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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 04.12.1990 - 2 W 132/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6511
OLG Braunschweig, 04.12.1990 - 2 W 132/90 (https://dejure.org/1990,6511)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04.12.1990 - 2 W 132/90 (https://dejure.org/1990,6511)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04. Dezember 1990 - 2 W 132/90 (https://dejure.org/1990,6511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 GBO; § 2065 Abs. 2 BGB; § 2281 BGB; § 2290 BGB; § 2293 BGB; § 2136 BGB ; § 2113 Abs. 1 BGB ; § 2113 Abs. 2 BGB
    Einsetzung eines Ehegatten als befreiten Vorerben; Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde durch einen Beteiligten des Ausgangsverfahrens; Bedingungen für die Löschung des Nacherbenvermerks ; Entfallen der Rechtsbindung eines Erbvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einsetzung eines Ehegatten als befreiten Vorerben; Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde durch einen Beteiligten des Ausgangsverfahrens; Bedingungen für die Löschung des Nacherbenvermerks ; Entfallen der Rechtsbindung eines Erbvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 204
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.12.1990 - 2 W 132/90
    Im Grundbuchantragsverfahren ist das Grundbuchamt - und damit auch das Landgericht als Beschwerdegericht - weder berechtigt noch verpflichtet, Ermittlungen und Beweiserhebungen anzustellen (vgl. BGHZ 35, 135, 139 [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60]; KG OLGZ 1968, 337, 340 m.w.N.;… Haegele/Schöner/Stöber a.a.O. Rdn. 209 b;… Staudinger/Behrends a.a.O. § 2113 Rdn. 88).
  • BGH, 14.07.1972 - V ZR 124/70

    Auflösend bedingte Nacherbeinsetzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.12.1990 - 2 W 132/90
    Denn auch unter Zugrundelegung der Auffassung der Beschwerdeführer, die von einer bedingten Nacherbeneinsetzung ausgehen und diese mit der herrschenden Meinung in Schrifttum (…vgl. nur Palandt/Edenhofer BGB 49. Aufl. § 2065 Anm. 3;… Staudinger/Otte BGB 12. Aufl. § 2065 Rdn. 19 ff) und Rechtsprechung (vgl. nur BGHZ 59, 220 [BGH 14.07.1972 - V ZR 124/70]) für zulässig erachten, läßt sich eine Unrichtigkeit des Nacherbenvermerks nicht begründen.
  • OLG Hamm, 13.03.2019 - 15 W 364/18

    Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

    Denn in einem solchen Fall verfügt der Vorerbe über seinen eigenen Nachlass, indem er die auflösende Bedingung herbeiführt, und damit zum unbeschränkten Vollerben wird (RGZ 95, 278; BGHZ 2, 35 = NJW 1951, 959; Senat, Beschluss vom 24. August 1999, 15 W 218/99, FamRZ 2000, 446 ff; Beschluss vom 22. Mai 2014, 15 W 102/13, FamRZ 2015, 169 f; OLG Braunschweig Rpfleger 1991, 204 f;… Weidlich in Palandt, aaO. § 2065 Rz. 6).

    Dagegen ist nach der Systematik des Gesetzes eine Sondernachfolge in einzelne Nachlassgegenstände unzulässig (Senat, OLGR Hamm 2000, 44-46; vgl. auch OLG Braunschweig, Rpfleger 1991, 204 f).

    Denn allein die Verfügung über einen vom Erblasser nicht benannten Nachlassgegenstand unter mehreren, die der Vor- und Nacherbfolge unterliegen, vermag den Vorerben nicht aus der erbrechtlichen Bindung zu lösen (Senat, OLGR Hamm 2000, 44-46; vgl. auch OLG Braunschweig, Rpfleger 1991, 204 f).

