Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 26.11.2014 - 2 VA 3/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Braunschweig, 26.11.2014 - 2 VA 3/14
- OLG Braunschweig, 09.03.2015 - 2 VA 3/14
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 VA 13/06
Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Rechtliches Interesse an der …
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.11.2014 - 2 VA 3/14
Weder reichen ein rein wirtschaftliches oder gesellschaftliches Interesse noch das Interesse des Dritten, einen Anspruch zu verfolgen, der in keinem rechtlichen Bezug zu dem Prozessgegenstand steht (…vgl. Zöller/ Greger 30. Aufl. § 299 ZPO Rn. 6a m. w. N.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.1.2009 12 VA 11/08; OLG Frankfurt Beschluss vom 01.2.2007 20 VA 13/06, 20 VA 14/06; alle zitiert nach juris).Die Verfahren selbst oder wenigstens der ihnen zugrunde liegende Sachverhalt muss für die rechtlichen Interessen der Antragstellerin von konkreter Bedeutung sein (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.1.2014 4 VA 2218/13; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.1.2009 12 VA 11/08; OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.2.2007 20 VA 13/06, 20 VA 14/06; alle zitiert nach juris).
Dieses Ermessen hat der Antragsgegner auf Grund der Verneinung des rechtlichen Interesses folgerichtig bisher nicht ausgeübt, so dass die Sache im Sinne des § 28 II 2 EGGVG noch nicht spruchreif ist (zur Ermessensentscheidung vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 1.2.2007 20 VA 13/06, 20 VA 14/06; OLG Frankfurt Beschluss vom 24.7.2007 20 VA 5/07 zitiert nach Juris).
Einer Beteiligung der Parteien des Parallelverfahrens X O 3086/11 im Verfahren vor dem Senat gemäß §§ 23 ff EGGVG bedurfte es deshalb nicht (vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 1.2.2007 20 VA 13/06, 20 VA 14/06 zitiert nach juris).
Die Verfahren selbst oder wenigstens der ihnen zugrunde liegende Sachverhalt muss für die rechtlichen Interessen der Antragstellerin von konkreter Bedeutung sein (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.1.2014 4 VA 2218/13; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.1.2009 12 Va 11/08; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1.2.2007 20 VA 13/06, 20 VA 14/06; alle zitiert nach juris).
- OLG Schleswig, 20.01.2009 - 12 VA 11/08
Zum rechtlichen Interesse nicht unfallbeteiligter Dritter an Akteneinsicht in die …
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.11.2014 - 2 VA 3/14
Weder reichen ein rein wirtschaftliches oder gesellschaftliches Interesse noch das Interesse des Dritten, einen Anspruch zu verfolgen, der in keinem rechtlichen Bezug zu dem Prozessgegenstand steht (…vgl. Zöller/ Greger 30. Aufl. § 299 ZPO Rn. 6a m. w. N.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.1.2009 12 VA 11/08; OLG Frankfurt Beschluss vom 01.2.2007 20 VA 13/06, 20 VA 14/06; alle zitiert nach juris).Die Verfahren selbst oder wenigstens der ihnen zugrunde liegende Sachverhalt muss für die rechtlichen Interessen der Antragstellerin von konkreter Bedeutung sein (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.1.2014 4 VA 2218/13; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.1.2009 12 VA 11/08; OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.2.2007 20 VA 13/06, 20 VA 14/06; alle zitiert nach juris).
Die Verfahren selbst oder wenigstens der ihnen zugrunde liegende Sachverhalt muss für die rechtlichen Interessen der Antragstellerin von konkreter Bedeutung sein (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.1.2014 4 VA 2218/13; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.1.2009 12 Va 11/08; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1.2.2007 20 VA 13/06, 20 VA 14/06; alle zitiert nach juris).
