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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.03.2020 - 20 F 3.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5634
BVerwG, 05.03.2020 - 20 F 3.19 (https://dejure.org/2020,5634)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.2020 - 20 F 3.19 (https://dejure.org/2020,5634)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 2020 - 20 F 3.19 (https://dejure.org/2020,5634)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 99 Abs. 1, § 189; GeschGehG §§ 2 und 4; IFG §§ 1 und 6
    Bauartzulassungsverfahren; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Dateiendungen; Dateigrößen; Dateinamen; Prüfunterlagen; Quellcode-Dateien; Verweigerung der Aktenvorlage

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verhinderung des Zugangs zu äußeren Merkmalen von Dateien als Geschäftsgeheimnisschutz

  • JurPC

    Umfang des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen

  • online-und-recht.de

    Schutzumfang von Geschäftsgeheimnissen

  • Betriebs-Berater

    Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Informationsfreiheitsrecht

  • doev.de PDF

    Sperrerklärung; Schutz von Geschäftsgeheimnissen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kein Zugang zu äußeren Merkmalen von Dateien als Schutz von Geschäftsgeheimnissen

  • lda.brandenburg.de PDF

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Ablehnungsbegründung

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Ablehnungsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweigerung der Aktenvorlage; Bauartzulassungsverfahren; Prüfunterlagen; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Quellcode-Dateien; Dateinamen; Dateiendungen; Dateigrößen

  • rechtsportal.de

    Streit um die Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung; Verweigerung der Aktenvorlage in einem Bauartzulassungsverfahren für Geschwindigkeitsmessgeräte; Umfang des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen; Schutz von betriebstechnischen Informationen; Verhinderung des Zugangs zu ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schutz von Geschäftsgeheimnissen umfasst auch Dateinamen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Ablehnungsbegründung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Geschäftsgeheimnis iSd. GeschGehG bereits bei Dateiname, Dateiendung, Dateityp und Dateigröße

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schutz von Geschäftsgeheimnissen umfasst auch Dateinamen! (IBR 2020, 678)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 715
  • BB 2020, 1168
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen; …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2020 - 20 F 3.19
    Das Oberverwaltungsgericht hat jedoch - im Einklang mit der Rechtsprechung des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 Rn. 18 ff. und 23 ff.) - zutreffend entschieden, dass im vorliegenden Fall eine solche Ermessensentscheidung ausnahmsweise entbehrlich ist.

    Rn. 23 Das Ergebnis der Ermessensausübung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO kann in bestimmten Fallkonstellationen durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit rechtlich zwingend vorgezeichnet sein (vgl. zum gesamten Folgenden BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 Rn. 20).

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2020 - 20 F 3.19
    Rn. 25 Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009 (- 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 - BVerfGE 123, 39) beruft, betrifft dies eine anders gelagerte Fallkonstellation.
  • BVerwG, 11.10.2019 - 20 F 11.17

    Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei der Musterzulassung eines …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2020 - 20 F 3.19
    Rn. 11 a) Zu den Vorgängen, die gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 VwGO ihrem Wesen nach geheim zu halten sind, gehören Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 20 F 11.17 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.05.2019 - 20 F 1.19

    Nachteil für das Wohl des Landes; Schutz personenbezogener Daten

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2020 - 20 F 3.19
    Teilschwärzungen sind nicht geboten, wenn sie - wie hier - nur zu inhaltsleeren und nichtssagenden Restbeständen führen würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2019 - 20 F 1.19 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 78 Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.2024 - KVB 69/23

    Google (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei Beteiligung von …

    Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können (…BVerfGE 115, 205 [juris Rn. 87] - Geschäfts- und Betriebsgeheimnis, in-camera-Verfahren;… BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - EnVR 12/12, RdE 2014, 276 Rn. 76 - Stadtwerke Konstanz GmbH;… vom 11. Dezember 2018 - EnVR 1/18, WuW 2019, 156 Rn. 32 - Veröffentlichung von Daten I;… vom 8. Oktober 2019 - EnVR 12/18, RdE 2020, 182 Rn. 20 - Veröffentlichung von Daten II;… vgl. auch § 2 Nr. 1 GeschGehG und dazu Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vom 4. Oktober 2018, BT-Drucks. 19/4724, S. 24; BVerwG, Beschluss vom 5. März 2020 - 20 F 3/19, NVwZ 2020, 715 Rn. 11;… Fuhlrott/Hiéramente in BeckOK GeschGehG, 19. Ed., § 2 vor Rn. 1 und Rn. 1).
  • BVerwG, 12.02.2021 - 20 F 1.20

