemachten Unfallangaben (so auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.4.1998 - L 5 U 92/97 - LSG Berlin-Brandenburg vom 31.05.2012 - L 3 U 198/09 -, Bay. LSG vom 20.02.2014 - L 2 U 46/13 - sowie LSG Baden-Württemberg vom 21.05.2015 - L 6 U 1053/15 - und vom 05.10.2017 - L 6 U 774/17 - ).
  • SG Karlsruhe, 27.06.2019 - S 1 U 3879/18

    Anerkennung von weiteren Gesundheitsstörungen im Bereich des linken Kniegelenks …

    Zunächst misst sie den ersten Angaben des Klägers zum Unfallablauf, die unbefangen von rechtlichen Erwägungen erfolgte, regelmäßig einen höheren Beweiswert zu als hiervon abweichenden und erst in Kenntnis einer negativen Verwaltungsentscheidung gemachten Unfallangaben (so auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.4.1998 - L 5 U 92/97 - LSG Berlin-Brandenburg vom 31.05.2012 - L 3 U 198/09 -, Bay. LSG vom 20.02.2014 - L 2 U 46/13 - sowie LSG Baden-Württemberg vom 21.05.2015 - L 6 U 1053/15 - und vom 05.10.2017 - L 6 U 774/17 - (jeweils juris)).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.06.2016 - 2 U 46/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,71586
OLG Stuttgart, 16.06.2016 - 2 U 46/13 (https://dejure.org/2016,71586)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.06.2016 - 2 U 46/13 (https://dejure.org/2016,71586)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 2 U 46/13 (https://dejure.org/2016,71586)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - U (Kart) 15/13

    Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers gegen die öffentlich-rechtlichen …

    Lediglich ergänzend hält der Senat fest, dass unter Gesichtspunkten der Gleichbehandlung das Marktverhalten der Beklagten mitnichten bereits gegenwärtig durch das von der Klägerin in diesem Zusammenhang bemühte (Grund- und Teil-) Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. Juni 2016 - 2 U 46/13 - determiniert wird.

    Rn. 89 Sachlich keinesfalls gerechtfertigt ist dagegen der von der Klägerin unter Bezugnahme auf das von ihr in diesem Zusammenhang bemühte Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. Juni 2016 - 2 U 46/13 - erwogene Ansatz, den Verbreitungsnutzen einer der Beklagten angeblich zugutekommenden Ersparnis von Kosten für eine "gedachte Eigenversorgung" der Kabelanschlusskunden der Klägerin zu entnehmen; dies hat der Senat bereits in der mündlichen Verhandlung vom 25. Januar 2017 angesprochen.

  • OLG Hamburg, 29.03.2018 - 3 U 132/14

    Einspeisevergütung - Schadenersatzklage eines Kabelnetzbetreibers wegen der …

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung werden dazu unterschiedliche Ansätze verfolgt (vgl. OLG Stuttgart, Grund- und Teil-Urt. v. 16.06.2016, 2 U 46/13;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.12.2016, 6 U 4/14 (Kart) - Anlage B 47;… Urt. v. 29.12.2016, 6 U 61/13 (Kart), NZKart 2017, 485 - Einspeisung von Fernsehprogrammsignalen III;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.03.2017, VI- U (Kart) 15/13, CR 2017, 553).

    Rn. 201 Die Darlegungs- und Beweislast für ein Überwiegen des Verbreitungs- gegenüber dem Verfügbarkeitsnutzen liegt bei der Klägerin (vgl. OLG Düsseldorf, CR 2017, 553, juris Rn. 79; OLG Stuttgart, Grund- und Teil-Urt. v. 16.06.2016, 2 U 46/13, unter C. 3. c) aa), UA Seite 48).

  • LG Köln, 31.08.2017 - 88 O (Kart) 90/12

    Zahlungsanspruch eines Netzbetreibers bzgl. sog. Einspeiseentgelte für die …

    Rn. 44 Wegen der Probleme der Ermittlung der Schadenshöhe verweist die Klägerin auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 16.6.2016 - 2 U 46/13 - (Anlage K 24), das im Wege eines Grund- und Teilurteils entsprechend des gestellten Hilfsantrags entschieden habe.
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Rechtsprechung
   BSG, 08.05.2013 - B 2 U 46/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13311
BSG, 08.05.2013 - B 2 U 46/13 B (https://dejure.org/2013,13311)
BSG, Entscheidung vom 08.05.2013 - B 2 U 46/13 B (https://dejure.org/2013,13311)
BSG, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - B 2 U 46/13 B (https://dejure.org/2013,13311)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Nichtannahmebeschluss: Reichweite der Begründungserleichterungen für …

    Auszug aus BSG, 08.05.2013 - B 2 U 46/13 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.08.2013 - 2 U 46/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19703
OLG Oldenburg, 13.08.2013 - 2 U 46/13 (https://dejure.org/2013,19703)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.08.2013 - 2 U 46/13 (https://dejure.org/2013,19703)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. August 2013 - 2 U 46/13 (https://dejure.org/2013,19703)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erhaltenen Barzahlungen eines Pfarrers

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
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