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Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 13.02.2012

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43581
OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11 (https://dejure.org/2014,43581)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.12.2014 - 2 Verg 14/11 (https://dejure.org/2014,43581)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2014 - 2 Verg 14/11 (https://dejure.org/2014,43581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenerstattungsanspruch eines Beigeladenen setzt "aktive" Verfahrensbeteiligung voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Kostenrisiko des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren nach den §§ 116 f. GWB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheid des Vergabesenats auch ohne ausdrücklichen Antrag über die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde; Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren nach Rücknahme des Rechtsmittels bei fehlendem ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenerstattungsanspruch eines Beigeladenen setzt "aktive" Verfahrensbeteiligung voraus (VPR 2015, 94)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2015, 518
  • BauR 2015, 1030
  • VergabeR 2015, 486
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (16)

  • OLG Naumburg, 09.07.2014 - 2 Verg 3/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung durch Rücknahme des Nachprüfungsantrags …

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    Rn. 9 1. Allerdings hatte der Senat über die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der jeweiligen Aufwendungen der Beteiligten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Beschwerdeverfahren von Amts wegen zu entscheiden; eines Kostenantrags der Beigeladenen bedurfte es - entgegen der Ansicht der Antragstellerin - nicht (vgl. zuletzt OLG Naumburg, Beschluss v. 09.07.2014, 2 Verg 3/14 ).

    Rn. 14 c) Eine Kostenerstattung zugunsten des Beigeladenen wird regelmäßig abgelehnt, wenn sich der Beigeladene am Beschwerdeverfahren nicht aktiv beteiligt; die Anwendung der Grundgedanken der §§ 101, 100 Abs. 1 ZPO findet im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nur eingeschränkt statt (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.04.2012, VII-Verg 107/11; OLG München, Beschluss v. 26.10.2012, Verg 20/12; OLG Naumburg, Beschluss v. 09.07.2014, 2 Verg 3/14 ).

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    Rn. 13 b) Hinsichtlich des Kostenerstattungsanspruchs eines Beigeladenen im Beschwerdeverfahren wird jedenfalls übereinstimmend davon ausgegangen, dass der Beigeladene in die Kostenentscheidung einbezogen wird, wenn er die durch die Beiladung begründete Stellung als Verfahrensbeteiligter nutzt, um sich "aktiv" zu beteiligen, indem er Sachanträge stellt (…vgl. Hardraht/Schulz, a.a.O., Rn. 14; so BGH, Beschluss v. 08.02.2011, X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr I" ; Beschluss v. 23.01.2013, X ZB 8/11 "Nebenangebot" ; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 09.09.2011, 15 Verg 9/11; OLG München, Beschluss v. 16.07.2012, Verg 6/12).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    Der Bundesgerichtshof hat die Vorschriften der ZPO angewandt, welche bei Rücknahme der Beschwerde keine Billigkeitsentscheidung zugelassen haben (vgl. Beschluss v. 09.02.2004, X ZB 44/03; Beschluss v. 26.09.2006, X ZB 14/06).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Anhörungsrüge im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    Zwar ist der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge auch im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren nach §§ 120 Abs. 2, 71a GWB eröffnet, ohne dass es einer Gesetzesanalogie bedarf (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26.02.2008, 1 BvR 2327/07, NJW 2008, 2167; so auch OLG Naumburg, vgl. Beschluss v. 02.04.2009, 1 Verg 10/08; Beschluss v. 21.06.2013, 2 Verg 8/12).
  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit …

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    Der Bundesgerichtshof hat die Vorschriften der ZPO angewandt, welche bei Rücknahme der Beschwerde keine Billigkeitsentscheidung zugelassen haben (vgl. Beschluss v. 09.02.2004, X ZB 44/03; Beschluss v. 26.09.2006, X ZB 14/06).
  • BGH, 23.01.2013 - X ZB 8/11

