Rechtsprechung
| KG, 23.11.2022 - 2 Ws 161/22 - 161 AR 202/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 410 Abs 3 StPO
Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung bei Strafbefehl - strafrechtsiegen.de
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung - rechtsportal.de
StGB § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Bewährung: Widerruf von Strafaussetzung - Vertrauensschutz
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.06.2022 - 526 KLs 1/17
- KG, 23.11.2022 - 2 Ws 161/22 - 161 AR 202/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- KG, 07.06.2007 - 2 Ws 361/07
Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund eines rechtskräftigen …
Auszug aus KG, 23.11.2022 - 2 Ws 161/22
Rn. 7 aa) Zwar vertritt das Kammergericht in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die Verurteilung durch nicht mehr anfechtbaren Strafbefehl, der gemäß § 410 Abs. 3 StPO einem rechtskräftigen Urteil gleichsteht, dem für den Widerruf zuständigen Gericht nur in der Regel einen hinreichend hohen Grad der Verlässlichkeit bietet, um sich eine Überzeugung von der Begehung der neuen Tat(en) zu verschaffen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. Oktober 2012 - 2 Ws 344-345/12 -, vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 -, juris, und vom 1. März 2000 - 5 Ws 58/00 -, juris; KG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 5 Ws 69-70/15 -, juris).Dies hat der Senat insbesondere dann angenommen, wenn der Strafbefehl nur auf hinreichenden Tatverdacht gestützt, eine an Sicherheit grenzende Überzeugungsbildung nach Aktenlage also nicht möglich ist und die Rechtskraft ohne eine den Strafbefehl anerkennende Willensentschließung des Beschuldigten - der sich gegen den Strafbefehl zur Wehr gesetzt hat oder zur Wehr setzen wollte - allein aufgrund seines prozessuales Versäumnis eingetreten ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 -, juris, und 1. März 2000 - 5 Ws 58/00 -, juris).
- KG, 01.03.2000 - 5 Ws 58/00
Auszug aus KG, 23.11.2022 - 2 Ws 161/22
Rn. 7 aa) Zwar vertritt das Kammergericht in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die Verurteilung durch nicht mehr anfechtbaren Strafbefehl, der gemäß § 410 Abs. 3 StPO einem rechtskräftigen Urteil gleichsteht, dem für den Widerruf zuständigen Gericht nur in der Regel einen hinreichend hohen Grad der Verlässlichkeit bietet, um sich eine Überzeugung von der Begehung der neuen Tat(en) zu verschaffen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. Oktober 2012 - 2 Ws 344-345/12 -, vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 -, juris, und vom 1. März 2000 - 5 Ws 58/00 -, juris; KG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 5 Ws 69-70/15 -, juris).Dies hat der Senat insbesondere dann angenommen, wenn der Strafbefehl nur auf hinreichenden Tatverdacht gestützt, eine an Sicherheit grenzende Überzeugungsbildung nach Aktenlage also nicht möglich ist und die Rechtskraft ohne eine den Strafbefehl anerkennende Willensentschließung des Beschuldigten - der sich gegen den Strafbefehl zur Wehr gesetzt hat oder zur Wehr setzen wollte - allein aufgrund seines prozessuales Versäumnis eingetreten ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 -, juris, und 1. März 2000 - 5 Ws 58/00 -, juris).
- OLG Koblenz, 02.06.2016 - 2 Ws 250/16
Auszug aus KG, 23.11.2022 - 2 Ws 161/22
Vor diesem Hintergrund sind auch die Tätigkeit des Beschwerdeführers als Angestellter, seine langjährige Beziehung sowie seine Kinder keine tragfähigen Gründe für eine Strafaussetzung zur Bewährung, die beiden letztgenannten Umstände insbesondere auch deshalb nicht, weil der Verurteilte bereits bewiesen hat, dass ihn diese nicht von Straftaten abhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 2016 - 2 Ws 250/16 -).Zwar ist anerkannt, dass sich das für den Widerruf einer Strafaussetzung zuständige Gericht der zeitnahen Prognose eines Tatrichters anschließen soll, weil diesem aufgrund der Hauptverhandlung in der Regel bessere Erkenntnismöglichkeiten für eine sachgerechte Beurteilung der Zukunftsprognose des Verurteilten zur Verfügung stehen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 2 Ws 11/18 -, 30. November 2016 - 2 Ws 250/16 - und 2. Mai 2013 - 2 Ws 186-187/13 -).
