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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2405
OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,2405)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.10.2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,2405)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,2405)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 270 III; ; WEG § 23 IV

  • prewest.de PDF

    §§ 21, 22, 23, 43 WEG; § 270 ZPO
    Kostenvorschuss im WEG-Verfahren - Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 270 Abs. 3; WEG § 23 Abs. 4
    Fristgerechte Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung ; Beschluss; Wohnungseigentümerversammlung; Frist; Vorwirkung

Verfahrensgang

  • AG Lübeck - 2 II 31/99
  • LG Lübeck - 7 T 175/00
  • OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 449
  • NZM 2002, 960
  • ZMR 2002, 865
  • BauR 2003, 144 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 11.10.1995 - 9 U 51/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen des OLG Düsseldorf im Urteil vom 11. Oktober 1995 - Az.: 9 U 51/95 -Spielstraße - (NJW-RR 1996, 211) an, das ausgeführt hat: .

    Das Landgericht hat insbesondere zu Recht die Grundsätze entsprechend (d. h. soweit diese Grundsätze mit den Besonderheiten der Wohungseigentümergemeinschaft - insbesondere mit § 14 Nr. 1 WEG - vereinbar sind) angewandt, die das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 11. Oktober 1995 (NJW-RR 1996, 211) entwickelt hat.

  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Die 1-monatige Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG wird jedenfalls dann mit der - hier gegebenen - fristgerechten Einleitung des Anfechtungsantrages bei Gericht gewahrt, wenn der Antrag demnächst zugestellt wird (BGH NJW 1998, 3648).

    Dazu hat insbesondere der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. September 1998 (NJW 1998, 3648) nicht Stellung genommen.

  • BGH, 11.10.1984 - VII ZR 355/83

    Geringfügigkeit einer Verzögerung der Zustellung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Die Einlösung des Schecks war zur Fristwahrung nicht erforderlich (…vgl. Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 270 Rn. 8; BGH WM 1985, 36).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Die dafür nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (ZMR 2001, 809) erforderliche Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung ist hier konkludent erfolgt.
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des BGH keine strenge Orientierung an den Lärmmessrichtlinien der TA Lärm angezeigt, da die Mittlungsmethode, wie sie der TA Lärm zugrunde liegt, ihre Aussagefähigkeit für die Bewertung von Zumutbarkeit von Lärm um so mehr verliert, je mehr es um die Zumutbarkeit von Lärm geht, der von wechselnden Ereignissen, wie etwa Sportplätzen oder einem Jugendzeltplatz, ausgeht und jeweils von ganz unterschiedlicher Art und Stärke ist (vgl. BGHZ 121, 248, 255).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Ein Mehrheitsbeschluss ist grundsätzlich weder erforderlich noch ausreichend (BGHZ 73, 196; BayObLG NJW-RR 1993, 206).
  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 269/90

    Kurze Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Kfz-Mieter bei …

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 270 Abs. 3 ZPO (NJW 1991, 1745; 1992, 1820) ist eine Zustellung demnächst erfolgt, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist vorgenommen worden ist; auch längere Fristen können angemessen sein, wenn die Verzögerung auf Versäumnisse des Gerichts und nicht auf eine vorwerfbare Nachlässigkeit der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten zurückzuführen ist.
  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Mit der Rechtsbeschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die Würdigung des Tatsachengerichtes nicht zwingend sei oder eine andere Würdigung ebenso nahe liege (BGH FGPrax 2000, 130).
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett; …

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 270 Abs. 3 ZPO (NJW 1991, 1745; 1992, 1820) ist eine Zustellung demnächst erfolgt, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist vorgenommen worden ist; auch längere Fristen können angemessen sein, wenn die Verzögerung auf Versäumnisse des Gerichts und nicht auf eine vorwerfbare Nachlässigkeit der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten zurückzuführen ist.
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01
    Ein Mehrheitsbeschluss ist grundsätzlich weder erforderlich noch ausreichend (BGHZ 73, 196; BayObLG NJW-RR 1993, 206).
  • OLG Celle, 27.06.1997 - 4 U 47/94