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung eines …

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    Rn. 13 b) Hinsichtlich des Kostenerstattungsanspruchs eines Beigeladenen im Beschwerdeverfahren wird jedenfalls übereinstimmend davon ausgegangen, dass der Beigeladene in die Kostenentscheidung einbezogen wird, wenn er die durch die Beiladung begründete Stellung als Verfahrensbeteiligter nutzt, um sich "aktiv" zu beteiligen, indem er Sachanträge stellt (…vgl. Hardraht/Schulz, a.a.O., Rn. 14; so BGH, Beschluss v. 08.02.2011, X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr I" ; Beschluss v. 23.01.2013, X ZB 8/11 "Nebenangebot" ; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 09.09.2011, 15 Verg 9/11; OLG München, Beschluss v. 16.07.2012, Verg 6/12).
  • OLG Celle, 12.01.2012 - 13 Verg 8/11

    Überprüfung einer vergaberechtlichen Entscheidung im Zusammenhang mit der Vergabe …

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    Dabei ist in einigen Fällen ein Erstattungsanspruch zugesprochen worden, wenn ein Beigeladener, ohne einen Antrag ausdrücklich anzukündigen, schriftsätzlich hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er dasselbe Verfahrensziel verfolgt wie ein anderer Verfahrensbeteiligter (zumeist der Antragsgegner) und eine mündliche Verhandlung wegen der Rücknahme der sofortigen Beschwerde bzw. ihrer Beschränkung auf den Kostenpunkt nicht (mehr) stattgefunden hat, so dass keine Gelegenheit zur Klarstellung der Frage einer Antragstellung bestanden hat (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 12.01.2012, 13 Verg 8/11; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 21.05.2012, Verg W 1/12).
  • OLG Naumburg, 02.04.2009 - 1 Verg 10/08

    Preisangabe von 0,00 Euro zulässig! (Gehörsrüge)

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    Zwar ist der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge auch im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren nach §§ 120 Abs. 2, 71a GWB eröffnet, ohne dass es einer Gesetzesanalogie bedarf (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26.02.2008, 1 BvR 2327/07, NJW 2008, 2167; so auch OLG Naumburg, vgl. Beschluss v. 02.04.2009, 1 Verg 10/08; Beschluss v. 21.06.2013, 2 Verg 8/12).
  • OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

    Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von …

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    Dieser Auffassung ist auch der erkennende Senat (vgl. Beschluss v. 22.12.2011, 2 Verg 10/11 "Rettungsdienst Harz").
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens durch …

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    Rn. 14 c) Eine Kostenerstattung zugunsten des Beigeladenen wird regelmäßig abgelehnt, wenn sich der Beigeladene am Beschwerdeverfahren nicht aktiv beteiligt; die Anwendung der Grundgedanken der §§ 101, 100 Abs. 1 ZPO findet im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nur eingeschränkt statt (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.04.2012, VII-Verg 107/11; OLG München, Beschluss v. 26.10.2012, Verg 20/12; OLG Naumburg, Beschluss v. 09.07.2014, 2 Verg 3/14 ).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2012 - Verg W 1/12

    Wann ist die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig?

  • OLG Celle, 20.10.1999 - 13 Verg 3/99

    Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz im Rahmen der Ausschreibung über …

  • OLG Naumburg, 21.06.2013 - 2 Verg 8/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Gehörsverletzung unter Berücksichtigung einer …

  • OLG München, 16.07.2012 - Verg 6/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berücksichtigung der Verfahrensbeteiligung eines …

  • OLG München, 26.10.2012 - Verg 20/12

    Vergaberechtliches Beschwerdeverfahren: Tragung des Kosten des …

  • OLG Karlsruhe, 09.09.2011 - 15 Verg 9/11

    "Billigkeit" als Maßstab für die Kostenentscheidung bei der Zurücknahme einer …

  • OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16

    Vergabeverfahren: Notwendiger Hinweis zur Wahrung von Transparenz und …

    Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist es hierfür ausreichend, wenn er entweder Anträge stellt oder sich sonst durch Schriftsätze aktiv beteiligt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.4.2016, 15 Verg 1/16; OLG Celle, Beschluss vom 12.1.2012, 13 Verg 8/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.5.08, Verg W 11/06; Vk Brandenburg, Beschluss vom 24.8.12, VK 25/12;… Summa, jurisPK Vergaberecht, § 128 GWB Rdnr. 22;… Brauer in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 128 Rdnr. 27;… Losch in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 GWB Rdnr. 29; a.A.: Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.12.2014, 2 Verg 14/11; Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 6.11.2015, 1 SVK 024-15).
  • OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15

    bodengebundener Rettungsdienst - Vergabenachprüfungsverfahren für …

    Rn. 111 Die Beigeladene zu 1 hat sich zwar ebenfalls mit der Einreichung eines Schriftsatzes beteiligt, auf die Stellung eines Sachantrages aber ausdrücklich verzichtet (vgl. hierzu Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 Verg 14/11 -, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • KG, 15.02.2019 - Verg 9/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfung der Antragsbefugnis von Amts wegen; …

