Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 02.09.2004 - 2 W 94/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02
Dinglicher Gerichtsstand bei Vollstreckungsabwehrklage auch bei persönlicher …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2004 - 2 W 94/04
Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe betrifft ausschließlich nur die Konkurrenz von allgemeinem und dinglichem Gerichtsstand für Klagen gemäß § 797 Abs. 5 ZPO und 800 Abs. 3 ZPO (vgl. auch BayObLG NJW-RR 2002, 1295; KG NJW-RR 1989, 1407). - KG, 16.09.1989 - 4 W 2337/89
Beschwerde wegen der Versagung von Prozesskostenhilfe für eine …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2004 - 2 W 94/04
Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe betrifft ausschließlich nur die Konkurrenz von allgemeinem und dinglichem Gerichtsstand für Klagen gemäß § 797 Abs. 5 ZPO und 800 Abs. 3 ZPO (vgl. auch BayObLG NJW-RR 2002, 1295; KG NJW-RR 1989, 1407). - BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92
Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2004 - 2 W 94/04
Der Verweisungsbeschluss des Landgerichts Itzehoe vom 8.01.2004 bindet indessen ausnahmsweise nicht, weil ihm jegliche rechtliche Grundlage fehlt und er deshalb objektiv willkürlich ist (BGH NJW 1993, 1273 [BGH 19.01.1993 - X ARZ 845/92] ; Senatsbeschluss vom 27.09.2000 in NJW-RR 2001, 646;… Zöller/Greger § 281 Rn. 17 m.w.Nw.).
- OLG Schleswig, 27.09.2000 - 2 W 148/00
Mahnverfahren - Gerichtsstandswahl - Änderung nach Erlaß des Mahnbescheids - …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2004 - 2 W 94/04
Der Verweisungsbeschluss des Landgerichts Itzehoe vom 8.01.2004 bindet indessen ausnahmsweise nicht, weil ihm jegliche rechtliche Grundlage fehlt und er deshalb objektiv willkürlich ist (BGH NJW 1993, 1273 [BGH 19.01.1993 - X ARZ 845/92] ; Senatsbeschluss vom 27.09.2000 in NJW-RR 2001, 646;… Zöller/Greger § 281 Rn. 17 m.w.Nw.). - BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 29/91
Gerichtszuständigkeit für eine Vollstreckungsabwehrklage, hilfsweise …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2004 - 2 W 94/04
Etwas anderes gilt jedoch, wenn sich das verweisende Gericht über eindeutige Zuständigkeitsvorschriften hinwegsetzt und dazu eine offensichtlich unhaltbare Auffassung vertritt (…vgl. BGH a.a.O.; NJW-RR 1992, 383; Tombrink NJW 2003, 2364, 2365, 2366). - OLG Karlsruhe, 08.08.2000 - 4 W 43/99
Klage auf Vollstreckunsgklausel gegen Eigentümer - Verhältnis von allgemeinem und …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2004 - 2 W 94/04
Das Landgericht Itzehoe hat unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1728 [OLG Karlsruhe 08.08.2000 - 4 W 43/99] die Auffassung vertreten, dass nach §§ 800 Abs. 3, 797 ZPO das Gericht ausschließlich örtlich zuständig sei, in dessen Bezirk das Grundstück belegen sei, und auf Antrag der Kläger den Rechtsstreit durch Beschluss vom 8.01.2004 an das Landgericht Frankenthal verwiesen. - LG Kassel, 29.07.1988 - 6 O 770/88
Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2004 - 2 W 94/04
Für die Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Vertrages - hier seiner Nichtigkeit oder Unwirksamkeit oder des Nichtbestehens der Schuld - gemäß § 256 ZPO ist nach § 29 ZPO der Gerichtsstand des Ortes, wo der von der Beklagten behauptete Anspruch gem. § 269 BGB zu erfüllen wäre, gegeben (LG Kassel NJW-RR 1989, 105 [LG Kassel 29.07.1988 - 6 O 770/88] ;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 29 Rn. 17;… Zöller/Greger, § 256 Rn. 20).
- OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05
Ich seh’ etwas, was du nicht siehst: Streit um mobile Antenne
Anderenfalls hätten die Beteiligten zu 2) das Aufstellen der Parabolantenne selbst dann zu dulden (§ 14 Nr. 3 WEG, § 1004 Abs. 2 BGB), wenn diese Maßnahme als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums zu qualifizieren wäre (§ 22 Abs. 1 Satz 2 WEG), woran im vorliegenden Fall bereits deshalb Bedenken bestehen könnten, weil der Beteiligte zu 1) von Anfang an darauf abgestellt hat, eine mobile, d. h. nicht fest am Gebäude zu installierende Parabolantenne errichten zu wollen (vgl. zum Meinungsstand etwa OLG Köln, Beschluss vom 5. November 2004 - 16 Wx 207/04 - m.w.N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 W 56/03 - und vom 2. September 2004 - 2 W 94/04 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 4 W 89/06, jeweils zitiert nach JURIS).Die Frage einer optischen Beeinträchtigung lässt sich in aller Regel nicht ohne einen vor Ort gewonnenen Eindruck von der Wohnanlage beurteilen (vgl. etwa BayObLGZ 1998, 173 f: OLG Schleswig, Beschluss vom 2. September 2004 aaO).
- OLG Zweibrücken, 08.11.2005 - 3 W 213/05 Anderenfalls hätten die Beteiligten zu 2) das Aufstellen der Parabolantenne selbst dann zu dulden ( § 14 Nr. 3 WEG , § 1004 Abs. 2 BGB ), wenn diese Maßnahme als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums zu qualifizieren wäre ( § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ), woran im vorliegenden Fall bereits deshalb Bedenken bestehen könnten, weil der Beteiligte zu 1) von Anfang an darauf abgestellt hat, eine mobile, d. h. nicht fest am Gebäude zu installierende Parabolantenne errichten zu wollen (vgl. zum Meinungsstand etwa OLG Köln, Beschluss vom 5. November 2004 - 16 Wx 207/04 - m.w.N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 W 56/03 - und vom 2. September 2004 - 2 W 94/04 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 4 W 89/06 , jeweils zitiert nach JURIS).
Die Frage einer optischen Beeinträchtigung lässt sich in aller Regel nicht ohne einen vor Ort gewonnenen Eindruck von der Wohnanlage beurteilen (vgl. etwa BayObLGZ 1998, 173 f: OLG Schleswig, Beschluss vom 2. September 2004 aaO).
- AG Kerpen, 09.05.2005 - 15 II 3/05
Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anzahl der …
Daß es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gibt ist wiederholt von den Gerichten entschieden worden (vgl. nur HansOLG Hamburg, Beschluß vom 18.11.1997 - 2 Wx 61/97 -, ZMR 1998, 584 und Beschluß vom 4.2.2004 - 2 Wx 99/01 -, ZMR 2004, 454 [455]; BayObLG, Beschluß vom 14.2.2002 - 2Z BR 184/01 -, ZMR 2002, 536 und OLG Schleswig, Beschluß vom 2.9.2004 - 2 W 94/04 - derzeit wohl noch unveröffentlicht).
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