    Ausmaß der von einem Kindergarten ausgehenden Lärmbelästigung; Interesse der …

  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2005 - 5 O 103/04
    Wenn der erforderliche Hinweis unterbleibt, ist i. d. R. die Annahme gerechtfertigt, dass dadurch bedingte Verzögerungen auf diesem Versäumnis des Gerichts beruhen und nicht auf einer vorwerfbaren Nachlässigkeit der Beteiligten (vgl. OLG Schleswig OLG-Report 2002, 148 zum Verfahren nach WEG ; OLG Frankfurt am Main OLG-Report 2001, 278 zum Verfahren bei Betreueraufwandsentschädigung).
  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 2 Wx 52/00

    Zum Sondernutzungsrecht eines Vorgartens als PKW-Abstellplatz gemäß …

    Nach alledem sind die Antragsgegner nach Treu und Glauben gehalten, die Nutzung der Stellplätze zu dulden (vgl. auch BayObLG WuM 2002, 226).
  • OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02

    Rechtzeitige Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen

    Der Senat hat sich bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluss vom 10. Oktober 2001 (2 W 53/2001 - MDR 2002, 449) grundlegend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen in Wohnungseigentumsverfahren angenommen werden kann, dass eine eingetretene Verzögerung bei der Zustellung der Antragsschrift auf einer vorwerfbaren Nachlässigkeit eines nicht anwaltlich Beteiligten beruht.
  • KG, 24.05.2004 - 24 W 83/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwirkung des Beschlussanfechtungsrechts; …

    Es kann auch dahinstehen, inwieweit die Nichtzahlung der Gerichtskostenvorschüsse für das Beschlussanfechtungsverfahren erheblich ist (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244 und ZMR 1998, 302; BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = ZMR 2001, 294; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 451) oder das WEG-Gericht auch einen anwaltlich vertretenen Beteiligten deutlich auf die möglichen Rechtsfolgen einer verzögerten Einzahlung des Vorschusses hinweisen muss (OLG Schleswig NZM 2002, 960 = ZMR 2002, 865; NZM 2003, 519 = NJW-RR 2003, 951).
  • AG Düsseldorf, 08.07.2005 - 291 II 5/04

    Wahrung der Monatsfrist des § 23 Absatz 4 Satz 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); …

    Rn. 28 Die Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG ist mit der ganz herrschenden zutreffenden Auffassung nur dann gewahrt, wenn der Antrag bei Gericht innerhalb dieser Frist eingeht, hinreichend bestimmt ist und die Zustellung demnächst erfolgt (so ausdrücklich der BGH in NJW 1998, Seite 3648; OLG Schleswig NZM 2002, Seite 960 ff., NZM 2003, Seite 519 ff.; OLG Zweibrücken NZM 2002, Seite 960;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 23 Rn. 194;… Staudinger/Wenzel, WEG, 12. Aufl., § 43 Rn. 42;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 23, Rn. 301; abweichend u. a. Gottschalk, NZM 2000, Seite 273 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.09.2001 - 2 W 53/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4274
OLG Celle, 17.09.2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,4274)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.09.2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,4274)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. September 2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,4274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Insolvenzverwaltervergütung: Vergütung des starken vorläufigen Insolvenzverwalters; Nichtzulassung der sofortigen Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung mangels Beschwer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 InsO ; § 22 InsO ; § 11 InsVV ; § 2 InsVV ; § 3 InsVV
    Sofortige Beschwerde ; Zulassung ; Vorläufiger Insolvenzverwalter; Vergütung; Heraufsetzung ; Dauer der Insolvenzverwaltung

