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Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 03.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/2009, 2 Ws 85/2009   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3146
OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/2009, 2 Ws 85/2009 (https://dejure.org/2009,3146)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.2009 - 2 Ws 84/2009, 2 Ws 85/2009 (https://dejure.org/2009,3146)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 2009 - 2 Ws 84/2009, 2 Ws 85/2009 (https://dejure.org/2009,3146)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen die Ablehnung einer bedingten Entlassung in zwei Verfahren; Voraussetzung für eine Zulässigkeit einer an sich wegen prozessualer Überholung unzulässigen Beschwerde

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen die Ablehnung einer bedingten Entlassung in zwei Verfahren; Voraussetzung für eine Zulässigkeit einer an sich wegen prozessualer Überholung unzulässigen Beschwerde; Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 592
  • NStZ 2010, 170
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 15.01.1998 - 3 Ws 11/98

    Voll verbüßte Freiheitsstrafe, gegenstandslose Beschwerde, prozessuale …

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Sie war indes nicht als unzulässig zu verwerfen, sondern wegen Gegenstandslosigkeit für erledigt zu erklären (…Senatsbeschluss vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 -, zitiert nach juris Rn. 5; OLG Hamm…, Beschluss vom 01. September 2003 - 1 Ws 266/2003 - Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, vor § 296 Rn. 17; vergleiche auch: OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn. 5 und Tenor, wonach die sofortige Beschwerde für gegenstandslos zu erklären ist).

    Denn Grundlage der gesamten Strafvollstreckung ist stets das zugrundeliegende Urteil, das aufgrund des Strafausspruches die Strafhöhe festlegt, durch die angefochtene Entscheidung hinsichtlich eines Strafrestes nicht suspendiert wird und damit letztlich den Grundrechtseingriff bewirkt (…Senatsbeschluss vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 -, zitiert nach juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn. 10).

    Im Falle der die bedingte Entlassung ablehnenden Entscheidung ist der Verurteilte jedoch zuvor gemäß § 454 Abs. 1 S. 3 StPO mündlich anzuhören (OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn.13).

    Dass eine derartige Überprüfung vorliegend ausnahmsweise aufgrund des kurz bevorstehenden Endstrafentermins nicht möglich war, ändert nichts, da nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den typischen Verfahrensablauf abzustellen ist (…Senatsbeschluss vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 -, zitiert nach juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn. 11).

    Denn die vorliegend angegriffene Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen vom 27. Januar 2009 hätte im Falle erneuter über den Verurteilten zu treffender Entscheidungen nach § 57 StGB - in anderen Verfahren - keine Bedeutung (vergleiche dazu auch: OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn. 7).

  • OLG Hamm, 30.04.1998 - 2 Ws 189/98
    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Zusatz: Die gemäß §§ 454 Abs. 3 StPO, 57 Abs. 1 StGB statthafte und innerhalb der Wochenfrist des § 311 Abs. 1 StPO eingelegte sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 05. Februar 2009, eingegangen beim Landgericht Hagen am 09. Februar 2009, ist hinsichtlich der Ablehnung der bedingten Entlassung aus der Strafhaft in dem Verfahren 155 Js 1643/03 - Staatsanwaltschaft Duisburg - nach vollständiger Verbüßung der in diesem Verfahren verhängten Freiheitsstrafe prozessual überholt (Senatsbeschluss vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 -, zitiert nach juris Rn. 5).

    Sie war indes nicht als unzulässig zu verwerfen, sondern wegen Gegenstandslosigkeit für erledigt zu erklären (Senatsbeschluss vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 -, zitiert nach juris Rn. 5; OLG Hamm…, Beschluss vom 01. September 2003 - 1 Ws 266/2003 - Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, vor § 296 Rn. 17; vergleiche auch: OLG Hamm…, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn. 5 und Tenor, wonach die sofortige Beschwerde für gegenstandslos zu erklären ist).

    Denn Grundlage der gesamten Strafvollstreckung ist stets das zugrundeliegende Urteil, das aufgrund des Strafausspruches die Strafhöhe festlegt, durch die angefochtene Entscheidung hinsichtlich eines Strafrestes nicht suspendiert wird und damit letztlich den Grundrechtseingriff bewirkt (Senatsbeschluss vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 -, zitiert nach juris Rn. 7; OLG Hamm…, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn. 10).

    Dass eine derartige Überprüfung vorliegend ausnahmsweise aufgrund des kurz bevorstehenden Endstrafentermins nicht möglich war, ändert nichts, da nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den typischen Verfahrensablauf abzustellen ist (Senatsbeschluss vom 30. April 1998 - 2 Ws 189/98 -, zitiert nach juris Rn. 7; OLG Hamm…, Beschluss vom 15. Januar 1998 - 3 Ws 11/98 -, zitiert nach juris Rn. 11).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Rechtschutz gegen erledigte richterliche Durchsuchungsanordnungen (BVerfG, NJW 1997, 2163 ff.) ergibt sich nichts anderes.