- OLG Nürnberg, 14.01.2014 - 4 VA 2218/13
Akteneinsichtsrecht: Berechtigtes Interesse der Beklagten an der Einsicht in die …
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.11.2014 - 2 VA 3/14
Die Verfahren selbst oder wenigstens der ihnen zugrunde liegende Sachverhalt muss für die rechtlichen Interessen der Antragstellerin von konkreter Bedeutung sein (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.1.2014 4 VA 2218/13; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.1.2009 12 VA 11/08; OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.2.2007 20 VA 13/06, 20 VA 14/06; alle zitiert nach juris).Die Verfahren selbst oder wenigstens der ihnen zugrunde liegende Sachverhalt muss für die rechtlichen Interessen der Antragstellerin von konkreter Bedeutung sein (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.1.2014 4 VA 2218/13; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.1.2009 12 Va 11/08; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1.2.2007 20 VA 13/06, 20 VA 14/06; alle zitiert nach juris).
- OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 VA 5/07
Akteneinsicht: Anforderungen an die Ermessensentscheidung nach § 299 II ZPO
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.11.2014 - 2 VA 3/14
Dieses Ermessen hat der Antragsgegner auf Grund der Verneinung des rechtlichen Interesses folgerichtig bisher nicht ausgeübt, so dass die Sache im Sinne des § 28 II 2 EGGVG noch nicht spruchreif ist (zur Ermessensentscheidung vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 1.2.2007 20 VA 13/06, 20 VA 14/06; OLG Frankfurt Beschluss vom 24.7.2007 20 VA 5/07 zitiert nach Juris). - OLG Frankfurt, 22.04.2014 - 20 VA 2/14
Zuständigkeit für Akteneinsicht nach § 299 II ZPO
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.11.2014 - 2 VA 3/14
Rn. 33 Hinsichtlich der Akte des Verfahrens X O 2433/12 ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß §§ 23 ff EGGVG unbegründet, weil der Antragsgegner schon deshalb nicht zur Gewährung der beantragten Akteneinsicht verpflichtet werden kann, weil das Verfahren zwischenzeitlich als Kartellsache an das Landgericht H verwiesen worden ist und die Akte daher nicht mehr im Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners geführt wird (zur Zuständigkeit für die Gewährung der Akteneinsicht vgl. auch OLG Frankfurt Beschluss vom 22.4.2014 20 VA 2/14 zitiert nach Juris). - OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02
Begriff des rechtlichen Interesses im Zusammenhang mit der Ablehnung von …
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.11.2014 - 2 VA 3/14
Rn. 43 Die Antragstellerin hat jedoch ein rechtliches Interesse auf Akteneinsicht in die Akte des Parallelverfahrens X O 3086/11, weil und soweit die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 3.6.2014 im Ausgangsverfahren zur Klarstellung ihres Vortrages auf den Inhalt der Akten des Parallelverfahrens X O 3086/11 verweist (zum rechtlichen Interesse bei Bezugnahme auf Parallelverfahren durch die gegnerische Partei: OLG Dresden Beschluss vom 5.8.2002 3 VA 633/02 zitiert nach Juris VersR 2003, 85; OLG Saarbrücken Beschluss vom 17.2.2000 1 VA 1/00 zitiert nach Juris NJW-RR 2001, 931). - OLG Frankfurt, 10.02.2014 - 20 VA 10/13
Akteneinsicht: Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Frist auf gerichtliche …
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.11.2014 - 2 VA 3/14
Ein solcher Ausspruch käme nur bei einem offensichtlich fehlerhaften oder gar willkürlichen Verhalten des Antragsgegners in Betracht (vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 10.2.2014 20 VA 10/13 zitiert nach juris;… Zöller/ Lückemann 30. Aufl. § 30 EGGVG Rn.1). - OLG Saarbrücken, 17.02.2000 - 1 VA 1/00
Auszug aus OLG Braunschweig, 26.11.2014 - 2 VA 3/14
Rn. 43 Die Antragstellerin hat jedoch ein rechtliches Interesse auf Akteneinsicht in die Akte des Parallelverfahrens X O 3086/11, weil und soweit die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 3.6.2014 im Ausgangsverfahren zur Klarstellung ihres Vortrages auf den Inhalt der Akten des Parallelverfahrens X O 3086/11 verweist (zum rechtlichen Interesse bei Bezugnahme auf Parallelverfahren durch die gegnerische Partei: OLG Dresden Beschluss vom 5.8.2002 3 VA 633/02 zitiert nach Juris VersR 2003, 85; OLG Saarbrücken Beschluss vom 17.2.2000 1 VA 1/00 zitiert nach Juris NJW-RR 2001, 931).