  • Judicialis

    InsO § 21; ; InsO § 22; ; InsVV § 11; ; InsVV § 2; ; InsVV § 3

  • rechtsportal.de

    InsO § 21 § 22; InsVV § 11 § 2 § 3
    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters - Nichzulassung der sofortigen Beschwerde - Höhe - Abweichung vom Normalfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde ; Zulassung ; Vorläufiger Insolvenzverwalter; Vergütung; Heraufsetzung ; Dauer der Insolvenzverwaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 653
  • NZI 2002, 20
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Ein Jahresumsatz des Schuldner-Unternehmens von über 1.500.000 EUR wird nicht mehr als Normalfall betrachtet, rechtfertigt mithin einen Zuschlag (vgl. OLG Celle ZInsO 2001, 948, 951; LG Mönchengladbach ZInsO 2001, 750, 751, Haarmeyer ZInsO 2001, 215, 217;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO § 11 Rn. 30;… Lorenz, aaO § 11 InsVV Rn. 19).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters

    In der Praxis werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter im Regelfall 25 % der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters zugebilligt (OLG Braunschweig ZInsO 2000, 336; OLG Celle ZInsO 2001, 948, 950; OLG Stuttgart ZIP 2001, 2185, 2187; OLG Dresden ZIP 2002, 1365; LG Baden-Baden ZIP 1999, 1138; LG Braunschweig ZInsO 2001, 552; AG Göttingen NZI 1999, 469;… Hess, InsVV 2. Aufl. § 11 Rn. 9, 15;… Blersch, InsVV § 11 Rn. 32).
  • OLG Celle, 25.09.2001 - 2 W 92/01

    Anforderungen an die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Rn. 10 Zwar bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen vergütungsrechtliche Entscheidungen des Landgerichts (dazu zuletzt ausführlich Senat, Beschluss vom 17. September 2001 - 2 W 53/01).

    Rn. 13 1. Dass eine kurze Verfahrensdauer, die deutlich unter der Normaldauer für eine vorläufige Insolvenzverwaltung liegt (…angegeben wird die Normaldauer des Verfahrens in der Literatur mit einem Zeitraum von 4 - 6 Wochen, s. Eickmann, in: Kübler/Prütting, InsO, Sonderband Vergütungsrecht, § 11 Rz. 21; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung im Insolvenzverfahren, InsVV/VergVO, 2. Aufl., § 11 Rz. 30, wobei allerdings der Senat im Hinblick auf die tatsächliche Dauer von vorläufigen Insolvenzverfahren, die erfahrungsgemäß im Durchschnitt deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, bei einer zweimonatigen vorläufigen Insolvenzverwaltung noch nicht davon ausgeht, dass hieraus ein für die Vergütungsfestsetzung erheblicher Umstand abzuleiten ist, s. Beschl. v. 17.09.2001 - 2 W 53/01), bei der Bemessung der Vergütung zu berücksichtigen ist, wurde bereits bezüglich Festsetzung der Vergütung des Sequesters in Konkurseröffnungsverfahren vertreten (vgl. z.B. OLG Köln, MDR 1997, 690 für den Fall einer Sequestration von weniger als zwei Wochen).

    Treten bei einem derart kurzen Verfahren Erschwerungen auf, können diese Erschwerungen bei der Prüfung der Frage, wie die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Bezug auf den gedachten Normalfall zu bestimmen ist, berücksichtigt werden (dazu im einzelnen auch Senat, Beschl. v. 17.09.2001, 2 W 53/01;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, a.A. O. § 11 Rz. 11 ff.).

    Dies belegt der Blick auf die qualitativen und quantitativen Kriterien des Normalfalls einer vorläufigen Insolvenzverwaltung (dazu Senat, Beschl. v. 17.09.2001 - 2 W 53/01; Haarmeyer, ZInsO 2001, 578 ff.) die vorliegend nicht erreicht werden.

  • LG Kassel, 07.04.2008 - 3 T 680/07

    Vergütungsanspruch des vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalters bei …

    Die Unternehmensfortführung obliegt einem schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter deshalb, ebenso wie die in diesem Zusammenhang anfallenden Aufgaben, nur, wenn das Gericht Derartiges ausdrücklich angeordnet hat, § 22 II InsVV (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17.9.2001, Az.: 2 W 53/01;… HK InsO/Kirchhof, InsO, 2. Auflage, § 22 Rdnr. 27).

