Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1518
BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04 (https://dejure.org/2006,1518)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.2006 - 20 F 12.04 (https://dejure.org/2006,1518)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 20 F 12.04 (https://dejure.org/2006,1518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VwGO §§ 99, 100 Abs. 1, § 86 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Vorlage der Behördenakten im Prozess, Angaben zu Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnissen in den Akten; gerichtliche Aufklärung des Sachverhalts; Wahrung der Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse; Erheblichkeit der geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen für die Entscheidung in ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 99, 100 Abs. 1, § 86 Abs. 1 Satz 1
    Erheblichkeit der geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen für die Entscheidung in der Hauptsache; Ermessensentscheidung der Aufsichtsbehörde; Vorlage der Behördenakten im Prozess, Angaben zu Betriebs- bzw Geschäftsgeheimnissen in den Akten; Wahrung der Betriebs- bzw ...

  • Judicialis

    VwGO § 99; ; VwGO § 100 Abs. 1; ; VwGO § 86 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Offenlegungsentscheidung; Pflicht einer Behörde zur Offenlegung ihrer Verwaltungsakten in einem verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit; Vorlage der Behördenakten im Prozess; Erfordernis der erschöpfenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage von Behördenakten im Prozess - förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts zur Erheblichkeit geheimhaltungsbedürftiger Akteninhalte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 125, 40
  • NJW 2006, 2201 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 700
  • DVBl 2006, 716
  • DÖV 2006, 698
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04
    In aller Regel wird es einen Beweisbeschluss fassen (Beschluss des Fachsenats beim Bundesverwaltungsgericht für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229).

    Solange das Gericht der Hauptsache seine Auffassung zur Erheblichkeit des Akteninhalts nicht in der geschilderten Weise förmlich verlautbart hat, ist seine Rechtsauffassung in diesem Punkte und damit die Erheblichkeit des Akteninhalts - Ausnahmefälle ausgenommen (Beschluss des Fachsenats beim Bundesverwaltungsgericht für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - a.a.O.) - als offen anzusehen.

    Das Hauptsachegericht ist zum Erlass eines Beweisbeschlusses über die Aktenbeiziehung grundsätzlich verpflichtet (Beschluss des Fachsenats beim Bundesverwaltungsgericht für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - a.a.O.); sein Ermessen, ob es ein Zwischenurteil nach § 173 VwGO, § 303 ZPO erlässt, wird durch die Wirkung, die ein derartiges Urteil für die Entscheidung der Aufsichtsbehörde nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO haben kann, beeinflusst.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04
    Eine erschöpfende Sachverhaltsaufklärung mit der Folge, dass das verwaltungsgerichtliche Urteil auf einen zutreffend erkannten Sachverhalt gegründet ist, ist vom Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gefordert und liegt gleichzeitig im individuellen, durch Art. 19 Abs. 4 GG geschützten Interesse der Prozessparteien (stRspr, vgl. BVerfGE 84, 34 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.08.2003 - 20 F 1.03

    In-camera"-Verfahren; Reichweite des § 99 Abs. 2 VwGO; Offenlegung von Betriebs- …

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04
    Nach § 99 Abs. 2 VwGO kann die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Offenlegungsentscheidung beantragt werden (Beschluss des Fachsenats beim Bundesverwaltungsgericht für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 - BVerwGE 118, 350).
  • VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23

    Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch …

    Rn. 441 vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 20 F 12.04 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Februar 2021 - 14 S 4119/20 -, juris Rn. 30.
  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen; …

    Dem in dieser Weise durch Allgemeininteressen getragenen Informationsinteresse des Klägers stehen die grundrechtlich geschützten Interessen der Beigeladenen an der Wahrung ihrer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (vgl. dazu Beschluss vom 12. Januar 2006 - BVerwG 20 F 12.04 - BVerwGE 125, 40) und das ebenfalls grundrechtlich verankerte Bedürfnis der Mitarbeiter der Beigeladenen nach dem Schutz ihrer in den Akten enthaltenen personenbezogenen Daten gegenüber.
  • BGH, 02.05.2016 - AnwZ 1/14

    Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH: Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht …

    Der Senat ist dabei nicht davon ausgegangen, dass dieses "in-camera-Verfahren" unmittelbar unter § 99 VwGO n.F. fällt - die dort geregelten Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten passen für die streitgegenständliche Wahlprüfung nicht, abgesehen davon, dass sich die Aktenvorlagepflicht der Behörde nach § 99 VwGO nur auf entscheidungserhebliche Tatsachen bezieht (vgl. BVerwGE 125, 40, 42).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht