Rechtsprechung
| KG, 23.09.2025 - 2 U 52/25 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 38 GmbHG, § 520 Abs 2 ZPO, § 935 ZPO, § 940 ZPO
Einstweilige Verfügung gegen abberufenen Gesellschafter-Geschäftsführer: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit - Betriebs-Berater
Einstweilige Verfügung gegen abberufenen Gesellschafter-Geschäftsführer - Selbstwiderlegung der Dringlichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Untersagung der weiteren Geschäftsführung gegenüber abberufenem Gesellschafter-Geschäftsführer
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Abberufung, Abberufung des Fremdgeschäftsführers, Abberufung des Fremdgeschäftsführers Abberufung des Geschäftsführers, einstweilige Verfügung, einstweilige Verfügung bei Abberufung, einstweilige Verfügung zur Sicherung der Geschäftsführerstellung, einstweiliger ...
Verfahrensgang
- LG Berlin II, 22.05.2025 - 104 O 48/25
- LG Berlin, 22.05.2025 - 104 O 48/25
- LG Berlin, 05.06.2025 - 104 O 48/25
- KG, 23.09.2025 - 2 U 52/25
Papierfundstellen
- ZIP 2025, 2687
- NZG 2025, 1672
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (22)
- OLG Nürnberg, 06.07.2023 - 3 U 889/23
Selbstwiderlegung des Eilbedürfnisses bei einem auf Verletzung von …
Auszug aus KG, 23.09.2025 - 2 U 52/25
Das ist unter anderem der Fall, wenn der Antragsteller die Berufungsbegründungsfrist nicht unerheblich verlängern lässt und die Verlängerung weitgehend oder vollständig ausnutzt (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 17.02.2025 - 13 U 67/24, GRUR-RS 2025, 3410 Rn. 5 f.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.07.2023 - 3 U 889/23 -, juris Rn. 13; KG…, Beschluss vom 11.05.2021 - 8 U 1153/20 -, juris Rn. 25 ; OLG Dresden…, Beschluss vom 06.03.2018 - 4 U 1675/17, NJW-RR 2018, 1135 (1136) Rn. 7; OLG München…, Urteil vom 30.06.2016 - 6 U 531/16, GRUR-RR 2016, 499 (505) Rn. 79;… Drescher, in Münchener Kommentar zur ZPO, 7. Auflage (2025), § 935 Rn. 22;… Elzer/Mayer, in BeckOK, ZPO, 57. Edition, Stand 01.07.2025, § 935 Rn. 103a).Im Übrigen kann die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zur Dringlichkeitsschädlichkeit bei Ausschöpfung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist allgemein als bekannt vorausgesetzt werden (OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.07.2023 - 3 U 889/23 -, juris Rn. 18).".
Die Voraussetzungen dafür sind außergewöhnlich hoch (OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.07.2023 - 3 U 889/23, GRUR-RR 2024, 225, (226) Rn. 4).
- OLG Dresden, 06.03.2018 - 4 U 1675/17
Dringlichkeit einer auf presserechtliche Unterlassungsansprüche gestützten …
Auszug aus KG, 23.09.2025 - 2 U 52/25
Das ist unter anderem der Fall, wenn der Antragsteller die Berufungsbegründungsfrist nicht unerheblich verlängern lässt und die Verlängerung weitgehend oder vollständig ausnutzt (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 17.02.2025 - 13 U 67/24, GRUR-RS 2025, 3410 Rn. 5 f.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 06.07.2023 - 3 U 889/23 -, juris Rn. 13; KG…, Beschluss vom 11.05.2021 - 8 U 1153/20 -, juris Rn. 25 ; OLG Dresden, Beschluss vom 06.03.2018 - 4 U 1675/17, NJW-RR 2018, 1135 (1136) Rn. 7; OLG München…, Urteil vom 30.06.2016 - 6 U 531/16, GRUR-RR 2016, 499 (505) Rn. 79;… Drescher, in Münchener Kommentar zur ZPO, 7. Auflage (2025), § 935 Rn. 22;… Elzer/Mayer, in BeckOK, ZPO, 57. Edition, Stand 01.07.2025, § 935 Rn. 103a).Die für die Berufungsbegründung im Wesentlichen relevante Darlegung von Rechtsfragen ist von einem Rechtsanwalt gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Kommentaren oder juristischen Informationssystemen regelmäßig innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist zu leisten, insbesondere bedurfte es hierfür keiner Rücksprache mit der Mandantschaft oder der Einholung ergänzender Informationen (vgl. nur OLG Dresden, Beschluss vom 06.03.2018 - 4 U 1675/17, NJW-RR 2018, 1135 (1136) Rn. 8).