    Damit war der Beschwerdeführer insbesondere zur eigenständigen (!) Fortführung des Betriebs mangels entsprechender gerichtlicher Ermächtigung ebenso wenig berechtigt wie zur Übernahme von Arbeitgeberaufgaben (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 17.9.2001, Az.: 2 W 53/01;… HK InsO/Kirchhof, § 22 Rdnr. 29).

    Rn. 20 Selbst wenn man weiter berücksichtigen wollte, dass der Beschwerdeführer bei der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes mitgewirkt hat - wobei an der Vergütungsfähigkeit dieser Tätigkeit angesichts des ihm zugewiesenen Aufgabenkreises indes erhebliche Bedenken bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.9.2001, Az.: 2 W 53/01; zu all dem bereits Kammer, Beschluss vom 06.01.2006 - 3 T 969/05) - , kann dies dem Rechtsmittel insgesamt nicht zum Erfolg verhelfen; denn mit dem durch das Amtsgericht zugebilligten Zuschlag ist die insgesamt von dem Beschwerdeführer entfaltete Tätigkeit angemessen abgegolten.

  • LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Einbeziehung …

    In quantitativer Hinsicht ist von einem Normalfall auszugehen, bei einem Umsatz von bis zu 3.000.000, DM (ca. 1.534.000, Euro), weniger als 20 Arbeitnehmern, einer Betriebsstätte, sowie Forderungen gegen bis zu 100 Schuldnern (OLG Celle, ZInsO 2001, 948 (951) [OLG Celle 17.09.2001 - 2 W 53/01] ; LG Neubrandenburg, ZInsO 2003, 26 (27) [LG Neubrandenburg 26.11.2002 - 4 T 257/02] ).

    Mithin konnte die hier vorliegende Dauer des Insolvenzeröffnungsverfahrens von drei Monaten grundsätzlich nicht als vergütungserhöhender Faktor berücksichtigt werden (LG Neubrandenburg, . ZInsO 2003, 26 (27) [LG Neubrandenburg 26.11.2002 - 4 T 257/02] ; OLG Celle, ZInsO 2001, 948 (951) [OLG Celle 17.09.2001 - 2 W 53/01] ).

  • LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07

    Vorläufige Insolvenzverwaltung: Vergütungsanspruch des schwachen vorläufigen …

    Die Unternehmensfortführung obliegt einem "schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter" deshalb, ebenso wie die in diesem Zusammenhang anfallenden Aufgaben, nur, wenn das Gericht Derartiges ausdrücklich angeordnet hat (§ 21 II InsO; vgl. OLG Celle, Beschluss v. 17.9.2001, Az.: 2 W 53/01;… HK-InsO/Kirchhof, InsO, 2. Auflage, § 22 Rdnr. 27;… Haarmeyer, InsVV, 4. Aufl., § 11 Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 19.12.2001 - 2 W 218/01

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Besondere Voraussetzungen der Zulassung des …

    Daß nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV bei der Festsetzung der Vergütung die Art. die Dauer und der Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen ist und daß - da gemäß § 10 InsVV hier auch § 3 InsVV entsprechens anzuwenden ist - der vorläufige Insolvenzverwalter Zuschläge zur Regelvergütung beanspruchen kann, wenn das Verfahren über ein Normalverfahren hinausgeht oder er Tätigkeiten ausgeführt hat, die über den üblichen Rahmen der Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters hinausgehen, ist nicht zweifelhaft (vgl. OLG Celle, ZInsO 2001, 948 [952];… Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 2. Aufl. 1999, § 11, Rdn. 49 f;… Nowak in Münchener Kommentar zur InsO, 2001, § 11 InsVV, Rdn. 15) und auch von dem Landgericht nicht in Zweifel gezogen.
  • OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 218/01

    Vergütung des vorläufigen Verwalters

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  • LG Kaiserslautern, 30.12.2004 - 1 T 12/04