    Vermeidet der Beigeladene in solcher Weise die Übernahme eines Kostenrisikos, entspricht es billigem Ermessen im Sinne des § 78 S. 2 GWB von der Anordnung einer Kostenerstattung abzusehen, auch wenn er sich an dem Beschwerdeverfahren mit Schriftsätzen beteiligt und der von ihm unterstützte Beteiligte obsiegt hat (OLG Naumburg, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 Verg 14/11 - juris rn.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.01.2022 - 1 VK 6/21

    Voraussetzungen einer sog. Dringlichkeitsvergabe?

    An der Erstattungsfähigkeit fehlt es hier, weil die Beigeladenen sich nicht aktiv am Verfahren beteiligt haben (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 23.12.2014 - 2 Verg 14/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2014 - Verg 41/13;… Brauser-Jung/Keppler in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 5. Auflage 2020, § 182 GWB, Rn. 45).
  • OLG Koblenz, 14.10.2020 - Verg 7/20

    Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden

    Nach der mit Schriftsatz vom 29. Oktober 2020 erklärten Rücknahme der sofortigen Beschwerde durch den Antragsteller ist von Amts wegen über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. OLG München, Beschluss vom 29. April 2019 - Verg 3/19 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 Verg 14/11).
  • OLG Koblenz, 08.11.2021 - Verg 5/21

    Keine Rechtsverletzung bei Dokumentationsmängeln?

    Nach der mit Schriftsatz vom 13. Dezember 2021 erklärten Rücknahme der sofortigen Beschwerde durch die Antragstellerin ist von Amts wegen über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. OLG München, Beschluss vom 29. April 2019 - Verg 3/19; OLG Naumburg, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 Verg 14/11).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2024 - 1 VK 6/23

    Mal wieder: IHK ist kein öffentlicher Auftraggeber!

    Selbst die (formale) Festlegung des Beitragssatzes durch die Körperschaft selbst ist nicht schädlich, wenn dieser rechtlich vorgegeben ist, wobei das Gesetz die erbrachten Leistungen und die damit verbundenen Ausgaben festlegt und untersagt, die Aufgaben mit Gewinnerzielungsabsicht wahrzunehmen, und zum anderen der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedarf, und sofern die Beiträge aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zwangsweise eingezogen werden (OLG Naumburg, Beschluss vom 23.12.2014, Az.: 2 Verg 14/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2014, Az.: VII-Verg 41/13).
  • OLG Koblenz, 02.02.2026 - Verg 4/25

    Beschwerde zurückgenommen: Antragsteller muss die Kosten tragen!

    Nach der mit Schriftsatz vom 2. Februar 2026 erklärten Rücknahme der sofortigen Beschwerde durch die Antragstellerin ist von Amts wegen über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Mai 2023 - Verg 3/23 - Beschluss vom 25. April 2023 - Verg 2/23 - Beschluss vom 20. Juni 2022 - Verg 2/22 - OLG München, Beschluss vom 29. April 2019 - Verg 3/19 - OLG Naumburg, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 Verg 14/11 -).
  • OLG Koblenz, 25.04.2023 - Verg 2/23

    Sofortige Beschwerde zurückgenommen: Antragsteller trägt die Kosten!

