Rechtsprechung
| BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum; Bäume; Nutzungsrecht; Sondernutzungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 1 T 15441/80
- BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1982, 69
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (25)
- BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78
Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums
Auszug aus BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81
Denn nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ist die Zustimmung eines Wohnungseigentümers insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1977, 89/90 f.; BayObLG NJW 1981, 690 f.; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173 f.).Unter einem Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BayObLGZ 1979, 267/272; BayObLG NJW 1981, 690/691; Senatsbeschluß vom 3.12.1981, w.o.), so auch eine - nicht ganz geringfügige - Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks (Störung der Harmonie) einer Wohnanlage (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183; BayObLG WEM 1978, 116/117; 1980, 31/33; NJW 1981, 690/691; Senatsbeschluß vom 3.12.1981, w.o.; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74/76 f.; OLG Hamburg MDR 1977, 230 [OLG Hamburg 27.07.1976 - 2 W 34/76] ; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/174; KG Rpfleger 1982, 22/23).
Als Ausfluß des Sondernutzungsrechts bedeutet er unter den hier gegebenen Umständen keinen Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG (vgl. BayObLGZ 1975, 177/182 ff.), mit der Folge, daß eine Zustimmung der Antragstellerin nicht erforderlich war (vgl. BGHZ 73, 196), diese aber auch - wie geschehen - nicht an den Kosten der Maßnahme zu beteiligen war (§ 16 Abs. 3 WEG; Nr. 1 letzter Absatz der Gemeinschaftsordnung).
- BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75
Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag; …
Auszug aus BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81
Zwar handelt es sich bei der Errichtung des Maschendrahtzauns um eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums i.S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG (vgl. BayObLGZ 1975, 177/181; OLG Hamm OLGZ 1976, 61/62; Palandt § 22 WEG Anm. 1 b aa), da der Zaun hier nach dem Inhalt der notariellen Teilungsvereinbarung nicht die Wohnanlage vervollständigen sollte (im Fall einer solchen Vereinbarung oder Teilungserklärung ist eine bauliche Veränderung verneint worden, KG Rpfleger 1982, 22 f.).Unter einem Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BayObLGZ 1979, 267/272; BayObLG NJW 1981, 690/691; Senatsbeschluß vom 3.12.1981, w.o.), so auch eine - nicht ganz geringfügige - Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks (Störung der Harmonie) einer Wohnanlage (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183; BayObLG WEM 1978, 116/117; 1980, 31/33; NJW 1981, 690/691; Senatsbeschluß vom 3.12.1981, w.o.; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74/76 f.; OLG Hamburg MDR 1977, 230 [OLG Hamburg 27.07.1976 - 2 W 34/76] ; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/174; KG Rpfleger 1982, 22/23).
Als Ausfluß des Sondernutzungsrechts bedeutet er unter den hier gegebenen Umständen keinen Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG (vgl. BayObLGZ 1975, 177/182 ff.), mit der Folge, daß eine Zustimmung der Antragstellerin nicht erforderlich war (vgl. BGHZ 73, 196), diese aber auch - wie geschehen - nicht an den Kosten der Maßnahme zu beteiligen war (§ 16 Abs. 3 WEG; Nr. 1 letzter Absatz der Gemeinschaftsordnung).
- BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung; …
Auszug aus BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81
Ob die bauliche Veränderung bei Berücksichtigung des eingeräumten Sondernutzungsrechts über eine ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung (vgl. BayObLG NJW 1981, 690; Senatsbeschluß vom 3.12.1981 BReg. 2 Z 80/80) hinausging, bedarf keiner Untersuchung.Denn nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ist die Zustimmung eines Wohnungseigentümers insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1977, 89/90 f.; BayObLG NJW 1981, 690 f.; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173 f.).
