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Weitere Entscheidung unten: VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.01.2009

Rechtsprechung
   VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2008 - 2 VK 7/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9351
VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2008 - 2 VK 7/08 (https://dejure.org/2008,9351)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.11.2008 - 2 VK 7/08 (https://dejure.org/2008,9351)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. November 2008 - 2 VK 7/08 (https://dejure.org/2008,9351)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (57)

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07

    Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme …

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2008 - 2 VK 7/08
    Geschäftsgeheimnisse beziehen sich auf den kaufmännischen Bereich, Betriebsgeheimnisse betreffen betrieblich-technische Vorgänge und Erkenntnisse (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.12.2007, Az.: Verg 40/07; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.05.2008, Az.: VK-SH 6/08).

    Nicht nur Unternehmen, sondern auch Vergabestellen können Inhaber solcher Geheimnisse (z. B. strategische Überlegungen der Vergabestelle in technischer und kaufmännischer Sicht) sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.12.2007, Az.: Verg 40/07; VK Düsseldorf, Beschluss vom 6.3.2001, Az.: VK-4/2001-L).

    Die Gewährung von Akteneinsicht durch die Vergabekammer und das Beschwerdegericht hat vielmehr denselben rechtlichen Regeln zu folgen, zumal eine Einsichtnahme, die von der Vergabekammer gewährt worden ist, im Beschwerdeverfahren nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und im umgekehrten Fall, in dem die Vergabekammer die Erteilung von Akteneinsicht verweigert hat, eine erstmalige Gewährung von Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren den vom Gesetz intendierten, möglichst raschen Abschluss der Nachprüfung zu verzögern geeignet ist, wenn darauf erst in der Beschwerdeinstanz Streitfragen erstmalig zur Sprache kommen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.12.2007, Az..: VlI- Verg 40/07).

    Soweit die Vergabekammer dem Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht folgt, ist gegen die Entscheidung der Vergabekammer die sofortige Beschwerde zulässig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.12.2007, Az.: Verg 40/07).

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2008 - 2 VK 7/08
    Dies ist auch die Position des Bundesverfassungsgerichts, das entschieden hat, nicht antragsbefugt sei lediglich ein Antragsteller, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliege (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004. Az.: 2 BvR 2248/03, m. w. N.).

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass der Antragsteller im Sinne einer darzulegenden Kausalität nachweisen kann, dass er bei korrekter Anwendung der Vergabevorschriften den Auftrag erhalten hätte (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, Az.:2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 26.09.2006, Az.: X ZB 14/06; Saarländisches OLG, Beschluss vom 25.07.2007, Az.: 1 Verg 1107; OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006, Az.: 13 Verg 3/06; Beschluss vom 14.09.2006, Az.: 13 Verg 2/06; OLG München, Beschluss vom 07.04.2006, Az.: Verg 5/06; OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2006, Az.: 11 Verg 11/05 und 12/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006, Az.: Verg 26/06; Beschluss vom 16.02.2006, Az.: Verg 6/06).

    Die Schadensdarlegung muss lediglich schlüssig sein und ein Schaden muss denkbar sein (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, Az.: 2 BvR 2248/03; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2007, Az.: 17 Verg 4/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006, Az.: Verg 26/06; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.05.2006, Az.: 1 Verg 5/06; OLG München, Beschluss vom 07.04.2006, Az.: Verg 5/06; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.6.2003, Az.: 11 Verg. 3/03), also nicht offensichtlich ausgeschlossen sein (VK Bund, Beschluss vom 13.07.2007, Az.: VK 2-66/07; Beschluss vom 13.06.2007, Az.: VK 2-51/07).

    Die Darlegung oder gar der substanziierte Nachweis, dass der Antragsteller bei einem rechtmäßigen Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten hätte oder dass er eine "echte Chance" auf den Zuschlag im Sinne des § 126 Satz 1 GWB gehabt hätte, ist nicht erforderlich, um den Zulässigkeitsanforderungen an einen Nachprüfungsantrag zu genügen (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, Az.: 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 18.05.2004, Az.: X ZB 7/04; OLG München, Beschluss vom 07.04.2006, Az.: Verg 5/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2005, Az.: Verg W 7/05; Saarländisches OLG, Beschluss vom 29.09.2004, Az.: 1 Verg 6/04).