Innerhalb der bis dahin laufenden zwei Monate wäre es ohne Weiteres möglich gewesen, diesen vorhersehbaren Umständen und etwaigen zeitlichen Engpässen Rechnung zu tragen (vgl. nur OLG Dresden, Beschluss vom 06.03.2018 - 4 U 1675/17, NJW-RR 2018, 1135 (1136) Rn. 8).
- OLG Celle, 17.02.2025 - 13 U 67/24
Verfügungsgrund; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung; Verlängerung der …
Auszug aus KG, 23.09.2025 - 2 U 52/25
Von ihm verursachte Verfahrensverzögerungen bei der Erwirkung der einstweiligen Verfügung lassen regelmäßig darauf schließen, dass ihm die Sache nicht so eilig ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17.02.2025 - 13 U 67/24, GRUR-RS 2025, 3410 Rn. 5 f.;… Drescher, in Münchener Kommentar zur ZPO, 7. Auflage (2025), § 935 Rn. 18).Das ist unter anderem der Fall, wenn der Antragsteller die Berufungsbegründungsfrist nicht unerheblich verlängern lässt und die Verlängerung weitgehend oder vollständig ausnutzt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17.02.2025 - 13 U 67/24, GRUR-RS 2025, 3410 Rn. 5 f.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 06.07.2023 - 3 U 889/23 -, juris Rn. 13; KG…, Beschluss vom 11.05.2021 - 8 U 1153/20 -, juris Rn. 25 ; OLG Dresden…, Beschluss vom 06.03.2018 - 4 U 1675/17, NJW-RR 2018, 1135 (1136) Rn. 7; OLG München…, Urteil vom 30.06.2016 - 6 U 531/16, GRUR-RR 2016, 499 (505) Rn. 79;… Drescher, in Münchener Kommentar zur ZPO, 7. Auflage (2025), § 935 Rn. 22;… Elzer/Mayer, in BeckOK, ZPO, 57. Edition, Stand 01.07.2025, § 935 Rn. 103a).
Dass eine Fristverlängerung für die Berufungsbegründungsfrist antragsgemäß gewährt wurde, steht der Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung nicht entgegen (OLG Celle, Beschluss vom 17.02.2025 - 13 U 67/24, GRUR-RS 2025, 3410 Rn. 6).
- KG, 11.05.2021 - 8 U 1153/20
Vormerkung: Widerlegung von Verfügungsgrund bei Antrag auf Verlängerung der …
Auszug aus KG, 23.09.2025 - 2 U 52/25
Das ist unter anderem der Fall, wenn der Antragsteller die Berufungsbegründungsfrist nicht unerheblich verlängern lässt und die Verlängerung weitgehend oder vollständig ausnutzt (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 17.02.2025 - 13 U 67/24, GRUR-RS 2025, 3410 Rn. 5 f.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 06.07.2023 - 3 U 889/23 -, juris Rn. 13; KG, Beschluss vom 11.05.2021 - 8 U 1153/20 -, juris Rn. 25 ; OLG Dresden…, Beschluss vom 06.03.2018 - 4 U 1675/17, NJW-RR 2018, 1135 (1136) Rn. 7; OLG München…, Urteil vom 30.06.2016 - 6 U 531/16, GRUR-RR 2016, 499 (505) Rn. 79;… Drescher, in Münchener Kommentar zur ZPO, 7. Auflage (2025), § 935 Rn. 22;… Elzer/Mayer, in BeckOK, ZPO, 57. Edition, Stand 01.07.2025, § 935 Rn. 103a).Beantragt er allerdings ohne Vorliegen triftiger Gründe, die Berufungsbegründung um einen mehr als bloß unerheblichen Zeitraum von wenigen Tagen zu verlängern, und nutzt er die gewährte Verlängerung sodann aus, gibt der Antragsteller damit im Allgemeinen zu erkennen, dass es ihm mit der Verfolgung der reklamierten Ansprüche nicht dringlich ist (KG, Beschluss vom 11.05.2021 - 8 U 1153/20 -, juris Rn. 25 ; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30.09.2014 - I-23 U 7/14 -, juris Rn. 4).
