Rechtsprechung
| BVerwG, 20.04.2026 - 2 VR 20.25 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 33 Abs. 2; BBG § 9 Satz 1, § 16 Abs. 1, § 17 Abs. 5, § 22 Abs. 2; BGB § 133
Voraussetzung für dienstpostenbezogene Vorgaben im Anforderungsprofil
- rechtsinformationen.bund.de
Voraussetzung für dienstpostenbezogene Vorgaben im Anforderungsprofil
- rechtsprechung-im-internet.de
Voraussetzung für dienstpostenbezogene Vorgaben im Anforderungsprofil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23
Stellenbesetzung eines höhenwertigen Dienstpostens
Auszug aus BVerwG, 20.04.2026 - 2 VR 20.25
Rn. 16 Zwar ist Gegenstand des Verfahrens nicht die Vergabe eines statusrechtlichen Amts, die nach Ernennung des ausgewählten Bewerbers nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nur noch rückgängig gemacht werden könnte, wenn der unterlegene Bewerber unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG an der Ausschöpfung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten gehindert worden wäre (…vgl. BVerwG, Urteile vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 27 und vom 13. Dezember 2018 - 2 A 5.18 - BVerwGE 164, 84 Rn. 22 ff. sowie aus jüngerer Zeit etwa Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 13).Die Einstufung und Wertigkeit des Dienstpostens, den der Beamte innehat, ist vielmehr kein den Vorgaben des Grundsatzes der Bestenauswahl aus Art. 33 Abs. 2 GG entsprechendes Kriterium (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ; Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 14 m. w. N.;… ebenso BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603 Rn. 22 f.).
Rn. 18 Die von der Antragsgegnerin getroffene Auswahlentscheidung für die Dienstpostenvergabe vermag die Rechtsstellung des Antragstellers aus Art. 33 Abs. 2 GG aber dennoch zu beeinträchtigen, weil sie Vorwirkungen auf die nachfolgende Vergabe von Statusämtern entfalten kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 14 ff. m. w. N.).
Rn. 28 Dienstpostenbezogene Anforderungsmerkmale bei Vergabeentscheidungen im Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG sind nur im Interesse der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung denkbar und setzen voraus, dass die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordert, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (stRspr, vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 29 ff. m. w. N.).
Angesichts der Besonderheit und Vielgestaltigkeit seiner Aufgaben und dem Umstand, dass in der Laufbahn des höheren Dienstes keine passgenaue Ausbildung besteht, lässt die Laufbahnbefähigung für sich genommen noch keinen hinreichenden Schluss darauf zu, dass ein Beamter geeignet ist, die Aufgaben eines seinem Statusamt zugeordneten Dienstpostens beim BND ordnungsgemäß zu erfüllen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 35 …und vom 24. Juli 2024 - 2 VR 5.23 - NVwZ-RR 2024, 1050 Rn. 23).
Da der Antragsteller mit dem streitgegenständlichen Eilverfahren nur eine vorläufige Freihaltung der Stelle erreichen kann und nicht eine Vergabe an sich selbst, ist eine weitere Halbierung des Betrags geboten, sodass der Wert auf ein Viertel des sich aus § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG berechneten Betrags festzusetzen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 46).
- BVerwG, 20.05.2025 - 2 VR 3.25
Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2026 - 2 VR 20.25
Rn. 4 Mit Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - (BVerwGE 185, 385) entschied der erkennende Senat in Bezug auf die parallele Ausschreibung eines anderen Dienstpostens der Besoldungsgruppe A 15 BBesO, dass der Nachweis von Führungskompetenz durch das Bestehen eines entsprechenden Assessmentcenters nicht zur zwingenden Vorgabe eines Anforderungsprofils und damit zur Voraussetzung der Einbeziehung von Bewerbern in einem Auswahlverfahren gemacht werden darf.Hierzu gehört in den Laufbahnen des höheren Dienstes auch die Übernahme von Führungsfunktionen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - BVerwGE 185, 385 Rn. 33).
Rn. 34 Die Vorstellung des BND, dass die Eignung für die Vergabe eines Sachgebietsleiterdienstpostens einer besonderen Bewertung bedarf (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - juris Rn. 10), trifft daher zu - unabhängig davon, dass das ursprünglich hierfür gewählte Modell eines zwingend erfolgreich zu absolvierenden Assessmentcenters nicht tragfähig ist.
Rn. 48 Der Vergleich von Beamten, die bislang nicht mit Personalführungsaufgaben betraut waren und bei denen daher nur eine prognostische Einschätzung ihrer Führungseignung möglich ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - BVerwGE 185, 385 Rn. 32 ff.), mit Konkurrenten, die bereits über eine beurteilte Führungserfahrung verfügen, weist denklogisch eine asymmetrische Tatsachengrundlage auf.
