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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1610
OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00 (https://dejure.org/2000,1610)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.12.2000 - 2 W 202/00 (https://dejure.org/2000,1610)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2000 - 2 W 202/00 (https://dejure.org/2000,1610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Judicialis

    InsO § 309; ; InsO § ... 7 Abs. 3 Satz 1; ; InsO § 7 Abs. 1; ; InsO § 7 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 309 Abs. 1; ; InsO § 7; ; InsO § 309 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 307 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 244; ; InsO § 4; ; ZPO § 568 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO §§ 208 ff.; ; ZPO §§ 166 ff.; ; ZPO § 561 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 577 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 9 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; KO § 182 Abs. 1; ; VerglO § 74 Abs. 1; ; GesO § 16 Abs. 4 Satz 3; ; FGG § 27

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO §§ 6, 7, 307, 309
    Insolvenzrecht: Schuldenbereinigungsplanverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Insolvenz; Restschuldbefreiung; Schuldenbereinigungsplan; Inkassobüro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 266
  • ZIP 2000, 2312
  • NZI 2001, 34
  • NZI 2001, 60
  • NZI 2001, 88
  • Rpfleger 2001, 143
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00
    § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO, wonach in der Beschwerdeentscheidung ein neuer, selbständiger Beschwerdegrund gegeben sein muß, findet bei der Rechtsbeschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO keine Anwendung (st. Rspr., vgl. z.B.: Senat, ZIP 1999, 1929 [1930); BayObLG, NZI 1999, 451; Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: 1. Ergänzungslieferung 2000, § 7 Rdnr. 8; HK-Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 9; Smid, InsO 1999, § 7 Rdnr. 15).

    Fehlt es an einer förmlichen Zustellung wird weder die zweiwöchige Notfrist für die Einlegung des Rechtsmittels seit der Zustellung des angefochtenen Beschlusses gemäß den §§ 7 Abs. 1 InsO, 577 Abs. 2 ZPO in Gang gesetzt noch tritt eine eventuelle Rechtskraftwirkung ein (Senat, ZIP 2000, 462 [463]; vgl. auch: Senat, NZI 1999, 458; Senat, NZI 1999, 494;… HK/Kirchhof, a.a.O., 1999, § 7 Rdnr. 8;… Prütting in: Kübler/Prütting, a.a.O., § 7 Rdnr. 15, 27 f.;… Becker in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 6 Rdnr. 66, § 7 Rdnr. 33 f.).

  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99

    Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00
    Diese bisher - soweit ersichtlich - noch nicht obergerichtlich geklärte Rechtsfrage kann zur Vermeidung der Gefahr einander widersprechender Gerichtsentscheidungen im Rahmen einer Rechtsbeschwerde nach § 7 InsO überprüft werden (vgl. allgemein hierzu: Senat, NZI 2000, 80;… HK-Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 23;… FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 1999, § 7 Rdnr. 16).

    Dementsprechend sind die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts der Erstbeschwerde nach §§ 7 Abs. 1 Satz 2 InsO, 561 Abs. 2 ZPO für das Rechtsbeschwerdeverfahren auch grundsätzlich bindend (Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133;… FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 1999, § 7 Rdnr. 9;… Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: 2000, § 7 Rdnr. 18;… HK/Kirchhof, InsO, 1999, § 7 Rdnr. 19).

  • OLG Köln, 19.01.2000 - 2 W 271/99

    Beschwerdeentscheidung im Insolvenzverfahren ohne Sachverhaltsdarstellung ist ein …

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00
    Dementsprechend sind die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts der Erstbeschwerde nach §§ 7 Abs. 1 Satz 2 InsO, 561 Abs. 2 ZPO für das Rechtsbeschwerdeverfahren auch grundsätzlich bindend (Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133;… FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 1999, § 7 Rdnr. 9;… Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: 2000, § 7 Rdnr. 18;… HK/Kirchhof, InsO, 1999, § 7 Rdnr. 19).
  • OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 60/01

    Weitere Beschwerde bei Zurückverweisung an das Insolvenzgericht

    Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der Verfahren der weiteren Beschwerden (2 W 202/00, 2 W 60/01) übertragen.

    Auf die sofortige weitere Beschwerde hat der Senat mit Beschluß vom 1. Dezember 2000 - 2 W 202/00 - (abgedruckt: ZIP 2000, 2312 = ZInsO 2001, 85 = NZI 2001, 88 = NJW-RR 2001, 266 = Rpfleger 2001, 143 = OLGR 2001, 99) den Beschluß des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.