    Bemessung der Vergütung eines Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Nach herrschender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter im Regelfall 25 % der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters zugebilligt (…BGH a.a.O.; OLG Braunschweig NZI 2000, 321; OLG Celle NZI 2001, 653; OLG Stuttgart ZIP 2001, 2185, 2187; OLG Dresden ZIP 2002, 1365;… Hess, InsVV, 2. Auflage, § 11 Rdnrn. 9, 15;… Breutigam/Blersch/Goetsch, Insolvenzrecht, Band II, § 11 InsVV Rdnr. 42).
  • AG Leipzig, 27.08.2007 - 401 IN 1541/07

    Anforderungen an die Gewährung eines Zuschlages zur Grundvergütung eines …

    Dieser Vergütungssatz, den der Verordnungsgeber sowie Rechtsprechung und Literatur für angemessen erachten, basiert auf dem Normalfall der vorläufigen Verwaltung (…zum Umfang des Regelfalles vgl. Wimmer/Lorenz aaO Anhang III § 11 InsVV Rz. 18;… Hamburger Kommentar/J. Büttner Anhang zu § 65 § 11 InsVV Rz. 32; OLG Celle ZInsO 2001 S. 948 ff ).
  • LG Traunstein, 25.05.2005 - 4 T 1374/05

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Berechnung der …

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 02.03.2001 - 2 W 53/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13155
OLG Jena, 02.03.2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,13155)
OLG Jena, Entscheidung vom 02.03.2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,13155)
OLG Jena, Entscheidung vom 02. März 2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,13155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 148 § 149 § 97
    Aussetzung des Rechtsstreits - Beschwerde - Beschwerdewert

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 27.05.1975 - 2 W 16/75
    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2001 - 2 W 53/01
    Eine Überprüfung der der Aussetzungsentscheidung zugrundeliegenden materiellen Beurteilung in der Sache selbst kommt nicht in Betracht, da diese dem Rechtsmittel gegen die spätere Sachentscheidung vorbehalten ist (vgl. OLG Celle, NJW 1975, 2208; OLG Hamm, MDR 1977, 761; OLG München, FamRZ 1985, 495; OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 83).
  • RG, 31.03.1892 - VI 34/92

    Aussetzung der Verhandlung

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2001 - 2 W 53/01
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung an, dass eine Aussetzung des Verfahrens nach den §§ 148 und 149 ZPO von Amts wegen auch ohne mündliche Verhandlung angeordnet werden kann, soweit rechtliches Gehör gewährt worden ist, ohne dass es darauf ankäme, ob die Parteien der Aussetzung zustimmen (vgl. RGZ 29, 383; OLG München, NJW 1968, 2150 ; LAG Hamm, MDR 1970, 374;… Thomas/Putzo-Reichelt, 22. Aufl. 1999, § 148 ZPO Rdn. 2;… Baumbach/Hartmann, 59. Aufl. 2001, § 148 ZPO Rdn. 35; a.A. RGZ 40, 373;… Stein/Jonas-Roth, 21. Aufl. 1994, § 148 ZPO Rdn. 39;… Zöller/Greger, 22. Aufl. 2001, § 148 ZPO Rdn. 7 a).
  • OLG München, 15.07.1968 - 8 W 912/68
    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2001 - 2 W 53/01
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung an, dass eine Aussetzung des Verfahrens nach den §§ 148 und 149 ZPO von Amts wegen auch ohne mündliche Verhandlung angeordnet werden kann, soweit rechtliches Gehör gewährt worden ist, ohne dass es darauf ankäme, ob die Parteien der Aussetzung zustimmen (vgl. RGZ 29, 383; OLG München, NJW 1968, 2150 ; LAG Hamm, MDR 1970, 374;… Thomas/Putzo-Reichelt, 22. Aufl. 1999, § 148 ZPO Rdn. 2;… Baumbach/Hartmann, 59. Aufl. 2001, § 148 ZPO Rdn. 35; a.A. RGZ 40, 373;… Stein/Jonas-Roth, 21. Aufl. 1994, § 148 ZPO Rdn. 39;… Zöller/Greger, 22. Aufl. 2001, § 148 ZPO Rdn. 7 a).
  • OLG Hamm, 15.04.1977 - 20 W 5/77
    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2001 - 2 W 53/01
    Eine Überprüfung der der Aussetzungsentscheidung zugrundeliegenden materiellen Beurteilung in der Sache selbst kommt nicht in Betracht, da diese dem Rechtsmittel gegen die spätere Sachentscheidung vorbehalten ist (vgl. OLG Celle, NJW 1975, 2208; OLG Hamm, MDR 1977, 761; OLG München, FamRZ 1985, 495; OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 83).
  • RG, 15.11.1897 - I 93/97