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2026 - 2 VR 20.25
Aus der Stellenausschreibung muss sich ergeben, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 32 und 49).Rn. 25 Welche herausgehobenen Merkmale im Fall des gleichen Gesamturteils der aktuellen dienstlichen Regelbeurteilung maßgeblich berücksichtigt werden und welche Kriterien dabei lediglich als Unterpunkte eines "kumulierten" Merkmals herangezogen werden, kann der Ausschreibung daher nicht hinreichend klar entnommen werden (vgl. hierzu bereits BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 50).
Die an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende Auswahlentscheidung darf daher grundsätzlich nicht anhand der Anforderungen eines konkreten Dienstpostens erfolgen (vgl. grundlegend BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 28).
Rn. 30 Jedenfalls aber setzt die Vorgabe dienstpostenbezogener Anforderungen voraus, dass die geforderten Voraussetzungen im Interesse der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung gerechtfertigt sind, sich also aus den Besonderheiten der jeweiligen Aufgabenwahrnehmung ergeben (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 21; Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 33…, vom 8. Juli 2014 - 2 B 7.14 - NVwZ-RR 2014, 885 Rn. 10 …und vom 24. Juli 2024 - 2 VR 5.23 - NVwZ-RR 2024, 1050 Rn. 24).
- BVerwG, 25.09.2024 - 2 VR 1.24
Konkurrentenstreit um höherwertigen Dienstposten
Auszug aus BVerwG, 20.04.2026 - 2 VR 20.25
Zur Gewährleistung von Transparenz und der Anwendung gleicher Maßstäbe hat der BND zwar umfangreiche Vorgaben zur Verwaltungspraxis verschriftlicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2024 - 2 VR 1.24 - NVwZ 2024, 1933 Rn. 25).Rn. 45 Diese Verfahrensweise ist zwar aufwändig und könnte auch anders ausgestaltet werden (vgl. hierzu bereits BVerwG, Beschluss vom 25. September 2024 - 2 VR 1.24 - NVwZ 2024, 1933 Rn. 31).
- BVerwG, 24.07.2024 - 2 VR 5.23
Vorverwendung mit Führungsfunktion
Auszug aus BVerwG, 20.04.2026 - 2 VR 20.25
Angesichts der Besonderheit und Vielgestaltigkeit seiner Aufgaben und dem Umstand, dass in der Laufbahn des höheren Dienstes keine passgenaue Ausbildung besteht, lässt die Laufbahnbefähigung für sich genommen noch keinen hinreichenden Schluss darauf zu, dass ein Beamter geeignet ist, die Aufgaben eines seinem Statusamt zugeordneten Dienstpostens beim BND ordnungsgemäß zu erfüllen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 35 und vom 24. Juli 2024 - 2 VR 5.23 - NVwZ-RR 2024, 1050 Rn. 23).Rn. 30 Jedenfalls aber setzt die Vorgabe dienstpostenbezogener Anforderungen voraus, dass die geforderten Voraussetzungen im Interesse der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung gerechtfertigt sind, sich also aus den Besonderheiten der jeweiligen Aufgabenwahrnehmung ergeben (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 21;… Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 33…, vom 8. Juli 2014 - 2 B 7.14 - NVwZ-RR 2014, 885 Rn. 10 und vom 24. Juli 2024 - 2 VR 5.23 - NVwZ-RR 2024, 1050 Rn. 24).
- BVerwG, 13.05.2025 - 2 VR 5.24
Aufklärung der gesundheitlichen Eignung im Auswahlverfahren
Auszug aus BVerwG, 20.04.2026 - 2 VR 20.25
Durch die gewählte Regelungstechnik der Verweisung auf die "sonstigen" Merkmale nach Anlage 10 der Bestimmungen über die Beurteilung der Beamtinnen, Beamten und Beschäftigten im Bundesnachrichtendienst in der Fassung vom 24. November 2022 (BB-BND) ist - selbst bei unterstellter Kenntnis dieses Textes - nicht hinreichend erkennbar, welche der nicht wortgleich abgefassten Merkmale nach Auffassung des BND eigenständige Bedeutung haben und damit zusätzlich in Ansatz gebracht werden müssen (vgl. zur Kritik an der Verweisungsregelung bereits BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - BVerwGE 185, 373 Rn. 34).Sie überschreitet den dem Dienstherrn zustehenden Gestaltungsspielraum bei der Durchführung des Bewerbervergleichs aber nicht, sofern das Ergebnis bereits bei einem Unterschied von zwei Punkten als wesentlich unterschiedlich gehandhabt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - BVerwGE 185, 373 Rn. 36).
- BVerwG, 03.03.2025 - 2 VR 4.24
Fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung einer vom Dienst …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2026 - 2 VR 20.25
Diese kann nachträglich aufgehoben und der Dienstposten anderweitig besetzt werden, sodass dem Antragsteller nachgelagerter Rechtsschutz zur Verfügung steht (stRspr, vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - BVerwGE 185, 111 Rn. 14).Diese Vorwirkung ist mit der bewusst "förderlichen" Besetzung des Dienstpostens durch Beamte mit einem Statusamt der niedrigeren Besoldungsgruppe A 14 BBesO auch beabsichtigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - BVerwGE 185, 111 Rn. 16).
- BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09
Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2026 - 2 VR 20.25
Rn. 30 Jedenfalls aber setzt die Vorgabe dienstpostenbezogener Anforderungen voraus, dass die geforderten Voraussetzungen im Interesse der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung gerechtfertigt sind, sich also aus den Besonderheiten der jeweiligen Aufgabenwahrnehmung ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 21;… Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 33…, vom 8. Juli 2014 - 2 B 7.14 - NVwZ-RR 2014, 885 Rn. 10 …und vom 24. Juli 2024 - 2 VR 5.23 - NVwZ-RR 2024, 1050 Rn. 24). - BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16
Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2026 - 2 VR 20.25
Rn. 37 Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats muss das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung aus den Einzelbewertungen her- und abgeleitet werden (…vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 33 und vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 63). - BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2026 - 2 VR 20.25
Rn. 37 Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats muss das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung aus den Einzelbewertungen her- und abgeleitet werden (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 33 …und vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 63). - BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07
Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines …
- BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10
Nichtannahmebeschluss: Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der …
- BVerwG, 08.07.2014 - 2 B 7.14
Anforderungsprofil; interne Stellenausschreibung; objektiver Erklärungsinhalt; …
- BVerwG, 17.12.2025 - 2 KSt 5.25
- OVG Niedersachsen, 21.11.1995 - 5 M 6322/95
Dienstposten; Anforderungsprofil; Feststellung; Auswahlentscheidung; …
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
- BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04
Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …
- BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 …
- BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13
Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung; …
- BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13
Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung; …
- BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23
Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens
- BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18
Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung; …
- BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68
Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt - …
- VG Schleswig, 19.10.2026 - 24 B 33/26
Konkurrentenstreit Dokumentation der Auswahlentscheidung
Je uneinheitlicher das sich aus den Einzelbewertungen ergebende Bild des Beamten ist, desto höher ist das Begründungsbedürfnis für die Vergabe des Gesamturteils (BVerwG, Beschluss vom 20.04.2026 - 2 VR 20.25 -, Rn. 37, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2026 - 2 MB 8/26
Auslegung; Einstellungsvoraussetzungen; Erste und Zweite Juristische …
Insoweit muss schon aus der Stellenausschreibung für einen Bewerber erkennbar sein, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden, und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (…BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, Rn. 49, und vom 20. April 2026 - 2 VR 20.25 -, Ls 1 und Rn. 22; jeweils juris;… vgl. zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, juris Rn. 14 m. w. N.). - VG Schleswig, 14.10.2026 - 24 B 37/26 Je uneinheitlicher das sich aus den Einzelbewertungen ergebende Bild des Beamten ist, desto höher ist das Begründungsbedürfnis für die Vergabe des Gesamturteils (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2026 - 2 VR 20.25 -, juris Rn. 37).
- VG Bayreuth, 24.08.2026 - B 5 E 26.605
Erfordernis der Vergleichbarmachung von dienstlichen Beurteilungen aus …
Maßgeblich für die Festsetzung ist das Endgrundgehalt des dem höherwertigen Dienstposten entsprechenden Statusamts einschließlich ruhegehaltfähiger Zulagen (BVerwG, B.v. 20.04.2026 - 2 VR 20.25 - juris Rn. 59). - VG Bayreuth, 24.08.2026 - B 5 E 26.618
Fehlerhafte Auswahlentscheidung mangels Vergleichs von - (soweit wie möglich) …
Maßgeblich für die Festsetzung ist das Endgrundgehalt des dem höherwertigen Dienstposten entsprechenden Statusamts einschließlich ruhegehaltfähiger Zulagen (BVerwG, B.v. 20.04.2026 - 2 VR 20.25 - juris Rn. 59). - VG Trier, 27.07.2026 - 7 L 3365/26 Diese kann nachträglich aufgehoben und der Dienstposten anderweitig besetzt werden, sodass dem Antragsteller nachgelagerter Rechtsschutz zur Verfügung steht (st. Rspr., vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschlüsse vom 20. April 2026 - 2 VR 20.25 -, juris Rn. 16, …und vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 -, juris Rn. 14).
- VG Schleswig, 23.07.2026 - 12 B 41/26
Stellenbesetzung Mängel bei der Abweichung von Zweitbeurteiler zum Erstbeurteiler
Diese Ernennung könnte mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig gemacht werden, weil sowohl für den Antragsteller als auch den Beigeladenen eine Besetzung des Dienstpostens mit einer Beförderung verbunden wäre (vgl. dazu BVerfG…, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. April 2026 - 2 VR 20.25 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".