  • OLG Hamm, 24.08.1999 - 15 W 218/99

    Wirksamkeit einer Nacherbeneinsetzung unter auflösender Bedingung

    Rn. 26 Eine anderweitige letztwillige Verfügung des Vorerben kann allerdings den Bestand des Nacherbenvermerks nicht berühren, weil erst mit dem Tod des Vorerben feststeht, ob die Bedingung eingetreten ist oder nicht (vgl. OLG Braunschweig Rpfleger 1991, 204; LG Dortmund Rpfleger 1969, 17).
  • OLG Hamm, 05.11.2019 - 15 W 342/19

    Anordnung einer Nacherbfolge; Eintragung des Nacherbenvermerks

    Daher entspricht es allgemeiner Auffassung, dass auch die bedingte oder befristete Einsetzung eines Nacherben nach § 51 GBO eintragungspflichtig ist (OLG Braunschweig, Beschluss vom 4.12.1990 - 2 W 132/90 - Rechtspfleger 1991, 204; Senat, Beschluss vom 14.01.1976 - 15 W 299/75 - OLGZ 1976, 180;… Demharter, GBO, 31. Auflage, § 51 Rn.3; Beckscher Online Kommentar zur GBO/Zeiser, 36. Edition, Stand 1.06.2019, § 51 Rn.36 + 36.1).
  • OLG Hamm, 18.04.2011 - 15 W 518/10

    Voraussetzungen und Erforderlichkeit der Eintragung eines Nacherbenvermerks

    Daher entspricht es, soweit ersichtlich, allgemeiner Auffassung, dass auch bedingte oder befristete Einsetzungen eines Nacherben nach § 51 GBO eintragungspflichtig sind (OLG Braunschweig RPfleger 1991, 204f; Senat OLGZ 1976, 180, 186;… Demharter, a.a.O. Rdn.3 und 6; Bauer/v.Oefele/Schaub, GBO, 2.Aufl., § 51 Rdn.68; Hügel/Zeiser, GBO Stand 2011, § 51 Rdn.38; Burandt/Rojahn/Egerland, Erbrecht, § 51 GBO Rdn.2).
  • OLG Hamm, 17.02.2005 - 15 W 460/04

    Übertragung eines Grundstücks durch den Nacherben ohne Voreintragung des Vorerben

    Denn es ist anerkannt, dass im Gegensatz zu normalen Verkehrsgeschäften mit unbeteiligten Dritten bei Geschäften im Verwandtenkreis eine kritische Prüfung bei der Auswertung von Umständen in Bezug auf die Entgeltlichkeit der Verfügung des befreiten Vorerben geboten ist (…OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Braunschweig Rpfleger 1991, 204; Senat FGPrax 1995, 14, 16).
  • KG, 06.03.2012 - 1 W 778/11

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Entgeltlichkeit der Verfügung befreiter Vorerben …

    Rn. 14 Bei einem persönlichen Näheverhältnis des Vorerben zu dem Erwerber besteht für das Grundbuchamt aber regelmäßig Anlass zu einer besonders sorgfältigen Prüfung der Entgeltlichkeit der Verfügung (OLG Düsseldorf, FGPrax 2008, 94; OLG Braunschweig, Beschluss vom 4. Dezember 1990 - 2 W 132/90 - Juris).
  • OLG Hamm, 19.01.1995 - 15 W 303/94

    Beschwerdeberechtigung im Antragsverfahren auf Löschung eines Nacherbenvermerks

    Eine solche eingehende Überprüfung war insbesondere deshalb geboten, weil es sich um einen unter Verwandten geschlossenen Vertrag handelt, bei dem im Gegensatz zu einem Vertragsabschluß mit einem unbeteiligten Dritten nicht regelmäßig von einer Entgeltlichkeit der Verfügung ausgegangen werden kann (vgl. etwa Senat, RPfleger 1969, 349; OLG Frankfurt, RPfleger 1980, 107, 108; OLG Braunschweig, RPfleger 1991, 204, 205).
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