Rechtsprechung
| KG, 12.01.2026 - 2 U 74/25 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 34 GmbHG, § 929 ZPO, § 935 ZPO, § 940 ZPO
Einstweiliger Rechtsschutz: Selbstwiderlegung des Verfügungsgrundes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 522 Abs. 2 ; ZPO § 929
Erfolglose Berufung wegen rechtmäßiger Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Weiterbehandlung als Gesellschafter mangels erforderlichem Verfügungsgrund; Grundsätze der Selbstwiderlegung; Widerlegung desVerfügungsgrunds für einen ...
Verfahrensgang
- LG Berlin II, 12.08.2025 - 103 O 6/25
- LG Berlin II, 12.08.2025 - 103 O 66/25
- LG Berlin, 12.08.2025 - 103 O 66/25
- KG, 12.01.2026 - 2 U 74/25
Papierfundstellen
- NZG 2026, 557
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- KG, 19.05.2025 - 2 U 15/25
Unbefristeter Bad Leaver Event bei Abberufung als Geschäftsführer wegen eines …
Auszug aus KG, 12.01.2026 - 2 U 74/25
Für den hier vorliegenden Fall, in dem die Beteiligten um die Wirksamkeit einer Zwangsabtretung auf der Grundlage einer Vesting-Vereinbarung streiten, gilt dies entsprechend (vgl. so bereits Senat, Urteil vom 19. Mai 2025 - 2 U 15/25 , NZG 2025, 932 Rn. 43 ).Rn. 7 Nichts anderes kann in dem vorliegenden Fall gelten, in dem die anwaltlich vertretene Verfügungsklägerin die durch den Senat erlassene Urteilsverfügung vom 19. Mai 2025 - 2 U 15/25 - lediglich der Verfügungsbeklagten selbst und entgegen § 172 Abs. 1 ZPO nicht deren Prozessbevollmächtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 1998 - 20 U 13/98, NJW-RR 1999, 795; Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 46. Auf.
Auf ihre Berufung hat der Senat die Verfügung sodann mit einem Urteil vom 19. Mai 2025 - 2 U 15/25 - antragsgemäß erlassen.
Insbesondere steht die in dem angefochtenen Urteil vertretene Rechtsauffassung entgegen dem Berufungsvorbringen nicht in Widerspruch mit der Entscheidung des Senats vom 19. Mai 2025 - 2 U 15/25 in dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren.
Dies gilt umso mehr, als die in dem Shareholder Agreement der Parteien vereinbarte Regelung, wonach eine Abberufung des Herrn X zwingend zum Verlust der von ihm mittelbar über die Verfügungsklägerin gehaltenen Geschäftsanteile führen soll, unwirksam sein dürfte, wie der Senat in seinem Urteil vom 19. Mai 2025 - 2 U 15/25 (vgl. NZG 2025, 932 Rn. 19 ff.) näher begründet hat.
Aufgrund der Angaben der Parteien in dem vorangegangenen Verfahren 2 U 15/25 schätzt der Senat diesen Wert auf ca. 1,5 Mio. Euro.
- KG, 30.01.2014 - 22 W 44/13
Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs: Eilbedürftigkeit eines Antrags …
Auszug aus KG, 12.01.2026 - 2 U 74/25
Denn mit Rücksicht auf den Eilcharakter werden im einstweiligen Verfügungsverfahren zum einen geringere Anforderungen an die Beweisführung gestellt und zum anderen die Beweismittel beschränkt, weil nach §§ 920 Abs. 2, 936 ZPO i. V. m. § 294 ZPO Glaubhaftmachung genügt und lediglich präsente Beweismittel zu berücksichtigen sind (vgl. KG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 22 W 44/13 , juris Rn. 7 ).Rn. 9 Ausgehend von diesen Erwägungen ist anerkannt, dass auch eine verzögerte Erhebung der Klage in der Hauptsache zu einer Widerlegung des für den Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendigen Verfügungsgrundes führen kann (KG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 22 W 44/13 , juris Rn. 7 ; OLG Hamm…, Urteil vom 6. September 2010 - 5 U 38/10, juris Rn. 31; OLG Köln, Urteil vom 5. Juli 1999 - 16 U 3/99, OLGR Köln 1999, 416;… Anders/Gehle/Becker, ZPO, 84 Aufl. 2026, § 940 Rn. 12).