- OLG Frankfurt, 21.06.2016 - 20 VA 20/15
Zum rechtlichen Interesse für die Akteneinsicht nach § 299 II ZPO
Dieser Annahme stehen auch die von dem weiteren Beteiligten angeführten obergerichtlichen Entscheidungen betreffend Einsichtsgesuche in Akten von Parallelverfahren (OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.11.2014, Az. 2 VA 3/14, BeckRS 2015, 06038; OLG Dresden, Beschluss vom 05.08.2002, Az. 9 W 633/02, VersR 2003, 85, auch veröffentlich: NVZ 2002, 569;… OLG Nürnberg, a. a. O., auch veröffentlicht: BeckRS 2014, 07135; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2001, 931) nicht entgegen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2017 - 4 A 1606/16
Kenntnis von dem Inhalt der Akten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von …
vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.11.2014 - 2 VA 3/14 -, juris, Rn. 40, 43; OLG Saarl., Beschluss vom 17.2.2000 - 1 VA 1/00 u.a. -, NJW-RR 2001, 931 = juris, Rn. 7.vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 742/02 -, NJW 2003, 501 = juris, Rn. 46 sowie OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.11.2014 - 2 VA 3/14 -, juris, Rn. 46.
- VG Düsseldorf, 07.07.2016 - 20 K 5425/15
Akteneinsicht; Gebot des effeltiven Rechtsschutzes; Betriebsgeheimnis; …
Rn. 36 Vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 20 VA 3/08 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. November 2014 - 2 VA 3/14 -, beide juris; Greger in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 299 Rn. 6a.
- OLG Celle, 04.04.2017 - 13 W 9/17
Anspruch eines Klägers im Musterverfahren auf Löschung der im Klageregister …
Die Gerichtsgebühren nach §§ 1 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 19, 22 Abs. 1, 3 Abs. 2 GNotKG i. V. m. Teil 1, Hauptabschnitt 5, Abschnitt 3, Nr. 15301 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG hat die Antragstellerin zu tragen, soweit ihr Antrag zurückgewiesen worden ist (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. November 2014 - 2 VA 3/14, juris Rn. 50;… Zöller/Lückemann, ZPO, 31. Aufl., § 30 EGGVG Rn. 1). - OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 14 VA 15/20
Akteneinsicht für einen nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Dritten
In diesen Fällen ist bei der Ermessensentscheidung des Gerichtsvorstands das Geheimhaltungsbedürfnis der Verfahrensbeteiligten mit dem Informationsbedürfnis des Dritten unter Beachtung des Anspruchs auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes abzuwägen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2008 - 2 BvR 1043/08, juris Rn. 24; BGH…, Beschluss vom 18. Februar 1998 - IV AR (VZ) 2/97, juris Rn. 5;… OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 18. Januar 2010 - 20 VA 6/09 und 20 VA 9/09, juris Rn. 11;… vom 16. Juli 2020 - 20 VA 19/19, juris Rn. 97; OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. November 2014 - 2 VA 3/14, juris Rn. 46; Zuck, NJW 2010, 2913, 2915 f.;Longrée/Maiwurm, MDR 2015, 805, 806 und 807;… MünchKomm-ZPO/ Prütting, 6. Aufl., § 299 Rn. 25, 34;… Huber in Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl., § 299 Rn. 3a;… Zöller/ Greger, ZPO, 33. Aufl., § 299 Rn. 6b). - OLG Bremen, 05.04.2022 - 1 VA 4/21
Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung über ein …