Denn die gesetzliche Frist des § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO reicht im Regelfall aus, um zu entscheiden, ob und wie die Berufung begründet werden soll (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 31), so dass ein Verstoß gegen das grundrechtlich geschützte Recht auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz sowie gegen § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht gegeben ist (KG, Beschluss vom 11.05.2021 - 8 U 1153/20 -, juris Rn. 25 ).
- OLG Düsseldorf, 25.06.2026 - 2 U 30/25
Kindersitz III
Auszug aus KG, 23.09.2025 - 2 U 52/25
Zugleich machte er geltend, in dem Verfahren 2 U 30/25 sei dem Verfügungsbeklagten ebenfalls eine entsprechende Fristverlängerung gewährt worden.Rn. 28 Etwas anderes konnte die Verfügungsklägerin auch nicht aus den Äußerungen des Senats in dem Verfahren 2 U 30/25 schließen.
- OLG Düsseldorf, 30.09.2014 - 23 U 7/14
Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur …
Auszug aus KG, 23.09.2025 - 2 U 52/25
Beantragt er allerdings ohne Vorliegen triftiger Gründe, die Berufungsbegründung um einen mehr als bloß unerheblichen Zeitraum von wenigen Tagen zu verlängern, und nutzt er die gewährte Verlängerung sodann aus, gibt der Antragsteller damit im Allgemeinen zu erkennen, dass es ihm mit der Verfolgung der reklamierten Ansprüche nicht dringlich ist (KG…, Beschluss vom 11.05.2021 - 8 U 1153/20 -, juris Rn. 25 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2014 - I-23 U 7/14 -, juris Rn. 4).Denn im Zeitpunkt der Verlängerungsentscheidung ist noch offen, ob und in welchem Umfang die verlängerte Frist ausgeschöpft wird und welche - ggf. nicht dringlichkeitsschädliche - Gründe dafür bestehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2014 - I-23 U 7/14 -, juris Rn. 7).
- OLG Düsseldorf, 17.07.2025 - 2 U 33/25
Pharmazeutische Zusammensetzung zur Verwendung bei der Behandlung Multipler …
Auszug aus KG, 23.09.2025 - 2 U 52/25
Der Senat kann dahinstehen lassen, ob - wofür im Hinblick auf die in dem Parallelverfahren bereits ergangene Entscheidung des Senats vom 31.07.2025 (2 U 33/25) alles spricht - das Landgericht zu Recht angenommen hat, dass die Verfügungsklägerin einen Verfügungsanspruch nicht glaubhaft gemacht hat.Soweit der Senat dort angemerkt hat, vorbehaltlich der Anhörung der Gegenseite einer erneuten Verlängerung positiv gegenüber zu stehen, hat er diese vorläufige Einschätzung damit begründet, dass die Angelegenheit angesichts der zwischenzeitlichen Entwicklung und seiner Positionierung in den Sachen 2 U 3/25 und 2 U 33/25 jedenfalls nicht mehr gesteigert eilbedürftig erscheint.
- OLG München, 08.08.2019 - 29 W 940/19
Dringlichkeitsschädliches Verhalten im Verfügungsverfahren
Auszug aus KG, 23.09.2025 - 2 U 52/25
Dringlichkeitsschädliche Auswirkungen auf den Verfügungsgrund entfalten nicht nur Verhaltensweisen vor Antragstellung, sondern auch solche während des bereits anhängigen Verfahrens (vgl. OLG München, Beschluss vom 08.08.2019 - 29 W 940/19, GRUR-RR 2019, 443 (444) Rn. 17), einschließlich des Rechtsmittelverfahrens.Er kann sich mit Blick auf eintretende Verzögerungen nicht auf eine starke berufliche Belastung wegen anderer Mandate oder auf seine urlaubsbedingte Abwesenheit berufen (vgl. OLG München, Beschluss vom 08.08.2019 - 29 W 940/19, GRUR-RR 2019, 443 (444) Rn. 17).
- BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 69/16
Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in die …
Auszug aus KG, 23.09.2025 - 2 U 52/25
Während die erstmalige Fristverlängerung der Berufungsbegründungsfrist gemäß § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO an keine hohen Anforderungen - ausreichend sind erhebliche Gründe, etwa die Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten - geknüpft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 (2043) Rn. 12), sind im einstweiligen Rechtsschutz deutlich höhere Anforderungen zu stellen, damit eine vom Antragsteller verursachte Verfahrensverzögerung die Dringlichkeit nicht widerlegt und damit den Verfügungsgrund entfallen lässt. - OLG Nürnberg, 21.07.2023 - 3 U 889/23
Selbstwiderlegung des Eilbedürfnisses bei auf Verletzung von …
Auszug aus KG, 23.09.2025 - 2 U 52/25
Die Voraussetzungen dafür sind außergewöhnlich hoch (OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.07.2023 - 3 U 889/23, GRUR-RR 2024, 225, (226) Rn. 4). - OLG Koblenz, 08.07.2025 - 9 U 443/25
Vorliegen von irreführenden Spitzenstellungsangaben bei einer Werbung für …
- OLG Nürnberg, 24.10.2023 - 3 U 965/23
Dringlichkeitsverlust bei Ausschöpfen der gesetzlichen Berufungseinlegungs- und …
- KG, 16.04.2009 - 8 U 249/08
Einstweilige Verfügung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit
- OLG Stuttgart, 26.10.2005 - 14 U 50/05
GmbH: Verbraucherinsolvenz des Geschäftsführers als wichtiger Grund zur …
- OLG Hamm, 27.11.2019 - 8 U 69/19
Einstweilige Verfügung; Gesellschafterliste, transmortale Vollmacht, …
- OLG München, 30.06.2016 - 6 U 531/16
Verkaufsaktion für Brillenfassungen
- KG, 14.08.2023 - 5 W 117/23
Streitwert-Taktik - Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung durch …
- OLG Nürnberg, 07.11.2017 - 3 U 1206/17
Selbstwiderlegung der Eilbedürftigkeit im einstweiligen Rechtsschutz
- OLG München, 22.10.2009 - 23 U 3430/09
Einstweilige Verfügung: Anspruch eines "hinausgeworfenen" Geschäftsführers einer …
- OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 20 U 74/02
Eilbedürfnis für wettbewerbsrechtliche Untersagungsverfügung bei Verlängerung der …
- OLG Karlsruhe, 18.12.2020 - 14 U 124/19
Presserechtlicher Unterlassungsanspruch: Identifizierbarkeit einer Erzieherin
- OLG Jena, 21.10.1998 - 4 U 945/98
Erlass einer einstweiligen Verfügung ; Abberufung eines Geschäftsführers
- KG, 12.01.2026 - 2 U 74/25
Einstweiliger Rechtsschutz: Selbstwiderlegung des Verfügungsgrundes
Die Grundsätze der Selbstwiderlegung sind zwar im Wettbewerbsrecht entwickelt worden, enthalten aber einen verallgemeinerungsfähigen Ausschlussgedanken hinsichtlich des Verfügungsgrundes, der nach allgemeiner Auffassung in anderen Rechtsgebieten entsprechend gilt (Senat, Beschluss vom 23. September 2025 - 2 U 52/25 , NZG 2025, 1672 Rn. 15 ff.; KG…, Beschluss vom 14. August 2023 - 5 W 117/23 , GRUR 2023, 1565 Rn. 9 ff.;… MüKoZPO/Drescher, 7. Aufl. 2025, § 935 Rn. 18 m. w. N.).Das hierin liegende Verschulden ihrer Prozessbevollmächtigten ist der Verfügungsklägerin auch im Hinblick auf die hieraus resultierende Rechtsfolge einer Selbstwiderlegung des Verfügungsgrundes nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (Senat, Beschluss vom 23. September 2025 - 2 U 52/25 , NZG 2025, 1672 Rn. 18 ; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 3. November 2025 - 3 U 97/25, juris Rn. 7; KG, Beschluss vom 30. Juni 2025 - 7 W 3/25 , BauR 2025, 1858 ).