    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Begründung auch darauf abgestellt, dass in Fällen der richterlichen Durchsuchungsanordnung die Entscheidung gemäß § 33 Abs. 4 StPO in aller Regel ohne vorherige Anhörung des Betroffenen und damit ohne die Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG getroffen werde, so dass kein vollgültiger richterlicher Rechtschutz erreicht werde (BVerfG, NJW 1997, 2163, 2164).

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr, für den das Bundesverfassungsgericht unter anderem ebenfalls ein fortwirkendes Rechtschutzinteresse trotz prozessualer Überholung angenommen hat (BVerfG, Urteil vom 31. Mai 2005 - 2 BvR 1673/04, 2 BvR 2402/04 -, zitiert nach juris Rn. 32;… Beschluss vom 03. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, zitiert nach juris Rn. 27;… Beschluss vom 05. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00, 2 BvR 1777/00 -, zitiert nach juris Rn. 35;… Beschluss vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, zitiert nach juris Rn. 21 - jeweils m. w. N.), ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr, für den das Bundesverfassungsgericht unter anderem ebenfalls ein fortwirkendes Rechtschutzinteresse trotz prozessualer Überholung angenommen hat (BVerfG…, Urteil vom 31. Mai 2005 - 2 BvR 1673/04, 2 BvR 2402/04 -, zitiert nach juris Rn. 32; Beschluss vom 03. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, zitiert nach juris Rn. 27;… Beschluss vom 05. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00, 2 BvR 1777/00 -, zitiert nach juris Rn. 35;… Beschluss vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, zitiert nach juris Rn. 21 - jeweils m. w. N.), ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr, für den das Bundesverfassungsgericht unter anderem ebenfalls ein fortwirkendes Rechtschutzinteresse trotz prozessualer Überholung angenommen hat (BVerfG…, Urteil vom 31. Mai 2005 - 2 BvR 1673/04, 2 BvR 2402/04 -, zitiert nach juris Rn. 32;… Beschluss vom 03. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, zitiert nach juris Rn. 27; Beschluss vom 05. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00, 2 BvR 1777/00 -, zitiert nach juris Rn. 35;… Beschluss vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, zitiert nach juris Rn. 21 - jeweils m. w. N.), ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95

    Anhalten eines Briefes eines Untersuchungsgefangenen mit beleidigendem Inhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr, für den das Bundesverfassungsgericht unter anderem ebenfalls ein fortwirkendes Rechtschutzinteresse trotz prozessualer Überholung angenommen hat (BVerfG…, Urteil vom 31. Mai 2005 - 2 BvR 1673/04, 2 BvR 2402/04 -, zitiert nach juris Rn. 32;… Beschluss vom 03. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, zitiert nach juris Rn. 27;… Beschluss vom 05. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00, 2 BvR 1777/00 -, zitiert nach juris Rn. 35; Beschluss vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, zitiert nach juris Rn. 21 - jeweils m. w. N.), ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 13 U 37/19

    Deliktischer Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. VW-Diesel-Skandal …

    Rn. 132 Anderes gilt aber dann, wenn nicht die Zuvielforderung Anlass war, den geltend gemachten Anspruch abzulehnen, sondern wenn dieser bereits dem Grunde nach verneint wurde (KG Berlin, Urteil vom 28.04.2010 - 26 I 85/09 juris, Rn. 55).
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 1 Ws 8/15

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Anrechnung von Freistellungstagen bei der …

    Rn. 16 (1) Zwar trifft es - worauf die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme abgestellt hat - zu, dass die sofortige Beschwerde eines Verurteilten, mit der dieser sich gegen die Ablehnung seiner bedingten Entlassung aus der Strafhaft wendet, nach vollständiger Verbüßung der verhängten Freiheitsstrafe prozessual überholt ist (vgl. OLG Hamm NStZ 2009, 592 - Rn. 1 nach juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., Vor § 296 Rn. 17).
  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 161/11

    Sicherungsverwahrung; Erledigung; Mischfall; Anlass; Vortat

    Sein Rechtsmittel ist damit prozessual überholt und gegenstandslos geworden, weil die vollständige Verbüßung aus tatsächlichen Gründen nicht mehr ungeschehen gemacht werden kann (vgl. OLG Hamm, NStZ 1998, 638; NStZ 2009, 592).
  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 162/11

    Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten

    NStZ 2009, 592 [KG Berlin 27.03.2009 - 4 Ws 31/09]).
  • LG Bochum, 17.05.2021 - 8 O 276/20
    Anderes gilt aber dann, wenn nicht die Zuvielforderung Anlass war, den geltend gemachten Anspruch abzulehnen, sondern wenn dieser bereits dem Grunde nach verneint wurde (KG Berlin, Urteil vom 28.04.2010 - 26 I 85/09 juris, Rn. 55).
  • OLG Oldenburg, 09.06.2020 - 1 Ws 187/20

    Letzte gerichtliche Entscheidung als alleinige Grundlage für Anfechtung einer …

    Rn. 17 Da die prozessuale Überholung bereits vor Einlegung der Beschwerde eingetreten ist, ergibt sich die Kostenfolge aus § 473 Abs. 1 StPO (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2009, 2 Ws 84 u. 85/09, NStZ 2009, 592).
  • OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 169/11

    Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten

    NStZ 2009, 592 [KG Berlin 27.03.2009 - 4 Ws 31/09]).
  • KG, 20.01.2021 - 5 Ws 235/20

    Beschwer durch Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers

    Wird ein Rechtsmittel erst nach seiner Einlegung gegenstandslos und damit unzulässig, ist eine Kostenentscheidung nicht zu treffen (std. Rspr., vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. März 2009 - 2 Ws 84-85/09 - juris Rn. 1 m.w.N.; Senat…, Beschluss vom 20. August 2020 - 5 Ws 115-116/20 - Schmitt a.a.O., vor § 296 Rn. 17).
  • OLG Köln, 22.08.2012 - 2 Ws 610/12

    Voraussetzung für doe Auslegung eines Strafurteils

    Wird ein Rechtsmittel erst nach seiner Einlegung gegenstandslos, so ist es durch Beschluss für erledigt zu erklären und eine Kostenentscheidung nicht zu treffen (OLG Hamm NStZ 2010, 170 m.w.N.;… Meyer-Goßner, a.a.O., vor § 296 Rdnr. 17).".
  • KG, 22.11.2013 - 2 Ws 558/13

    Verzicht auf die mündliche Anhörung des Sachverständigen

    Denn der Aussetzungsantrag des Verurteilten ist verfahrensrechtlich überholt und dadurch gegenstandslos geworden (vgl. OLG Hamm NStZ 2009, 592; NStZ 1998, 638; OLG Zweibrücken MDR 1989, 843).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.03.2009 - 2 Ws 84/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11717
OLG Dresden, 03.03.2009 - 2 Ws 84/09 (https://dejure.org/2009,11717)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.03.2009 - 2 Ws 84/09 (https://dejure.org/2009,11717)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. März 2009 - 2 Ws 84/09 (https://dejure.org/2009,11717)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    StPO § 112; ; StPO § 116

  • rechtsportal.de

    Haftverschonung nach bereits mangels Fluchtgefahr aufgehobenem Haftbefehl

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Haftverschonung nach bereits mangels Fluchtgefahr aufgehobenem Haftbefehl

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 292
  • StV 2009, 477
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05

    Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände; …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht selbst in einem Fall, in dem es um den Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zu Mord in 3.116 Fällen, in welchen der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren zu rechnen hatte, die Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls nach Urteil für "verfassungswidrig" (vgl. BVerfG, StV 2006, 139 ff) erklärt hatte, weil der Angeklagte vom Vollzug verschont war und alle Auflagen erfüllt hatte, hebt der Senat den Haftbefehl auf, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO.
  • BVerfG, 15.08.2007 - 2 BvR 1485/07

    Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2009 - 2 Ws 84/09
    cc) Das Bundesverfassungsgericht (Strafverteidiger 2008, 25 ff., m.w.N. auf die obergerichtliche Rechtsprechung) hat schon für Fälle, in denen ein Haftbefehl lediglich außer Vollzug gesetzt worden war, bestimmt, dass jede neue haftrechtliche Entscheidung, die den Wegfall der Haftverschonung zur Folge hat, nur unter den eingeschränkten Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 StPO möglich ist.
  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Sie hat ausschließlich den Zweck, "die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und die spätere Strafvollstreckung sicherzustellen" (BVerfGE 32, 87, 93).
  • OLG Köln, 12.05.1995 - 2 Ws 174/95

    Freiheitsstrafe; Höhe der Straferwartung; Anreiz zur Flucht ; Bestimmte …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Insgesamt müssen jedoch, wie sich aus dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes ergibt, "bestimmte Tatsachen" vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, der Angeklagte werde dem in der Straferwartung liegenden Fluchtanreiz nachgeben (OLG Köln StV 1995, 419;… Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. Rdnr. 24 m.w.N.).
  • BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (BGH StV 1991, 525; OLG Karlsruhe StV 1997, 312).
  • OLG Frankfurt, 25.07.1995 - 1 Ws 120/95