    Aussetzung der Verhandlung

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2001 - 2 W 53/01
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung an, dass eine Aussetzung des Verfahrens nach den §§ 148 und 149 ZPO von Amts wegen auch ohne mündliche Verhandlung angeordnet werden kann, soweit rechtliches Gehör gewährt worden ist, ohne dass es darauf ankäme, ob die Parteien der Aussetzung zustimmen (vgl. RGZ 29, 383; OLG München, NJW 1968, 2150 ; LAG Hamm, MDR 1970, 374;… Thomas/Putzo-Reichelt, 22. Aufl. 1999, § 148 ZPO Rdn. 2;… Baumbach/Hartmann, 59. Aufl. 2001, § 148 ZPO Rdn. 35; a.A. RGZ 40, 373;… Stein/Jonas-Roth, 21. Aufl. 1994, § 148 ZPO Rdn. 39;… Zöller/Greger, 22. Aufl. 2001, § 148 ZPO Rdn. 7 a).
  • OLG Saarbrücken, 02.03.2018 - 4 W 28/17

    Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde: Anfechtbarkeit von Beschlüssen …

    a) Der Entscheidung über die Beschwerde liegt hierbei ein eingeschränkter Überprüfungsrahmen zu Grunde: Es erfolgt lediglich eine Nachprüfung auf Ermessensfehler und Vorliegen des Aussetzungsgrunds; dem Beschwerdegericht ist es hingegen verwehrt, im Rahmen der Beschwerde sein Ermessen an die Stelle des dem Erstgericht eingeräumten zu setzen oder die Beurteilung der der Aussetzung zugrunde liegenden materiellen Sach- und Rechtslage durch das Erstgericht zu überprüfen (BGH MDR 2006, 704; KG MDR 2007, 736; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 2. April 2007 - 12 W 9/07, juris; OLG Jena, OLGR 2002, 192; OLG Düsseldorf OLGR 98, 83; OLG Celle NJW 1975, 2208;… Zöller/Greger, a.a.O., § 252 Rdn. 3;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 252 Rdn. 9;… Musielak/Voit/Stadler, a.a.O., § 252 Rdn. 4; ).
  • LAG Hamm, 21.07.2009 - 1 Ta 206/09

    Aussetzung der Verhandlung; Gültigkeit einer Rechtsnorm; verwaltungsgerichtliches …

    Dabei hat es allerdings die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitstoffes durch die Vorinstanz hinzunehmen, da diese dem Rechtsmittel gegen die spätere Sachentscheidung vorbehalten ist (Thüringer OLG, 02.03.2001 - 2 W 53/01 - OLG Düsseldorf, 08.12.1993 - 2 W 79/93 - OLG Celle, 27.05.1975 - 2 W 16/75 - NJW 1975, 2208).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2020 - 10 W 4/20

    Schadensersatzprozess wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen: …

    Das Beschwerdegericht hat (neben der Prüfung von Ermessensfehlern, s.u. zu 4.) lediglich darüber zu befinden, ob auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Beurteilung des erstinstanzlichen Gerichts ein Aussetzungsgrund vorliegt oder nicht (BAG NZA 2009, 1436; OLGR Jena 2002, 192; OLGR Düsseldorf 1998, 83; OLG Celle NJW 1975, 2208;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 252 Rn. 8;… BeckOK-ZPO/Jaspersen, Stand: 01.03.2020, § 252 Rn. 7;… Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 252 Rn. 3;… anders wohl MünchKomm-ZPO/Stackmann, ZPO, 5. Aufl., § 252 Rn. 18; OLG Karlsruhe [9. Zivilsenat] ZinsO 2018, 2751).
  • LAG Hamm, 30.08.2011 - 1 Ta 344/11