  • OLG München, 07.04.2006 - Verg 5/06

    Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB - Ausschluss von der Wertung - …

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2008 - 2 VK 7/08
    Nicht erforderlich ist hingegen, dass der Antragsteller im Sinne einer darzulegenden Kausalität nachweisen kann, dass er bei korrekter Anwendung der Vergabevorschriften den Auftrag erhalten hätte (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, Az.:2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 26.09.2006, Az.: X ZB 14/06; Saarländisches OLG, Beschluss vom 25.07.2007, Az.: 1 Verg 1107; OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006, Az.: 13 Verg 3/06; Beschluss vom 14.09.2006, Az.: 13 Verg 2/06; OLG München, Beschluss vom 07.04.2006, Az.: Verg 5/06; OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2006, Az.: 11 Verg 11/05 und 12/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006, Az.: Verg 26/06; Beschluss vom 16.02.2006, Az.: Verg 6/06).

    Die Schadensdarlegung muss lediglich schlüssig sein und ein Schaden muss denkbar sein (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, Az.: 2 BvR 2248/03; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2007, Az.: 17 Verg 4/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006, Az.: Verg 26/06; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.05.2006, Az.: 1 Verg 5/06; OLG München, Beschluss vom 07.04.2006, Az.: Verg 5/06; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.6.2003, Az.: 11 Verg. 3/03), also nicht offensichtlich ausgeschlossen sein (VK Bund, Beschluss vom 13.07.2007, Az.: VK 2-66/07; Beschluss vom 13.06.2007, Az.: VK 2-51/07).

    Die Darlegung oder gar der substanziierte Nachweis, dass der Antragsteller bei einem rechtmäßigen Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten hätte oder dass er eine "echte Chance" auf den Zuschlag im Sinne des § 126 Satz 1 GWB gehabt hätte, ist nicht erforderlich, um den Zulässigkeitsanforderungen an einen Nachprüfungsantrag zu genügen (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, Az.: 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 18.05.2004, Az.: X ZB 7/04; OLG München, Beschluss vom 07.04.2006, Az.: Verg 5/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2005, Az.: Verg W 7/05; Saarländisches OLG, Beschluss vom 29.09.2004, Az.: 1 Verg 6/04).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2018 - 3 VK 9/18

    Konzession trotz Zuschuss vom Staat?

    (OLG Naumburg, Beschluss vom 01.06.2011, Az.: 2 Verg 3/11; Beschluss vom 15.07.2008, Az.: 1 Verg 5/08; OLG Thüringen, Beschluss vom 11.01.2007, Az.: 9 Verg 9/06; Beschluss vom 06.12.2007, Az.: 9 Verg 8/06; Beschluss vom 12.12.2001, Az.: 6 Verg 5/01; 2. VK Bund, Beschluss vom 23.1.2004, Az.: VK 2-132/03; 2. VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.11.2008, Az.: 2 VK 7/08; VK Sachsen, Beschluss vom 07.03.2014, Az.: 1/SVK/048-13; Beschluss vom 06.03.2014, Az.: 1/SVK/047-13; Beschluss vom 05.06.2012, Az.: 1/SVK/012-12; Beschluss vom 24.04.2008, Az.: 1/SVK/015-08; VK Südbayern, Beschluss vom 07.07.2014, Az.: Z3-3-3194-1-24-05/14).

    Der Umfang der einer Akteneinsicht zugänglichen Aktenbestandteile ist deckungsgleich mit dem in § 160 Absatz 3 GWB vorausgesetzten Rügegegenstand (OLG Thüringen, Beschluss vom 11.01.2007, Az.: 9 Verg 9/06; Beschluss vom 06.12.2007, Az.: 9 Verg 8/06; 2. VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.11.2008, Az.: 2 VK 7/08; VK Sachsen, Beschluss vom 07.03.2014, Az.: 1/SVK/048-13; Beschluss vom 06.03.2014, Az.: 1/SVK/047-13; VK Südbayern, Beschluss vom 07.07.2014, Az.: Z3-3-3194-1-24-05/14).

  • VK Sachsen, 26.06.2009 - 1/SVK/024-09

    Keine Pflicht zur losweisen Vergabe bei Unzweckmäßigkeit!

    So hieß es: "Ist es richtig, dass das...Unternehmen..., die einzige Stelle ist, die einen Überblick darüber hat, wer die geforderten Polygis-Zertifikate erfüllt und wer nicht? Wie gewährleistet die ausschreibende Stelle, dass die Anforderungen an die Polygisqualitäten der Mitarbeiter nicht zu hoch ausfallen, obwohl die Stelle, die die Ausschreibung begleitet, ein Eigeninteresse an der Durchführung von Schulungen und Kompetenznachweisen haben könnte." Die Rüge muss jedoch objektiv und vor allem auch gegenüber dem Auftraggeber (in der Rolle eines "verständigen Dritten" - OLG Düsseldorf, B. v. 31.10.2007 - Az.: Verg 24/07; 2. VK Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 28.11.2008 - Az.: 2 VK 7/08 - ) deutlich sein und von diesem so verstanden werden, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Verstoß angesehen wird und dass es sich nicht nur um die Klärung etwaiger Fragen, um einen Hinweis, eine Bekundung des Unverständnisses oder der Kritik z. B. über den Inhalt der Ausschreibung oder Verfahrensabläufe und Entscheidungen o.ä.
  • VK Sachsen, 11.12.2009 - 1/SVK/054-09