Eine nur mittelbare Berührung zwischen dem Verfahrensgegenstand und dem eigenen Rechtskreis des Dritten reicht daher für die Annahme eines relevanten rechtlichen Interesses nicht aus (…siehe Hanseatisches OLG Hamburg, a.a.O.) und es bedarf vielmehr eines konkreten rechtlichen Bezuges zwischen dem Verfahrensgegenstand und einem gegenwärtigen Rechtsverhältnis des Dritten zu anderen Personen oder einer Sache (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 24.10.2019 - 1 VA 92/19, juris Rn. 44, NZI 2020, 44; KG Berlin…, Beschluss vom 09.02.1988 - 1 VA 5/87, juris Rn. 5, NJW 1988, 1738; OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.11.2014 - 2 VA 3/14, juris Rn. 37; OLG Dresden, Beschluss vom 03.11.2003 - 6 VA 8/03, juris Ls., ZInsO 2003, 1148; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 25.02.2021 - I-3 VA 14/19, juris Rn. 22, NZG 2021, 1410; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 27.06.2005 - 20 VA 2/04, juris Rn. 10, ZInsO 2005, 1327;… Beschluss vom 21.06.2016 - 20 VA 20/15, juris Rn. 34, ZInsO 2016, 1698; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30.01.2019 - 6 VA 89/18, juris Rn. 83, Justiz 2019, 132; OLG Naumburg…, Beschluss vom 27.05.2010 - 5 VA 11/10, juris Rn. 11, NZI 2010, 766; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 14.01.2014 - 4 VA 2218/13, juris Rn. 9, ZIP 2014, 700 (Ls.); OLG Schleswig…, Beschluss vom 20.01.2009 - 12 Va 11/08, juris Rn. 6, DGUV-Forum 2009, Nr. 7/8, 45). - BayObLG, 06.12.2021 - 101 Va 106/21
Akteneinsichtsgesuch durch Dritte aus wissenschaftlichem Interesse
Rn. 34 Zwar kann nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ein rechtliches Interesse an der Einsichtnahme in die Akten eines Parallelverfahrens bestehen, insbesondere wenn eine Partei den Inhalt der Akten eines Verfahrens durch Bezugnahme darauf zum Gegenstand ihres Vortrags in einem anderen Verfahren macht, an dem Dritte beteiligt sind (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 21. Juni 2016, 20 VA 20/15, juris Rn. 44; OLG Dresden, Beschluss vom 5. August 2002, 9 W 0633/02, VersR 2003, 85; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 17. Februar 2000, 1 VA 1/00, NJW-RR 2001, 931 [juris Rn. 7]; vgl. auch: OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. November 2014, 2 VA 3/14, juris Rn. 39; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 14. Januar 2014, 4 VA 2218/13, juris Rn. 11;… Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 299 Rn. 38). - BayObLG, 08.04.2022 - 101 VA 6/22
Erfolgreiche Anfechtung einer Akteneinsichtsbewilligung an Dritten mangels …
Rn. 28 (2) Zwar kann nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ein rechtliches Interesse an der Einsichtnahme in die Akten eines Parallelverfahrens bestehen, insbesondere wenn eine Partei den Inhalt der Akten eines Verfahrens durch Bezugnahme darauf zum Gegenstand ihres Vortrags in einem anderen Verfahren macht, an dem Dritte beteiligt sind (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 21. Juni 2016, 20 VA 20/15, juris Rn. 44; OLG Dresden, Beschluss vom 5. August 2002, 9 W 0633/02, VersR 2003, 85; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 17. Februar 2000, 1 VA 1/00, NJW-RR 2001, 931 [juris Rn. 7]; vgl. auch: OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. November 2014, 2 VA 3/14, juris Rn. 39; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 14. Januar 2014, 4 VA 2218/13, juris Rn. 11;… Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 299 Rn. 38). - BayObLG, 04.03.2026 - 101 VA 11/26
Anforderungen an das rechtliche Interesse für Akteneinsicht nach § 299 Abs. 2 ZPO …
Rn. 19 Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann ein rechtliches Interesse an der Einsichtnahme in die Akten eines Parallelverfahrens bestehen, insbesondere wenn eine Partei den Inhalt der Akten eines Verfahrens durch Bezugnahme darauf zum Gegenstand ihres Vortrags in einem anderen Verfahren macht, an dem Dritte beteiligt sind (BayObLG…, Beschluss vom 6. Dezember 2021, 101 VA 106/21, juris Rn. 35 m. w. N.; vgl. zu einer Einbeziehung von Sachvortrag aus einem Parallelverfahren durch das Gericht auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. November 2014, 2 VA 3/14, juris Rn. 40).
