Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 22.11.2013 - 2 Wx 64/13, 2 Wx 65/13 |
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nachlassverbindlichkeiten umfassen Kosten der Nachlasspflegschaft
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nachlassverbindlichkeiten umfassen Kosten der Nachlasspflegschaft
- erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)
Gesamter Nachlass haftet für die Kosten einer Teilnachlasspflegschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung der Erben für die Kosten der Nachlasspflegschaft; Zuordnung von Nachlassverbindlichkeiten zu einzelnen Miterben
Verfahrensgang
- AG Bernburg, 22.04.2013 - 20 VI 139/09
- OLG Naumburg, 06.11.2013 - 2 Wx 64/13
- OLG Naumburg, 22.11.2013 - 2 Wx 64/13, 2 Wx 65/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1404
- Rpfleger 2014, 264
Wird zitiert von ...
- OLG München, 06.08.2024 - 33 Wx 104/24
Beschwerdeberechtigung bei Anordnung einer Teilnachlasspflegschaft
Die Zuordnung der Nachlassverbindlichkeit zu einzelnen Miterben hat dann ausschließlich im Innenverhältnis der Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung zu erfolgen (OLG Naumburg, 2 Wx 64/13 und 2 Wx 65/13, ErbR 2014, 241).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 06.11.2013 - 2 Wx 64/13, 2 Wx 65/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 1967 Abs 2 Alt 2 BGB, § 2046 Abs 2 BGB, § 2059 Abs 2 BGB
Nachlasspflegschaft: Haftung der Erbengemeinschaft für die Vergütung des Teilnachlasspflegers - erbrechtsiegen.de
Haftung der Erbengemeinschaft für die Vergütung des Teilnachlasspflegers
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bernburg, 22.04.2013 - 20 VI 139/09
- OLG Naumburg, 06.11.2013 - 2 Wx 64/13, 2 Wx 65/13
- OLG Naumburg, 22.11.2013 - 2 Wx 64/13
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 23.04.2020 - 10 W 4/19 Rn. 23 Der Beschwerdewert des § 61 Abs. 1 FamFG ist überschritten, da mit der Beschwerde eine Reduzierung der Vergütung um einen Betrag in Höhe von 6.001,95 EUR begehrt wird und die Beteiligte zu 3) ungeachtet ihrer Erbquote im Außenverhältnis gemeinsam mit den übrigen Miterben gegenüber dem Nachlasspfleger unbeschränkt haftet (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06. November 2013 - 2 Wx 64/13 -, juris).
- OLG Hamm, 23.04.2020 - 10 W 26/19 Rn. 28 Der Beschwerdewert des § 61 Abs. 1 FamFG ist überschritten, da mit der Beschwerde eine Reduzierung der Vergütung um einen Betrag in Höhe von 855, 05 EUR begehrt wird und die Beteiligte zu 2) ungeachtet ihrer Erbquote im Außenverhältnis gemeinsam mit den übrigen Miterben gegenüber dem Nachlasspfleger unbeschränkt haftet (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06. November 2013, 2 Wx 64/13, juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 11 S 91.20
Bestellung eines Vertreters für den unbekannten Erben nach dem VermG
Aus der vom Antragsteller angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt (Beschluss v. 6. November 2013 - 2 Wx 64/13 -, juris Rn 11) folgt für diese Konstellation schon deshalb nichts anderes, weil dort lediglich für die Kosten einer Nachlasspflegschaft (§ 1961 BGB) ausgeführt wird, dass es sich - unabhängig vom jeweiligen konkreten Aufgabenkreis des Nachlasspflegers - um sog. Erbfallschulden i.S.d. § 1967 Abs. 2 Alt. 2 BGB handele, für die die Erben gegenüber Dritten in ihrer Gesamtheit hafteten.
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