    Teilweise Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung hinsichtlich eines Vertragswerks

    Rn. 18 Zu den Vorgängen, die gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 VwGO ihrem Wesen nach geheim zu halten sind, gehören die nach Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 5. März 2020 - 20 F 3.19 - NVwZ 2020, 715 Rn. 11 m.w.N.).

    Danach umfasst der Begriff des Geschäftsgeheimnisses in § 2 Nr. 1 GeschGehG nunmehr gleichermaßen technische wie kaufmännische Informationen (BT-Drs. 19/4724 S. 24; BVerwG, Beschluss vom 5. März 2020 - 20 F 3.19 - NVwZ 2020, 715 Rn. 12).

    Das neben dem Mangel an Offenkundigkeit der zugrunde liegenden Informationen nach § 2 Nr. 1 Buchst. c GeschGehG erforderliche berechtigte Interesse des Unternehmens an deren Nichtverbreitung besteht, wenn die Offenlegung der Informationen geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. März 2020 - 20 F 3.19 - NVwZ 2020, 715 Rn. 11).

    Erforderlich ist demnach eine Wettbewerbsrelevanz der offenzulegenden Unterlagen, die darin zum Ausdruck kommt, dass nach § 2 Nr. 1 Buchst. b GeschGehG die Information Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. März 2020 - 20 F 3.19 - NVwZ 2020, 715 Rn. 11).

    Dies kann bei Rechtsstreitigkeiten, die - wie das Ausgangsverfahren - einen Anspruch auf Informationszugang betreffen, dazu führen, dass sich das Prüfprogramm für die prozessuale Entscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO faktisch - nicht jedoch rechtlich - weitgehend den fachgesetzlichen Vorgaben der Hauptsache annähert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. März 2020 - 20 F 3.19 - NVwZ 2020, 715 Rn. 23 f.).

  • OVG Bremen, 22.01.2025 - 2 LB 179/24

    Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (ohne Streitigkeiten nach dem …

    Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (…BVerwG, Urt. v. 23.02.2017 - 7 C 31/15, juris Rn. 64.) Ausreichend ist es, wenn eine bestimmte Information Rückschlüsse auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zulässt (BVerwG, Beschl. v. 05.03.2020 - 20 F 3/19, juris Rn. 16;… Schoch, 3. Aufl. 2024, IFG § 6 Rn. 93).

    bbb) Es erscheint plausibel, dass ein Zulassungsvorgang für Straßenbahnen Dokumente mit solchen detaillierten technischen Darstellungen und Angaben enthält (…vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 11.10.2019 - 20 F 11/17, juris Rn. 14, 19 für den Inhalt eines Zulassungsvorgangs für Luftfahrzeuge; BVerwG, Beschl. v. 05.03.2020 - 20 F 3/19, juris Rn. 12 für den Inhalt eines Zulassungsvorgangs für Geschwindigkeitsmessgeräte).

    Es erscheint plausibel, dass Zeichnungen mit Bemaßungen und Darstellungen des inneren Aufbaus der Feder, Angaben zu Gewicht, Güte- und anderen Konstruktionsanforderungen sowie die Federkennlinien exklusives technisches Wissen sind, das wettbewerbsrelevant ist (…vgl. für ähnliche Informationen aus Zulassungsvorgängen für technische Geräte BVerwG, Beschl. v. 11.10.2019 - 20 F 11/17, juris Rn. 19 [Luftfahrzeug]; BVerwG, Beschl. v. 05.03.2020 - 20 F 3/19, juris Rn. 12 [Geschwindigkeitsmessgerät]).

    Auch kann das gesamte Dokument zurückgehalten werden, wenn nach der Schwärzung nur noch ein nichtsagender und inhaltsleerer Restbestand verbleiben würde (BVerwG, Beschl. v. 05.03.2020 - 20 F 3/19, juris Rn. 18).