    Bereits in dem Beschluß vom 1. Dezember 2000 - 2 W 202/00 - hat der Senat ausdrücklich ausgeführt, daß nach § 4 InsO in Verbindung mit §§ 577 Abs. 2 Satz 1, 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO für den Anwendungsbereich der Insolvenzordnung eine förmliche Zustellung der Beschwerdeentscheidung notwendig ist.

  • OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01

    Insolvenzrecht: Antrag auf Ersetzung der Zustimmung eines widersprechenden …

    Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der Verfahren der weiteren Beschwerden (2 W 202/00, 2 W 60/01, 2 W 105/01) übertragen.

    Auf die sofortige weitere Beschwerde hat der Senat mit Beschluß vom 1. Dezember 2000, 2 W 202/00 (abgedruckt unter anderen in: ZIP 2000, 2312 = ZInsO 2001, 85 = NZI 2001, 88 = NJW-RR 2001, 266), das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.

  • OLG Brandenburg, 12.12.2007 - 3 U 82/07

    Klageweise Geltendmachung einer in einem inzwischen aufgehobenen …

    Die - vom Landgericht zitierte (LGU 6) - Entscheidung des OLG Köln, Beschl. v. 01.12.2000 - 2 W 202/00 (NJW-RR 2001, 266 = ZInsO 2001, 85) ist in diesem Zusammenhang nicht einschlägig: Sie betrifft das Schuldenbereinigungsplanverfahren, bei dessen erfolgreichem Abschluss die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und auf Erteilung von Restschuldbefreiung kraft Gesetzes als zurückgenommen gelten (§ 308 Abs. 2 InsO).

    Eine Divergenz zu der Entscheidung des OLG Köln, Beschl. v. 01.12.2000 - 2 W 202/00 (NJW-RR 2001, 266 = ZInsO 2001, 85) besteht aus den oben genannten Gründen ebenfalls nicht; die dort vertretene Auffassung ist zudem lediglich im Rahmen von rechtlichen Hinweisen für das weitere Verfahren der Vorinstanz geäußert worden.

  • OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 104/01

    Insolvenzrecht: Kein Rechtsmittel gegen die dem Schuldner gewährte Möglichkeit …

    Nachdem der Senat mit Beschluß vom 1. Dezember 2000, 2 W 202/00 (unter anderem abgedruckt in: ZIP 2000, 2312 = ZInsO 2001, 85 = NZI 2001, 88 = NJW-RR 2001, 266), das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Bonn zurückverwiesen hat, hat das Beschwerdegericht seinerseits unter dem 1. Februar 2001 - 2 T 19/00 - das Verfahren an das Insolvenzgericht Bonn (weiter-)verwiesen.
  • OLG Celle, 23.07.2001 - 2 W 71/01

    Restschuldbefreiung; Verfahrensbeteiligte; Versagungsgründe; Rubrum ; …

    Das Landgericht wird sich in diesem Zusammenhang bei seiner neu zu treffenden Entscheidung im Übrigen auch mit der bislang nicht erörterten Frage auseinander zu setzen haben, ob das Inkassounternehmen im gerichtlichen Verfahren auf Versagung der Restschuldbefreiung ohne anwaltliche Vertretung überhaupt zur Vertretung des Schuldners berechtigt ist (dazu OLG Köln, ZInsO 2001, 85; OLG Köln, Beschl. v. 22. Dezember 2000 - 2 W 164/00 und 2 W 165/00; Bernet, NZI 2000, 73 ff.; Vallender/Caliebe, ZInsO 2000, 301 ff.;… Pape, ZInsO 2001, Beilage 2/2001 zu Heft 12, S. 20 f.).
  • OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 222/01

    Voraussetzungen einer Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung über die sofortige …

    Nachdem der Senat mit Beschluß vom 1. Dezember 2000, 2 W 202/00 (unter anderem abgedruckt in: ZIP 2000, 2312 = ZInsO 2001, 85 = NZI 2001, 88 = NJW-RR 2001, 266), das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Bonn zurückverwiesen hat, hat das Beschwerdegericht seinerseits unter dem 1. Februar 2001 - 2 T 19/00 - das Verfahren an das Insolvenzgericht Bonn weiterverwiesen.
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