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 09.03.2015 - 2 VA 3/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
GVGEG § 23; ZPO § 299 Abs. 2; GNotKG § 36 Abs. 1; GNotKG Anl. 1 Nr. 15301
Verfahrenswert eines Antrags auf Akteneinsicht gem. § 299 Abs. 2 ZPO; Festsetzung des Verfahrenswerts und Kostenentscheidung bei Zurückweisung einzelner Akteneinsichtsanträge - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrenswert eines Antrags auf Akteneinsicht gem. § 299 Abs. 2 ZPO; Festsetzung des Verfahrenswerts und Kostenentscheidung bei Zurückweisung einzelner Akteneinsichtsanträge
Verfahrensgang
- OLG Braunschweig, 26.11.2014 - 2 VA 3/14
- OLG Braunschweig, 09.03.2015 - 2 VA 3/14
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 30.07.2024 - 204 VAs 36/24
Voraussetzungen und Umfang des Anspruches eines Strafmündigen auf Löschung seiner …
Da der Antrag teilweise erfolgreich ist und deshalb nicht vollständig zurückgewiesen wurde, fallen - anders als bei der zusammengefassten Entscheidung über verschiedene Antragsgegenstände (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 09.03.2015 - 2 VA 3/14 -, juris Rn. 18) - keine Gerichtskosten gemäß Nr. 15301 KV GNotKG an (…vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 03.12.2019 - 1 VA 70/19 -, juris Rn. 20 m.w.N.;… vom 09.10.2023 - 203 VAs 284/23 -, juris Rn. 27). - BayObLG, 03.12.2019 - 1 VA 70/19
Einsichtsrecht des Anfechtungsgegners in die Insolvenzakten
Da der ein einheitliches Akteneinsichtsgesuch betreffende Antrag teilweise erfolgreich ist und deshalb nicht vollständig zurückgewiesen wird, fallen - anders als bei der zusammengefassten Entscheidung über verschiedene Akteneinsichtsgesuche (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. März 2015, 2 VA 3/14, juris Rn. 18) - keine Gerichtskosten gemäß Nr. 15301 KV-GNotKG an (vgl. Köhnlein in BeckOK GVG,. - OLG Hamburg, 24.09.2025 - 2 VA 13/25 Der Geschäftswert ergibt sich grundsätzlich aus dem Interesse des Antragstellers an der Akteneinsicht (OLG Braunschweig, Beschl. v. 9.3.2015 - 2 VA 3/15, NJOZ 2015, 1164, beck-online).
- BayObLG, 27.01.2021 - 101 VA 168/20
Geschäftswertfestsetzung bei Akteneinsicht
Deshalb ist in diesem Rahmen zu berücksichtigen, welche Bedeutung die durch die Akteneinsicht erwarteten Erkenntnisse für die Verteidigung der Antragstellerin im Ausgangsverfahren haben (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. März 2015, 2 VA 3/15, NJOZ 2015, 1164 Rn. 11;… Bormann in Korintenberg, GNotKG, § 36 Rn. 7;… Diehn in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, § 36 Rn. 11 f.;… Bacher in BeckOK ZPO, 39. Edition Stand: 1. Dezember 2020, § 299 Rn. 60).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 13.04.2015 - 2 VA 3/14 |
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 13.04.2015 - 2 VA 3/14
- BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 2/15
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 22.06.2018 - 2 VA 12/14
Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter
§ 56 Abs. 1 InsO räumt dem zuständigen Insolvenzrichter bei der konkreten Auswahlentscheidung unter den geeigneten Bewerbern um das Amt des Insolvenzverwalters ein Auswahlermessen ein (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.02.2008 - 20 VA 5/06 -, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 21.12.2017, 2 VA 3/14).Hierdurch soll vorrangig eine Entscheidung unter angemessener Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen der Gläubiger und des Schuldners ermöglicht werden; zu berücksichtigen sind ferner die durch Art. 3 Abs. 1 GG geschützten Interessen der als Insolvenzverwalter geeigneten Bewerber, für die im Rahmen der konkreten Bestellung zum Insolvenzverwalter ein Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung besteht (Senat, Beschluss vom 21.12.2017, 2 VA 3/14).