- KG, 23.09.2025 - 2 U 52/25
Einstweilige Verfügung gegen abberufenen Gesellschafter-Geschäftsführer: …
Auszug aus KG, 12.01.2026 - 2 U 74/25
Die Grundsätze der Selbstwiderlegung sind zwar im Wettbewerbsrecht entwickelt worden, enthalten aber einen verallgemeinerungsfähigen Ausschlussgedanken hinsichtlich des Verfügungsgrundes, der nach allgemeiner Auffassung in anderen Rechtsgebieten entsprechend gilt (Senat, Beschluss vom 23. September 2025 - 2 U 52/25 , NZG 2025, 1672 Rn. 15 ff.; KG…, Beschluss vom 14. August 2023 - 5 W 117/23 , GRUR 2023, 1565 Rn. 9 ff.;… MüKoZPO/Drescher, 7. Aufl. 2025, § 935 Rn. 18 m. w. N.).Das hierin liegende Verschulden ihrer Prozessbevollmächtigten ist der Verfügungsklägerin auch im Hinblick auf die hieraus resultierende Rechtsfolge einer Selbstwiderlegung des Verfügungsgrundes nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (Senat, Beschluss vom 23. September 2025 - 2 U 52/25 , NZG 2025, 1672 Rn. 18 ; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 3. November 2025 - 3 U 97/25, juris Rn. 7; KG, Beschluss vom 30. Juni 2025 - 7 W 3/25 , BauR 2025, 1858 ).
- OLG Köln, 05.07.1999 - 16 U 3/99
Verlust der Dringlichkeit im Prozeß
Auszug aus KG, 12.01.2026 - 2 U 74/25
Rn. 9 Ausgehend von diesen Erwägungen ist anerkannt, dass auch eine verzögerte Erhebung der Klage in der Hauptsache zu einer Widerlegung des für den Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendigen Verfügungsgrundes führen kann (KG…, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 22 W 44/13 , juris Rn. 7 ; OLG Hamm…, Urteil vom 6. September 2010 - 5 U 38/10, juris Rn. 31; OLG Köln, Urteil vom 5. Juli 1999 - 16 U 3/99, OLGR Köln 1999, 416;… Anders/Gehle/Becker, ZPO, 84 Aufl. 2026, § 940 Rn. 12).In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist insoweit bereits ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten als dringlichkeitsschädlich angesehen worden (OLG Köln, Urteil vom 5. Juli 1999 - 16 U 3/99, OLGR Köln 1999, 416).
- BGH, 08.03.2022 - II ZR 51/21
Gesellschafterbeschlüsse über einen Gesellschafterausschluss und eine …
Auszug aus KG, 12.01.2026 - 2 U 74/25
Bei einem Streit um die Ausschließung eines Gesellschafters ist für die Bemessung des Streitwerts grundsätzlich der Verkehrswert der betroffenen Gesellschaftsanteile maßgebend (BGH, Beschluss vom 8. März 2022 - II ZR 51/21, GmbHR 2022, 537;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2026, § 3 Rn. 16.83). - BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17
GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach …
Auszug aus KG, 12.01.2026 - 2 U 74/25
Rn. 3 1. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein von einer Zwangseinziehung seiner Geschäftsanteile betroffener Gesellschafter davor geschützt werden muss, dass die übrigen Gesellschafter bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache das Unternehmen nach ihrem Belieben umgestalten und er hierdurch nicht wiedergutzumachende Nachteile erleidet, weshalb ein Verfügungsgrund für die Untersagung der Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste und/oder eine auf die vorläufige Weiterbehandlung als Gesellschafter gerichtete einstweilige Verfügung grundsätzlich zu bejahen ist (BGH, Urteil vom 2. Juli 2019 - II ZR 406/17, BGHZ 222, 323 Rn. 38; OLG München, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 7 W 186/22, NZG 2022, 564 [565]. - OLG Frankfurt, 03.11.2025 - 3 U 97/25