    Absendung der Vorinformation ist kein Beginn des Vergabeverfahrens

    Richtig ist, dass die Rüge objektiv und vor allem auch gegenüber dem Auftraggeber (in der Rolle eines "verständigen Dritten" - OLG Düsseldorf, B. v. 31.10.2007, VII - Verg 24/07; 2. VK Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 28.11.2008, 2 VK 7/08) deutlich sein muss und von diesem so verstanden werden muss, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Verstoß angesehen wird und dass es sich nicht nur um die Klärung etwaiger Fragen, um einen Hinweis, eine Bekundung des Unverständnisses oder der Kritik z. B. über den Inhalt der Ausschreibung oder Verfahrensabläufe undEntscheidungen o. ä. handelt, sondern dass der Bieter von der Vergabestelle erwartet und bei ihr erreichen will, dass der (vermeintliche) Verstoß behoben wird (OLG Celle, B. v. 10.01.2008, 13 Verg 11/07; OLG Dresden, B. v. 21.10.2005, WVerg 05/05; OLG Düsseldorf, B. v. 23.01.2008, VII - Verg 36/07; B. v. 31.10.2007, VII - Verg 24/07).
  • VK Sachsen, 26.06.2009 - 1/SVK/026-09
    So hieß es: ,,Ist es richtig, dass das...Unternehmen..., die einzige Stelle ist, die einen Überblick darüber hat, wer die geforderten Polygis-Zertifikate erfüllt und wer nicht? Wie gewährleistet die ausschreibende Stelle, dass die Anforderungen an die Polygisqualitäten der Mitarbeiter nicht zu hoch ausfallen, obwohl die Stelle, die die Ausschreibung begleitet, ein Eigeninteresse an der Durchführung von Schulungen und Kompetenznachweisen haben könnte." Die Rüge muss jedoch objektiv und vor allem auch gegenüber dem Auftraggeber (in der Rolle eines "verständigen Dritten" - OLG Düsseldorf, B. v. 31.10.2007 - Az.: Verg 24/07; 2. VK Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 28.11.2008 - Az.: 2 VK 7/08 - ) deutlich sein und von diesem so verstanden werden, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Verstoß angesehen wird und dass es sich nicht nur um die Klärung etwaiger Fragen, um einen Hinweis, eine Bekundung des Unverständnisses oder der Kritik z. B. über den Inhalt der Ausschreibung oder Verfahrensabläufe und Entscheidungen o.ä.
  • VK Südbayern, 19.03.2010 - Z3-3-3194-1-04-01/10

    beträchtlicher Preisabstand: Anlass zur Überprüfung?

    Damit würde der Rechtsschutz in unzulässiger, vom Gesetzgeber nicht vorgesehener Weise ausgeweitet (2. VK Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 28.11.2008 - Az.: 2 VK 7/08).
  • VK Sachsen, 06.04.2009 - 1/SVK/005-09

    Anforderungen an eine Rüge

    Grundsätzlich ist zu verlangen, dass eine Rüge objektiv und vor allem auch gegenüber dem Auftraggeber so deutlich formuliert wird, dass von diesem verstanden werden kann, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Verstoß angesehen wird, damit der Auftraggeber so in die Lage versetzt wird, konkrete Abhilfe schaffen zu können (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 31.10.2007, Verg 24/07; 2. VK Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 28.11.2008, 2 VK 7/08).
  • VK Südbayern, 10.12.2009 - Z3-3-3194-1-59-10/09

    Notwendiger Inhalt einer Rüge?

    die Rüge muss jedoch objektiv und vor allem auch gegenüber dem Auftraggeber (in der Rolle eines "verständigen Dritten" - OLG Düsseldorf, B. v. 31.10.2007 - Az.: VII - Verg 24/07; 2. VK Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 28.11.2008 - Az.: 2 VK 7/08 - ) deutlich sein und von diesem so verstanden werden, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Verstoß angesehen wird und dass es sich nicht nur um die Klärung etwaiger Fragen, um einen Hinweis, eine Bekundung des Unverständnisses oder der Kritik z. B. über den Inhalt der Ausschreibung oder Verfahrensabläufe und Entscheidungen o.ä.
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Rechtsprechung
   VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.01.2009 - 2 VK 7/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,40221
VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.01.2009 - 2 VK 7/08 (https://dejure.org/2009,40221)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08.01.2009 - 2 VK 7/08 (https://dejure.org/2009,40221)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 2 VK 7/08 (https://dejure.org/2009,40221)
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