Um diese Funktion erfüllen zu können, muss ein dem konkreten Insolvenzverfahren vorgelagertes allgemeines Vorauswahlverfahren die Erhebung, Verifizierung und Strukturierung der Daten gewährleisten, die nach der Einschätzung des jeweiligen Insolvenzrichters nicht nur für die Feststellung der Eignung eines Bewerbers im konkreten Fall maßgebend sind, sondern vor allem auch eine sachgerechte Ermessensausübung bei der Auswahl des Insolvenzverwalters aus dem Kreis der geeigneten Bewerber ermöglichen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.02.2008 - 20 VA 5/06 -, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 21.12.2017, 2 VA 3/14).
Es ist Aufgabe der Fachgerichte, Kriterien für die Feststellung der Eignung eines Bewerbers sowie für eine sachgerechte Ausübung des Auswahlermessens zu entwickeln (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.02.2008 - 20 VA 5/06 -, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 21.12.2017, 2 VA 3/14).
Eine Liste ist so zu führen, dass in sie jeder Bewerber eingetragen werden muss, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das erstrebte Amt im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfüllt (Senat, Beschluss vom 21.12.2017, 2 VA 3/14).
Das bedeutet: Wird ein Bewerber als generell geeignet angesehen, zum Insolvenzverwalter bestellt zu werden, ist er in die Liste einzutragen (Senat, Beschluss vom 21.12.2017, 2 VA 3/14).
Ein weitergehendes Auswahlermessen besteht nicht (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR (VZ) 1/15 -, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 21.12.2017, 2 VA 3/14).
Kommt der Entscheidungsträger zu dem Schluss, dass der Bewerber die persönlichen und fachlichen Anforderungen für das Amt des Insolvenzverwalters im Allgemeinen erfüllt, kann ihm die Aufnahme in die Liste nicht versagt werden (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR (VZ) 1/15 -, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 21.12.2017, 2 VA 3/14).
Auswahlermessen ist erst auszuüben, wenn es darum geht, aus dem Kreis der in der Liste geführten Kandidaten denjenigen auszuwählen, den er im Einzelfall für am besten geeignet hält, um ihm das Amt des Insolvenzverwalters zu übertragen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.02.2008 - 20 VA 5/06 -, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 21.12.2017, 2 VA 3/14).
Der Liste kommt mithin keine weitergehende Funktion zu, als dem Insolvenzrichter für das konkrete Insolvenzverfahren die Ausübung des Ermessens bei der Auswahl des Insolvenzverwalters zu erleichtern, indem er auf einen Kreis von Bewerbern zurückgreifen kann, auf deren allgemeine Qualifikation er sich verlassen kann, weil deren generelle persönliche und fachliche Eignung bereits geprüft und bejaht worden ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.02.2008 - 20 VA 5/06 -, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 21.12.2017, 2 VA 3/14).
Diese Rechtsprechung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bereits in dem Beschluss vom 3. August 2004 (BVerfG, Beschluss vom 03.08.2004 - 1 BvR 135/00 -, zitiert nach juris) entschieden hat, dass jeder Bewerber eine faire Chance erhalten muss, entsprechend seiner in § 56 Abs. 1 InsO vorausgesetzten Eignung berücksichtigt zu werden (Senat, Beschluss vom 21.12.2017, 2 VA 3/14).
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