Unter einem Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BayObLGZ 1979, 267/272; BayObLG NJW 1981, 690/691; Senatsbeschluß vom 3.12.1981, w.o.), so auch eine - nicht ganz geringfügige - Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks (Störung der Harmonie) einer Wohnanlage (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183; BayObLG WEM 1978, 116/117; 1980, 31/33; NJW 1981, 690/691; Senatsbeschluß vom 3.12.1981, w.o.; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74/76 f.; OLG Hamburg MDR 1977, 230 [OLG Hamburg 27.07.1976 - 2 W 34/76] ; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/174; KG Rpfleger 1982, 22/23).
- BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75
Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen; Gestattung der Benutzung des …
Auszug aus BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81
Zwar war eine Zustimmung der Antragstellerin zu der Anpflanzung nicht auf Grund des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG erforderlich, da es sich dabei nicht um eine bauliche Veränderung handelte (vgl. BayObLGZ 1975, 201/206) und die insoweit erwachsenen Aufwendungen nach Nr. 1 letzter Absatz der Gemeinschaftsordnung von den Antragsgegnern allein zu tragen waren.Eine erstmalige Gartenbepflanzung mit Blumen, Sträuchern und Bäumen entspricht im allgemeinen einer ordnungsmäßigen Verwaltung (vgl. BayObLGZ 1975, 201/206 f.).
- BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70
Erbbaurecht für Werkstattgebäude
Auszug aus BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81
Da die Gemeinschaftsordnung als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147 [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] /148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1980, 154/158; 1982 Nr. 2).Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen darstellt (BGHZ 59, 205/209;… BayObLG aaO).
- OLG Stuttgart, 23.09.1969 - 8 W 147/69
Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81
Der Anspruch der Antragstellerin auf Beseitigung des Zauns und der Bäume stützt sich auf das zwischen den Wohnungseigentümern bestehende Schuldverhältnis ( § 14 Nr. 1 , § 15 Abs. 3 WEG) sowie auf § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BayObLG WEM 1978, 116/117; BayObLGZ 1979, 267/271; Senatsbeschluß vom 3.12.1981 BReg. 2 Z 80/80; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74/77 f.; KG WPM 1972, 708/709).Unter einem Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BayObLGZ 1979, 267/272; BayObLG NJW 1981, 690/691; Senatsbeschluß vom 3.12.1981, w.o.), so auch eine - nicht ganz geringfügige - Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks (Störung der Harmonie) einer Wohnanlage (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183; BayObLG WEM 1978, 116/117; 1980, 31/33; NJW 1981, 690/691; Senatsbeschluß vom 3.12.1981, w.o.; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74/76 f.; OLG Hamburg MDR 1977, 230 [OLG Hamburg 27.07.1976 - 2 W 34/76] ; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/174; KG Rpfleger 1982, 22/23).
- BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79
Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung; …
Auszug aus BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81
Soweit eine Vereinbarung getroffen ist, geht sie - abgesehen von nicht mehr anfechtbaren, rechtswirksamen Eigentümerbeschlüssen - vor und bindet die Eigentümer ( § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 1 Satz 2 , § 15 Abs. 2 WEG ; BGHZ 37, 203/207; BayObLGZ 1971, 273/276; 1980, 154/158; 1982 Nr. 2 = Senatsbeschluß vom 14.1.1982 BReg. 2 Z 5/81).Da die Gemeinschaftsordnung als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147 [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] /148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1980, 154/158; 1982 Nr. 2).
- OLG Karlsruhe, 12.01.1978 - 3 W 14/77
Auszug aus BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81
Denn nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ist die Zustimmung eines Wohnungseigentümers insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1977, 89/90 f.; BayObLG NJW 1981, 690 f.; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173 f.).Unter einem Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BayObLGZ 1979, 267/272; BayObLG NJW 1981, 690/691; Senatsbeschluß vom 3.12.1981, w.o.), so auch eine - nicht ganz geringfügige - Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks (Störung der Harmonie) einer Wohnanlage (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183; BayObLG WEM 1978, 116/117; 1980, 31/33; NJW 1981, 690/691; Senatsbeschluß vom 3.12.1981, w.o.; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74/76 f.; OLG Hamburg MDR 1977, 230 [OLG Hamburg 27.07.1976 - 2 W 34/76] ; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/174; KG Rpfleger 1982, 22/23).