    Haftbefehl; Aufhebung; Nebenkläger; Beschwerde; Beschwerderecht; Verurteilung; …

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Da dem Senat die volle Kenntnis vom Ergebnis der Beweisaufnahme fehlt, kann der angefochtene Beschluss insoweit nur eingeschränkt überprüft werden (OLG Frankfurt StV 1995, 593).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.1996 - 3 Ws 321/96

    Beurteilung des Umfangs der Fluchtgefahr ; Zweck der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2009 - 2 Ws 84/09
    Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (BGH StV 1991, 525; OLG Karlsruhe StV 1997, 312).
  • OLG Zweibrücken, 30.11.2022 - 1 Ws 243/22

    Rechtmäßigkeit einer erneuten Untersuchungshaft bei zuvor als unverhältnismäßig …

    Deshalb kommt § 116 Abs. 4 StPO nicht nur dann zur Anwendung, wenn ein außer Vollzug gesetzter Haftbefehl aufgehoben wird (BVerfG…, Beschluss vom 17.12.2020 - 2 BvR 1787/20, juris Rn. 49; OLG Dresden, Beschluss vom 03.03.2009 - 2 Ws 84/09, NStZ-RR 2009, 292, 293; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 20.03.2013 - 2 Ws 127/13, juris Rn. 22 f.; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 26.09.2016 - 1 Ws 246/16, juris Rn. 24 ff.), sondern auch, wenn ein Haftbefehl aufgehoben wird, ohne vorher außer Vollzug gesetzt worden zu sein (…OLG Dresden, aaO;… Böhm in MüKo-StPO, § 116 Rn. 51;… Paeffgen in SK-StPO, 5. Aufl., § 120 Rn. 10b).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2018 - 1 Ws 224/18

    Sachliche Anordnung nach § 116 Abs. 4 StPO durch Erlass eines neuen Haftbefehls

    Rn. 9 2. Nach allgemeiner Ansicht, der auch der Senat folgt, liegt nach erfolgter Aufhebung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls im Erlass eines neuen Haftbefehls sachlich eine Anordnung nach § 116 Abs. 4 StPO, die nur unter den dort bezeichneten Voraussetzungen zulässig ist (vgl. OLG Düsseldorf StV 2002, 207 f.; OLG Hamm StV 2008, 29 f.; OLG Köln StV 2008, 258 f.; OLG Dresden StV 2009, 477 f.; OLG Nürnberg StV 2013, 519 f.; OLG Braunschweig StV 2017, 456;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 116 Rdnr. 22).

    Insoweit setzt sich im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung der Vertrauenstatbestand durch (vgl. OLG Dresden StV 2009, 477 f.), der schon durch den Verschonungsbeschlusses des Amtsgerichts Düsseldorf vom 22. Januar 2018, erst Recht aber durch den Umstand gesetzt worden ist, dass die Strafkammer (nach zwischenzeitlicher Aufhebung des amtsgerichtlichen Haftbefehls) eine neue Haftanordnung unmittelbar vor Hauptverhandlungsbeginn trotz der im Raum stehenden Straferwartung des § 250 Abs. 2 StGB noch ausdrücklich abgelehnt hatte.

  • OLG Braunschweig, 26.09.2016 - 1 Ws 246/16

    Untersuchungshaft - Neuerlass eines Haftbefehls nach vorangegangener Aufhebung

    Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert insbesondere die Berücksichtigung der Lebensverhältnisse des Angeklagten und seines bisherigen Verhaltens während des Verfahrens (OLG Dresden, Beschluss vom 3. März 2009, 2 Ws 84/09, Rn. 9, zitiert nach juris); insoweit ist hier maßgeblich darauf abzustellen, dass sich der Angeklagte dem Verfahren auch vor dem Landgericht, also nach seiner Haftentlassung, gestellt hat.

    In der Rechtsprechung besteht Einigkeit, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 116 Abs. 4 Nummer 3 StPO entsprechende Anwendung findet, wenn erneut die Untersuchungshaft angeordnet wird, nachdem ein zuvor erlassener Haftbefehl zunächst gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt und danach aufgehoben wurde (OLG Dresden, NStZ-RR 2009, 292; OLG Nürnberg, StV 2013, 519).

  • OLG Bremen, 30.04.2010 - Ws 66/10
    Dringender Tatverdacht darf nur aus bestimmten Tatsachen, nicht aus Vermutungen oder aus künftigen möglichen Ermittlungsergebnissen hergeleitet werden (…Meyer-Goßner 28 § 112 StPO Rn. 7; LG Frankfurt/M. StV 2009, 477).
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