- KG, 12.02.2007 - 2 Ws 98/07
Bewährungswiderruf: Widerruf der Strafaussetzung nach Ablauf der Bewährungszeit
Auszug aus KG, 23.11.2022 - 2 Ws 161/22
Maßgeblich ist, wie lange der Verurteilte nach den Umständen des Einzelfalls mit dem Widerruf rechnen musste; unzulässig ist er erst, wenn Gründe der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes entgegenstehen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Juni 2013 - 2 Ws 276/13 - und 12. Februar 2007 - 2 Ws 98/07 -, juris). - KG, 10.10.2008 - 2 Ws 494/08
- LG Berlin, 04.05.2006 - 541 StVK 868/01
Auszug aus KG, 23.11.2022 - 2 Ws 161/22
Dabei kann dahinstehen, ob die Staatsanwaltschaft mit einem solchen Verhalten im Einzelfall gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens als Ausprägung des auch im Strafverfahren geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt (so LG Berlin, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 541 StVK 868/01 -, juris). - BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung; Vorlage von Unterlagen; …
Auszug aus KG, 23.11.2022 - 2 Ws 161/22
Rn. 14 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Kammergerichts kann einem Widerruf entgegenstehen, dass bei dem Verurteilten ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde, ein Widerruf der Strafaussetzung wegen der Anlasstat werde nicht mehr erfolgen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. März 2013 - 2 BvR 2595/12 -, juris; Senat, Beschluss vom 22. Januar - 2 Ws 17/14 -, juris; KG, Beschluss vom 24. März 2015 - 5 Ws 30/15 -). - OLG Hamm, 06.02.2014 - 1 Ws 36/14
Widerruf der Reststrafenaussetzung zur Bewährung aufgrund neuer Verurteilung
Auszug aus KG, 23.11.2022 - 2 Ws 161/22
Einem solchen Strafbefehl kann daher keinerlei präjudizielle Wirkung zukommen (vgl. KG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 5 Ws 69 - 70/15 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 2014 - III-1 Ws 36/14 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 8. Januar 2014 - III-2 Ws 671/13 -, juris). - KG, 14.02.2014 - 2 Ws 60/14
Bewährungswiderruf trotz positiver Prognose des letzten Tatrichters; Frist für …
Auszug aus KG, 23.11.2022 - 2 Ws 161/22
Dies gilt aber nur dann, wenn die Prognose durch neue Tatsachen nachvollziehbar belegt ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Februar 2014 - 2 Ws 60-61/14 - und 5. November 2010 - 2 Ws 575/10 -). - KG, 22.01.2014 - 2 Ws 17/14
Unzulässigkeit des Bewährungswiderrufs wegen Zeitablaufs
Auszug aus KG, 23.11.2022 - 2 Ws 161/22
Rn. 14 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Kammergerichts kann einem Widerruf entgegenstehen, dass bei dem Verurteilten ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde, ein Widerruf der Strafaussetzung wegen der Anlasstat werde nicht mehr erfolgen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. März 2013 - 2 BvR 2595/12 -, juris; Senat, Beschluss vom 22. Januar - 2 Ws 17/14 -, juris; KG, Beschluss vom 24. März 2015 - 5 Ws 30/15 -). - KG, 16.07.2015 - 5 Ws 69/15
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf auf Grundlage rechtskräftiger …
- OLG Köln, 08.01.2014 - 2 Ws 671/13
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Nachverurteilung zu einer …
- KG, 24.03.2015 - 5 Ws 30/15
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung der Grundsätze der …
- LG Nürnberg-Fürth, 02.07.2024 - 18 Qs 22/24
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftat während der …
Rn. 41 cc) Das für den Widerruf einer Strafaussetzung zuständige Gericht soll sich der zeitnahen Prognose eines Tatrichters anschließen, weil diesem aufgrund der Hauptverhandlung in der Regel bessere Erkenntnismöglichkeiten für eine sachgerechte Beurteilung der Zukunftsprognose des Verurteilten zur Verfügung stehen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2022 - 13/22 EA; KG Berlin, Beschluss vom 23.11.2022 - 2 Ws 161/22; v. 27.07.2020 - 5 Ws 91/20). - OLG Naumburg, 13.12.2024 - 1 Ws 494/24
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Anschluss an die Sozialprognose des …
Dies gilt aber nur dann, wenn die Prognose nachvollziehbar begründet ist (KG Berlin, Beschluss vom 23. November 2022 - 2 Ws 161/22 -, Rn. 12, OLG Rostock…, Beschluss vom 30. Oktober 2002 - I Ws 446/02 -, Rn. 13; jeweils zitiert nach juris). - OLG Naumburg, 20.08.2025 - 1 Ws 229/25 Weder das Gesetz noch die Rechtsprechung sehen für einen Widerruf eine Frist vor; bei der Entscheidung ist lediglich auf den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes und auf Art und Schwere der neuerlichen Tat abzustellen (vgl. KG, Beschluss vom 23.11.2022 - 2 Ws 161/22 - 161 AR 202/22, BeckRS 2022, 49242).
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