    Denn selbst eine bloße tabellarische Auflistung aller Bauteile der Fahrwerke (ohne Maße, Materialangaben usw.) wäre ein nicht offenkundiges, wettbewerbsrelevantes exklusives technisches Wissen der Beigeladenen (vgl. für Bauteilelisten eines Geschwindigkeitsmessgeräts BVerwG, Beschl. v. 05.03.2020 - 20 F 3/19, juris Rn. 12).

  • VG Saarlouis, 30.10.2020 - 3 K 1527/18

    Akteneinsicht in Jugendhilfeakten; Rechtsschutz gegen Kostenentscheidung im …

    Vielmehr gehören zu den vorzulegenden Unterlagen grundsätzlich auch die behördlichen Akten, in die Einblick zu nehmen die Fachbehörde unter Berufung auf etwaige im jeweiligen Fachgesetz normierte Gründe abgelehnt hat[BVerwG, Beschluss vom 13.06.2006, 20 F 5/05, DVBl. 2006, 1245, Beschluss vom 05.03.2020, 20 F 3/19, NVwZ 2020, 715][BVerwG, Beschluss vom 13.06.2006, 20 F 5/05, DVBl. 2006, 1245, Beschluss vom 05.03.2020, 20 F 3/19, NVwZ 2020, 715].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2024 - 35 D 108/23

    Beteiligung eines Bewerbers am Auswahlverfahren für die Erbringung von …

    Rn. 58 Hinzu kommt, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 2 GeschGehG geschützt sind und regelmäßig auch nicht im Rahmen von IFG-Anfragen herausgegeben werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.03.2020 - 20 F 3.19).

    Demnach stehen Geschäftsgeheimnisse allein "ihrem rechtmäßigen Inhaber" zu (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 05.03.2020 - 20 F 3/19) und eine Verletzung des Geheimschutzes ist u.U. strafbewehrt.

    Rn. 109 Vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2021 - 20 F 1.20 -, juris, Rn. 18, und vom 5. März 2020 - 20 F 3.19 -, juris, Rn. 11; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 27. April 2021 - 2 BvR 206/14 -, juris, Rn. 52, m. w. N.

    Rn. 124 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. März 2020 - 20 F 3.19 -, juris, Rn. 23; Neumann, DVBl. 2016, 473 (480).

    Rn. 126 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. März 2020 - 20 F 3.19 -, juris, Rn. 18, vom 24. November 2015 - 20 F 4.14 -, juris, Rn. 23, und vom 28. November 2013 - 20 F 11.12 -, juris, Rn. 18.

  • BVerwG, 01.02.2024 - 20 F 20.22

    Entbehrlichkeit der Beiladungsnachholung der obersten Aufsichtsbehörde

    Rn. 19 Zu den Vorgängen, die gemäß § 99 Abs. 1 Satz 3 Alt. 3 VwGO ihrem Wesen nach geheim zu halten sind, gehören die nach Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 5. März 2020 - 20 F 3.19 - NVwZ 2020, 715 Rn. 11 m. w. N.).

    Danach umfasst der Begriff des Geschäftsgeheimnisses in § 2 Nr. 1 GeschGehG nunmehr gleichermaßen technische wie kaufmännische Informationen (BT-Drs. 19/4724 S. 24; BVerwG, Beschluss vom 5. März 2020 - 20 F 3.19 - NVwZ 2020, 715 Rn. 12).

    Das neben dem Mangel an Offenkundigkeit der zugrunde liegenden Informationen nach § 2 Nr. 1 Buchst. c GeschGehG erforderliche berechtigte Interesse des Unternehmens an deren Nichtverbreitung besteht, wenn die Offenlegung der Informationen geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. März 2020 - 20 F 3.19 - NVwZ 2020, 715 Rn. 11).

    Erforderlich ist demnach eine Wettbewerbsrelevanz der offenzulegenden Unterlagen, die darin zum Ausdruck kommt, dass nach § 2 Nr. 1 Buchst. b GeschGehG die Information Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. März 2020 - 20 F 3.19 - NVwZ 2020, 715 Rn. 11).

