Bundesrechtsanwaltsordnung
Siebenter Teil - Anwaltsgerichtliches Verfahren (§§ 116 - 161a) |
Fünfter Abschnitt - Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme (§§ 150 - 161a) |
1Hat das Gericht auf Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft oder auf Aberkennung der Rechtsdienstleistungsbefugnis erkannt, so kann es im unmittelbaren Anschluß an die Hauptverhandlung über die Verhängung des Berufs- oder Vertretungsverbotes verhandeln und entscheiden. 2Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied der Rechtsanwaltskammer zu der Hauptverhandlung nicht erschienen ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 | |
18.05.2017 | Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 12.05.2017 |
Rechtsprechung zu § 153 BRAO
12 Entscheidungen zu § 153 BRAO in unserer Datenbank:
- AGH Nordrhein-Westfalen, 10.01.2020 - 2 AGH 23/19
- AGH Nordrhein-Westfalen, 05.05.2023 - 2 AGH 16/21
Verstöße des angeschuldigten Rechtsanwaltes gegen die Vorschriften zur ...
- AGH Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - 1 AGH 3/10
Zu den Voraussetzungen für die Verhängung eines vorläufigen Berufs- oder ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2022 - 2 AGH 2/22
Verhängung von Maßnahmen der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft
- BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78
Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot für einen ...
- VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 154/17
Zurückweisung eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigter im ...
- BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 13/78
Auflage nach § 153a StPO und ehrengerichtliche Ahndung
- BVerwG, 21.08.2003 - 8 BN 1.03
Vereinbarkeit der Ersetzung von Erklärungen mit Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG - ...
- VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 110/17
Zurückweisung Rechtsanwalt; vorläufiges Berufsverbot; Auftreten
- VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 64/17
Zurückweisung eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigter im ...
Querverweise
Auf § 153 BRAO verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Anwaltsgerichtliches Verfahren
- Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme
- § 161a (Gegenständlich beschränktes Vertretungsverbot)