    Nach der mit Schriftsatz vom 25. April 2023 erklärten Rücknahme der sofortigen Beschwerde durch die Antragstellerin ist von Amts wegen über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juni 2022 - Verg 2/22 - OLG München, Beschluss vom 29. April 2019 - Verg 3/19; OLG Naumburg, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 Verg 14/11).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3004
OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11 (https://dejure.org/2012,3004)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.02.2012 - 2 Verg 14/11 (https://dejure.org/2012,3004)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - 2 Verg 14/11 (https://dejure.org/2012,3004)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 116 GWB, § 516 ZPO, § 524 Abs 4 ZPO, § 50 Abs 2 GKG, § 3 Abs 4 Nr 2 VgV
    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer: Rücknahme ohne Einwilligung des Gegners; Wirkungsverlust der Anschlussbeschwerde; Gegenstandswert bei Vergabe eines Abfallentsorgungsvertrages mit zehnjähriger Laufzeit

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Rücknahme der sofortigen Beschwerde; Rechtsfolgen hinsichtlich einer Anschlussbeschwerde; Kostenwert des Vergabenachprüfungsverfahrens hinsichtlich des Abschlusses eines Abfallentsorgungsvertrages mit zehnjähriger Laufzeit

  • ibr-online

    Kostenwert des Beschwerdeverfahrens nach gesamter Vertragslaufzeit!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Rücknahme der sofortigen Beschwerde; Rechtsfolgen hinsichtlich einer Anschlussbeschwerde; Kostenwert des Vergabenachprüfungsverfahrens hinsichtlich des Abschlusses eines Abfallentsorgungsvertrages mit zehnjähriger Laufzeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    In der vergaberechtlichen Rechtsprechung zur Kostenlast im Beschwerdeverfahren wurde vor der Aufnahme des § 78 GWB in die Verweisungsnorm des § 120 Abs. 1 GWB zuletzt einheitlich auf § 97 ZPO, also die Kostenvorschrift für das Rechtsmittelverfahren, zurückgegriffen (vgl. nur BGH, Beschluss v. 19.12.2000, X ZB 14/00, BGHZ 146, 202).
  • OLG München, 08.11.2010 - Verg 20/10

    Vergabeverfahren: Umfang des Akteneinsichtsrechts; Kostentragung bei …

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    Auch die Kostenentscheidung bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde wurde und wird im Allgemeinen auf eine entsprechende Anwendung des § 516 Abs. 3 ZPO gestützt (vgl. OLG Naumburg, zuletzt Beschluss v. 13.01.2012, 2 Verg 13/10; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.07.2005, VII-Verg 28/05; v. 12.01.2006, VII-Verg 35/05 und v. 03.06.2009, VII-Verg 7/09; OLG München, Beschluss v. 08.11.2010, Verg 20/10, VergabeR 2011, 228; OLG Frankfurt, Beschluss v. 12.12.2007, 11 Verg 11 + 12/07).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2009 - Verg 7/09

    Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    Auch die Kostenentscheidung bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde wurde und wird im Allgemeinen auf eine entsprechende Anwendung des § 516 Abs. 3 ZPO gestützt (vgl. OLG Naumburg, zuletzt Beschluss v. 13.01.2012, 2 Verg 13/10; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.07.2005, VII-Verg 28/05; v. 12.01.2006, VII-Verg 35/05 und v. 03.06.2009, VII-Verg 7/09; OLG München, Beschluss v. 08.11.2010, Verg 20/10, VergabeR 2011, 228; OLG Frankfurt, Beschluss v. 12.12.2007, 11 Verg 11 + 12/07).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 35/05

    Kostentragungspflicht bei Rücknahme der Sofortigen Beschwerde gegen eine …

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    Auch die Kostenentscheidung bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde wurde und wird im Allgemeinen auf eine entsprechende Anwendung des § 516 Abs. 3 ZPO gestützt (vgl. OLG Naumburg, zuletzt Beschluss v. 13.01.2012, 2 Verg 13/10; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.07.2005, VII-Verg 28/05; v. 12.01.2006, VII-Verg 35/05 und v. 03.06.2009, VII-Verg 7/09; OLG München, Beschluss v. 08.11.2010, Verg 20/10, VergabeR 2011, 228; OLG Frankfurt, Beschluss v. 12.12.2007, 11 Verg 11 + 12/07).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 28/05

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    Auch die Kostenentscheidung bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde wurde und wird im Allgemeinen auf eine entsprechende Anwendung des § 516 Abs. 3 ZPO gestützt (vgl. OLG Naumburg, zuletzt Beschluss v. 13.01.2012, 2 Verg 13/10; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.07.2005, VII-Verg 28/05; v. 12.01.2006, VII-Verg 35/05 und v. 03.06.2009, VII-Verg 7/09; OLG München, Beschluss v. 08.11.2010, Verg 20/10, VergabeR 2011, 228; OLG Frankfurt, Beschluss v. 12.12.2007, 11 Verg 11 + 12/07).
  • KG, 13.03.2008 - 2 Verg 18/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unterlassen eines Antrags auf vorläufigen …