    Aussetzung eines Rechtsstreits um Urlaubsabgeltung bei anderweitigem …

    Diese materiell-rechtliche Beurteilung des Streitstoffs durch die Vorinstanz hat das Beschwerdegericht grundsätzlich hinzunehmen, da eine Überprüfung dem Rechtsmittel gegen die spätere Sachentscheidung vorbehalten ist (…BAG 28.01.2008 a.a.O.; Thüringer OLG 02.03.2001 - 2 W 53/01; OLG Celle 27.05.1975 - 2 W 16/75 - NJW 1975, 2208).
  • OLG Hamm, 22.12.2022 - 27 W 99/22

    Maßstab für die Überprüfung einer Aussetzung des Verfahrens gemäß § 148 Abs. 1 …

    Dem Beschwerdegericht ist es hingegen verwehrt, die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch das Erstgericht zu überprüfen, weil diese Prüfung einem etwaigen späteren Hauptsacherechtsmittel vorbehalten bleibt (OLG Braunschweig Beschluss vom 14.02.2022, Az. 4 W 16/21; OLG Brandenburg Beschluss vom 02.04.2007, Az. 12 W 9/07; OLGR Jena 2002, 192 f.; OLGR Düsseldorf 1998, 83 f.;… Zöller-Greger, ZPO, § 252 Rn. 5;… Saenger-Wöstmann, ZPO, 9. Auflage 2021, § 148 Rn. 9).
  • LAG Hamm, 15.12.2011 - 1 Ta 598/11

    Equal-pay-Anspruch; Aussetzung; Tariffähigkeit; Vorgreiflichkeit

    Andernfalls würde die Klärung von Rechtsfragen, die nach der Systematik der Zivilprozessordnung den Rechtsmitteln der Berufung und Revision vorbehalten ist, in das Beschwerdeverfahren verlagert (…BAG 28.01.2008 a.a.O.; LAG Düsseldorf 11.11.2011 - 2 Ta 501/11; Thüringer OLG 02.03.2001 - 2 W 53/01; OLG Celle 27.05.1975 - 2 W 16/75 - NJW 1975, 2208).
  • LAG Hamm, 23.07.2009 - 1 Ta 358/09

    Aussetzung; Tariffähigkeit; Zeitarbeit; CGZP; sofortige Beschwerde

    Diese materiell-rechtliche Beurteilung des Streitstoffs durch die Vorinstanz hat das Beschwerdegericht grundsätzlich hinzunehmen, da eine Überprüfung dem Rechtsmittel gegen die spätere Sachentscheidung vorbehalten ist (…BAG, 28.01.2008, a.a.O.; Thüringer OLG, 02.03.2001 - 2 W 53/01 - OLG Celle, 27.05.1975 - 2 W 16/75 - NJW 1975, 2208).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.05.2001 - 2 W 53/01 + 2 W 54/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19575
OLG Köln, 02.05.2001 - 2 W 53/01 + 2 W 54/01 (https://dejure.org/2001,19575)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.05.2001 - 2 W 53/01 + 2 W 54/01 (https://dejure.org/2001,19575)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - 2 W 53/01 + 2 W 54/01 (https://dejure.org/2001,19575)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 17.09.1986 - 2 W 213/86
    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2001 - 2 W 53/01
    Hebt das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger oder Richter) auf zulässige und begründete Erinnerung die von ihm selbst erlassene Zwangsvollstreckungsmaßnahme auf, so wird die Aufhebung sofort mit Bekanntmachung der Entscheidung wirksam (Senat, NJW-RR 1987, 380;… Zöller-Stöber, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 766 Rn. 30 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 4 S 58.07

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde

    Der vom Antragsteller vorgelegte Beschluss des OLG Köln (vom 2. Mai 2005 - 2 W 53/01 -) ist nicht einschlägig, sondern betrifft die hier nicht interessierende Frage, ob der unpfändbare Teil der Weihnachtsvergütung zu den wiederkehrenden Einkünften im Sinne des § 850k ZPO zählt.
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