- OLG Stuttgart, 02.02.2026 - 14 U 30/25 Rn. 49 2. Eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit des erstinstanzlichen Urteils ist nicht veranlasst (vgl. OLG Rostock…, Beschluss vom 22.11.2019 - 2 U 9/19, juris Rn. 22; KG, Beschluss vom 23.09.2025 - 2 U 52/25, juris Rn. 35), da der Beschluss des Senats gemäß §§ 522 Abs. 3, 542 Abs. 2 Satz 1, 574 Abs. 1 Satz 2 ZPO unmittelbar rechtskräftig wird und daher auch aus dem damit ebenfalls rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteil ohne Sicherheitsleistung vollstreckt werden kann, ohne dass es eines gesonderten Ausspruchs (analog § 708 Nr. 10 ZPO) bedarf.
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2025 - 1 S 184/25
Stiftungsrechtliche Untersagungsverfügung; Abberufung eines Organmitglieds einer …
Die Stiftung kann bei den Zivilgerichten den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen, die dem abberufenen Vorstandsmitglied einstweilen die weitere Tätigkeit als Vorstand und die Vertretung der Stiftung untersagt (so einhellige Auffassung für den Geschäftsführer einer GmbH: KG Berlin, Beschl. v. 23.09.2025 - 2 U 52/25 - juris Rn. 15;… OLG Hamm, Urt. v. 27.11.2019 - I-8 U 69/19 - juris Rn. 97;… OLG München, Urt. v. 25.05.2023 - 23 W 354/23 e - juris Rn. 65 ff.;… OLG Stuttgart, Urt. v. 26.10.2005 - 14 U 50/05 - juris Rn. 26; jeweils m.w.N.;… Altmeppen, in: ders., GmbHG, 11. Aufl., § 38 Rn. 65 ff.;… Stephan/Tieves, in: MüKo GmbhG, 5. Aufl., § 38 Rn. 170 und 174 ff.).
- KG, 07.09.2026 - 2 W 51/26
Einstweiliger Rechtsschutz bei der Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen: …
Die Grundsätze der Selbstwiderlegung sind zwar im Wettbewerbsrecht entwickelt worden, enthalten aber einen verallgemeinerungsfähigen Ausschlussgedanken hinsichtlich des Verfügungsgrundes, der nach allgemeiner Auffassung in anderen Rechtsgebieten entsprechend gilt (Senat, Beschluss vom 23. September 2025 - 2 U 52/25 , NZG 2025, 1672 Rn. 15 ff.; KG…, Beschluss vom 14. August 2023 - 5 W 117/23 , GRUR 2023, 1565 Rn. 9 ff.;… MüKoZPO/Drescher, 7. Aufl. 2025, § 935 Rn. 18 m. w. N.). - OLG Brandenburg, 25.06.2026 - 5 W 73/26
Vorliegen eines eilbedürftigen Regelungsbedürfnisses im Wege des einstweiligen …
Der Antragsteller hat insofern alles in seiner Macht Stehende zu tun, um einen möglichst baldigen Erlass der einstweiligen Verfügung zu erreichen (…vgl. OLG Celle 17. Februar 2025, Az. 13 U 67/24, GRUR-RS 2025, 3410 Rn. 5 f.; KG, Beschluss vom 23. September 2025, Az. 2 U 52/25, NZG 2025, 1672;… MüKoZPO/Drescher, 7. Aufl. 2025, ZPO § 935 Rn. 18). - KG, 27.04.2026 - 24 U 6/26
Sarah Maria Sander
Rn. 58 Der Verfügungskläger darf zwar die gesetzlichen Fristen für die Einlegung und Begründung der Berufung ausschöpfen, ohne dass hierdurch die Eilbedürftigkeit in Frage gestellt wird (KG, Beschluss vom 23. September 2025 - 2 U 52/25 -, Rn. 18 , juris).
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Rechtsprechung
| BSG, 13.08.2025 - B 2 U 52/25 B |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 25.05.2019 - S 13 U 5005/19
- SG Würzburg, 25.09.2019 - S 13 U 5005/19
- LSG Bayern, 30.01.2025 - L 17 U 324/19
- BSG, 13.08.2025 - B 2 U 52/25 B
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10
Nichtannahmebeschluss: Reichweite der Begründungserleichterungen für …
Auszug aus BSG, 13.08.2025 - B 2 U 52/25 B
Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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