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    Der Vergabesenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts geht im Übrigen in seiner Rechtsprechung bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde ebenfalls von einer entsprechenden Anwendbarkeit des § 516 Abs. 3 ZPO aus (vgl. Beschlüsse v. 27.06.2008, Verg W 4/08, VergabeR 2008, 853, dort ebenfalls ohne Zustimmung des Beschwerdegegners, und v. 15.12.2010, Verg W 12/10).
  • BGH, 24.03.2009 - X ZB 29/08

    Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    Eine Einschränkung der Rücknahmemöglichkeit - wie sie beispielsweise § 269 Abs. 1 ZPO für die Rücknahme einer Klage vorsieht - enthält das GWB nicht (vgl. entsprechende Erwägungen zur Rücknahme des Nachprüfungsantrages BGH, Beschluss v. 24.03.2009, X ZB 29/08 "Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren", VergabeR 2009, 607; ausdrücklich für die Rücknahme der sofortigen Beschwerde in der mündlichen Verhandlung Thüringer OLG, Beschluss v. 22.08.2002, 6 Verg 3/02; OLG München, Beschluss v. 21.09.2010, Verg 15/10;… ebenso Wiese in: Kulartz/Kus/Portz, GWB, § 120 Rn. 48;… Dicks in: Ziekow/Völlink, VergabeR, § 116 GWB Rn. 4 m.w.N.;… Stickler in: Reidt/Stickler/Glahs, GWB, 3. Aufl. 2011, § 116 Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - Verg 31/07

    Bekanntmachungspflicht des öffentlichen Auftraggebers bezüglich der …

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    Eine Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB ist gleichwohl nicht geboten, wenn infolge einer Änderung der gesetzlichen Regelung die Gefahr einer uneinheitlichen Rechtsprechung beseitigt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.01.2008, VII-Verg 31/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08

    Vergaberecht - Ausschreibung von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und …

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    Rn. 8 dd) Schließlich sieht sich der Senat zu einer Divergenzvorlage auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Beschluss v. 23.01.2009, L 11 WB 5971/08, VergabeR 2009, 452;… ebenso - ohne Erwähnung der herrschenden Auffassung in dieser Rechtsfrage - Weyand, PK VergabeR, 3. Aufl. 2011, § 116 Rn. 4551) veranlasst.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung …

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11
    Rn. 7 cc) Gleiches gilt im Wesentlichen für die vom Antragsgegner zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss v. 11.07.2008, 15 Verg 5/08, VergabeR 2009, 100).
  • OLG Naumburg, 30.12.2002 - 1 Verg 11/02

    Streitwert für Rechtsanwaltsgebühren im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

  • OLG Brandenburg, 27.06.2008 - Verg W 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung bei einer Baukonzession in Form …

  • OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

    Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von …

  • OLG Naumburg, 06.04.2005 - 1 Verg 2/05

    "Betriebsführung II"; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die …

  • OLG Brandenburg, 18.05.2010 - Verg W 1/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rücknahme des Nachprüfungsantrags im …

  • OLG Jena, 22.08.2002 - 6 Verg 3/02

    Verfahrensabschlussentscheidung bei Rücknahme

  • OLG München, 21.09.2010 - Verg 15/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Rücknahme der Beschwerde

  • OLG Brandenburg, 15.12.2010 - Verg W 12/10
  • OLG Schleswig, 18.07.2006 - 1 Verg 8/06

    Kostentragung bei Antragsrücknahme

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren …

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg besteht bei langfristigen Dienstleistungsverträgen kein Raum für eine entsprechende Anwendung von § 3 Abs. 4 VgV (OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Februar 2012 - 2 Verg 14/11, bei juris).
  • BayObLG, 26.06.2024 - Verg 3/24

    Anschlussbeschwerde im Vergabeverfahren nach Beschwerderücknahme wirkungslos

    Rn. 10 2. Über die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin ist nicht mehr zu entscheiden, da diese durch die Rücknahme der sofortigen Beschwerde des Antragstellers entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos geworden ist (zur entsprechenden Anwendung des § 524 ZPO vgl. BGH…, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17, juris Rn. 16 ff; zu § 524 Abs. 4 ZPO: BayObLG…, Beschluss vom 7. September 2022, Verg 8/22, juris Rn. 11 ff.; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Februar 2012, 2 Verg 14/11, juris Rn. 9;… Dicks/Willner in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 5. Aufl. 2024, § 171 Rn. 9).

