Rechtsprechung
| OLG Dresden, 03.08.2007 - 2 Ws 329/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
- psychiatrie-verlag.de
Anfängliche Fehleinweisung im psychiatrischen Krankenhaus; Wiederaufnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Richtigkeit der Unterbringungsprognose im Strafurteil für die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel; Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Versagung einer ...
Verfahrensgang
- LG Leipzig - I StVK 626/07
- OLG Dresden, 03.08.2007 - 2 Ws 329/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92
Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus …
Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2007 - 2 Ws 329/07
Denn zum einen unterliegt im Erledigungsverfahren im Hinblick auf die fortbestehende Rechtskraft des erkennenden Urteils nur der gegenwärtige und nicht der frühere Zustand des Untergebrachten der Beurteilung des Gerichts (vgl. BVerfG NJW 1995, 2405, 2406).Hierfür hat sie - in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung unter Zitierung der eben genannten Fundstelle (BT-Drucks. 15/2887) und unter Berufung auf die bestätigende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NStZ 1995, 174) - gerade auf die Erforderlichkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens hingewiesen.
- OLG Dresden, 29.07.2005 - 2 Ws 402/05
Maßregel; Erledigung
Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2007 - 2 Ws 329/07
Soweit sie durch den Vortrag des Verteidigers mit Hinweis auf die Senatsentscheidungen vom 08. März 1995 (Az.: 2 Ws 330/94) und vom 29. Juli 2005 (Az.: 2 Ws 402/05) zu Missverständnissen verleitet worden sein sollte, weist der Senat noch einmal zur Verdeutlichung auf folgendes hin:.Hierauf hatte der Senat in seiner Entscheidung vom 29. Juli 2005 (Az.: 2 Ws 402/05) verwiesen.
- OLG Dresden, 07.06.2024 - 2 Ws 95/24
Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges für die Neufestsetzung einer …
e) Entscheidend gegen die funktionale Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer streitet aber, dass diese grundsätzlich für eine rechtskraftdurchbrechende, Strafen neu festsetzende Entscheidung nicht zuständig ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 3. August 2007 - 2 Ws 329/07, BeckRS 2007, 14894; aA iE Böhme/Günnewig, DRiZ 2024, 144, 145 f.; vgl. § 462a Abs. 3 Satz 1, § 460 StPO; §§ 359 ff. StPO, § 140a GVG; § 79 BVerfGG iVm §§ 359 ff. StPO). - OLG Dresden, 07.02.2008 - 2 Ws 18/08
Unterbringung; Psychiatrie; Entziehungsanstalt; Besserung und Sicherung
Der Senat sieht keine Veranlassung, von seiner in früheren Entscheidungen geäußerten Rechtsauffassung (vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 2005 - 2 Ws 402/05 - und vom 03. August 2007 - 2 Ws 329/07 -) Abstand zu nehmen. - KG, 23.01.2025 - 2 Ws 166/24
Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Suchttherapie
Dem entspricht es, es nicht als funktionale Aufgabe einer Strafvollstreckungskammer anzusehen, die Richtigkeit oder Unrichtigkeit eines (Ursprungs)Straferkenntnisses, in welchem zugleich eine freiheitsentziehende Maßregel angeordnet worden ist, in Frage zu stellen oder gar rückwirkend zu korrigieren (OLG Dresden, Beschluss vom 3. August 2007 - 2 Ws 329/07 -, juris).
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