Selbstwiderlegung der Dringlichkeit
Auszug aus KG, 12.01.2026 - 2 U 74/25
Das hierin liegende Verschulden ihrer Prozessbevollmächtigten ist der Verfügungsklägerin auch im Hinblick auf die hieraus resultierende Rechtsfolge einer Selbstwiderlegung des Verfügungsgrundes nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (Senat…, Beschluss vom 23. September 2025 - 2 U 52/25 , NZG 2025, 1672 Rn. 18 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. November 2025 - 3 U 97/25, juris Rn. 7; KG, Beschluss vom 30. Juni 2025 - 7 W 3/25 , BauR 2025, 1858 ). - KG, 17.10.2014 - 5 U 63/14
Aufhebung der Einstweiligen Verfügung gegen Uber
Auszug aus KG, 12.01.2026 - 2 U 74/25
Rn. 6 a. Versäumt ein Antragsteller die rechtzeitige Vollziehung (§ 929 ZPO) einer von ihm erwirkten einstweiligen Verfügung, führt dies regelmäßig dazu, dass der Verfügungsgrund für einen erneuten Antrag mit gleichem Inhalt als widerlegt anzusehen ist (Senat, Beschluss vom 7. Juni 2024 - 2 W 10/24 , juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 4. Mai 2023 - I-16 U 263/22, juris Rn. 42 ff.; KG, Urteil vom 17. Oktober 2014 - 5 U 63/14, GRUR-RR 2015, 181 [182 f.]; OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2012 - 5 W 42/12, MDR 2013, 116;… MüKoZPO/Drescher, 7. Aufl. 2025, § 935 Rn. 22). - KG, 14.08.2023 - 5 W 117/23
Streitwert-Taktik - Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung durch …
Auszug aus KG, 12.01.2026 - 2 U 74/25
Die Grundsätze der Selbstwiderlegung sind zwar im Wettbewerbsrecht entwickelt worden, enthalten aber einen verallgemeinerungsfähigen Ausschlussgedanken hinsichtlich des Verfügungsgrundes, der nach allgemeiner Auffassung in anderen Rechtsgebieten entsprechend gilt (Senat…, Beschluss vom 23. September 2025 - 2 U 52/25 , NZG 2025, 1672 Rn. 15 ff.; KG, Beschluss vom 14. August 2023 - 5 W 117/23 , GRUR 2023, 1565 Rn. 9 ff.;… MüKoZPO/Drescher, 7. Aufl. 2025, § 935 Rn. 18 m. w. N.). - OLG Düsseldorf, 04.05.2023 - 16 U 263/22
Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Betreiben eines …
Auszug aus KG, 12.01.2026 - 2 U 74/25
Rn. 6 a. Versäumt ein Antragsteller die rechtzeitige Vollziehung (§ 929 ZPO) einer von ihm erwirkten einstweiligen Verfügung, führt dies regelmäßig dazu, dass der Verfügungsgrund für einen erneuten Antrag mit gleichem Inhalt als widerlegt anzusehen ist (Senat, Beschluss vom 7. Juni 2024 - 2 W 10/24 , juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. Mai 2023 - I-16 U 263/22, juris Rn. 42 ff.; KG, Urteil vom 17. Oktober 2014 - 5 U 63/14, GRUR-RR 2015, 181 [182 f.]; OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2012 - 5 W 42/12, MDR 2013, 116;… MüKoZPO/Drescher, 7. Aufl. 2025, § 935 Rn. 22). - OLG München, 22.02.2022 - 7 W 186/22
Wegfall des Verfügungsgrunds bei zögerlichem Verhalten des Antragstellers
- OLG Hamm, 06.09.2010 - 5 U 38/10
Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung bei zögerlichem Verhalten des …
- OLG Celle, 30.08.2012 - 5 W 42/12
Verfahrensrecht - Eintragung einer Vormerkung: Gefährdung glaubhaft zu machen?