    Rn. 11 Der Beschwerdeführer trägt auch die Kosten der (an sich zulässigen) Anschlussbeschwerde, die infolge seiner Prozesshandlung (Rücknahme der Beschwerde) ihre Wirkung verloren hat (BayObLG…, Beschluss vom 7. September 2022, Verg 8/22, juris Rn. 13; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 15. Juli 2019, 15 Verg 5/19, juris Rn. 2; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Februar 2012, 2 Verg 14/11, juris Rn. 9; zur Anschlussrevision BGH…, Beschluss vom 27. Mai 2020, VII ZR 192/18, NJW-RR 2020, 1136 Rn. 14).

    Es bleibt daher kein Raum für eine Überprüfung und Abänderung der Kostenentscheidung der Vergabekammer durch den Senat (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 5. Februar 2020, Verg 21/19, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 25. Juli 2019, 15 Verg 5/19, juris Rn. 2 ff.; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Februar 2012, 2 Verg 14/11, juris Rn. 10; OLG Bremen…, Beschluss vom 27. November 2012, 2 Verg 2/12, juris Rn. 1 f., die nach Beschwerderücknahme jeweils nur noch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens befinden).

  • OLG München, 26.06.2013 - Verg 32/12

    Vorlage an den BGH: Divergenzvorlage bei unterschiedlicher rechtlicher …

    Rn. 20 e) An der beabsichtigten endgültigen Streitwertfestsetzung sieht sich der Senat allerdings durch die Entscheidung des OLG Naumburg vom 13.2.2012 - 2 Verg 14/11 gehindert.
  • OLG Naumburg, 10.06.2013 - 2 Verg 5/12

    Verkehrsvertrag II - Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung des Streitwerts für …

    Das wirtschaftliche Interesse eines Antragstellers wird gerade durch die - mehr oder wenige lange - Laufzeit des befristeten Vertrages geprägt; bei lang laufenden Verträgen resultiert die wirtschaftliche Attraktivität des ausgeschriebenen Auftrags nicht zuletzt aus der Vertragsdauer, der Planungssicherheit für alle Beteiligten und damit der beachtlichen Amortisationsmöglichkeiten von Anfangsinvestitionen (vgl. Beschluss v. 09.02.2012, 2 Verg 14/11 "Zehn-Jahres-Vertrag" m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 02.08.2012 - Verg W 1/12

    Vertrag mit fester Laufzeit: Höhe des Gegenstandswerts?

    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Regelungen in § 3 VgV, die die wertmäßigen Voraussetzungen für die Anwendung der Vergaberechtsvorschriften der §§ 97 ff GWB bestimmen, bei der Auslegung von Bestimmungen aus dem Kostenrecht grundsätzlich zur Anwendung gelangen und streitwertbegrenzende Wirkung haben können (s. hierzu OLG Naumburg, Beschluss vom 13.02.2012 - 2 Verg 14/11, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 07.09.2022 - Verg 8/22

    Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nach …

    Rn. 11 Ein Anschlussbeschwerdeführer trägt keine Kosten, wenn sein Rechtsmittel wegen einer Prozesshandlung des Beschwerdeführers seine Wirkung verloren hat (…Vavra/Willner in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 173 Rn. 168; vgl. auch OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 25. Juli 2019, 15 Verg 5/19, juris Rn. 2; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Februar 2012, 2 Verg 14/11, juris Rn. 10).
  • BayObLG, 07.09.2022 - 15 Verg 8/22
    Ein Anschlussbeschwerdeführer trägt keine Kosten, wenn sein Rechtsmittel wegen einer Prozesshandlung des Beschwerdeführers seine Wirkung verloren hat (…Vavra/Willner in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 173 Rn. 168; vgl. auch OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 25. Juli 2019, 15 Verg 5/19, juris Rn. 2; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Februar 2012, 2 Verg 14/11, juris Rn. 10).
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