  • BVerwG, 09.01.2024 - 20 F 2.21

    Teilweise Rechtswidrigkeit einer Freigabeerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO

    Rn. 44 (aa) Dazu zählen zum einen nach Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. März 2020 - 20 F 3.19 - NVwZ 2020, 715 Rn. 11 m. w. N.), auf die sich nach Art. 19 Abs. 3 GG auch inländische juristische Personen wie die Beigeladene zu 1 berufen können.
  • BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 3.22

    Geheimhaltung von Prüfervoten

    Solche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gehören zu den Vorgängen, die gemäß § 99 Abs. 1 Satz 3 Alt. 3 VwGO ihrem Wesen nach geheim zu halten sind (BVerwG, Beschluss vom 5. März 2020 - 20 F 3.19 - NVwZ 2020, 715 Rn. 11 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2025 - 10 A 10446/24

    Öffentliche Bereitstellung geologischer Fachdaten sowie deren …

    Im Ergebnis nichts anderes gilt, sollte trotz der Regelung des § 1 Abs. 2 GeschGehG, wonach das Geschäftsgeheimnisgesetz einschließlich der Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 1 GeschGehG auf öffentlich-rechtliche Vorschriften zur Geheimhaltung, Erlangung, Nutzung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen keine Anwendung findet (…vgl. BTDrucks. 19/4724, S. 23; BVerwG…, Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 15), nunmehr auch im öffentlichen Recht die Definition des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses in § 2 Nr. 1 GeschGehG heranzuziehen sein, weil das wettbewerbsrechtliche Begriffsverständnis, an dem sich die Auslegung auch im öffentlichen Recht bislang orientiert hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. Februar 2017 - 7 C 31.15 -, juris Rn. 64), mit Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes seinerseits durch dieses geprägt wird (vgl. etwa BVerwG, BVerwG…, Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 5. März 2020 - 20 F 3.19 -, juris Rn. 11; siehe auch Wiebe, NVwZ 2019, 1705 [1706]; offenlassend: BVerwG…, Urteil vom 30. Januar 2020 - 10 C 18.19 -, BVerwGE 167, 319 = juris Rn. 24).
  • VG München, 13.07.2021 - M 32 K 18.1852

    Kein Informationszugangsanspruch nach dem BayUIG auf Einsicht in die Unterlagen …

    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die sich bei der Auslegung des Begriffs an dem gewachsenen wettbewerbsrechtlichen Begriffsverständnis orientiert, werden als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse allgemein alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (…siehe Karg a.a.O., UIG § 9 Rn. 22 ff. und BVerwG, U.v. 17.3.2016 - 7 C 2.15 - juris Rn 35 ff. m.w.N.; siehe auch BVerfG, B.v. 14.3.2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. - juris; siehe auch BVerwG, B.v. 5.3.2020 - 20 F 3.19 - juris zur Parallelvorschrift des § 6 Satz 2 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) unter Heranziehung des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)).

    Die Wettbewerbsrelevanz muss dadurch zum Ausdruck kommen, dass die in Rede stehende Information Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist (BVerwG, B.v. 5.3.2020 a.a.O.).

  • VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714

    Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der DPMA

  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555

    Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von …

  • VGH Hessen, 07.12.2023 - 9 A 574/18

    Auskunft über Beratungen zu Umweltinformationen in einem Konsortialausschuss

  • VG Berlin, 13.08.2020 - 2 K 52.18

    Informationsbegehren über ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft …

  • BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 4.22

    Geheimhaltungsbedürftigkeit von privaten Forschungsergebnissen als geistiges …

  • BayObLG, 29.06.2022 - 102 VA 14/22

    Ablehnung des Akteneinsichtsgesuchs eines Dritten beim Vorliegen von …

  • VG Berlin, 17.09.2021 - 2 K 36.19

    Anspruch auf Informationszugang zu dem Vertrag über die Herausgabe des …

  • VK Sachsen, 07.12.2020 - 1/SVK/030-20

    Auftraggeber darf auf Bieterangaben vertrauen!

  • VG Bremen, 06.03.2026 - 4 K 1649/24

    Herausgabe amtlicher Informationen nach dem BremIFG, Urteil vom 06.03.2026 - …

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