- BayObLG, 03.08.1979 - BReg. 2 Z 24/78
Auszug aus BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81
Der Anspruch der Antragstellerin auf Beseitigung des Zauns und der Bäume stützt sich auf das zwischen den Wohnungseigentümern bestehende Schuldverhältnis ( § 14 Nr. 1 , § 15 Abs. 3 WEG) sowie auf § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BayObLG WEM 1978, 116/117; BayObLGZ 1979, 267/271; Senatsbeschluß vom 3.12.1981 BReg. 2 Z 80/80; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74/77 f.; KG WPM 1972, 708/709).Unter einem Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BayObLGZ 1979, 267/272; BayObLG NJW 1981, 690/691; Senatsbeschluß vom 3.12.1981, w.o.), so auch eine - nicht ganz geringfügige - Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks (Störung der Harmonie) einer Wohnanlage (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183; BayObLG WEM 1978, 116/117; 1980, 31/33; NJW 1981, 690/691; Senatsbeschluß vom 3.12.1981, w.o.; OLG Stuttgart OLGZ 1970, 74/76 f.; OLG Hamburg MDR 1977, 230 [OLG Hamburg 27.07.1976 - 2 W 34/76] ; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/174; KG Rpfleger 1982, 22/23).
- BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80
Zulässigkeit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Voraussetzungen für die …
Auszug aus BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81
Die von diesem angeordnete Erstattung außergerichtlicher Kosten begegnet im übrigen angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage und im Hinblick darauf, daß in Wohnungseigentumssachen dem Grundsatz nach jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat (BayObLGZ 1965, 283/290; 1979, 30/34; 1981, 21/29; 1982 Nr. 2), Bedenken. - BayObLG, 02.02.1979 - BReg. 2 Z 11/78
- BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60
Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden
- BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62
Inhalt des Wohnungseigentums
- BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75
Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung …
- BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
- BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81
Zum Umfang von Sondernutzungsrechten
- BayObLG, 26.09.1958 - BReg. 2 Z 104/58
- OLG Hamm, 25.11.1975 - 15 W 314/75
- OLG Hamburg, 27.07.1976 - 2 W 34/76
- BayObLG, 19.08.1971 - BReg. 2 Z 99/70
Wohnungseigentum; Teilungserklärung; Eigentümer; Wohnung; Sondereigentum; Beruf; …
- BayObLG, 07.02.1964 - BReg. 2 Z 13/64
- BayObLG, 14.01.1982 - BReg. 2 Z 5/81
- BayObLG, 01.04.1977 - BReg. 2 Z 57/76
Pflicht eines Miteigentümers zur Tragung der Anschaffungskosten sowie den …
- BayObLG, 01.10.1980 - BReg. 2 Z 43/79
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …
- BayObLG, 20.10.1980 - BReg. 2 Z 33/79
- OLG Hamm, 16.07.2015 - 15 W 294/15
Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse bei Zustimmung der …
Dabei gelten die allgemein für Grundbucheintragungen geltenden Grundsätze: Es ist auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BayObLGZ 1982, 69). - BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 29/91
Errichtung eines Zauns als bauliche Veränderung eines Grundstücks gemäß § 22 Abs. …
Die Errichtung des Zaunes auf dem Grundstück stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums dar (BayObLGZ 1982, 69/74 f. m.w.Nachw.).Die Anpflanzung der Hecke ist, da sie nicht mit einer gegenständlichen Veränderung des Grundstücks verbunden ist, keine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG (vgl. BayObLGZ 1975, 177/181; 1982, 69/76; 1985, 164/167; offengelassen in BayObLG WuM 1989, 202).
- BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99
Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer Gartenfläche
Nachbarrechtliche Vorschriften sind entsprechend ihrem Regelungsgehalt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGZ 1982, 69/76 f.; BayObLG NJW-RR 1987, 846; BayObLG ZMR 1999, 349) im Verhältnis von Wohnungseigentümern untereinander nur dann entsprechend anzuwenden, wenn es sich um die Zulässigkeit der Bepflanzung im Grenzbereich zwischen zwei Sondernutzungsflächen handelt.
- KG, 23.07.1984 - 24 W 2514/84
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; Sondernutzungsrecht; …
Ohne Rechtsirrtum nimmt das Landgericht an, daß die Antragsteller gegen die Antragsgegner einen nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG durchsetzbaren Beseitigungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen der von den Antragsgegnern begangenen Verletzung ihrer Pflichten nach §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG haben (vgl. OLG Stuttgart NJW 1970, 102; OLG Hamm OLGZ 1976, 62; BayObLGZ 1979, 269; 1982, 69).Wird eine bauliche Veränderung allerdings im Rahmen eines einem Wohnungseigentümer zustehenden Sondernutzungsrechts am gemeinschaftlichen Eigentum vorgenommen, kann es eine Rolle spielen, ob die Maßnahme einen weitergehenden Nachteil bewirkt als dieser bereits durch die Begründung des Sondernutzungsrechts bedingt und deshalb von der Gemeinschaft hinzunehmen ist (BGHZ 73, 201; BayObLGZ 1975, 183; 1982, 69, 75 f.).
Jedenfalls für den hier gegebenen Fall einer Wohnungseigentumsanlage im städtischen Bereich kann nicht als allgemeiner Grundsatz anerkannt werden, daß die sichtbare Abgrenzung der zur Sondernutzung zugewiesenen Gartenflächen durch Zäune "natürlichen Wohnbedürfnissen" entspreche und ein "voller Genuß" der Sondernutzungsrechte erst dadurch erreichbar sei (a. M. BayObLGZ 1982, 69 = Rpfleger 1982, 219 für eine Anlage offenbar im dörflichen Bereich mit Ortsüblichkeit von Hühnerhaltung).
- BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82
Wohnungseigentümer; Einbau; Bauliche Veränderung; Dachgeschoß; Dachfenster; …
Die Zustimmung eines Eigentümers ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1977, 89/90 f.; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690 f.; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173 f.).Unter einem Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BayObLGZ 1979, 267/272; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690/691), so z.B. auch eine - nicht ganz geringfügige - Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks (Störung der Harmonie) einer Wohnanlage (BGHZ 73, 196/202; BayObLGZ 1975, 177/183; 1982, 69/75 m.w.Nachw.).
b) Die Rechtsbeschwerde stellt nicht in Abrede, daß es sich bei dem Einbau des neuen Dachfensters sowie der Vergrößerung und Umgestaltung der beiden Giebelfenster in der Westfassade des Anwesens um über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung hinausgehende - nur den Zwecken der Antragstellerin dienende - bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. § 5 WEG , § 3 TE) handeln würde (vgl. BayObLGZ 1975, 177/181; 1982, 69/74 f.; Senatsbeschluß vom 6.4.1982, w.o.).
- OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02
Grenzabstand von Sträuchern im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer
So zu entscheiden, sieht sich der Senat nicht in einer eine Vorlagepflicht (§ 28 Abs. 2 FGG) begründenden Weise durch die Entscheidung des BayObLG (BayObLGZ 1982, 69 ff.) gehindert. - OLG München, 11.01.2006 - 34 Wx 150/05
Abstand von Bäumen zu Sondernutzungsfläche - Beeinträchtigung des …
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts müssen zur Beurteilung der Frage eines Nachteils für die Nachbarn mindestens auch die Schranken gelten, die für Grundstücksnachbarn maßgeblich sind (BayObLG NJW-RR 1987, 846; BayObLGZ 1982, 69/76 f.; im Ergebnis ebenso OLG Hamm NJW-RR 2003, 230/232;… Stadler Das Nachbarrecht in Bayern 7. Aufl. 10 D II 2;… Meisner/Ring/Götz Nachbarrecht in Bayern 7. Aufl. § 18 Rn. 5). - BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
Sondereigentum an einem Tiefgaragenstellplatz
Zur Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich aus dem Eintragungsvermerk und der Eintragungsbewilligung für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eintragenen ergibt; Umstände, die außerhalb dieser Urkunden liegen, dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (ständige Rechtsprechung; BayObLGZ 1982, 69/73; 1984, 122/124;… Nachweise bei Demharter GBO 23. Aufl. § 53 Rn. 4). - KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08
Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses
Als Nachteil, der das Zustimmungserfordernis auslöst, ist "jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung" zu verstehen (vgl. z.B. BayObLGZ 1982, 69, 75). - BayObLG, 26.10.1983 - BReg. 2 Z 106/82
Wohnungserbbauberechtigung; Wohnungseigentum; Umbau; Zustimmung; Terrasse; …
Unter einem Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (BayObLGZ 1979, 267/272; 1982, 69/75; BayObLG NJW 1981, 690/691; Senatsbeschluß vom 12.8.1983 - w.o. -).Die Errichtung einer Terrasse und die Schaffung eines unmittelbaren Zugangs zu dieser und der übrigen Sondernutzungsfläche boten sich als zweckmäßige Maßnahmen an, durch die die Antragsgegner - denen ebenfalls eine Sondernutzungsfläche zusteht - keinen Nachteil erlitten haben, der ihnen nicht schon durch die Begründung des Sondernutzungsrechts erwachsen war (BayObLGZ 1975, 177/183; 1982, 69/75 f.).
- BayObLG, 17.07.1986 - 2 Z 32/85
Anspruch auf Beseitigung aller vorgenommener Veränderungen insbesondere …
- OLG München, 25.02.1992 - 25 U 3550/91
Inhalt der Zweckbestimmung "Eisdiele und Cafe" - Anspruch der Wohnungseigentümer …
- OLG Karlsruhe, 12.10.1998 - 11 Wx 49/98
Aufsägen des Balkongeländers und Einrichtung eines Durchganges einschließlich der …
- BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 50/86
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondernutzung; Nutzungsrecht; Garten; …
- BayObLG, 30.06.1983 - BReg. 2 Z 47/83
Zur Löschung einer Dienstbarkeit nach Bildung von Wohnungseigentum
- OLG Hamm, 04.12.1992 - 15 W 324/92
Zustimmungsbedürftigkeit der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach einer …
- BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83
Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Eigentümerbeschluss
- BayObLG, 30.04.1982 - BReg. 2 Z 67/81
Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Putz und die …
- BayObLG, 10.03.1988 - BReg. 2 Z 123/87
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Gemeinschaftsordnung; …
- BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 2 Z 44/81
Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Gebrauch des …
- BayObLG, 03.04.1987 - BReg. 2 Z 34/87
- OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 3 Wx 333/93
- BayObLG, 09.03.1989 - BReg. 2 Z 2/89
Beeinträchtigung des architektonischen Gesamteindrucks oder Stabilität und …
- BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 2 Z 98/87
Nutzungsrecht von Räumen im gemeinsamen Wohnungseigentum einer …
- BayObLG, 08.03.1984 - BReg. 2 Z 51/83
Festlegung von gemeinschaftlichen Eigentum in einer Wohnungseigentumsanlage; …
- BayObLG, 20.08.1987 - BReg. 2 Z 50/87
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Nutzung; Nutzungsrecht; Garten; …
- BayObLG, 11.10.1989 - BReg. 2 Z 96/89
Wohnungseigentum; Sondereigentum; Zulässigkeit; Lokal; Diskothek; Tanzbetrieb; …
- BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 1b Z 8/88
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; Teilungserklärung; …
- BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 4/87
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