Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 11.01.2002 - 2 W 767/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 157; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 3; ; BRAO § 156 Abs. 2; ; BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 4; ; BRAO § 45; ; BRAO § 3 Abs. 2; ; BRAO § 45 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung des Prozessbevollmächtigten bei anwaltlichem Tätigkeitsverbot nach § 45 BRAO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozessführungsbefugnis; Prozessvollmacht; Tätigkeitsverbot; Rechtsanwalt; Aufsicht; Rechtsanwaltskammer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 24.10.2001 - 3 O 67/01
- OLG Koblenz, 11.01.2002 - 2 W 767/01
Papierfundstellen
- MDR 2002, 1025
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 17.10.1988 - 8 U 58/88
Unzulässigkeit einer Prozessvertretung durch den Sozius des den …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 2 W 767/01
Die in diesem Zusammenhang von Befürwortern der analogen Anwendung zitierte Entscheidung OLG Hamm, NJW-RR 89, 442 stützt deren Auffassung nicht, zumal darin ohne Begründung nur beiläufig erwähnt wird, ein Verstoß gegen § 45 Nr. 4 BRAO könne gegebenenfalls zur Zurückweisung des Prozessbevollmächtigten durch das Gericht führen. - OLG Köln, 18.05.1973 - 9 U 143/72
Vollmacht; Wirksamkeit; Abstraktionsprinzip; Grundverhältnis; Prozeßvollmacht
- KG, 04.10.1994 - 4 W 6060/94
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Anwalts und Unterbrechung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 2 W 767/01
Eine analoge Anwendung scheidet aus, weil die Überwachung der Einhaltung anwaltlicher Berufspflichten ausschließlich der Berufsaufsicht der Rechtsanwaltskammern und der Anwaltsgerichtsbarkeit unterliegt (vgl. KG NJW-RR 1995, 762;… Henssler/Prütting, BRAO, § 46 Rn. 43).
- OLG Köln, 05.05.2021 - 3 Ws 14/21
Ausschluss eines Verteidigers Tätigkeitsverbot des Rechtsanwalts als …
Der Senat schließt sich jedoch der überwiegenden Ansicht an, dass eine entsprechende Anwendung des § 156 Abs. 2 BRAO mangels Regelungslücke nicht in Betracht kommt und ein Verstoß gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 BRAO das Gericht nicht zu einer Zurückweisung des Rechtsanwalts berechtigt (BGH Beschluss v. 25.02.1992, NStZ 1992, 292; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 07.03.1991, 4 Ws 51/91; KG, Beschluss v. 04.10.1994, 4 Ws 6060/94, NJW-RR 1995, 762; KG Berlin, Beschluss v. 21.05.1999, 13 WF 4024/99, NJW-RR 2000, 799; OLG Koblenz, Beschluss v. 11.01.2002, 2 W 767/01, MDR 2002, 1025;… Kleine-Cosack in Kleine-Cosack, BRAO, 8. Aufl., § 45 Rdn. 56;… Kilian in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 45 Rdn. 51;… Johnigk in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 156 BRAO Rdn. 1; Deckenbrock, AnwBl. 2010, 221 (224)).Die Überwachung der Einhaltung anwaltlicher Berufsplichten obliegt insoweit ausschließlich der Berufsaufsicht der Rechtsanwaltskammern und der Anwaltsgerichtsbarkeit (OLG Koblenz, Beschluss v. 11.01.2002, 2 W 767/01, MDR 2002, 1025;… Kilian in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 45 Rdn. 51).
- OLG Celle, 12.12.2017 - 20 W 20/17
Übernahme von Hannover 96: Erneuter Erfolg für 96-Präsident Kind
Eine analoge Anwendung der Regelung auf den vorliegenden Fall einer bloß behaupteten Wahrnehmung widerstreitender Interessen scheidet nach Auffassung des Senats aus, weil die Überwachung der Einhaltung anwaltlicher Berufspflichten ausschließlich der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer und der Anwaltsgerichtsbarkeit unterliegt (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Januar 2002, 2 W 767/01, Rn 6 zitiert nach juris). - BSG, 10.12.2020 - B 6 KA 25/20 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Vertretung des Gemeinsamen Beschwerdeausschusses …
Rn. 5 Ob der Verstoß eines Rechtsanwalts gegen § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO das zur Entscheidung in einem Verfahren, in dem dieser Anwalt tätig wird, berufene Gericht berechtigt, den Anwalt in entsprechender Anwendung des § 156 Abs. 2 BRAO zurückzuweisen, ist umstritten (…dafür Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung, 10. Aufl 2020, § 45 RdNr 42 unter Hinweis auf OLG Hamm Urteil vom 17.10.1998 - 8 U 58/88 - NJW-RR, 442; anders die wohl hM: etwa OLG Koblenz Beschluss vom 11.1.2002 - 2 W 767/01 - MDR 2002, 1025;… Kilian in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl 2019, § 45 RdNr 51;… Bormann/Strauß in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl 2020, § 45 BRAO RdNr 48;… Peitscher in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 7, 6. Aufl 2020, § 5 RdNr 12).
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2024 - 13 S 365/22
Qualifikation der Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen …
Rn. 2 Unabhängig hiervon ist - trotz des Vorbringens der Klägerin - eine gesetzliche Rechtsgrundlage (§ 3 Abs. 2 BRAO), die den Senat dazu berechtigen oder gar verpflichten würde, die betroffenen Rechtsanwälte wegen eines angeblichen anwaltlichen Tätigkeitsverbots oder wegen angeblicher Straftaten (Urkundenfälschung, mittelbare Falschbeurkundung, Prozessbetrug, Urkundenunterdrückung, schwerer Parteiverrat) im vorliegenden Verfahren zurückzuweisen, nicht zu erkennen, da die Rechtsordnung die Verfolgung von Berufspflichtverletzungen oder von im Zusammenhang mit der Berufsausübung begangenen Straftaten nicht den Verwaltungsgerichten, sondern den Rechtsanwaltskammern und Anwaltsgerichten bzw. den Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten zuweist (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 05.05.2021 - 3 Ws 14-15/21 - juris Rn. 15 f.; OLG Celle…, Beschluss vom 12.12.2017 - 20 W 20/17 - juris Rn. 82; LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 24.11.2010 - L 11 KA 4/09 - juris Rn. 31; OLG Koblenz, Beschluss vom 11.01.2002 - 2 W 767/01 - juris Rn. 4 ff.;… Henssler in Henssler/Prütting, BRAO, 6. Aufl., § 43a Rn. 355;… Johnigk in Gaier/Wolf/Göcken a. a. O. BRAO § 156 Rn. 1; Diller/Enders, NJW 2022, 3744;… Günther/Gruppe a. a. O.). - OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02
Vertretungsverbot, Kostenerstattungsausspruch, Angehöriger des öffentlichen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - L 11 KA 4/09
Vertragsarztangelegenheiten
Auf die Frage, ob einer der Tatbestände des § 45 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 bzw. Abs. 2 Nrn. 1 bis BRAO erfüllt ist (vgl. dazu Beschluss des SG Düsseldorf vom 16.09.2009 - S 2 KA 77/07 -), kommt es schon deshalb nicht an, weil ein Verstoß gegen § 45 BRAO den Senat nicht dazu berechtigen würden, den Rechtsanwalt zurückzuweisen, solange nicht ein (anwalts-)gerichtliches Verbot verhängt wird (…Kleine-Cosack, Bundesrechtsanwaltsordnung, 6. Auflage, § 45 Rdn. 46 m.w.N.; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 11.01.2002 - 2 W 767/01 -).
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