Bundesrechtsanwaltsordnung
| Siebenter Teil - Anwaltsgerichtliches Verfahren (§§ 116 - 161a) |
| Fünfter Abschnitt - Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme (§§ 150 - 161a) |
(1) Gegen ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer, das einem gegen sich ergangenen Berufs- oder Vertretungsverbot wissentlich zuwiderhandelt, wird eine Maßnahme nach § 114 Absatz 1 Nummer 5 oder Absatz 2 Nummer 5 verhängt, sofern nicht wegen besonderer Umstände eine mildere anwaltsgerichtliche Maßnahme ausreichend erscheint.
(2) Gerichte oder Behörden haben ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer, das entgegen einem Berufs- oder Vertretungsverbot vor ihnen auftritt, zurückzuweisen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 |
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Rechtsprechung zu § 156 BRAO
67 Entscheidungen zu § 156 BRAO in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2026 - 13 A 751/23
- OLG Stuttgart, 13.11.2024 - 20 U 55/22
Recht eines ausscheidenden Partners zur Weiterbearbeitung von Mandaten i.R.e. ...
- OLG Köln, 05.05.2021 - 3 Ws 14/21
Ausschluss eines Verteidigers Tätigkeitsverbot des Rechtsanwalts als ...
- OVG Bremen, 19.11.2025 - 2 D 7/25
Normenkontrolle über die Verordnung zur Durchführung des ...
- AGH Brandenburg, 25.01.2021 - AGH II 1/20
Geldbuße wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Nicht rechtzeitige Zurücksendung ...
- VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 64/17
Zurückweisung eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigter im ...
Zum selben Verfahren:
- VerfG Brandenburg, 15.06.2018 - VfGBbg 64/17
Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten ...
- VerfG Brandenburg, 15.06.2018 - VfGBbg 64/17
- AGH Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 1 AGH 46/16
Widerruf, Zulassung, Rechtsanwaltschaft, Anfechtungsklage, Zulässigkeit, ...
- BGH, 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall
- VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 154/17
Zurückweisung eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigter im ...
Querverweise
Auf § 156 BRAO verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Zulassung und allgemeine Vorschriften
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- § 14 (Rücknahme und Widerruf der Zulassung)
- Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte
- Berufliche Zusammenarbeit
- § 59h (Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler)
- Anwaltsgerichtliches Verfahren
- Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme
- § 161a (Gegenständlich beschränktes Vertretungsverbot)