- KG, 30.06.2025 - 7 W 3/25
Einstweiliges Verfügungsverfahren um die Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf …
- KG, 07.06.2024 - 2 W 10/24
Einstweiliges Verfügungsverfahren: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit
- OLG Düsseldorf, 30.06.1998 - 20 U 13/98
- KG, 07.09.2026 - 2 W 51/26
Einstweiliger Rechtsschutz bei der Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen: …
Ein an sich vorliegender Verfügungsgrund kann wegen Selbstwiderlegung entfallen, wenn der Antragsteller nach Eintritt der Gefährdung seines Anspruchs mit einem Antrag auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz übergebührlich zuwartet bzw. das Verfahren nicht zügig und/oder nicht mit der gebotenen Sorgfalt betreibt (Fortführung von Senat, Beschluss vom 12. Januar 2026 - 2 U 74/25 , NZG 2026, 557 ).Rn. 7 a. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein von einer Zwangseinziehung seiner Geschäftsanteile betroffener Gesellschafter davor geschützt werden muss, dass die übrigen Gesellschafter bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache das Unternehmen nach ihrem Belieben umgestalten und er hierdurch nicht wiedergutzumachende Nachteile erleidet, weshalb ein Verfügungsgrund für die Untersagung der Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste und/oder eine auf die vorläufige Weiterbehandlung als Gesellschafter gerichtete einstweilige Verfügung grundsätzlich zu bejahen ist (BGH…, Urteil vom 2. Juli 2019 - II ZR 406/17, BGHZ 222, 323 Rn. 38; Senat, Beschluss vom 12. Januar 2026 - 2 U 74/25 , NZG 2026, 557 ; OLG München, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 7 W 186/22, NZG 2022, 564 [565]).
- BSG, 25.02.2026 - B 2 U 6/26 AR Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Januar 2026 - L 2 U 74/25 - wird als unzulässig verworfen.
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Rechtsprechung
| BSG, 19.02.2026 - B 2 U 74/25 B |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- SG Hannover, 24.11.2021 - S 22 U 39/21
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2025 - L 3 U 224/21
- BSG, 19.02.2026 - B 2 U 74/25 B
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BSG, 09.06.2023 - B 2 U 7/23 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus BSG, 19.02.2026 - B 2 U 74/25 B
Rn. 6 Um einen solchen Verfahrensmangel ordnungsgemäß zu rügen, muss die Beschwerdebegründung (a) einen für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen oder im Urteil wiedergegebenen Beweisantrag bezeichnen, dem das LSG nicht gefolgt ist, (b) die Rechtsauffassung des LSG wiedergeben, auf deren Grundlage bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (c) die von dem Beweisantrag betroffenen tatsächlichen Umstände aufzeigen, die zur weiteren Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (d) das voraussichtliche Ergebnis der unterbliebenen Beweisaufnahme angeben und (e) erläutern, weshalb die Entscheidung des LSG auf der unterlassenen Beweiserhebung beruhen kann (stRspr; zB BSG Beschlüsse vom 31.10.2025 - B 2 U 127/24 B - juris RdNr 6, vom 9.7.2024 - B 2 U 42/23 B - juris RdNr 5 und vom 9.6.2023 - B 2 U 7/23 B - juris RdNr 7, jeweils mwN). - BSG, 26.04.2024 - B 2 U 38/23 B
Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren wegen der Gewährung einer …
Auszug aus BSG, 19.02.2026 - B 2 U 74/25 B
Der vor dem LSG anwaltlich vertretene Kläger behauptet zwar, es seien weitere Ermittlungen, insbesondere aufgrund des, mit der Berufungsbegründung überreichten, Entlassungsberichts, erforderlich gewesen, um Widersprüche aufzuklären; er zeigt aber nicht auf, gegenüber dem LSG prozessordnungsgemäße Beweisanträge (näher dazu BSG Beschlüsse vom 26.4.2024 - B 2 U 38/23 B - juris RdNr 6 f, vom 8.2.2024 - B 2 U 70/23 B - juris RdNr 7) bis zuletzt aufrechterhalten oder gestellt zu haben. - BSG, 08.02.2024 - B 2 U 70/23 B
Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen Verfahrensmangel
Auszug aus BSG, 19.02.2026 - B 2 U 74/25 B
Der vor dem LSG anwaltlich vertretene Kläger behauptet zwar, es seien weitere Ermittlungen, insbesondere aufgrund des, mit der Berufungsbegründung überreichten, Entlassungsberichts, erforderlich gewesen, um Widersprüche aufzuklären; er zeigt aber nicht auf, gegenüber dem LSG prozessordnungsgemäße Beweisanträge (näher dazu BSG Beschlüsse vom 26.4.2024 - B 2 U 38/23 B - juris RdNr 6 f, vom 8.2.2024 - B 2 U 70/23 B - juris RdNr 7) bis zuletzt aufrechterhalten oder gestellt zu haben.
- BSG, 31.05.2022 - B 2 U 120/21 B
Gewährung von Verletztenrente; Grundsatzrüge im …
Auszug aus BSG, 19.02.2026 - B 2 U 74/25 B
Es ist dagegen nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, sich die erforderlichen Tatsachen aus dem Urteil und erst recht nicht aus den Verfahrensakten herauszusuchen (zB BSG Beschlüsse vom 26.4.2024 - B 2 U 2/24 B - juris RdNr 6, vom 25.4.2023 - B 2 U 61/22 B - juris RdNr 7 und vom 31.5.2022 - B 2 U 120/21 B - juris RdNr 5, jeweils mwN). - BSG, 31.10.2025 - B 2 U 127/24 B
Auszug aus BSG, 19.02.2026 - B 2 U 74/25 B
Rn. 6 Um einen solchen Verfahrensmangel ordnungsgemäß zu rügen, muss die Beschwerdebegründung (a) einen für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen oder im Urteil wiedergegebenen Beweisantrag bezeichnen, dem das LSG nicht gefolgt ist, (b) die Rechtsauffassung des LSG wiedergeben, auf deren Grundlage bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (c) die von dem Beweisantrag betroffenen tatsächlichen Umstände aufzeigen, die zur weiteren Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (d) das voraussichtliche Ergebnis der unterbliebenen Beweisaufnahme angeben und (e) erläutern, weshalb die Entscheidung des LSG auf der unterlassenen Beweiserhebung beruhen kann (stRspr; zB BSG Beschlüsse vom 31.10.2025 - B 2 U 127/24 B - juris RdNr 6, vom 9.7.2024 - B 2 U 42/23 B - juris RdNr 5 und vom 9.6.2023 - B 2 U 7/23 B - juris RdNr 7, jeweils mwN). - BSG, 26.04.2024 - B 2 U 2/24 B
Gewährung einer Verletztenrente aus einem anerkannten Arbeitsunfall; Verwerfung …
Auszug aus BSG, 19.02.2026 - B 2 U 74/25 B
Es ist dagegen nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, sich die erforderlichen Tatsachen aus dem Urteil und erst recht nicht aus den Verfahrensakten herauszusuchen (zB BSG Beschlüsse vom 26.4.2024 - B 2 U 2/24 B - juris RdNr 6, vom 25.4.2023 - B 2 U 61/22 B - juris RdNr 7 und vom 31.5.2022 - B 2 U 120/21 B - juris RdNr 5, jeweils mwN). - BSG, 09.07.2024 - B 2 U 42/23 B
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 19.02.2026 - B 2 U 74/25 B
Rn. 6 Um einen solchen Verfahrensmangel ordnungsgemäß zu rügen, muss die Beschwerdebegründung (a) einen für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen oder im Urteil wiedergegebenen Beweisantrag bezeichnen, dem das LSG nicht gefolgt ist, (b) die Rechtsauffassung des LSG wiedergeben, auf deren Grundlage bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (c) die von dem Beweisantrag betroffenen tatsächlichen Umstände aufzeigen, die zur weiteren Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (d) das voraussichtliche Ergebnis der unterbliebenen Beweisaufnahme angeben und (e) erläutern, weshalb die Entscheidung des LSG auf der unterlassenen Beweiserhebung beruhen kann (stRspr; zB BSG Beschlüsse vom 31.10.2025 - B 2 U 127/24 B - juris RdNr 6, vom 9.7.2024 - B 2 U 42/23 B - juris RdNr 5 und vom 9.6.2023 - B 2 U 7/23 B - juris RdNr 7, jeweils mwN).
- BSG, 30.03.2026 - B 2 U 103/25 B Um entsprechende Verfahrensmängel ordnungsgemäß zu rügen, muss die Beschwerdebegründung (a) einen für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren und bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrag bezeichnen, dem das LSG nicht gefolgt ist, (b) die Rechtsauffassung des LSG wiedergeben, auf deren Grundlage bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (c) die von dem Beweisantrag betroffenen tatsächlichen Umstände aufzeigen, die zur weiteren Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (d) das voraussichtliche Ergebnis der unterbliebenen Beweisaufnahme angeben und (e) erläutern, weshalb die Entscheidung des LSG auf der unterlassenen Beweiserhebung beruhen kann (stRspr; zB Beschlüsse vom 19.2.2026 - B 2 U 74/25 B - juris RdNr 6, vom 5.12.2025 - B 2 U 17/25 B - juris RdNr 5 und vom 31.10.2025 - B 2 U 127/24 B - juris RdNr 6, jeweils mwN).
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Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 12.01.2026 - L 2 U 74/25 |
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